Beiträge von CDL

    So ist mir aufgefallen, dass viele Schüler eher strenge Vorgaben von daheim mitbringen und die eigentlich recht liberalen Vorschriften (die Ausnahmen bei harter Arbeit oder gesundheitlichen Problemen) gar nicht auf dem Schirm haben. Hier wäre ggf. etwas schulische Aufklärung möglicherweise sinnvoll, auch um gesundheitliche Gefahren zu minimieren.

    Stimmt, da wäre es hilfreich denke ich ein Angebot an Islamunterricht als Alternative zum christlichen Religionsunterricht endlich nicht nur an Modellschulen (BW) zu haben. Denn solche SuS (geschweige denn die Familien) wird man wahrscheinlich als Außenstehender der Religion kaum belehren können. Das Wort eines islamischen Theologen kann (nicht muss) da mehr Gewicht haben. Zumindest schadet mehr echtes Wissen über den eigenen Glauben an der Stelle sicherlich nicht.

    Gut, ich denke jetzt werde ich halt in den sauren Apfel beißen und das nächste Mal werde ich nicht mit dem Kopf nicken, sondern nein sagen...

    Nochmal: Lass dir das schriftlich begründen von deinem SL. Kann er das nicht, macht er das nicht und die Eltern des Schülers mit der 1 beschweren sich, bleibt das im worst case an dir hängen. Das schuldest du dir selbst als Selbstschutz, wie auch deinen SuS. Das Schulgesetz ist keine Wahlvorschrift für Wochentage die auf -h enden und ansonsten gilt das Wort des Schulleiters unumstößlich als Gottes Wort auf Erden. Den Weg des geringsten Widerstands zu gehen ist an der Stelle einfach falsch. Auch die Anweisung des SLs zur Wiederholung der KA musst du dir aus Selbstschutzgründen schriftlich geben lassen, damit du nachweisen kannst, dass das nicht auf deinem Mist gewachsen ist. Dann remonstrierst du halt basierend auf der schriftlichen Anweisung, wenn die nicht rechtssauber begründet wäre mit Verweis auf die Notenbildungsverordnung..

    Buntflieger, ich glaube dir das (wirklich).

    CDL et al., bitte nicht drauf antworten! :bitte:
    Sonst... ihr wisst, was ich meine.

    Soooooo böse, bin ich doch nun wirklich nicht..

    Zumindest was die Beurteilung zur Lebenszeitverbeamtung angeht, muss ich CDL widersprechen und CatelynStark, Midnatsol und Frapper zustimmen.

    Mir sagte mein damaliger Schulleiter vor der Lebenszeitverbeamtung, der Notenkorridor hätte sich leider momentan verschoben und er sei angehalten worden, nicht mehr so viele Einsen zu verteilen.

    Darüber weiß ich bezogen auf BW nichts, kann ich mal erfragen, habe ja ein paar SL im Familienkreis. Meine Aussage bezog sich rein auf die Bewertung des Seminars im Referendariat, nicht auf die Probezeitbeurteilung.

    (...)
    Aber um die Frage klar zu beantworten: Ja, ich habe mir das nicht ausgedacht, selbst Fachleitungen bestätigen das oder deuten es gelegentlich an. Hinsichtlich der Beweisführung unserer "Behauptungen" unterscheiden wir uns qualitativ übrigens nicht.

    Wenn du das genau so von Fachleitern als Aussage erhalten hast, habe ich keinen Grund daran zu zweifeln, dass diese entsprechende Ansagen in ihren Seminaren erhalten haben. Ob das am Ende dann - angesichts der Differenz zwischen deinen und meinen Informationen- lediglich interne Seminarpolitik einzelner Seminare ist oder unterschiedliche Auslegung bestimmter Ansagen die sei es von Seminarleitungen, sei es aus den RPs erfolgt sind werden wir hier nicht klären können. Allein der Umstand, dass Fachleiter dir gegenüber eine derartige Aussage getroffen haben ist aber erschreckend. Noten sollten - egal ob bei unseren SuS, uns Referendaren oder später bei Probezeit- oder Stufenbeurteilungen- kriterial begründet sein. Einstellungspolitik erfolgt am Ende schließlich sowieso anhand vorhandender Stellen in Relation zur Anzahl passender Fachbewerber, ganz gleich, ob diese dann massenhaft mit 1,x ankommen (wie so viele Bewerber im gymnasialen Bereich, die dennoch stellenlos bleiben angesichts der Konkurrenz, Stellenlage und Fachkombination) oder 3,x.

