Beiträge von CDL

    Ich fand ntv bisher nicht so ausgewogen. Hatte eher einen "reißerischen" Charakter, fand ich. Aber CDL schreibt ja, dass der Artikel seriös ist. Das freut mich und erweitert mein Weltbild.

    Aber du weißt doch sicher, was ich damit meinte. Warum fragst du eigentlich?

    Genau genommen bewerte ich nur die Art der Argumentation und Darstellung. Wie seriös es inhaltlich letztlich ist kann ich wie geschrieben genau nicht bewerten, weil ich zu dieser Teildebatte noch selbst zu wenig weiß aus sicheren Quellen (ergo nicht von NTV oder gar der Welt) und mich noch nicht genau genug damit beschäftigt habe.

    Aus Großbritannien las ich etwas von über 90% bei den Ü50-jährigen. Ich frage mich, was bei uns als Endziel überhaupt realistisch ist, da ich denke, dass die Briten impffreudiger sind als die Deutschen.

    Wie begründest du diese Annahme zur Impfbereitschaft in GB bzw. Deutschland? Und was genau tragen Zahlen aus GB zur Frage bei, wie viele Menschen aus Prio 1 und 2 wohl hierzulande aktuell noch ungeimpft sind ?

    November 2019 war aber zeitlich nicht vor der Pandemie. Mein letzter Stand zu erneut getesteten Proben aus dem Elsass ist, dass es dort mindestens bereits ab September 2019 Corona- Fälle gab, die damals noch als ungewöhnlich schwere Lungenentzündungen galten. Im September 2019 gab es in Wuhan ein internationales Sportereignis (kann am Handy grad nicht googeln, ob das eine WM war oder was sonst) in dessen Verlauf, wie auch Folge ebenfalls bei Sportlern diverser Nationen schwere Erkrankungen ("Lungenentzündungen") entstanden, die später natürlich die Frage aufgeworfen haben, ob das faktisch ein Superspreaderevent gewesen wäre und - aufgrund der vielen verschiedenen anwesenden Nationen- ein wichtiges Grundereignis, um so schnell zur weltweiten Pandemie werden zu können. Das alles war bevor diese Leute in Wuhan erkrankt waren. Insofern sollte man deren Erkrankung korrekt einordnen als Infektion unter vielen.

    Aus dem Fenster ins Grün (oder in die Weite) schauen. Diese "Offenheit" öffnet meinen Geist und erlaubt mir anders, weiter, kreativer nachzudenken, während es mich gleichzeitig enorm beruhigt und entstresst innerlich, während ich Kai-Ludwig oder Luise-Sophie zum 20.Mal erkläre, wie man das Datum bildet im Französischen ins Grüne zu blicken.

    Lieber ins Weite oder ins Grüne schauen?

    Eine entsprechende Regelung, die über Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit hinausgeht, wäre unzulässig.

    Steht zumindest bei uns (BW) auch genau so im Leihvertrag drinnen. Ist aber vermutlich nur in Julias Vertrag kein Bestandteil, damit ihr sie verfolgender SL mehr Qualitätszeit in Form von Einzelgesprächen mit ihr verbringen kann. :essen:

    Egal was hier noch kommt oder nicht kommt solltest du Gewerkschaft und PR kontaktieren, um Antworten zu erhalten.

    5-7 Jahre berufsbegleitend zu studieren, um GS-Lehrkraft zu werden im Quereinstieg - in der Zeit hast du ein komplettes Vollzeitstudium samt Ref absolviert. Bist du sicher, dass es nicht effektiver wäre für dich (bzw. möglich wäre) erst in Vollzeit nachzustudieren was fehlt (das sollte dann ja erheblich schneller gehen als 5-7 Jahre), um dann über das Ref den klassischen Weg zur Lehrbefähigung zu gehen? 20 Wochenstunden Unterricht ohne Vorkenntnisse in Päd /Didaktik, ohne auch nur ein voll anerkennbares Fach (und damit voraussichtlich zentrale Fachinhalte die fehlen) klingt ziemlich heftig für mich und nach ordentlichem Ausbluten motivierter Quereinsteiger, die so erstmal irgendwie Lücken stopfen sollen ohne adäquate Ausbildung. In der Vergangenheit haben Quereinsteiger im Forum beschrieben, dass sie lange Wartezeiten hatten, um zum erforderlichen Nachstudium zugelassen zu werden, ich bin aber nicht sicher, ob das auch Leute aus Sachsen betroffen hat. Vielleicht mal die Forensuche nutzen bzw. das Quereinsteigerforum durchgehen.

