Frag ggf. nochmal DePaelzerBu oder Kiggie direkt, aber wenn du dir Sorgen um die Einstellung machst mit Metalltechnik, dann geh getrost davon aus, dass die 15 anderen Bundesländer dich mit Kusshand nehmen werden, egal, was du sonst noch an Fächrn hast oder nicht. Wenn dich ein weiteres Fach zu studieren reizt, dann mach das für dich selbst, geh aber davon aus, dass du im Regelfall wenig außer Metalltechnik unterrichten wirst nach dem Ref (und auch im Ref andere Fächer nur pro forma halt mitlaufen müssen).
Beiträge von CDL
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Gute Besserung. Vielleicht hilft es dir moralisch, wenn du dir sagst, dass das bei dem trüben Wetter (hier zumindest ist es neblig, kalt, feucht) grad durchaus reinpasst, den Tag im Bett zu vergammeln bei ein paar Serien und einem (vielen!) großen Pott Tee. Ich bin sonst wirklich IMMER in den Ferien wenigstens einen Teil der Zeit krank, kann das also gut nachvollzehen, wie nervig das ist (wo ich ausnahmsweise mal fit bin). Ich versuche mich gerade jetzt im Herbst bei Infekten mithilfe von gesundheitsförderlichen Ausflügen zu trösten, wie einem Nachmittag in der Salzgrotte (seeeeeehr hilfreich bei Erkältung und Co.- mache ich wegen meiner Lungenprobleme regelmäßig), besonders leckerem Tee, ausgedehnten Kuscheleinheiten mit Frau Hund (die helfen der Moral wirklich zuverlässig) und wenn es mir schon wieder etwas besser geht einem Besuch im Thermalbad oder auch einer kurzen na ja, nicht Sporteinheit, aber halt die ich-bin-kränklich-und-müde-und-unfit-Seniorenmobilisationseinheit für leicht Angeschlagene.

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Ob das besser ausgeht, als der Versuch mit dem Medizinball wage ich irgendwie zu bezweifeln, aber es sieht bestimmt lust... ich meine höchst bedrohlich aus. 
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Falls sie sich nicht selbst meldet im Thread, schreib Susannea an, die ist äußerst fit bei Elterngeldfragen aller Art, Seph könnte dir ggf.auch weiterhelfen.
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Die Uni verlangt nicht einfach so aus dem Nichts Geld von dir. Wenn die Uni Geld von dir will, dann steht auch irgendwo, aus welchem Grund und auf welcher Grundlage. (...)
(...) Was aber noch längst nicht bedeutet, dass die Uni auch tatsächlich eine solche Zusatzgebühr erheben dürfte, falls Studiengebühren auch fürs Zweitstudium offiziell nicht gelten in diesem BW und an dieser Uni, insofern lohnt es sich schon, den Hochschulen bei so einer Praxis mal kurz auf dieFinger zu schauen und das nicht ungeprüft hinzunehmen. Ich stimme dir aber zu, dass die Prüfung zunächstmal beinhaltet, die schriftlichen Regelungen, wo das wie festgelegt und begründet wird, einzusehen. Nachdem die TE diese nicht selbst gefunden hat, hatte ich ihr den Tipp gegeben, Rücksprache mit ihrem AStA zu halten, der sollte ihr weiterhelfen können ganz ohne, dass sie hier im Netz ihre Hochschule offenlegen müsste.
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Oder kann nicht werfen.
...und knockt sich selbst mit dem Medizinbällchen aus (Darwin lässt grüßen.). Ist ja auch eine Form der Problemlösung. ;-I
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Gibt es da irgendwo etwas Schriftliches, auf das man sich berufen kann?
Auf der Webseite dieses Vereins findet sich ein nicht ganz aktueller, dennoch sicherlich hilfreicher Überblick über Regelungen der Bundesländer zum Nachteilsausgleich. Zu BW speziell:
Alles anzeigenBaden-Württemberg
„Förderung gestalten - Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderung“ herausgegeben vom Landesinstitut für Schulentwicklung
Das Vorgehen bei der Gewährung eines Nachteilsausgleichs
Grundsätzlich ist die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf (darunter fallen im Einzelfall auch die Kinder und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen) „Aufgabe aller Schularten“ (VwV 2008, Nr. 1).
Treten im Schulalltag Schwierigkeiten auf, die Maßnahmen im Sinne des Nachteilsausgleiches (vgl. VwV Nr. 2.3.1) erforderlich machen, muss die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung einberufen und gemeinsam geprüft werden, mit welchen Unterstützungsformen oder besonderen Regelungen das Kind oder der Jugendliche unterstützt werden kann. Die Klassenkonferenz beschließt den Nachteilsausgleich, ihre Beschlüsse sind für jede Lehrkraft bindend.
