Und was hat das mit Überbezahlung zu tun?
Du hast übrigens noch immer nicht meine Frage beantwortet. Gibt es in Deinem Unterricht theoretisch die Möglichkeit, dass ein Unfall passieren kann?
Wenn ja: möchtest du dann persönlich haftbar gemacht werden, obwohl du dich an alle vorgeschriebenen Sicherheitsstandards gehalten hast?
„Vorgeschriebene Sicherheitsstandards“ entbinden uns doch niemals von der Verpflichtung auch weiterhin selbst mitzudenken und zu prüfen, ob dieser Basisrahmen auch tatsächlich ausreichend ist für die ganz konkrete Klasse, Unterrichtssituation, etc. Wer sich nur darauf zurückzieht, was das Land vorgibt, hat meines Erachtens nicht wirklich darüber nachgedacht was die Garantenpflicht uns ganz selbstverständlich in unserer Aufgabe als Lehrpersonen an zusätzlichem Einsatz rechtlich abverlangt und damit auch im konkreten Einzelfall an über Landesvorgaben hinausgehenden Sicherheitsüberlegungen mit sich bringt. „Dienst nach Vorschrift“ reicht an der Stelle einfach nicht, um tatsächlich rechtssicher zu agieren.