    Klar, man spricht immer von den 16 Bundesländern. Ich wusste nur gerade nicht, dass die Stadtstaaten auch offiziell so heißen oder ob sie nur umgangsprachlich so gesagt werden.

    Wie viele Bundesländer haben wir deines Erachtens offiziell, 13? Und falls es auch deines Erachtens 16 sein müssten, wie würden die sich nennen, wenn Hamburg, Berlin und Bremen auszuklammern wären?

    Blöde Frage vielleicht, aber würde sich bei zwei Fremdsprachen nicht eher die Sek. I (II, BBSen) anbieten, als ausgerechnet die Grundschule? Oder ist das so ein Programm, bei dem das Nachstudium (M/D) mit vorgesehen ist?

    EDIT:Je nachdem, was du detailliert inhaltlich nachweisen musst, was eben nicht einfach aus dem Diplomzeugnis hervorgeht kann es durchaus sein, dass konkrete Scheine relevant sind, ggf. könntest du aber auch den Studienplan (welche Module mit welchen Inhalten mussten studiert werden) einreichen als Ergänzung.

    Es gibt für so viele, teilweise kuriose Gründe Sonderurlaub, dass es sich ganz bestimmt lohnt, zum einen das Schulgesetz zu prüfen und zum anderen mit der SL zu sprechen. Das sollte in so einem Fall wirklich möglich sein eine familienfreundliche Lösung zu finden, wenn es zeitlich keine Alternative gibt für die Eingewöhnung.

    Ich weiß nicht, ob du 10er unterrichten darfst in Bayern, aber ganz sicher, dass du es basierend lediglich auf einem 2.Staatsexamen keinesfalls solltest. Unsere SuS haben das Recht im Prüfungsjahr von Profis begleitet und vorbereitet zu werden, die bereits wissen, was sie machen, wie guter Unterricht funktioniert. Hier in BW darf man als Ref deshalb erst NACH erfolgreichem 2.Staatsexamen in den Prüfungen und Abschlussklassen eingesetzt werden. Abschlussprüfungen darfst du - wenn es in Bayern analog läuft wie in BW-nicht abnehmen, da du über keine volle Lehrbefähigung verfügst (ergo die erforderliche Erfahrung fehlt, was schulisch erwartet werden kann/darf/muss, wie angelegt wurde oder auch welche schulrechtlichen Vorgaben zu beachten wären).

    Es gibt aber einige KuK aus Bayern hier, die das ggf. noch bayernspezifisches ergänzen können.

    Mach das Ref, wenn du Abschlussklassen vernünftig vorbeiten und prüfen (dürfen) möchtest. Unsere Hasen verdienen es allesamt gut ausgebildete Lehrkräfte zu haben, die mehr als nur halbwegs wissen, was sie wann warum wie machen mit welchen Zielen und Mitteln und auch, wie mit den vielen Stolpersteinen auf dem gemeinsamen Weg umzugehen ist. Das Ref gibt dir das Rüstzeug dich später immer weiter einzuarbeiten und zu professionalisieren. (Wenn ich mir allein vor Augen halte, was ich alles im letzten dreiviertel Jahr beruflich gelernt habe...) Das sind selbst die größten Chaoten wert, dass wir dass investieren in unsere und ihre berufliche Zukunft. :)

    (...)

    Meine Ärzte raten mir, nicht übereilt in den Schuldienst zurückzukehren um einen Rückschlag zu vermeiden. Kann man das so offen zum Amtsarzt sagen?

    Ich weiß so wenig über das Procedure und man hat nur einmalig Atteste angefordert. Das verunsichert mich.