    Angesichts der aktuell insgesamt ziemlich aussichtsreichen Einstellungssituation in der Sek.I (BW): Wäre es möglich, dass über solch eine Notenverschiebung vielleicht die Bereitschaft von Neubewerbern künstlich erhöht werden soll, sich auf unbegehrtere Stellen im ländlichen Raum/an GMS zu bewerben? 1,5 und besser braucht man aktuell für eine Stelle in den Unistädten nach dem Ref zwingend, weil diese so begehrt sind und es kaum Planstellen gibt, da machen einge in meinem Kurs jetzt auch lieber ein Jahr KV nach dem Ref, als eine ihnen angebotene Planstelle im ländlichen Raum anzunehmen, in der Hoffnung auf bessere Karten im kommenden Jahr. Das sind aber ausnahmslos Leute mit guten-sehr guten, nur eben in dieser Runde nicht ausreichenden Noten für Heidelberg, Freiburg, Tübingen etc. Die Leute in meinem Kurs (oder aus dem Studium, die an anderen Seminaren gelandet sind), die ihr Ref mit 3,x bestehen, bekamen teilweise direkt von SLs bei der Bewerbung die Ansage, dass sie mit ihren Noten eh nicht viel Auswahl haben würden und haben deshalb reihenweise Stellen im ländlichen Raum angenommen.


    solche "Anweisungen" gibt es definitiv. Was da hinter den zugezogenen Gardinen alles vonstatten geht, kann man als Außenstehender nur erahnen (oder mit spitzen Ohren erlauschen :P ).

    Mangelnde Transparenz auf vielen (allen?) Ebenen macht das möglich und so wird gemauschelt, geklüngelt und vor allem viel telefoniert. Was dann am Ende offiziell und schwarz auf weiß nach außen dringt, ist nur die Spitze vom Eisberg.

    Warum sollte es bei der Notengebungspolitik im Referendariat ausgerechnet anders laufen? Es gibt doch immer den großen Zweck, der von Tonangebern definiert wird und die unternommenen Mittel vorgeblich heiligt. ;)

    Ich habe mehrere Familienmitglieder, die an verschiedenen Seminaren in BW als Dozenten diverser Fächer tätig sind. Solche Anweisungen gibt es an keinem dieser Seminare- habe ich angesichts deiner sich wiederholenden diesbezüglichen Behauptungen doch bei einem der letzen Familientreffen glatt mal erfragt-, warum also an einem der anderen? Hast du- abgesehen von deinen Behauptungen- tatsächlich anderslautende, belastbare Informationen?

    Könnte man den Fall einfach mal in bezug auf den Bundesland des Fragestellers behandeln? Die Rechtslage in Bayern lenkt nur ab.

    Ist er doch längst, samt Abklärung mit einem Schulrechtler bzgl.möglicher Ausnahmen und deren Nachweis.. Einfach den Thread lesen. :)

    Ach Wollsocken, reagier doch nicht immer nur auf ein Bausteinchen, sondern mach dir die Mühe den Gesamtbeitrag zu lesen. Da geht es um deinen Vergleich zwischen Freiburg, der AfD und dem (unstrittigen) Wahlergebnis der AfD im Land BW, welches du auf Freiburg rückbezogen hattest in deiner Aussage. Dazu habe ich Zahlen benannt, die diesen Vergleich klar widerlegen- nicht mehr nicht weniger.

    Was meinen Standpunkt zu AfD und braunen Flecken im Lände anbelangt, lässt sich dieser allein in diesem Thread wenigstens zweimal nachlesen, muss ich mich ja nicht wiederholen..

    Studienarbeit, selbst Mitorganisator einer der diversen X für Future-Gruppierungen und/oder Interesse an an unterrichtlichen Umsetzungen vor dem Hintergrund deiner nicht bekannten Studienfächer?

    Warum der Fokus auf die Sek.II? Ist Klimawandel bzw. Nachhaltigkeit deines Erachtens kein Thema für Sek.I, Grundschule, Kindergarten?

    :hammer: Hach, da hätte ich gerne im Kollegium das Popcorn ausgepackt!
    Merci! Unter "innerhalb der Klasse aber mal so, mal so entschieden" und "fehlende Punkte für korrekte Angaben" kann ich mir auf jeden Fall was vorstellen bzw. das sind ja nun wirklich "klare Mängel".

