Beiträge von CDL

    Meine Frau ist vor 3 Jahren für 10 Monate wegen eines Burnouts ausgefallen.

    Ich finde es seltsam, dass die sich solange nicht bei dir melden.

    Ich nicht. Eine PTBS ist noch einmal ein völlig anderes Kaliber als ein Burnout, selbst wenn dieser mit einer Depression Hand in Hand geht.

    Eine PTBS kann- anders als ein Burnout- unter anderem eine dauerhafte Persönlichkeitsänderung zur Folge haben, kann weitere psychische Probleme zur Folge haben wie Angststörungen, Zwangsstörungen, Depressionen, etc. Deshalb ist die Akutbehandlung bei einer PTBS so wichtig, um im Idealfall eine Chronifizierung zumindest bei Einmalereignissen (Traumata kurzer Dauer, PTBS Typ 1) zu verhindern oder in dieser Phase so gut einzugrenzen, dass dieses mit entsprechender Therapie auch absehbar vollständig heilen kann.

    Je später der Amtsarzttermin erfolgt, desto größer die Chance, dass man- zumindest wenn man das möchte- tatsächlich überhaupt als weiter dienstfähig beurteilt wird bzw. bei einer Traumatisierung am Arbeitsplatz dennoch weiterhin an einer Schule tätig bleiben kann. Der späte Amtsarzttermin ist- wie ich bereits davor geschrieben habe- eine Chance, um dann bei diesem Termin einfach problemlos den Versetzungswunsch ansprechen und anordnen zu lassen, weil es keine Zweifel an einem weiteren Einsatz an einer Schule gibt.

    Ich bin selbst wegen schwerer Vorfälle im Dienst schwer retraumatisiert. Nachdem die Grundlage für das „Re“ bereits eine komplexe PTBS ist und auch das „Re“ leider auf mehreren schweren Ereignissen beruht, ist der Amtsarzt in meinem Fall nicht sicher, ob er es überhaupt verantworten kann, mich erneut an eine Schule zu senden (immerhin ist Schule jetzt plötzlich ein massiver Trigger geworden…). Was er also macht, ist mir Zeit zu gewähren, damit ich mich weiter stabilisieren und ein Stück weit zumindest heilen kann, ehe er entscheidet, wie es langfristig weitergehen sollte. Eine erste Untersuchung war im Herbst, die nächste ist im Frühsommer, wo er dann offiziell festlegt, was bereits entschieden ist, dass ich vorübergehend in die Verwaltung abgeordnet werde. In 1-2 Jahren wird dann erneut begutachtet und geschaut, ob ich dann in den aktiven Schuldienst zurückkehren kann oder länger/ dauerhaft in der Verwaltung eingesetzt werde. Ich werde nie vollständig heilen von dem, was bei mir die Basis (komplexe PTBS) ist, zumindest das „Re“ (ebenfalls kPTBS) halte ich, genau wie meine behandelnden Ärzte, aber für vollständig heilbar mit der entsprechenden Zeit, die ich gerade bekomme dankenswerterweise und das bei weiterhin vollen Bezügen (um an der Stelle auch mal daran zu erinnern, wie sehr uns in so einem Fall der Beamtenstatus schützt).

    Mit ähnlichen vielen Schülern (knapp 70) waren wir vor 25 Jahren aber auch schon bei 14.000 DM für die Feierlichkeiten rund um den letzten Schultag. Also 18.000 € sehe ich da jetzt nicht so extrem. Wir haben uns damals das Geld aber auch durch diverse Abi-Vorfeiern erarbeitet und nicht die Eltern gefragt, ob sie mal eben 300 € pro Schüler locker machen können.

    Als ich vor 21 Jahren mein Abi gemacht habe standen ähnliche Kosten an, da wegen Terminüberschneidungen nur eine teure Location verfügbar war (Aula oder Mensa hatten meine Schule damals noch nicht). Wir haben dann mehrere sehr erfolgreiche Abiparties organisiert und hatten am Ende sogar Geld übrig (auch die Abizeitung hat letztlich ein Plus erwirtschaftet), so dass lediglich die Kosten für das eigene Essen (15€ pro Nase) bei mehr als zwei Gästen selbst gezahlt werden mussten. Eintritt für Abiturient:inn:en und bis zu vier Gäste war frei, Essen für uns selbst und bis zu zwei Gäste ebenfalls.

