Beiträge von CDL

    Hallo :gruss:

    zunächst kurz zu meiner Situation, ich habe im September 19 mein Referendariat in Bayern in den Fächern M/Ph begonnen und die erste Lehrprobe abgelegt.
    Aktuell bin ich im 1.Einsatzhalbjahr, in welchen ich weder die Hausarbeit schreiben noch eine Lehrprobe ablegen werde.
    Nun zu meinen Frage:
    Ich möchte das Referendariat nach dem 1.Einsatzhalbjahr (Mitte Februar) unterbrechen.
    Würde mir das 1.Einsatzhalbjahr bei einem Wiedereinstieg angerechnet werden oder müsste ich dieses nochmals wiederholen?

    Vielen Dank bereits für eure Hilfe :)

    Kann sein, würde ich an deiner Stelle aber nicht basierend auf einer Forenantwort geklärt wissen wollen (schließlich geht es um nicht wenig für dich). Insofern klär das mit der Rechtsberatung deiner Gewerkschaft, ehe du basierend auf diesen Vorabinformationen das Gespräch mit deinem Seminar suchst.

    Ich weiß nicht, inwieweit es diesbezüglich bundesweite Absprachen innerhalb der KMK gibt; zumindest in BW wäre es aber so, dass eine Unterbrechung begründet werden müsste (Schwangerschaft, Krankheit, Pflegefall im engsten Familienkreis...), um nicht als Abbruch, sondern als Unterbrechung gewertet werden zu können. Ich gehe davon aus, dass du entsprechende Gründe haben wirst, über die du nur nicht forumsöffentlich sprechen möchtest was völlig in Ordnung ist, aber eben dazu führt, dass dir hier auch niemand gesichert sagen kann, ob dein Fall eine Unterbrechung rechtfertigen könnte. Klär das mit Ansprechpartnern im vertraulichen, persönlichen Gespräch. Viel Erfolg und alles Gute.

    Hallo und danke für eure Antworten.

    Ok ich sehe schon, dass ich wohl nicht drum herumkomme euch zu erzählen in welchem Bundesland ich momentan unterrichte und was meine Schulformen sind. Ich unterrichte in Mecklenburg Vorpommern an einer Schule und unterrichte Sek 1, sowohl regional schule als auch Gymnasium. Mein Fach ist Chemie, nur Chemie.

    Gleichzeitig mache ich mir auch Gedanken, die Schulform zu ändern. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ich besser mit älteren Schülern Klasse 10+ auskomme. Die arbeiten besser mit, sind ruhiger und vom Fachwissen ist es einfach interessanter. Also Sekundarstufe II.


    Also wenn mir jemand ein paar Informationen geben könnte wäre ich ihm/ihr sehr verbunden.

    Ich würde vermuten, dass es mit nur einem Fach in BW eng wird, allerdings macht Mangel auch in anderen BL manches möglich. Chemie gehört jedoch den aktuellen Bedarfsprognosen nach weder in der Sek.I, noch in der Sek.II zu den Mangelfächern. In der Sek.II ist "Naturwissenschaft und Technik" ausheweisen als Fach mit besonders guten Einstellungschancen, evtl. könnte das ein Zugang sein für dich, müsstest du in Rücksprache mit dem für Ankerkennungen zuständigen RP klären, falls BW als Bundesland interessant wäre für dich. Was die anderen BL anbelangt, kannst du dich ja mal über diese Seite durch die Bedarfsprognosen der Länder klicken, um einen ersten Eindruck zu bekommen, wo überhaupt Chemie in der Sek.II als Mangelfach gilt, so dass du ggf.als 1-Fach-Seiteineinsteiger eine Chance haben könntest nach erfolgreichem Abschluss des Seiteneinsteigerprogramms. Was die rechtliche Lage für MeckPomm anbelangt: Du kannst mit deinem örtlichen Personalrat vertraulich deine Fragen klären oder, falls dir das zu heikel sein sollte, mit der Rechtsberatung deiner Gewerkschaft. Die kennen die Rechtslage deines Bundeslandes und deines Seiteneinsteigerprogramms gut genug, um dir gesichert sagen zu können,w elchen Status du nach erfolgreichem Abschluss haben wirst und können dir zumindest erste Hinweise geben, wie es mit der Anerkennung in anderen Bundesländern aussieht.

    Ich mag Kreide vom Schreibgefühl auch lieber, ich habe da auch die schönere Schrift.
    Aber für technische Geräte, also insbesondere in Räumen mit Computern ist die auch eher Gift. Also der Staub.

