Beiträge von CDL

    Wie sieht denn die Prognose außerhalb deines Landkreises fürs gesamte BL aus? Es gibt ja Bedarfsprognosen.. Vielleicht würde es am Ende schon reichen, wenn du zumindest innerhalb deines BLs flexibel bist.

    Vermutlich wirst du am Ende halt entscheiden müssen, welche Kröte für dich kleiner ist: Längere Studiendauer und dafür eine Fächerkombi mit besseren Einstellungschancen womöglich sogar in deinem aktuellen Landkreis oder eben Anrechnungen und kürzere Studiendauer, dafür aber eben das Erfordernis zumindest eines Mindestmaßes an örtlicher Flexibilität. Ehrlicherweise muss man sagen, dass man Letztere als angehender Lehrer immer mitbringen sollte, weil es nunmal- wenn man kein absolutes Mangelfach anzubieten hat- keine Einstellungsgarantie gibt und noch weniger die Sicherheit am Ende eine wohnortnahe Stelle zu ergattern.

    Letzteres lese ich nur aus deinen Reaktionen heraus, statt vielleicht einfach mal zu sagen, dass du dich mit dem Bestehen auf Notenschnitten als soziale Vergleichsnorm verrannt hast. Als Lehrerin weißt du schließlich- egal, wie du das in deinem Unterricht handhabst- was für eine Leistungsnorm Notendurchschnitte abbilden, warum die soziale Norm als problematisch gilt bei der Leistungsbeurteilung und kannst dir bestimmt vorstellen, warum man ganz besonders in der GS die Kinder vor dem daraus resultierenden Leistungs- und Vergleichsdruck (den zunächst vor allem die Eltern, in der Folge aber eben auch die Kinder untereinander aufbauen) schützen möchte.

    Das nicht alle Eltern verstehen was an der sozialen Norm problematisch ist ist bekannt (in der Klasse einer Freundin wurde am Elternabend darum gebeten doch nach jeder Klassenarbeit eine Liste zu erstellen und im Klassenraum auszuhängen mit Schülernamen, wer das beste, zweitbeste....schlechteste Ergebnis erzielt habe, idealiter mit allen Noten, zumindest aber mit Hinweis, wo der Klassenschnitt liege und wer diesen übertroffen habe "man wolle ja wissen, wie das eigene Kind stehe und diesem schon früh bewusst machen, dass Leistung sich lohne"), von Lehrern darf man da halt mehr erwarten.

    Meinst du diese Passage:

    „Sagen Sie zur Begrüßung bitte ‚Liebe Kinder!‘ und nicht ‚Liebe 4b!‘“.

    ?


    Ich begrüße meine Französischklassen natürlich in der Fremdsprache (da gibt es ein bestimmtes Begrüßungsritual), in allen anderen Unterrichtsstunden begrüße ich mit "Guten Morgen", "Guten Morgen zusammen" (es gibt Klassen, die als Antwort auch "Guten Morgen zusammen" erwidern und damit nicht nur mich als Lehrperson begrüßen, das mag ich sehr gerne, hängt aber stark von den Vorlieben und Ritualen der KLs ab, was und wie Klassen erwidern- teilweise gibt es da recht aufwendige Klatschrituale-, bis auf Französisch übernehme ich das Klassenritual auch immer.) oder, wenn ich zum zweiten Mal am Tag in die Klasse komme, "Guten Morgen nochmal".

    "Guten Morgen 5a" klingt für mein inneres Ohr so, als würde ich eine künstliche Distanz herstellen wollen, was für mich jetzt kein Ziel eines Begrüßungsrituals wäre. "Guten Morgen zusammen" ist zwar nicht individueller, hört sich für mich aber dennoch weniger distanziert und etwas freundlicher an. Ich denke aber, dass das indiduell sehr unterschiedlich sein kann, wie man derartige Formulierungen selbst empfindet, was für einen dabei mitschwingt und damit zusätzlich zum reinen Wortlaut durch die Intonation zum Ausdruck kommt.