    Es war aber auch einfach allen im Jahrgang klar bei den Kosten, dass das nur machbar ist, wenn alle zusammenarbeiten und wir genügend Geld erwirtschaften, weil längst nicht alle Familien sich irgendwelche völlig absurden Mondbeträge leisten können oder wollen, nur weil es der Abiball des eigenen Kindes ist. Insofern musste jeder in einem Komitee mitarbeiten und jedes Komitee bis auf die Abiballorganisation sich komplett selbst finanzieren durch Sponsorengewinnung bei Firmen, sowie in den Abiball- Fonds einzahlen, bis dessen Kosten gedeckt waren. Am Ende hat dann tatsächlich jede und jeder im Jahrgang noch über 200€ ausbezahlt bekommen an Restgeldern.

    Zu dem Punkt kleine Kinder:

    Bei uns mussten die Mütter, die aus der Elternzeit kamen (da waren die Kinder 1 Jahr alt!), abgeordnet werden. Man hat uns als Schule keine Wahl gelassen, das hat die Regierung so festgelegt. Es hat mehrere Kolleginnen getroffen, die dadurch einen weiteren Arbeitsweg hatten. Auch das Versprechen, die Abordnung sei nur für ein Schuljahr, wurde gebrochen und ein weiteres festgelegt.

    Klar muss die Unterrichtsversorgung gewährleistet sein, aber so?

    Je nachdem, wie weit der Arbeitsweg plötzlich wurde mag das individuell schwierig gewesen sein, dennoch gehört es zum Elternzeit- Deal mit dazu, dass man keinen garantierten Einsatzort im Anschluss hat, sondern innerhalb eines bestimmten Radius eingesetzt werden kann. Das ist also keine grässliche und unerwartbare Härte, die diese Personen plötzlich traf. Und- auch das darf man nicht vergessen- diese einjährigen Kinder hatten neben ihren Müttern, die dann ja bereits ein Jahr Elternzeit plus teilweise Schwangerschaft beruflich zurückgesteckt hatten, auch noch Väter, die dann halt mit der Betreuung in Voll- oder Teilzeit drangewesen wären.

    Es ist dann auch letztendlich egal, ob die Abordnung doch zwei Jahre gedauert hat anstelle einen Jahres. Schließlich hätte der Dienstherr auch einfach an den neuen, offenbar deutlich unbeliebteren Schulstandort dauerhaft versetzen können, hat sich stattdessen aber mit zwei Jahren Abordnung begnügt.

    Abordnungen und Versetzungen sind Teil unseres Jobdeals als Beamtinnen und Beamte. Wer den Teil nicht erfüllen möchte, muss halt so konsequent sein sich gar nicht erst verbeamten zu lassen oder das mit allen Konsequenzen nachträglich zu ändern.

    Versetzungsantrag stellen und- nachdem du ja aktuell krankgeschrieben bist- über den Amtsarzt, der früher oder später involviert werden wird, deutlich machen, dass du aus gesundheitlichen Gründen sofort weg musst von dieser Schule. Der Amtsarzt kann dich überbrückend an eine andere Schule abordnen, bis deine Versetzung durch ist. Auf gar keinen Fall in diesem toxischen Umfeld bleiben bzw. dorthin zurückkehren.

    Klär mit deinen behandelnden Ärztinnen und Ärzten auch, ob dein Burnout mit einer Depression einhergeht. Wenn ja: Antrag auf GdB stellen und von Schwerbehindertenvertretung beraten lassen. Wenn dieser erteilt ist und unter 50 liegt Antrag auf Gleichstellung prüfen und ggf. stellen. Das ermöglicht es, dass die Schwerbehindertenvertretung mitredet, wenn es darum geht eine neue Dienststelle mit gesünderem Umfeld für dich zu finden. Ist der GdB vom Tisch such das Gespräch mit der Bezirkspersonalvertretung, damit diese für dich um eine gute neue Dienststelle kämpft und dich unterstützt.

    Mir stellt sich in den Zusammenhang folgende konkrete Frage:

    Kann ich abgeordnet werden unter der Prämisse, dass ich dann meine Stunden reduzieren müsste, um die Kinderbetreuung zu stemmen? (Wegen der längeren Fahrzeiten). Könnte ich gezwungen werden, eine finanzielle Benachteiligung durch die Abordnung hinnehmen zu müssen?

    Ja, selbstverständlich. Schließlich ist die Reduzierung keine Zwangsläufigkeit. Du könntest theoretisch auch entscheiden deine Stunden zu erhöhen, damit die externe Betreuung finanziert werden kann oder ein Partner/ Partnerin könnte die Betreuung doch übernehmen oder oder.

    Dies geschrieben sind zumindest kleine Kinder natürlich ein relevanter Grund den Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch bei Abordnungen mit zu berücksichtigen (was aber ebenso natürlich nicht automatisch Abordnungen verunmöglicht).