    Das mit den Plastikstiften stößt mir auch sauer auf. Zum Glück sind es bei uns interaktive Whiteboards, so dass ich nur wenig von den Stiften brauche.

    Bei der Anfälligkeit interaktiver Whiteboards bezweifel ich ehrlich gesagt, dass deren Ökobilanz besser sein kann, als von Standard-Whiteboards plus Stiften. Die Stifte kann man schließlich auch wieder auffüllen und so mehrere Jahre verwenden. Bei Leuten mit entsprechend schöner Schrift sehen Kreidetafeln tatsächlich ansprechender aus, da ich dazu aber nicht gehöre, das Gefühl von Kreide allergiebedingt nicht mag (oder das Geräusch beim Schreiben) verzichte ich gerne auf Kreidetafeln im schulischen Bereich.

    Klar gehört 1.Hilfe zum Job bei Bedarf, die ist aber nicht das täglich Brot von Lehrkräften, sondern der Zusatz im Notfall und nur eine von vielen Zusatzaufgaben, die man bei Bedarf wahrnimmt. Offenbar kommt es in Grundschulen häufiger zu brechenden SuS, als an den weiterführenden Schularten, weshalb es sich dort teilweise bewährt zu haben scheint beispielsweise Katzenstreu als schnelle Akutlösung zu bevorraten, weil es eben nicht mal eben eine Reinigungskraft gibt im Regelfall die das wegmacht, während man als Lehrkraft 1.Hilfe dem Kind, dass sich erbrochen hat leistet, die 25 anderen SuS beaufsichtigt und möglichst auch noch sinnvoll beschäftigt, sondern das eben neben allem anderen auch machen muss.
    Ich habe einige Jahre lang bei der Lebenshilfe Freizeitbegleitung gemacht. Erwachsene windeln, Hintern abwischen, Erbrochenes wegräumen (bei Bedarf auch aus dem Mund ausräumen, wenn ein entsprechener Notfall vorliegt)- das macht mir wenig bis nichts aus. Vielen Menschen geht es anders und es gehört glücklicherweise nicht zu den Grundqualifikationen im Schuldienst Erbrochenes wegräumen zu können ohne sich selbst übergeben zu müssen. Dafür hat man dann ein starkes Team an der eigenen Schule, um gemeinsam Lösungen zu finden.

    Ganz nebenbei bemerkt finde ich es etwas kurios, wie du dir einerseits Gedanken machst über Noroviren in Tafelschwämmen (!!!) und die damit verbundene Ansteckungsgefahr, um andererseits beim Umgang mit Erbrochenem (welches sogar im worst case tatsächlich Noroviren übertragen könnte, siehe fossis Beitrag) meinst, man solle sich doch nicht so haben. Das ist für mich ein gewisser Widerspruch.

    Hätte mich bei deinem Nickname auch gewundert.

    Der verächtliche Unterton deines Beitrags ist ziemlich abstoßend tabularsa.

    Da können wir ja jetzt noch 3 Seiten drüber diskutieren oder es alternativ einfach auf sich beruhen lassen. ;)

    Nennt sich Diskussionsforum, nicht "Wenn-ich-nicht-recht-bekomme-ist-die-Diskussion-beendet-Forum". Alternativ kann ja auch etwas Einsicht zu zeigen helfen. Niemand erwartet dass du sämtliche hier üblichen Abkürzungen direkt kennst und erkennst, freundlich nachfragen wenn man etwas nicht versteht ist doch aber keine große Sache.

    Es ist eine interessante Frage, keine konkrete Situation.

    Interessant für wen und warum? Ich finde das nicht besonders interessant, andererseits sehe ich auch nicht das Problem rechtzeitig eine AU einzureichen, zu begründen, wenn diese verspätet kommt (war selbst schonmal zu schwer erkrankt, um diese vor Ablauf von 14 Tagen einzureichen, da habe ich transparent gemacht, welche Diagnose vorliegt und alle haben verstanden, warum ich die AU nur nachreichen kann), bzw. sicherzustellen, dass ich eine habe, sobald erforderlich.

    Wenn dich die Frage so umtreibt, dann besprich sie mit deiner Gewerkschaft, die dürfte dir eine rechtssaubere Antwort geben können, mit welchen dienstlichen Konsequenzen man ggf.zu rechnen hat.

    Ich vermute mal, dass es als kleineres dienstliches Vergehen Eingang in die Personalakte findet und wenn sich dort keine Einträge verschiedenster Art häufen keine weiteren Konsequenzen haben wird. Hilfreich für Bewerbungen auf Beförderungslehrämter dürfte ein solcher Eintrag nicht sein.