    War eine total harmonische Klärung, was denkst du denn. *g*

    Ernsthaft: zuerst überlegst du, wie/ wo du Geschichte ohne Latein studieren kannst, und jetzt willst du sogar das Fach studieren, obwohl du gar nicht weißt, wie es ist?

    Nächste Frage: Wer kennt eine Uni, an der man sich ohne Latinum fürs Lateinstudium einschreiben kann? :ka:

    Gefolgt von: Wie groß sind wohl die Einstellungschancen eines Lateinlehrers ohne großes Latinum? Reicht heutzutage nicht ein Latinum, gute Allgemeinbildung, eine knackige Portion Selbstvertrauen aka "zutrauen würde ich es mir" um guten Lateinunterricht zu erteilen? :gruebel:

    :hammer:

    (Hatte die Nachfrage "befürchtet" zu den Gründen. Ich versuche so genau zu antworten, wie das im Rahmen eines öffentlichen Forums sinnvoll und möglich ist und bleibe so allgemein, wie nötig.)

    Es gab in einem Fach sich wiederholende Probleme bei der Notengebung bei Lehrperson X, die Auswirkungen auf einen möglichen Schulabschluss von Schüler Y gehabt hätten. Nachkorrekturen durch Fachleiter ergaben klare Mängel (mangelnde Begründung bei Ermessensentscheidungen, die dafür innerhalb der Klasse aber mal so, mal so entschieden wurden, fehlende Punkte für korrekte Angaben + keine Bereitschaft, diese anzuerkennen, etc.) , Lehrperson X wurde aufgefordert diese Mängel zu beseitigen, Lehrperson X fügte sich letztlich unter größtem Protest, nachdem sie konstant auf ihre pädagogische Freiheit verwiesen hatte, "lernte" daraus und verlegte ihre Umtriebe im kommenden Schulhalbjahr bei dem ursprünglich betroffenen Schüler Y auf die mündliche Note, da diese sich nicht ganz so leicht von außen nachprüfen lässt mit entsprechenden Auswirkungen auf die Fachnote im Zeugnis (+ drohender Nichtzulassung zur Abschlussprüfung als Folge). Auch hier konnte letztlich der Lehrperson aber nachgewiesen werden, dass sie von ihrem Ermessenspielraum, den sie so vehement für sich einforderte, nur unzureichend Gebrauch gemacht hatte: Die Fachnote im Zeugnis wollte sie lediglich als arithmetisches Mittel bilden (zu Ungunsten von Y), nicht als "pädagogisch-fachliche Gesamtwertung." (Vgl. Schulgesetz BW, Notenbildungsverordnung §7.2, sowie Schreiben des KM vom 5.7.1996; IV/5-6615.21-96/7).

    Das ist in Baden-Württemberg verboten!

    NVO §7 (1):
    "Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen"

    Genau dieser Fall ist übrigens ein typisches Beispiel in Lehrbüchern zu Beamten- und Schulrecht. Dass ausgerechnet ein Schulleiter... schon lustig!

    Im Regelfall ist das so, gibt aber wie oben von mir geschrieben den Ausnahmefall, wenn Lehrer hanebüchenen Mist bei KA-Erstellung oder Notengebung gemacht haben. Muss der SL dann eben nachweisen, dann muss er je nach Sachlage eine Nachkorrektur anordnen oder eben eine neue KA. Ich weiß von einem Fall, in dem das genau so nötig war und von der SL - begründet - angeordnet worden ist. War eine ziemlich große Sache, da die betroffene Lehrperson die Entscheidung nicht akzepteren wollte und remonstriert hat. In dem Fall erfolglos, da die dienstliche Anweisung der SL schulrechtlich sauber war und die Mängel umgekehrt entsprechend eklatant.

    In dem Punkt sind sich Bayern und Schweizer wiederum sehr einig: Dann bleib halt einfach weg. Wahrscheinlich habe ich wirklich aufgrund meiner CSU-Sozialisierung so wenig Schmerzen mit der SVP. Läuft doch alles ganz schick hier.

    Passt auch irre gut zur Haltung der AfD: Wem´s nicht passt, Schnauze halten oder wegbleiben! Urdemokratische Grundhaltung passend zum 70.Jahrestag des Grundgesetzes. :uebel:

    ... das die Grünen zusammen mit der SPD initiiert haben. Vor allem die Grünen haben halt wirklich überhaupt keinen Plan von Bildungspolitik. Allein schon aus diesem Grund sind die für mich absolut unwählbar.

