Hallo
zunächst kurz zu meiner Situation, ich habe im September 19 mein Referendariat in Bayern in den Fächern M/Ph begonnen und die erste Lehrprobe abgelegt.
Aktuell bin ich im 1.Einsatzhalbjahr, in welchen ich weder die Hausarbeit schreiben noch eine Lehrprobe ablegen werde.
Nun zu meinen Frage:
Ich möchte das Referendariat nach dem 1.Einsatzhalbjahr (Mitte Februar) unterbrechen.
Würde mir das 1.Einsatzhalbjahr bei einem Wiedereinstieg angerechnet werden oder müsste ich dieses nochmals wiederholen?Vielen Dank bereits für eure Hilfe
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Kann sein, würde ich an deiner Stelle aber nicht basierend auf einer Forenantwort geklärt wissen wollen (schließlich geht es um nicht wenig für dich). Insofern klär das mit der Rechtsberatung deiner Gewerkschaft, ehe du basierend auf diesen Vorabinformationen das Gespräch mit deinem Seminar suchst.
Ich weiß nicht, inwieweit es diesbezüglich bundesweite Absprachen innerhalb der KMK gibt; zumindest in BW wäre es aber so, dass eine Unterbrechung begründet werden müsste (Schwangerschaft, Krankheit, Pflegefall im engsten Familienkreis...), um nicht als Abbruch, sondern als Unterbrechung gewertet werden zu können. Ich gehe davon aus, dass du entsprechende Gründe haben wirst, über die du nur nicht forumsöffentlich sprechen möchtest was völlig in Ordnung ist, aber eben dazu führt, dass dir hier auch niemand gesichert sagen kann, ob dein Fall eine Unterbrechung rechtfertigen könnte. Klär das mit Ansprechpartnern im vertraulichen, persönlichen Gespräch. Viel Erfolg und alles Gute.