    Ärzte können eine AU bis zu 2 Tagen rückdatieren. Vielleicht einfach jetzt noch zum Arzt gehen, Situation schildern, so dass dir höchstens für einen Teil der Tage die AU fehlt? Wird ja einen Grund haben, warum du zu krank warst, um arbeiten zu können, ohne dringend einen Arzt zu benötigen (oder die ersten 3 Tage das Bett gar nicht verlassen konntest und vergessen hattest den Arzt zumindest anzurufen)..

    Nachdem mich die Frage mit den Nachschriften doch neugierig macht, hier direkt ein eigener Thread dazu. Wie sieht es denn bundesweit aus? In welchen Bundesländerns gibt es keine verbindlich vorgeschriebenen Nachschriften mehr, wo gibt es diese noch für welche Schularten und Klassenstufen?

    Was haltet ihr ganz unabhängig davon, ob es Nachschriften in eurem BL/an eurer Schulart verbindlich gibt von Nachschriften als Form der Leistungsmessung und zwar sowohl bezogen auf den Deutsch-Unterricht im Besonderen, als auch den Sprachunterricht im Allgemeinen (denn auch in den Fremdsprachen kann man ja Nachschriften erstellen lassen; kenne ich aus meiner Schulzeit auch noch sowohl aus dem Englisch-, als auch aus dem Französischunterricht)?


    Vorschlag zur Übersicht: Liste kopieren, Informationen zum eigenen Bundesland ergänzen, damit nach und nach fehlende Informationen eingepflegt werden.

    Baden-Württemberg
    Ich weiß, dass es in BW in der Sekundarstufe 1 noch verbindliche Nachschriften in Deutsch gibt (eine?- @Realschullehrerin oder @Buntflieger mögen uns bitte diesbezüglich erhellen :) ), vermute deshalb, dass es diese auch im Primarbereich ( @lamaison ?) geben wird, weiß nicht, ob es diese auch in der Sek.II ( @Ummon und @fossi74 ?) oder an den berufsbildenden Schulen ( @Morse ?) noch gibt.

    Bayern
    Saarland
    Rheinland-Pfalz
    Hessen
    Sachsen-Anhalt
    Sachsen
    Thüringen
    Nordrhein-Westfalen
    Niedersachsen
    Hamburg
    Bremen
    Schleswig-Holstein
    Mecklenburg-Vorpommern
    Brandenburg
    Berlin

    In den meisten Bundesländern ist - schulformübergreifend - reine Rechtschreibung zwar noch erlaubt, aber nur als Empfehlung zu sehen.

    Jetzt bin ich neugierig geworden: In welchen BL gibt es denn noch explizit die Vorschrift in bestimmten Jahrgangsstufen/an bestimmten Schulformen eine Nachschrift zu erstellen? BW und Sek.I gehören definitv dazu- wie sieht es in den 15 anderen BL aus, bzw. in BW an der Sek.II und den berufsbildenden Schulen (ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass im Primarbereich in BW auch Nachschriften verpflichten erstellt werden müssen, wenn es die noch in der Sek.I gibt- so dies falsch ist, möge Frau Eiländchen mich korrigieren :) )?

    Ein Kommentar dazu: Das sehe ich anders, denn die Bestimmungen innerhalb der Länder scheinen extrem voneinander abzuweichen.
    Meine Meinung.

    Stimmt, die Bestimmungen der BL unterscheiden sich in vielem erheblich, bei einigen grundlegenden Aspekten gibt es aber ausreichend Übereinstimmungen dank der Abstimmungen innerhalb der Kultusministerkonferenz, um Hinweise erfahrenerer KuK auch aus anderen BL ernst zu nehmen. Wechsel von der Sek.II (als Lehrkraft) in reine Sek.I-Schulen sind nicht unmöglich, aber eben nicht als Standardmodell vorgesehen, weshalb diese immer von Ausnahmeregelungen, Sonderprogrammen für Quer- und Seiteineisteigern infolge akuten Mangels o.ä. abhängen und im Regelfall zeitlich befristet sind, weil man sonst ja die verschiedenen Studiengänge auch einfach auflösen könnte. Das gilt für alle Bundesländer (auch wenn die Detailbestimmungen dann natürlich unterschiedlich sind, genau wie die Bedarfe in den jeweiligen BL), weshalb ein Einzelfall von dem du weißt nichts darüber besagt, wie die Situation sein wird, wenn du einmal fertig bist. Der Regelfall ist, dass du mit einem berufsbezogenen Fach nicht einer Sek.I-Schule unterrichten wirst können. Sollte das in Niedersachsen prinzipiell anders geregelt sein, müsste sich dies in den Landesgesetzen finden lassen, wenn es dort nicht zu finden ist, solltest du für dich selbst davon ausgehen, dass es ich um eine aktuell gültige Sonderregelung handelt, die bis in 4-5 Jahren schon nicht mehr aktuell sein muss.