    Ich habe eben auf LOIS spaßeshalber nach Grundschulstellen gesucht und zahlreiche gefunden. Entweder deine Voraussetzungen (Qualifikation, Fach/Fächer) passen nicht oder die Ortsangabe als Filter ist so eng gesetzt, dass dir nichts angezeigt wird. Wenn du dir sicher bist, die Voraussetzungen für OBAS zu erfüllen, Versuch den Ortswunsch möglichst weit zu halten.

    Zusätzlich kannst du natürlich versuchen Grundschulen, die für dich infrage kommen würden direkt zu kontaktieren, ob du im Hinblick auf OBAS ein Praktikum machen könnest und ob die Schule Bedarf/Kapazitäten hätte für OBASler in Ausbildung, sowie Plätze ausschreiben dürfe.

    Meiner Kenntnis nach (bezieht sich auf den BW- Jahrgang, der gerade Lehrprobenzeitraum hat) kannst du problemlos nur eine Klasse als Prüfungsklasse festlegen und gibst in dem Fall dann halt bei den sechs anzugebenden Stunden verschiedene Daten an oder bei Doppelstunden auch erst die erste, dann die zweite Stunde. Das Seminar benötigt die Auswahl ja nur, um einen funktionierenden Prüfungsplan erstellen zu können.

    Wer möchte kann aber natürlich auch mehrere Klassen zur Auswahl angeben.

    Wenn du das Thema nicht stundengenau angibst, sondern nur die Einheit angibst erhältst du dir die Offenheit, einfach schon vorab zu planen, was du in der Prüfungsstunde machen wirst, wann auch immer diese angekündigt wird. Meine aktuellen Refis machen das so. Das hat die Stundenplanung deutlich entzerrt für diese, nachdem wir vorab gemeinsam überlegt haben, welches Stundenthema sich dafür eignet entsprechend verschoben zu werden innerhalb der Einheit.

    Klär vielleicht noch einmal in deinem Seminar (nicht mit Refis, sondern Dozierenden/ Pädbeauftragten) ab, ob die Vorgehensweise für deinen Ausbildungsjahrgang zu den Stundenangaben passt. Es würde mich aber überraschen, wenn sich das komplett geändert hätte.

    Ich muss ja 6 voneinander getrennte unabhängig Stunden bennenen. Kann ich dann ein eine Klasse nehmen, wenn ich pro Woche 2 Stunden angebe, mit 3 Wochen * 2 Stunden. Wie läuft das? Kann mich jemand aufklären. Danke

    Und jetzt noch einmal in verständlich bitte, mit erforderlichem Kontext und kohärentem Satzbau:

    Was genau ist dein Anliegen? Um welches Bundesland geht es? Welchen Status hast du (Refi, Sondermaßnahme X, Seiten-/Quereinsteiger:in, …)? Wem gegenüber musst du warum „Stunden benennen“? Was sagt diese Stelle dazu „wie das läuft“? Kann diese Person/ Stelle/ Seminar dich aufklären?

    Bitte, gern geschehen.

    Ich hoffe, du bist dir gerade bewusst, dass du gerade Systemsprenger in Schutz nimmst - Menschen, die aufgrund ihrer Unberechenbarkeit eine Gefahr für Leib und Leben unbeteiligter Dritter darstellen. Ich weiß, dass diese Menschen ein schweres Päckchen zu tragen haben und oft selbst mit der ganzen Situation unzufrieden sind.

    Es geht mir auch gar nicht darum, sie für den Rest ihres Lebens wegzusperren. Selbst innerhalb dieser kleinen Gruppe sollte das angestrebte Ziel immer die Wiedereingliederung in die Gesellschaft sein.

    Das ist einfach nur menschenverachtender Mist, den du äußerst. Systemsprenger- Kinder benötigen- wie letztlich jedes Kind- adäquate Hilfe und Unterstützung, aber nicht, weil sie gewaltbereiter und gefährlicher wären als andere Kinder oder Menschen. Sie gehören auch nicht „weggesperrt“, bis man sie „wieder auf die Gesellschaft loslassen kann“.

    Ein Glück arbeitest du nicht mehr als Lehrer. Der Gedanke, dass jemand mit deinen menschenverachtenden Haltungen an einer Schule tätig ist wäre schlicht unerträglich.

    Es geht um Rituale, bei denen Lebensmittel zum Verzehr gereicht werden mit der Erklärung, dass es sich (symbolisch) um ein Stück Menschenfleisch handele. Das finde ich eklig. Wenn jemand nun noch in der Vorstellung lebt, dass sich dieses Lebensmittel in tatsächliches Menschenfleisch verwandele, kann ich den Würgereiz nur schwer zurückhalten.

