Thamiel "Wenn das schon..." Dieses das hört sich so lapidar an. Als wäre eine dauerhafte Maskenpflicht im Unterricht ein Kinkerlitzchen. Du siehst das anscheinend so. Das ist dein gutes Recht. Ich sehe es als eine massive Einschränkung der Gesundheit an. Ich glaube nicht, dass man tagtäglich im Lehrerberuf mit solchen Kalibern in Richtung Gewissenskonflikten konfrontiert wird.
state_of_Trance Ich habe aus gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Maskenpflicht. Zum Glück.
Welche dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung verursacht die Maskenpflicht nicht bei dir (da davon befreit), aber bei deinen Mitmenschen deines Erachtens? Und was bringt dich zu der Überzeugung, dass diese Beeinträchtigung stärker wiegt als das Recht auf Leben derjenigen, die - wie ich- auf die Masken angewiesen sind, aber - anders als ich- keine Maske tragen können und nicht bereit sind Lotto mit ihrer Gesundheit zu spielen?
Auch wenn ich es richtig und wichtig finde, dass natürlich auch Anwärter für ihre Rechte einstehen und diese einfordern (habe ich im Vorbereitungsdienst auch gemacht), sollte man sich vorher erst einmal genau informieren, was genau die scheinbar beeinträchtigten Rechtsgüter alles beinhalten. Die Art und Weise, wie dein Eingangspost sprachlich formuliert ist und der Umstand, dass du dir offenbar nicht die Mühe gemacht hast dich eingehend mit den von dir angesprochenen Rechten auseinanderzusetzen (jenseits deines persönlichen Bauchgefühls), dich wohl auch nicht rechtlich hast beraten lassen, um deine Wissenslücken zu schließen ehe du ein ähnliches Schreiben an Schule und Seminar sendest erzählt- leider- einiges über dich als angehende Lehrkraft, was nicht für dich spricht und durchaus Zweifel an deiner Eignung aufwirft diesen Beruf auszuüben.
Lass dich von deiner Gewerkschaft rechtlich beraten, ehe du auf die dumme Idee kommst deinen Gewissenskonflikt zum Vorwand zu nehmen, um deinen Dienst nicht auszuüben (was deine Entlassung aus dem Dienst durchaus zurecht zur Folge haben könnte). Erkundige dich an dieser Stelle am besten gleich nach einem Rechtsseminar deiner Gewerkschaft und lies dich bei Gelegenheit einfach einmal etwas differenzierter ins Grundgesetz ein. Bauchgefühl ersetzt Wissen nicht wenn es um Gesetzestexte geht.