    Nachdem das Beispiel, dass ich im Text gefunden habe sich auf die GS bezieht, würde ich meinem Empfinden nach sagen, dass die Kritik an der Begrüßung einerseits natürlich Ausdruck einer persönlichen Vorliebe eines Dozenten/Mentors ist, andererseits aber liest sich für mich "Liebe Kinder" noch etwas persönlicher und weniger distanziert als "Liebe 4b", was ich mir für die GS durchaus vorstellen kann. Kommt am Ende aber dann wie gesagt stark auf innere Haltung und Intonation (bzw. auch die Erwartungshaltung der Zielgruppe / der Beurteiler) an, ob es diesen Unterschied tatsächlich geben muss. "Liebe Kinder" kann ich mir aus meiner Sek.I-Perspektive als Begrüßung überhaupt nicht als angemessen vorstellen. "Liebe 5a/9c..." wäre für mich nichts für die alltägliche Begrüßung (würde sich für mich anbiedernd anfühlen), sondern mal für einen besonderen Moment, wenn wir z.B.gemeinsam ein Etappenziel feiern oder ich eine besonders feierliche Atmosphäre hervorrufen möchte aus einem speziellen Grund.

    Realistischerweise würde ich sagen, dass du dich erstmal nicht darauf konzentrieren solltest Eltern "knacken" zu wollen, das sind erwachsene Menschen mit denen du von deiner Seite aus konstruktiv zusammenarbeitest, deren Erziehug dir aber nicht obliegt. Versuch dir diesbezüglich realistische Ziele zu setzen: Gesprächsangebote machen, Informieren bei Bedarf, bei Problemfällen um ein persönliches Gespräch bitten und dann entsprechende Hinweise geben,... Lern vor allem im neuen Schuljahr erstmal deine neuen Klassen offen kennen. Wenn es dann Probleme gibt hilft meiner Erfahrung nach gerade im Ref ein offenes Gespräch mit Kollegen die in derselben Klasse eingesetzt sind, um sich für die Elternarbeit realistische Ziele zu setzen und nicht daran aufzureiben mangels ausreichender Erfahrung.

    Wenn ich von Französisch ausgehe sind die Lehrwerke in den Fremdsprachen zwar unterschiedlich gut bzw.haben verschiedene Stärken und Schwächen, bieten aber alles in allem ein ganz gutes Programm an um bestimmte Lernziele mit einer Klasse zu erreichen. Wenn euer Lehrwerk sehr alt ist und ihr an der Schule ein halbwegs passables Kopierkontingent habt, könntest du dir ergänzend ein bis zwei neuere Lehrwerke besorgen (als Ref zahlt man bei den meisten Schulbuchverlagen nur 50% der Anschaffungskosten und erhält - auch später noch- immer wieder Prüfauflagen neuer Lehrwerke kostenfreu angeboten; auch die Fachschaft ist teilweise bereit ihre Referendare im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zu unterstützen, indem ein Material für die Fachschaft angeschafft wird. Eine meiner Fachschaften hat so eine Fachzeitschrift die ich empfohlen habe abonniert, die gute Unterrichtsumsetzungen im neuen Unterrichtsfach WBS anbietet. War zunächst nur als Unterstützung für mich im Ref angedacht, inzwischen sind viele Kollegen, die das Fach fachfremd unterrichten, dankbar, dass wir das Abo haben. Im anderen Fach konnte ich gezielt aktuelle Ergänzungsmaterialien zum Lehrwerk anfragen, die von der Fachschaft angeschafft worden sind, damit ich diese nicht privat erwerben muss.). Daraus könntest du dann gezielt Übungen ergänzend einsetzen, eigene Arbeitsblätter damit "füttern" und Aufgabenteile verwenden, die SuS besser ansprechen. Neuere Lehrwerke haben ja z.B. in den Sprachen inzwischen auch viele schöne (und vor allem entsprechend didaktisierte) Videos. Für meine 6er sind das immer die Highlightstunden, wenn ich mit denen ein Video schaue; damit arbeiten sie ganz besonders gerne und motiviert. Auch die 7er und 8er sind noch enorm begeistert, wenn sie mal in einer Stunde mit Videos arbeiten dürfen statt z.B. den Text nur zu hören bei der Texteinführung.