    Diese Person hat also überhaupt kein Problem damit Menschenfleisch zu verzehren. Da mache ich mir doch ernsthaft Gedanken um die psychische Stabilität.

    Die katholische Vorstellung der Eucharistie ist zwar auch für mich befremdlich, aber ich bin nicht mehr in der Grundschule, wo ich das als Art Kannibalismus betrachtet habe und es total irre fand, dass Menschen diese Vorstellung haben und nicht total eklig finden. Ich bin erwachsen und verstehe insofern den Unterschied zwischen realem Kannibalismus und einer religiösen Vorstellung, die eindeutig nicht darauf abzielt real Menschenfleisch und Menschenblut zu konsumieren.

    Katholiken insofern qua Glauben einfach mal wie Wolfgang Autenrieth pauschal kannibalistische Riten oder ein Interesse an Kannibalismus zu unterstellen ist kindisch, unreflektiert und sehr verächtlich. Genau genommen delegitimiert man mit solchen Sprüchen aber nur sich selbst als Gesprächspartner: in bei dem Thema.

    Nach einer so langen Pause würde ich dir aber auf jeden Fall empfehlen, die stufenweise Erhöhung der Stunden zu nutzen, um wieder in den Arbeitsalltag reinzukommen. Und nicht direkt mit Vollzeit zu starten. Du kannst dem Amtsarzt aber ja sagen, dass du die stufenweise Erhöhung der Stunden nur über 6 oder 8 Wochen ziehen möchtest und danach gerne wieder Vollzeit arbeiten willst.

    Lieber mehr Zeit lassen bei einer PTBS, also langsam erhöhen. Das ist besser als sich vor lauter Selbstanspruch zu überfordern am Ende.

    Also Gedanken habe ich mir gemacht und mir "Wünsche" sowie verschiedene Stufen einer Wiedereingliederung notiert. Diese werde ich beim Gespräch (irgendwann mal) ansprechen und hoffen, dass sie vom Amtsarzt unterstützt werden.

    Wichtiger ist mir aber die Versetzung an eine andere Schule. Da steige ich auch gerne wieder in Vollzeit ein. Hauptsache ich muss nicht an meine jetzige Schule zurückkehren.

    Alles, womit du dich nicht von außen betrachtet überforderst wird der Amtsarzt in dem Fall unterstützen, im Vertrauen auf die angemessene Empfehlung deiner Fachärzte.

    Es liest sich furchtbar. Wieso ist den ganzen Freitag keine Lehrerin im Zimmer gewesen, um nach dem Kind zu gucken?

    Edit: an die Lehrkräfte der Sekundarstufe: würdet ihr nicht in jedem Falle jeden SuS jeden Tag sehen? Selbst gesunden Jugendlichen sagt man doch zumindest gute Nacht und schaut, ob Alkohol konsumiert wird usw., oder?

    Danke, dass du das Urteil nachgelesen hast. Ja, das ist auch aus meiner Perspektive furchtbar zu lesen, wie ignorant an der Stelle mit einer offensichtlich zunehmend schwerer erkrankten, bereits vorerkrankten Schülerin umgegangen wurde, bis diese letztlich nicht mehr gerettet werden konnte.

    Selbstverständlich sehe ich als Lehrkraft der SEK. I sämtliche SuS bei so einer Fahrt mehrmals täglich (Mahlzeiten, Ausflüge, Absprachen, weitere Gespräche) und lasse erkrankte Kinder nicht stundenlang allein, sondern betreue sie engmaschig, um sicherzustellen, dass sie entweder am nächsten Tag wieder fit genug sind (bei einem kleinen Infekt) oder spätestens dann (je nach Problem) zum Arzt gehen und/ oder auch von Eltern abgeholt werden, die ich in so einem Fall auch informiere. Alles andere wäre grob fahrlässig meines Erachtens.