    Das ursprüngliche Konzept sah vor die Gymnasien mit einzubeziehen, diese auszuklammern geschah nicht zuletzt infolge massiven Drucks durch CDU und entprechend konservativer Lobbygruppen (die Grünen in BW sind ja auch eher konservativ, passt also). Ohne die Einbeziehung der Gymnasien war das Konzept der GMS nicht mehr vollständig und zeigt jetzt-abgesehen von Modellschulen- die entsprecheden Folgen. Das erstmal einzuführen und zu hoffen nach einer Wiederwahl das entsprechende politische Gewicht für eine Modifikation der Schnellschusses zu haben, den man unbedingt etablieren wollte war politisches Kalkül vor allem der SPD für den wir jetzt den Preis zahlen. Am Ende bekommen Wähler aber die Politiker, die sie selbst wählen und damit verdienen. Es war klar, dass der amputierte Schnellschuss höchstens weiter beschnitten werden wird, wenn die SPD nicht mehr Teil der neuen Landesregierung wäre oder die Grünen ihre politische Macht ausbauen könnten- offensichtlich war das einer Mehrheit der Wähler in BW nicht relevant genug thematisch. Wählerwille siegt.

    Und ja: Die Grünen haben andere Kernkompetenzen und Kernanliegen als Bildungspolitik, wissen sie auch selbst. Insofern hat ja auch die CDU in BW das KuMi unter sich in der aktuellen Landesregierung.

    Menschen können auch verstehen, dass bestimmte Missstände bei genauerer Betrachtung keine solchen sind, sondern dass intendierte System darstellen, ohne deshalb darauf verzichten zu wollen sie zu verändern. Ja, an Symptomen rumzudoktern, statt das Grundproblem anzugehen ist ineffektiv. Der letzte "große" schulische Systemwurf brachte uns in BaWü die GMS als neue Schulform, die ich nicht ganz grundlos in der Vergangenheit schon als "Bildugsbenachteiligung 2.0 Version Ländle" bezeichnet habe, da sie genau das nicht erfüllt, was sie angeblich leisten soll, wofür sie aber eben am Ende halt nicht wirklich konzipiert wurde. Da ist die punktuelle Abstellung von Missständen halt vielleicht einfach das realistischere Ziel, da kann man immer noch genug falsch machen, es aber ggf.auch schneller wieder korrigieren, als wenn man erstmal so einen Systemumbruch (oder bezogen auf BW das halbherzige, verkorkste Systemumbrüchle) vollzogen und etabliert hat.

    In der NVo von bw finde ich dazu nichts, auch im Schulgesetz ist mir der Paragraph nicht begegnet.
    Ich habe nur die Befürchtung, dass dieser Fall zukünftig wieder passiert und ich keine Lust habe mit einem reinen Gewissen ständig doppelte Arbeit zu verrichten.
    Ist das Einbeziehen des Personalrats sinnvoll?
    Schreiben werde ich sie lassen und mit Paragraphen werde ich nicht kommen.
    Erschreckend ist wie man für ernstgemeinte, kompetente, gerechte und verantwortungsvolle Arbeit so "bestraft" werden kann/soll...

    Begründen lassen von deiner SL, warum die Notenbildungsverordnung keinen Bestand hat. Wenn es keine Begründung gibt: Remonstrieren, da klarer Verstoß gegen das Schulgesetz vorliegt und von dir verlangt wird.

    Was sagt euer Schulgesetz zu solchen Fragen? Muss die Note gewertet werden oder darf sie per dienstlicher Anweisung geschreddert und wiederholt werden?

    Hab vorhin am Handy nicht gesehen gehabt, dass es um BW geht. In dem Fall ist die Antwort klar, die Klassenarbeitsnote hat Bestand und muss gemäß §7 Notenbildungsverordnung gewertet werden ("Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen. (...) ").

    Ausnahme: Begründbare, erhebliche Mängel bei der Notengebung und/oder der Erstellung der Klassenarbeit. Habe das eben schnell telefonisch mit einem Schulrechtler (selbst SL Gym) aus BW besprochen, der meinte, in dem Fall müsste der SL das sauber begründen, Fachleiter hinzuziehen, ggf.Nachkorrektur durch Fachleiter, etc. Das ist ziemlich umfangreich, was ein SL da leisten muss, um sauber zu begründen, warum eine gegegeben Note nicht in die Wertung einfließen kann. Kann der SL das nicht, gilt §7 der Notenbidungsverordnung unumstößlich.

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