    Weiterhin kann man auch die scheinbarn"sture" Lehrbucharbeit äußerst abwechslungsreich gestalten durch verschiedene Methoden: Nur weil das Lehrwerk gerne hätte, dass die SuS eine Aufgabe schriftlich oder im Plenum lösen musst du das ja nicht so mit deinen SuS machen. Da wird dann je nach Lernzielen und angestrebten Kompetenzen die eine Aufgabe vielleicht ein Laufdiktat, die andere eine Dialogübung nach dem System der Sprechmühle, die dritte Übung wird zum Rollenspiel umfunktioniert und bei der vierten Übung müssen die SuS sich die Begriffe pantomimisch vorspielen und als kleinen Wettbewerb mit ihrer Gruppe die korrekten Begriffe erraten/in ein AB einfügen etc. wobei die Sieger einen kleinen Preis erhalten (da ist es dann halt wichtig, die Gruppenzusammensetzungen immer wieder zu ändern, damit im Laufe des Schuljahres alle mal zu den Siegern gehören oder es geht nur um die Ehre und in der Pause zwischen den beiden Stunden dürfen meine SuS sich dann auch mal alle eine Kleinigkeit aus meinem "Belohnungsglas" nehmen,...). Erlaub dir kreativ zu sein bei der methodischen Umsetzung dessen, was das Lehrwerk an Übungen und Texten parat hält und hab dein Ohr an dem, was deine jeweilige Lerngruppe besonders begeistert und motiviert (bei meinen Klassen sind das aktuell fast durchgehend Rollenspiele, die immer gewünscht werden und super funktionieren, ich kenne aber auch Kollegen die in denselben Klassen niemals Rollenspiele machen, weil sie den Eindruck haben das geht dort gar nicht. Erlaub dir also auch rauszufinden, welche Methoden dir Spaß machen, mit denen du guten Unterricht gestalten kannst, auch da passt nicht alles zu jedem gleich gut.)

    Ich habe - andererseits in den zurückliegenden Prüfungen (10 Klassen RS, 9. Klasse HS) eben auch gesehen, dass Gesprächssituationen vorgegeben sind, (auf Deutsch), mit denen die SuS dann zur 10-minütigen Vorbereitung allein gelassen werden, mit Wörterbuch. Zweisprachig. Zur Prüfung sind auch zweisprachige Wörterbücher zugelassen. z. B. Restaurantbesuch. Bestellen und nach der Rechnung fragen. Meist stockten die SuS dann bei Rechnung.

    Die Antwort soll dann aber nunmal in der Fremdsprache erfolgen, ergo muss man die SuS auch durch vielfältige Spracharbeit auf einen entsprechend Einsatz der Fremdsprache vorbereiten. Je mehr die SuS gelernt haben in der Zielsprache zu arbeiten, sich unbekannte Ausdrücke/Formulierungen in der Zielsprache mithilfe entsprechender Strategien zu erschließen, auch wenn sie ein Wort nicht eins zu eins übersetzen könnten, desto leichter fällt es ihnen solch eine Dialogsituation zu meistern. Diese Strategien entwickeln SuS unter anderem bei der Erarbeitung fremdsprachiger Texte- vorausgesetzt, man zwingt sie dazu, indem man eben gerade keine deutsche Übersetzung direkt beilegt, die es den SuS erlaubt den fremdsprachigen Text zu vermeiden und damit Sprachprobleme nicht angehen zu müssen.

    Zitat von Tanjas_neue_Welt


    Auch Vokabeln werden in den Klassen 5-10 zweisprachig abgefragt - nach dem Schema: deutsches Wort > schreibe englisches Wort, deutsche(r) Wortgruppe > schreibe englische Wortgruppe.
    Diese Form der zweisprachigen Abfrage müsste man eigentlich dann auch begraben? Oder?

    Nein, zweisprachige Vokabelabfragen haben ihre Berechtigung. Vokabeln sind ja die sinnvolle und notwendige Vorentlastung und Vorbereitung, um z.B. bei einer Textarbeit, einer Hörverständnisaufgabe oder in einem Dialog ergänzend zur notwendigen Grammatik über das Rüstzeug zu verfügen für eine weitesgehend einsprachige Bearbeitung weiterer Aufgaben. Die zweisprachige Abfrage von Vokabeln ist dann typischerweise dem Leistungsraum vorbehalten, um die Grundlagen abzufragen.

    Tatsächlich versucht man aber ja- von Ausnahmen abgesehen- neues Vokabular ausschließlich in der Fremdsprache zu semantisieren bei der Neueinführung und eben gerade nicht zu übersetzen.