    Als ich selbst Schülerin war habe ich tatsächlich beides erlebt bei Klassenfahrten: Sehr viel Fürsorge und auch Kontrolle bis zur Schlafenszeit bei einer Kursfahrt nach Italien in der 12. Klasse, die u.a. der Schulleiter begleitet hat, der es sehr genau nahm, trotz der meist Volljährigen (was ich völlig ok fand für den Anlass). Aber auch einen sehr laxen Umgang bis hin zu durchaus Vernachlässigung und Ignoranz in Klasse 7 beim Schullandheim, als ich mich direkt am zweiten Tag am Knöchel verletzt habe bei einer Wanderung, der daraufhin aufs Dreifache anschwoll und blau wurde, so dass ich nicht mehr auftreten konnte. Trotzdem musste ich mit Stock als Krücke bis zum Zwischenziel mitwandern. Dort wurde eine Bandage in der Apotheke besorgt und Voltarensalbe (gegen die ich, wie ich heute weiß leicht allergisch bin) mir mitgeteilt, dass ich den Fuß während der Stunde Pause hochlegen solle, dann könne ich mit zurückwandern, was ich dann auch unter starken Schmerzen gemacht habe. Ein Arzt wurde bis zum Ende des Schullandheims nicht aufgesucht (auch meine Eltern nicht informiert, erst zwei Tage später durfte ich dann ausnahmsweise mit diesen ganz kurz telefonieren, weil ich so viel geweint habe), obwohl ich kaum laufen konnte und starke Schmerzen hatte. Zurück zuhause wurde dann direkt zum Arzt gegangen und geröntgt, Fuß nicht nur stark verstaucht, sondern auch so angebrochen, dass er direkt gegipst hätte werden müssen am Tag der Verletzung. Eine Woche später war es dafür dann schon zu spät. Der Arzt meinte, unter Umständen müsse der Fuß noch einmal nachträglich gebrochen und gerichtet werden, je nachdem, ob er vollends korrekt zusammenwachse. Ich habe dann halt sechs Wochen lang mit dem Fuß in keinen Schuh mehr gepasst dank Schwellung und Schiene samt Krücken und weitere drei Monate danach nicht am Sportunterricht teilnehmen dürfen. Nachträglich gebrochen werden musste der Fuß zwar nicht, er ist aber bis zum heutigen Tag instabil, was häufige Verletzungen zur Folge hat.

    Wenn einem Schüler nach einem Blick auf die Aufgabenstellung plözlich unwohl ist, bin ich durch diese Regelung im Recht, ihm entsprechend mit Note 6 zu bewerten.

    Wenn ein Schüler sichtbar deutlich krank wird, so wie es Kris24 auch dargestellt hat, kann ich durch die Formulierung "in der Regel" hier auch großzügig sein.

    Wenn sich ein Schüler tatsächlich auf die Arbeit erbricht, würde ich die Arbeit für alle abbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen. Das ist dann keinem Schüler mehr zuzumuten, unter diesen Bedingungen weiterzuschreiben.

    Genau so sieht Ermessen in der Praxis aus. :top:

    Ich unterrichte jetzt über 30 Jahren und habe es einmal (!) erlebt. Normalerweise schreiben Schüler bis zum Schluss und bitten direkt im Anschluss, heimgehen zu dürfen (erst heute morgen geschehen). Manche kommen nur für die Arbeit (da frage ich immer nach, ob sie wirklich gesund genug sind, weil die Klassenarbeit gewertet werden müsse). Ob und wie stark ich es dann wirklich tue, bleibt mir überlassen. Es sind schließlich mehrere Arbeiten und ich gebe eine pädagogische Note. Wenn eine Klassenarbeit aus diesem Grund deutlich schlechter ist, wird sie weniger gewertet.

    Ja, so kenne ich das auch üblicherweise und handhabe das genau wie du mit pädagogischem Augenmaß (auch als „Ermessen“ bekannt).

    Ich hatte bislang nur einmal den Fall, dass ein Schüler nach Sichtung der Aufgaben plötzlich meinte, ihm gehe es zu schlecht für die Klassenarbeit. Das war so ein Fall von „Ich komme sonst eh immer nur zum Nachschreibetermin“, der bereits Attestpflicht hatte. Zur Schulsanitäterin geschickt, die war sich zwar wie ich sicher, dass er simulierte, aber der Schüler war sehr talentiert im Simulieren… Das Attest, dass er zum Nachschreibetermin- drei Tage später, als er wieder in der Schule kam, habe ich ihn direkt dafür eingesammelt-mitbringen hätte müssen (per Mail besprochen, dass er das dann spätestens abgeben müsse, was angeblich zuhause vorlag) hatte er dann allerdings dummerweise „vergessen“. Er konnte es auch bis zum Ende des Schultags nicht zumindest schon einmal digital mit dem Datum der KA nachreichen, was die Bedingung dafür war, dass ich die Nachschreibearbeit, die er geschrieben hatte- dieselbe Arbeit wie der Haupttermin, wäre trotzdem eine 5 geworden, wie sonst auch- auch bewerte. Er war dennoch sehr überrascht über die 6 in der Hauptfach- KA, die die Folge war.

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