Lehrerinnen und Lehrer können für die Veranstaltungen Fortbildung beantragen.
Die Veranstaltungen sind aufgrund der Vereinbarung der Evangelischen Kirche mit dem Land NRW
(BASS 20-52 Nr. 4) sowie nach Sonderurlaubsverordnung (BASS 21-05 Nr. 11) vom Ministerium
als Lehrer- und Lehrerinnenfortbildung genehmigt.
Ich will das jetzt nicht länger ausführen. Ich bin nur manchmal erstaunt, wie ein Sachverhalt, der klar ist, immer noch unterschiedliche bewertet und kommentiert wird.
ich wusste es vorher ja auch nicht, aber jetzt in diesem Fall ist es zu 100% eindeutig
1. Der Träger ist zertifiziert für die Lehrerfortbildung
2. Damit werden die Kosten übernommen
3. Einer Genehmigung steht nichts im Wege (wenn nicht die Welt untergeht) und darf nicht abgelehnt werden. (bei angestellten Lehrern in NRW). LG und Danke für eure Zeit