    Zitat von Tanjas_neue_Welt


    Ich selbst habe bei meinem Unterricht in Klasse 7 erlebt, dass _keine_ der SuS bei der Mediation-Aufgabe in der Klassenarbeit umsetzen konnten, was sie im Unterricht (hätten gelernt haben sollen) // gelernt haben, dass es "Guten Appetit" als lexikalisch Entsprechung zum Deutschen nicht gibt, obgleich meine Mentorin es mehrfach _Deutsch_ und _Englisch_ gesagt hat und die SuS auch mindestens 3 Übungen hierzu machen mussten.
    Weiterhin ist ja Mediation ein wichtiger Teil des Unterrichts und Mediation benötigt doch auch lexikalische Entsprechungen, d. h., die SuS müssen schon wissen, was ungefähr läuft, in der Situation und das dann in der Zielsprache erläutern, wobei die Zielsprache oft ja auch Deutsch ist, in der Mediation-Situation.
    Es gibt SuS, die kommen ganz gut klar, mit den Strategien, sich unbekannte Lexik zu erschließen.
    Viele (in RS) stoßen jedoch schnell an ihre Grenzen und in HS-Klassen... ist das extrem schwierig, mit Worterschließungsstrategien..

    Ja, Worterschließungsstrategien fallen vielen SuS schwer, genau deshalb muss man sie zwingen, diese zu entwickeln, was u.a. echte Textarbeit erfordert ohne eben die direkt mitgelieferte Übersetzung als Vermeidungsstrategie. Ich bin auch an der RS mit einzelnen HS-SuS in den Lerngruppen. Auch mit dieser Zielgruppe kann man einen entsprechenden Sprachunterricht gestalten. Ggf.müssen Texte dann eben deutlich kleinschrittiger bearbeitet werden, als der Schulbuchverlag sich das vorgestellt hat, Strategien sehr gezielt wieder und wieder und wieder trainiert werden, bis sie den SuS zu den Ohren rauskommen (dann halt auch vielleicht eher nur 2-3 Strategien konsequent trainieren damit bei allen die Basis steht und für die paar fitteren SuS in der Klasse, die das schnell verstanden haben und umsetzen können noch weitere Strategien und Differenzierungsaufgaben in petto halten).
    Mediationsaufgaben leben einerseits vom Fleiß der SuS beim Vokabeln/Satzkonstruktionen lernen und dem Üben neuer grammatikalischer Aspekte, andererseits aber auch einem hohen Maß an unterrichtlicher Einsprachigkeit, dass es SuS erlaubt sich z.B.bei einer KA schlichtweg daran zu erinnern, wie bestimmte Gesprächssituationen im Unterricht bei den entsprechenden Übungen gelöst wurden, weil so dann auch bestimmte sprachliche Muster eingeschliffen werden die wieder und wieder und wieder und wieder und wieder verwendet werden.
    Ich habe bei meinen 6ern auch schon Mediationsaufgaben in der KA gemacht: Das hat bei allen gut geklappt, weil selbst die Faulbärchen, die kaum Vokabeln gelernt hatten und eher selten HA machen sich erinnert haben, wie die entsprechenden Gesprächssituationen im Unterricht gelöst worden sind (wurde entsprechend oft geübt und wiederholt). Die konnten es dann nicht korrekt schreiben, aber inhaltlich verständlich ausdrücken und damit zumindest einen Teil der Punkte bekommen. Das klappt natürlich nicht bei jeder Lerngruppe und jeder Aufgabe gleich gut, damit es überhaupt funktionieren kann, muss man seine SuS aber auch sprachlich entsprechend vorbereiten, sonst wird es bei noch weniger SuS Erfolge zeitigen können.

    Wenn die Zielsprache in der Mediation Deutsch ist, müssen die SuS gelernt haben einen fremdsprachigen Text zu erschließen ohne erst eine Übersetzung zu lesen (die jede Mediationsübung ad absurdum führen würde). Ist die Zielsprache die Fremdsprache bedürfen gerade in der HS immer noch einige SuS umfangreicher Worterschließungstrategien, um sich den deutschen Ausgangstext zu erschließen (da z.B. Deutsch Zweit- oder Fremdprache ist oder Textverständnis ihnen schwer fällt), um den Text dann aber in die Fremdsprache sinnvoll übertragen zu können, müssen sie ihre Vokabeln gelernt haben, ihre Grammtik beherrschen und im Idealfall dank des Unterrichts ausreichend versiert sein beim Erkennen idiomatischer Wendungen, dem Bilden verständlicher Sätze, etc. -Nichts davon lässt sich erreichen mithilfe einer Textarbeit im Fremdsprachenunterricht die direkt mit fremdsprachigem Text und Übersetzung arbeitet (eh sei denn, man setzt die von nanunana vorgeschlagenen Umsetzungswege punktuell- nicht konstant- um).