    Über das Prozedere weiß ich leider auch nichts, da ich diese spezielle Situation bislang nicht hatte. Nachdem aber bei mir die Verbeamtung alles andere als ein Selbstläufer war, werde ich mal basierend darauf eine Einschätzung wagen. Ich würde das auf gar keinen Fall wortwörtlich beim Amtsarzt wiedergeben, was deine Ärzte zu dir gesagt haben, sondern taktisch klug umformulieren, so dass du völlig aufrichtig bist, aber deine Interessen gut schützt. Also geht es natürlich nicht darum, dass du nicht übereilt in den Schuldienst zurückkehren sollest, sondern du sagst, dass deine Ärzte keinen Zweifel haben an einer erfolgreichen Rückkehr in den aktiven Schuldienst nach vollständiger Genesung (oder weitergehender Heilung, je nachdem, was bei dir zutreffend wäre). Versuch dir so alle "Stolperfallen" zu durchdenken, die eine Rolle spielen könnten, sollte es zum persönlichen Gespräch kommen (oft wird wohl auch erstmal nach Aktenlage entschieden- gerade aktuell, wo man Begegnungen mit möglichen Risikogruppen zu vermeiden sucht wenn möglich, um diese nicht unnötig zu gefährden). Überleg dir, wie du völlig aufrichtig antworten kannst, aber dennoch dem Amtsarzt die Argumente an die Hand gibst, die dieser benötigt, um in deine Sinne entscheiden zu können.

    Wenn die Schwerbehindertenvertretung an deinem örtlichen Schulamt noch nicht so fit und erfahren ist, könntest du dich ergänzend zum einen auch an die Bezirksschwerbehindertenvertretung (oder die im RP) wenden oder auch an eine der Schwerbehindertenvertretungen deiner Gewerkschaft. Ich habe bislang sehr viele sehr fitte KuK in dieser Funktion kennengelernt, bin also zuversichtlich, dass auf diesem Weg ebenfalls jemanden mit etwas mehr Erfahrung finden wirst können zur weiteren Beratung.

    Ich wage zu behaupten, dass OBAS an der Stelle gar keine Rolle spielt: Elternzeit ist Elternzeit und wenn dir diese gewährt wird, setzt OBAS genau wie jedes "normale" Ref eben aus. Das ist auch keine Verlängerung, sondern ein Aussetzen der Ausbildung. So war es bei uns im Ref jedenfalls und das sollte an dieser Stelle tatsächlich keine Landesfrage sein, weil die Elternzeit bundesweit einheitlich geregelt ist. Oder wie siehst du das Susannea ? (Die Elternzeitexpertin dieses Forums...)

    Setz dich auf jeden Fall auch mit deiner örtlichen Schwerbehindertenvertretung umgehend in Verbindung. Die Kollegen dort sind zwangsläufig sehr fit wenn um Dienstunfähigkeit bzw. Amtsarzt geht und können dich sicherlich sehr kompetent beraten. Ich war zum Glück noch nicht in deiner Lage seit ich im Schuldienst bin, kann aber sehr gut nachempfinden, wie es dir geht, weil ich selbst infolge einer Schwerbehinderung einige Zusatzarbeit bereits hatte mit Heilungszeit. Ich wünsche dir viel Kraft für deinen weiteren Genesungsweg und wünsche dir von ganzem Herzen, dass die Türe in den Beruf offen bleibt für dich. Wäre es bei deinem Krankheitsbild ggf. möglich einen GdB zu beantragen, hast du das schon mit deinen Ärzten erörtert? Nach einem Jahr und noch andauernder Rekonvaleszenz könnte das durchaus möglich sein und bereits ab GdB 30 kannst du eine Gleichstellung mit GdB 50 (=Schwerbehinderung) beantragen für den Schuldienst, der dir besondere Schutzrechte sichert für die Zeit deiner Rekonvaleszenz und natürlich auch eine wichtig Entlastung im Hinblick auf den Amtsarzt bedeutet , wenn du angeben kannst, dass der Antrag auf einen GdB laufe (denn vermutlich wird das noch nicht durch sein bis zum Termin, kann aber bereits in der Abwägung des Amtsarztes mit eine Rolle spielen, wenn der Antrag läuft, weil die natürlich abschätzen können, wie realistisch du diesen erhalten wirst).

    chemikus08 ist zwar nicht aus BW, aber Schwerbehindertenvertreter_in. Vielleicht hast du noch eine hilfreiche Ergänzung in der Angelegenheit?

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