Ein ärztliches Attest ist für die Gewährung des Nachteilsausgleichs nicht unbedingt notwendig, es kann aber zur Untermauerung oder Information von der Klassenkonferenz bei den Eltern eingeholt werden – oft sind Hinweise für die Gestaltung des Schulalltags enthalten.
Neben allgemeinen Zielen und Grundsätzen der Förderung werden die Aufgaben der Schule und Rahmenbedingungen für Nachteilsausgleich, Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung in der Verwaltungsvorschrift "Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen" (http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quell…d.psml&max=true ) vom 22. August 2008 beschrieben.Wir hatten vor kurzem einen Fall einer auditiven Wahrnehmungsstörung, da lief das unproblematisch über den Weg ärztliche Diagnose+ Attest- elterlicher Antrag auf Nachteilsausgleich- Klassenkonferenz (in deren Rahmen wir überhaupt erst definieren mussten, wie ein Nachteilsausgleich sinnvollerweise aussehen kann, um tatsächlich ein solcher sein zu können). Ich denke, mit einer entsprechend vom Schülerwohl aus denkenden SL sollte das auch bei AD(H)S unproblematisch sein, in jedem Fall muss die Klassenkonferenz einen diesbezüglichen elterlichen Antrag ernst nehmen und kann ihn nicht einfach abweisen. Was dann im Einzelfall sinnvoll ist, dafür gibt es- wie sonst auch bei Nachteilsausgleichen- keine offiziellen Vorgaben, da jeder Einzelfall anders ist. Rücksprache mit z.B.der schulpsychologischen Beratungsstelle und/oder dem für euer Sprengel zuständigen Beratungslehrer kann aber ergänzend zu eurem Wissen als Lehrkräfte über eure SuS und deren Lernverhalten/Auswirkungen von Beeinträchtigungen, sowie den ärztlichen und elterlichen Hinweisen sicherlich helfen.
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Viele Klassen und ggf.sogar eine Teilabordnung an eine andere Schule, um auf die Deputatsstunden kommen zu können.
Ich finde es auch wichtig zu studieren, was einen interessiert, hätte mich selbst deshalb auch nie an Einstellungschancen orientiert, wenn diese dir aber so wichtig sind Levante, dann solltest du eben prüfen, wo du nachjustieren kannst, ohne dich allzusehr zu verbiegen. Schulart prüfen wäre das Naheliegendste, ebenso, wie zu überlegen, ob du für eine Anstellung bereit wärst das BL zu wechseln und sagen wir nach Sachsen oder Berlin zu ziehen. Gibt es eines der drei Fächer, das du bereit sein könntest gegen ein Hauptfach auszutauschen? Gibt es ein Hauptfach/Mangelfach, dass dich interessieren könnte?
Am Ende gilt eben, dass es das Minimax-Prinzip nicht gibt, also hier das optimale Ergebnis (garantierte Einstellung in überlaufener Schulform mit überlaufenen Fächern) mit minimalen (keinen) Zugeständnissen. Einen Tod muss man sterben, einen Kompromiss eingehen : Schulart, Fächerkombi, Einstellungschancen /Beruf - überleg dir für dich mit welchem Zugeständnis du am Besten leben kannst.(Für mich waren wie gesagt meine Fächer auch gesetzt, allerdings musste ich qua Prüfungsordnung auch ein Hauptfach mitstudieren (zufällig ein Mangelfach in meinem BL, war aber nicht relevant für meine Entscheidung), sonst wäre ich wohl als 3.Fach bei Ethik oder Geschichte gelandet.)
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Aber darf das denn für jeden Lehrer (=jedes Fach) gelten oder geht es nicht nur um spezifische Fächer?
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Würdest du Widerspruch einlegen? Für einen Anwalt fehlt mir leider das Geld.
Frag doch einfach mal beim AStA nach, wie die das einordnen würden vor dem Hintergrund der in deinem BL und an deiner Uni geltenden Vorschriften zu Gebühren im Allgemeinen und Studiengebühren im Besonderen. Das kann schon etwas mehr Klarheit schaffen und sollte das nicht ganz koscher sein, hättest du Mitstreiter an deiner Seite, die dich im Hinblick auf weitere Schritte beraten und unterstützen.
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Ja, tun wir, macht aber nichts. Ich gehe davon aus, dass wir an der Stelle- wenn wir es schaffen uns thematisch zu verständigen- recht ähnlich ticken, passt also.