    Zitat von Tanjas_neue_Welt


    Nun bin ich unerfahren und im Lehrerkollegium höre ich immer: Ist schwierig... Können Sie nicht erwarten, das ging noch vor 10 Jahren, heute, fragen Sie nicht... Schüler lernen nicht mehr...

    Beruf dich deiner Mentorin gegenüber auf die Vorgaben deines Seminars, was du am Ende auch in den Prüfungen zu leisten hast, erinner dich selbst daran, was du an Bildungsplanvorgaben hast und mach dir bewusst, dass - auch wenn die Kollegen unter Umständen recht haben- kein SuS mehr arbeiten wird für den Unterricht, wenn dieser ihm anstrengende Lern- und Arbeitsschritte einfach von vornherein erspart. Finde Wege deine SuS kleinschrittig mitzunehmen, aber ohne dabei notwendige und unerlässliche Lernschritte zu vermeiden. Beziehungsarbeit wurde hier im Thread schon angesprochen als sehr wichtiges Element um gerade leistungsschwache Lerngruppen zu motivieren und "mitzunehmen". Elternarbeit, Klassenführung und Unterrichtsplanung ergänzen das. Wer sich partout weigern möchte die Fremdsprache zu lernen wird immer Wege finden- diese SuS sind nicht der Maßstab für deinen Unterricht. Mach deine eigenen Erfahrungen, was für dich, in deinem Unterricht, mit deinen SuS funktioniert und was nicht. Verschiedene Lehrerpersönlichkeiten können auch Verschiedenes aus Lerngruppen herauskitzeln, wenn der Draht stimmt oder eben auch womöglich gar nicht existent ist. Am Ende hast du womöglich genau die gute Beziehung zu dieser 7.Klasse, die diese dazu motiviert ihre Vokabeln etwas regelmäßiger zu lernen als bislang, vielleicht, weil es dir besser gelingt, sie dazu zu motivieren (Lernapp, Belohnungssystem, wöchentliche Tests,...- nicht bei jeder Klasse oder jedem Schüler einer Klasse funktioniert derselbe Weg) und die kleinen Erfolgserlebnisse motivieren und ermutigen deine SuS zu mehr, weil sie plötzlich sehen, dass sie etwas können und nicht nur ihr Versagen attestiert bekommen.

    Ich rege mich gerade fürchterlich darüber auf, dass ich eben rechnen *muss* und keine pädagogischen Noten geben *darf*. Ist aber das erste mal, dass mir das passiert.

    Also ist bei euch einfach das arithmetrische Mittel mathematisch zu runden für die Endnoten?

    In BW müssen wir auch eine pädagogische Gesamtbewertung vornehmen und dürfen nicht einfach nach Bildung des arithmetrischen Mittels runden und gut. Als Schülerin war mir das allerdings nie klar, weil meine Lehrer zu Schulzeiten (zumindest am Gymnasium) ausnahmslos ihre Noten auf Basis des Durchschnitts mathematisch gerundet haben. Da gab es bei x,5 einfach prinzipiell die schlechtere Fachnote, eh sei denn, zwei Fachlehrer sprachen sich dahingehend ab, dass einer hochgeht und einer runtergeht. x,6 war dann unmissverständlich die schlechtere Fachnote. Finde ich insofern spannend zu lesen, was DePaelzerBu oder Hannelotti schreiben.

    Der Deal mit Einführung des Grünen Punktes war, dass mit dem Einkauf eine entsprechende Abgebe für die fachgerechte Entsorgung der Verpackungen erbracht wird.Andersrum: Die fachgerechte Entsorgung der Verpackung ist mit dem Kauf eines Produktes bereits bezahlt.

    Das das offensichtlich nicht so funktioniert ist ein Versagen der beteiligten Entsorgungsunternehmen und der Politik in ihrer Kontrollfunktion. Das kann man dann aber bitte nicht wieder beim einfachen Bürger abladen. Der kommt nämlich über o.g. Abgabe weiterhin für fachgerechte Verpackungsmüllentsorgung auf. Jegliche zusätzliche Maßnahmen, die beim Endverbraucher kosten in irgendeiner Form verursachen bedeuten m.E. letztlich Betrug: Zahlung für nicht erbrachte Leistung.