    :o Ich dachte du wohnst in einem beschaulichen Örtchen im Schwarzwald?

    Ich arbeite in einem beschaulichen Örtchen im Schwarzwald, ich wohne in einem in vieler Hinsicht beschaulichen Ort (Stadt), allerdings in einem sehr zentralen, sehr belebten Stadtteil mit einer hohen sozialen Durchmischung. Da findet z.B. der Wochenmarkt in meinem Stadtteil an einer Stelle statt, an der die restliche Woche über die Trinker- und Drogenszene sich trifft (mehrmals im Jahr liest man in der Zeitung, dass es an eben diesem Platz mitten am Tag zu Messerstechereien innerhalb der Szene kam oder es kommt abends zu sexuellen Übergriffen auf Frauen, die den Platz queren wollten), während zu Marktzeiten daraus plötzlich ein Hotspot für Familien mit Kleinkindern wird, die sich überall friedlich tummeln. Wenn ich mit dem Hund unterwegs bin, treffe ich häufig auf Menschen unter Drogeneinfluss, immer wieder im Jahr dann eben auch auf Menschen die infolge von Alkohol oder anderen Drogen bewusstlos und nicht mehr ansprechbar auf dem Spielplatz liegen oder auf dem Gehweg. Ich bin nicht gleichgültig genug, um an eingenässten und einge- :uebel: , bewusstlosen Menschen vorbeizugehen und leiste insofern eben mehrmals im Jahr erste Hilfe (ansprechen, stabile Seitenlage, RTW rufen...). Idyllischer Schwarzwald halt. ;)

    Du kannst mich gerne als penibel bezeichnen, aber ich fasse Anderen (egal ob erwachsen oder Kind) ungern in die blutenden Schnittwunden. (...)

    Ja, es macht Sinn Einmalhandschuhe dabei zu haben. ;)

    Nein, mit penibel hat das gar nichts zu tun. Das ist ja wirklich eine sinnvolle und notwendige Selbstschutzmaßnahme, keinen Kontakt mit fremden Körperflüssigkeiten zu haben, wenn sich dies vermeiden lässt, auch wenn man natürlich bei Bedarf erste Hilfe leistet. Finde ich gut, dass du immer Einmalhandschuhe bei dir hast. :top: So ein Ü-Ei sollte ich mir auch mal richten. In meinem Stadtteil ist es 2-3x jährlich erforderlich Menschen, über die ich unterwegs "stolpere" 1.Hilfe zu leisten.

    Mundschutz, Febreze, Handschuhe.
    Ich hab die 1x Handschuhe immer in einem ü-Ei dabei. Sie passen genau rein.

    Funkioniert, Katzenstreu ist aber nicht nur witziger und günstiger, sondern auch geruchsärmer + saugt auch auf Teppichboden zumindest einen Gutteil des Flüssigmaterials auf (sehr wichtig, denn der Teppich bleibt wahrscheinlich noch ein paar weitere Jahrzehnte zur Ausünstung liegen und wird vorausssichtlich selten bis nie feucht gereinigt).

    Bist du dir sicher mit dem problemlosen Wechsel Realschule / Berufsschule? Das eine ist SEK I und das andere SEK II. Ich kann jedenfalls nicht einfach so an die Realschule, wenn ich das wollte.

    Vor allem bei dem berufsbezogenen Fach unter Umständen schwierig oder gibt es in Niedersachsen an der Realschule eine Entsprechung zu Pflege und Soziales an der RS? Gäbe es bei uns in BW jetzt beispielsweise nicht.

    Ihr diskutiert jetzt nicht wirklich wie man Erbrochenes beseitig, oder hab ich da etwas nicht mitbekommen?

    Offensichtlich gibt es in einem Lehrerforum u.a. im Kontext mit Klassenfahrten auch diese Art von Aufgaben und damit einhergehendem Gesprächsbedarf. Scheint ja gerade an Grundschulen auch im Alltag relevant genug zu sein, um Katzenstreu-Vorratshaltung zu betreiben. (Was müsst ihr an der GS eigentlich nicht machen?). :)

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