DAs ist in Berlin anders, bei mir war das sogar ein Formfehler, womit ich die Staatsexamensprüfung hätte anfechten können, dass sie ich Beurteilungen nicht alle zum Halbjahr und zum Ende zur Unterschrift vorgelegt bekommen habe, sondern die aus dem Fachseminar erst zum Ende gebündelt.
Finde ich auch nicht gut, dass man die in BW - war früher vielleicht anders aktuell aber eben- nicht einfach direkt ausgehändigt bekommt, sondern gezielt anfordern muss (und über dieses Recht noch nicht einmal offiziell informiert wird- da haben manche Mitanwärter Bauklötze gestaunt, als ich denen gesagt habe, sie hätten ein Recht das zu sehen und könnten/sollten es anfordern). Ich finde es aber auch nicht gut, dass es bei den Kolloquien anders als im Abi keine nicht an der Notenfindung beteiligten Protokollanten gibt, die einfach das Prüfungsgespräch etwas detaillierter festhalten, als das am Ende der Vorsitzende macht. Widerspruch gegen Noten kann so nämlich niemand begründet einlegen, denn in den Protokollen steht genau das, was zur Note passt und das ist -leider- in Ausnahmefällen nicht ganz das, was in der Prüfung passiert ist, sondern entsprechend nuanciert, damit sich die Notenbegründung direkt ableiten lässt. Dass das nur die absoluten Ausnahmen sind weiß ich. Ich habe genügend Seminardozenten in der Familie und weiß, wie die vorgehen, weiß aber auch, was die erzählen, wie vereinzelte Prüfer das gerne handhaben wollen würden und hatte eine wirklich fiese Lehrprobe + Kolloquium, wo mir der Gebrauch des Rügerechts vorab gegenüber der besten Freundin der Fachleiterin ziemliche Probleme verschafft hat: "Welche Themen sollen wir jetzt im Kolloquium ansprechen." - "A, B, und C."- "Ah, sehr gut, damit bin ich einverstanden." --> Prüfung ging dann natürlich nicht um die Themen A, B, C, sondern um den ganzen Rest des Alphabets unter Ausklammerung der ersten drei Buchstaben. Wenn ich dazu etwas eingeflochten habe, wurde mir immer direkt der Saft abgedreht ("Wir wollen jetzt aber nicht ausschweifen."). Eigentlich soll es aber so sein, dass man über genau die Themen spricht, die man vorab miteinander festlegt zu Beginn des Prüfungsgesprächs plus die Lehrprobe an sich für die Hälfte der Prüfungszeit didaktisch analysiert (wurde ebenfalls komplett ausgeklammert bei mir). Na ja: Auch das war am Ende keinen Widerspruch wert, denn ich wusste, ich werde eingestellt ganz egal wieviel die mir ans Bein pinkeln (und zwar dank Mangelfach + entsprechender Noten im 1. und 2. Staatsexamen), weil sie der Ansicht sind, als Schwerbehinderte hätte ich per se und leistungsunabhängig/qualifikationsunabhängig nichts im Schuldienst verloren (das war nämlich die Grundlage des (erfolgreichen) Gebrauchs des Rügerechts und hatte durchaus unangenehme weitere Konsequenzen für Fachleiterin X).