    Das Zeug wird, abgesehen vom kleinen Teil der recycelt wird, vebrannt. Das kann man wenn mal will durchaus als "fachgerechte Entsorgung" bezeichen (Entsorgug bedeutet schließlich nicht, dass recycelt werden müsste). Insofern verstehe ich deinen Beitrag nicht wirklich, denn wir bekommen als Verbraucher von Plastik aller Art doch letztlich genau das, wofür wir bezahlen (auch wenn das ökologisch zu wenig ist). Nur eine hohe Recycling-Quote für Plastik, die bekommen wir halt dummerweise aktuell nicht. Weniger Plastikumverpackungen etc. mitzukaufen, indem wir anders einkaufen hilft das Problem lindern und ganz nebenbei zahlen wir dann auch nicht für Plastikverpackungen mit, die am Ende größtenteils eh nur nach Einmalgebrauch verbrannt werden.

    Passt denke ich hier am Besten dazu:

    Hab heute im Radio gehört, dass die Recyclingquote bei Plastik gemäß einer Studie von BUND und Heinrich-Böll-Stiftung in der BRD lediglich rund 16% beträgt. Weit über die Hälfte des vergleichsweise brav sortierten Plastikmülls wird verbrannt, der zu 100% fehlende Rest exportiert, nachlesbar hier . Zumindest für Deutschland bleibt die simple Vermeidung von Plastik aller Art- inklusive Plasikflaschen- damit absolut hilfreich, solange die Recyclingquote hierzulande sich nicht dem nähert, was sich in den von Wollsocken verlinkten Angaben zur Schweiz finden lässt.

    Die entsprechende Verordnung unterliegt der Geheimhaltung und die Verschwiegenheit darüber ist Teil des gesonderten Eides.

    ...und ist derart geheim, dass selbst ich als verbeamtete Referendarin und GK-Lehrerin in BW im eigenständigen Unterricht (mit Klassen mit denen ich sogar zum GG arbeite) zu keinem Zeitpunkt einen zusätzlichen Eid habe leisten müssen oder andere Bewerbungsunterlagen einreichen musste als sonst ein Referendar. Fama vom Tisch würd´ ich sagen. ;)

    Ich würde das Ganze als kleinen Spaß von Morse einordnen (um seine wirklich witzige Bemerkung zu GK-Lehrern als "Verfassungsschützer" auszubauen) gepaart mit einem gerüttelt Maß gezielter Provokation, um einfach mal zu schauen, wer da wohl wie auf so eine Behauptung reagiert und das womöglich sogar gutheißt. Ich gehe an der Stelle jetzt einfach mal ganz optimistisch davon aus, dass die Likes für den entsprechenden Ausgangsbeitrag von Morse sich einzig darauf beziehen, dass die Ironie erkannt und gemocht wurde, nicht etwa der scheinfaktische Inhalt, der, wäre er Realität, für ein erschreckendes Demokratieverständnis stehen würde. War auf jeden Fall ganz interessant, die letzten Tage einfach mal abzuwarten und zu schauen, wer darauf wohl wie reagiert und wann sich mal jemand die Mühe machen würde nach Belegen zu fragen. Danke dafür @Morse .

    Oh man, das ist echt ohne Worte. Ich bin dann ab jetzt einfach raus aus dem Thread. Bringt ganz offensichtlich gar nichts. Viel Freude beim weiteren Rechthabenwollen-um-jeden-Preis noch.

    Das Prinzip des vollständig vom Kind selbstgesteuerten, selbstgewählten Lernprozesses wird meines Erachtens Kindern nicht gerecht und verkennt insbesondere bei Kindern mit bestimmten Lernproblemen, dass diese gezielterer Förderung und Anleitung bedürfen, als lediglich der Lernbegleitung. Für leistungsstarke Kinder aus bildungsnahen Elternhäusern mag so ein Konzept noch funktionieren (habe so einen Fall in der Familie), vielen Kindern wird es nicht gerecht. Ein permissiver Erziehungs- bzw.Lehr- und Lernstil hat eben nicht nur Vorteile. Der autoritative (oder demokratische) Erziehungsstil ist deutlich kindgerechter, verlangt Eltern aber auch ab von persönlichen Vorlieben zu abstrahieren ebenso wie von individuellen Vorstellungen von "Zwang" hin zu echter bedürfnisorientierter Erziehung (und auch entsprechender Lehr- und Lernräume) von Kindern, die selbstverständlich nicht in einem regelfreien Raum erfolgen kann, in dem es nur darum gehen kann was ein Individuum gerade möchte. Frustrationstoleranz bauen Kinder so nämlich nicht auf.