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CDL: Naila, das ist so wie Horb am Neckar - da willst du als junger Mensch nicht hin. Ich habe in Bayreuth studiert, komme nicht aus BY.
Ich weiß noch: Hof oder Naila kamen einer Strafversetzung gleich. Ich war dann in Kronach im Ref. War so ähnlich....ojehmineee. Zonenrandgebiet. Und die Sprache!
Ach ja, war Oberfranken, wie gingergirl schrieb.
Ha Mensch, soag des doh glei, dann verstoaht au so a Sauschowab wie ih, woas gmeint isch.

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Angesichts des angespannten Arbeitsmarkts am Gymnasium bzw. Sek-2-Stellen ist es eher klug, da in die Ausbildung zu gehen, wo man die beste Note bekommen kann.
Wenn du Interesse (und Niveau) hast, könntest du sogar Spanisch und Erdkunde bilingual machen. (solange du Englisch hast, ist es möglich, du musst es nicht im Ref selbst haben).Stimmt, mein Fehler. Hatte irgendwie Sek.I im Hinterkopf,da steht aber ja nur etwas von "Gesamtschule" und damit qua BL GymGe.
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Das ist ein Ka... eh ein kleiner Ort. Ich hab aber auch Google gefragt.
Tatsache! Hatte das als Abkürzung gelesen, nicht als Ortsname. Mein Fehler. Dankeschön!
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Ich meine, du solltest nachhaken, wie deine Uni den Zusatzbeitrag, den sie deiner Angabe nach von dir erhebt begründet, welche Rechtsgrundlage dieser hat. Die mögliche Begründung der Uni könnte sein, dass du ja formal in zwei Studiengängen - Bachelor- und Masterstudiengang- zeitgleich eingeschrieben bist, das würde ich aber prüfen, wo das steht, dass dafür ein Zusatzbeitrag erhoben werden darf. Wenn es in deinem BL keine Studiengebühren gibt (auch nicht fürs Zweitstudium) wäre das ein wenig eine Studiengebühr durch die Hintertür, die ich nicht ungeprüft hinnehmen würde.
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@Buntflieger : Odenwaldschule und deren sogenannten pädagogischen Ansätze, die ihre Umtriebe rechtfertigen sollten sind mir ausreichend bekannt, darum ging es aber auch nicht bei meinem Beitrag.
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Kurze Frage (OT) : Wofür steht "Naila"?
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Zusatzbeitrag: Wie wird der begründet (Rechtsgrundlage)? Würde ich mal auf Angemessenheit prüfen lassen, denn im TZ-Studium bist du ja nicht wirklich schneller, als jemand, der zwei Fächer im Bachelor startet und in Vollzeit studiert.
Zugang zu Kursen: Wenn diese komplett überlaufen sind und du die Anmeldefrist verpasst hast, können auch gutwillige Dozenten wenig ermöglichen. Schau einfach, dass du dieses Semester ankommst, alles abklärst und anerkennen lässt, deine Arbeitssituation organisiert und in den kommenden Semestern gilt es dann eben komme was wolle die Anmeldefristen zu beachten.
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Aber leider haben wir (wohl nicht nur hierzulande) eine teils völlig verquere pädagogische Tradition, die eine "pädagogische Liebe" (auch: pädagogischer Eros) kennt und wo das Betatschen, Begrapschen und leider noch weit mehr an der pädagogischen Tagesordnung war bzw. ist. Nicht nur an reformpädagogisch gefeierten Vorzeigeschulen wie der Odenwaldschule...
Eine derartige "pädagogische Tradition" ist mir zur Gänze unbekannt, auch wenn ich natürlich weiß, dass es entsprechend übergriffige Ansätze gab/gibt, die vereinzelt wohl auch weiterhin umgesetzt werden, soweit nicht öffentlich bekannt und entsprechend geahndet. Mag nur mir so gehen, aber ich würde an der Stelle dann doch trennen wollen zwischen tatsächlichen,guten pädagogischen Traditionen, die im Einklang mit GG, StGB und Landesverfassung stehen und strafrechtlich relevanten Ansätzen, die aus gutem Grund hierzulande niemals mehrheitsfähig waren und für die nicht einmal der Begriff der "schwarzen Pädagogik" auch nur annähernd zutreffen könnte.
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Angesichts der deutlich höheren Wahrscheinlichkeit nach dem Ref in Englisch eingesetzt zu werden, wie auch im Hinblick auf Ausbildungsschulen im Ref (für Spanisch dürfte es ja nicht ganz so viele geben) könnte es vielleicht klüger sein ins Ref mit Englisch und Geo zu gehen.
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