    Das Kind einer Nachbarin ist an einer freien Schule mit analogem Konzept. In der 4.Klasse kennt es noch immer nicht das kleine 1x1, weil es sich bisher noch nicht damit intensiver beschäftigen wollte. Die Mutter ist zuversichtlich, dass ihr Kind das noch lernen wird, wenn es erst im Alltag sieht, dass rechnen zu können wichtig ist. Wann dieser Erkenntnisschritt dann kommt- offen. Bis dahin stehen weitere andere Interessen des Kindes im Fokus.

    Wo ist denn das Problem damit, wenn junge Frauen Kopftuch tragen wollen? Lasst den Leuten doch ihre Religion.

    Es geht nicht darum, dass jemand sich für einen bestimmten Ausdruck seiner Religionsfreiheit entscheidet, den man oder gerade frau möglicherweise nicht teilt, sondern um die zielgerichtete Indoktrination von SuS im Rahmen schulischen Unterrichts. Mag sein, dass ich dafür zu sehr GK-Lehrerin bin, aber das geht für mich einfach gar nicht!

    Und für die Ewigkeitsklausel gibt es sehr, sehr gute historische Gründe.

    Ja und die kennen schon meine Schüler der 8.Klasse zuverlässig nach der Unterrichtseinheit zum Grundgesetz.

    Und die Ewigkeitsklausel sagt, dass das GG nicht geändert werden kann? Merkwürdig, dass das seit 1949 schon rund 60 mal passiert ist. Selbst die "Würde des Menschen" ist ein Kaugummibegriff, was sich am Beispiel des von mir erwähnten § 175 StGB sehr schön zeigt.

    Nachlesen magst du wohl nicht. Also gut, da mir das Thema wirklich am Herzen liegt, versuche ich das mal aufzudröseln.

    Folgendes steht in Artikel 79 GG:

    (1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
    (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

    Absatz 1 besagt, dass das GG geändert werden darf. Die von dir erwähnten bisherigen Änderungen des GGs sind also keineswegs überraschend für all diejenigen, die die Verfassung kennen und haben sich im Bereich des grundgesetzlichen Rahmens bewegt.

    Absatz 2 legt den Rahmen einer solchen Änderung fest, damit dieser gesetzeskonform erfolgen kann. Dieser Rahmen erfordert ein äußerst hohes Quorum- 2/3 Mehrheit von BT und BR- um sicherzustellen, dass derartige Änderungen nicht nur von einer Partei durchgedrückt werden auf Kosten von Minderheiten, sondern von einer breiten politischen und damit auch gesellschaftlichen Mehrheit getragen werden und deren Willen auszurücken vermögen. Dieses Quorum ist hoch genug, um die Anzahl der GG-Änderungen im Vergleich mit Änderungen z.B. am BGB äußerst überschauber halten, es gleichzeitig aber eben auch nicht verunmöglichen Einzelaspekte neu zu interpretieren vor dem Hintergrund einer sich verändernden Gesellschaft, die sich immer noch in ihrer Verfassung, ihrem Grundgesetz wiederfinden können soll.

    Absatz 3 legt fest, dass die in Art. 1 und 20 festgelegten Prinzipien (also die Menschenwürde ebenso wie die fundamentalen Staatstrukturprinzipien inklusive des Prinzips der wehrhaften Demokratie) unter keinen Umständen geändert werden dürfen. Das versteht man unter "Ewigkeitsklausel". Wer versucht diese Artikel abzuschaffen strebt die Abschaffung der Demokratie und der Menschenrechte an, die in eben diesen Prinzipien ihren Ausdruck finden (neben Aspekten wie Föderalismus, Republik und Sozialstaat), will mit anderen Worten eine Diktatur etablieren. Genau dagegen wendet sich historisch bedingt dieser hohe Schutz, den das GG hier leistet.


    Ergänzt wird Artikel 79 von Artikel 19 GG:

    (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
    (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
    (3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
    (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

    Absatz 2 ist hier der für uns interessante Absatz: Änderungen von Grundrechten - soweit im Rahmen von Art.79 überhaupt zulässig, Art.1 und 20 dürfen wie gesagt nicht angetastet werden- dürfen unter keinen Umständen den Wesensgehalt des jeweiligen Grundrechts antasten. Man kann sich an dieser Stelle vorstellen, was das einerseits bezogen auf den Wortlaut des GGs bedeutet (da sind Verfassungsrechtler sehr konservativ), andererseits aber auch, was es vor dem Hintergrund sich verändernder gesellschaftlicher Realitäten dann in der Auslegung des Grundrechts mit sich bringt. Der Schutz von Ehe und Familie hat so lange Zeit dazu geführt, dass eine "Ehe für alle" politisch abgelehnt wurde mit Verweis auf das GG. Eine sich verändernde Gesellschaft interpretiert solche Artikel aber neu und muss dennoch den Kern des Gesetzes dabei achten. Das kann man als Widerspruch interpretieren oder als Ausdruck eines sich verändernden gesellschaftlichen Familienbildes, welches dann konsequenterweise vor dem Hintergrund des GGs auch in anderen Gesetzen seinen Ausdruck finden musste. Für mich insofern Ausdruck der besonderen Stärke unseres GGs, das ganz ohne großartige Veränderungen dennoch ausreichend beweglich ist für eine sich konstant verändernde Gesellschaft.

    Man darf an dieser Stelle durchaus davon ausgehen, dass die einmal gewonnenen verbesserten Rechte bislang diskriminierter Minderheiten auch künftig Bestand haben werden, da sie eine neue Untergrenze des Minderheitenschutzes darstellen. (Ein adaptiertes Zitat meines Verfassungsrechtsdozenten von vor 20 Jahren, der selbst genau die Interpretation des GGs, die ich hier im Forum immer wieder darstelle in seinen Kursen vermittelte, ohne einen Hehl daraus zu machen, dass er, würde er nicht in Brandenburg leben, die CSU wählen würde, so aber aktives CDU-Mitglied sei. Das nur zu den Interpretationen bzgl."linker Kreise"..)

    §175 StGb kann man einerseits unter diesem Gesichtspunkt betrachten. Andererseits haben auch früher schon viele Verfassungsrechtler darauf verwiesen, dass dieser Paragraph unvereinbar ist mit dem GG. Dies zu ändern oblag der Wahlbevölkerung, die mehrheitlich offensichtlich lange Zeit zumindest keine Probleme mit einer klar homophoben Politik hatte, andererseits dem Parlament, das Ausdruck seiner Zeit war (und das ja nicht nur in punkto Homophobie, sondern z.B. auch wenn es um die Gleichberechtigung der Frau geht- ebenfalls ein fundamentales Element des GGs, dass dennoch lange Zeit keinen Anlass dazu gab z.B. Vergewaltigung in der Ehe überhaupt als existent anzuerkennen oder Frauen nicht mehr ihrem Ehemann oder Vater zu unterstellen) und schließlich dem BVerfG. Letzteres besteht nunmal auch aus Mitgliedern, die ihrer Zeit entstammen und nicht immer nur glänzen mit ihren Urteilen, manche Fehler der Vergangenheit aber im Rahmen neuer Urteile revidiert haben und damit aktuelle Regierungen unter legislativen Handlungszwang gesetzt haben.
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    Eine AfD wird dieses GG ebensowenig abschaffen oder "entkernen" können wie eine andere Partei. Insofern würde ich mich, auch wenn ich persönlich mir wirklich für jede Kommune, jedes BL und vor allem die BRD im Ganzen Anderes, Besseres, Demokratischeres wünsche und genau dafür auch kämpfe und kämpfen werde in der Konsequenz Bolzbold anschließen wollen:

    Zitat von Bolzbold

    Lasst sie doch machen und liefern. Verantwortung ist das beste Mittel um sie zu entzaubern.

    Nur wer die Kasper zwingt ihre Konzeptlosigkeit offenzulegen, kann Protestwählern zeigen, dass diese auch nur mit Wasser kochen und das einfach nur "dagegen" zu wählen die eigene Lebenssituation nicht besser macht. Vor allem, da die AfD in ihrem Grundsatzprogramm für eine ihrer großen Wählergruppen im unteren Einkommensbereich wenn, dann nur Verschärfungen und erhöhte Belastungen vorsieht, keine Entlastungen oder gar Konzepte, die echte Perspektive schaffen würden.

    Das Grundproblem des Demokratiedefizits in Teilen der Republik verschärft eine AfD nicht, sie ist nur ein aktueller Ausdruck eines fortbestehenden Zentralkonflikts, den es ganz unabhängig von einer AfD ernstzunehmen gilt.

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