Beiträge von Gackita

    Nein.
    Die Erstkommunion ist kein Sakrament.
    Die Eucharistie ist eines.

    Auf evangelischer Seite (in diesem Fall) vergleichbar:
    Konfirmation ist kein Sakrament,

    das Abendmahl ist eines.

    Nur der Vollständigkeit halber:

    Die katholische Kirsche kennt sieben Sakramente. Es sind Taufe, Eucharistie, Firmung, Ehe, Buße, Weihe und Krankensalbung (siehe bei katholisch.de).

    Hallo Websheriff,


    in den letzten Jahren habe ich mich schon mehrmals mit dem Beamtenversorgungsgesetz auseinandersetzen müssen und festgestellt, dass die Materie kompliziert ist.


    Ich habe jetzt ‚Pensionärswitwe’ so verstanden: Der verstorbene Mann deiner Schwiegermutter war Beamter, d. h. deine Schwiegermutter erhält Hinterbliebenenbezüge.


    Wenn neben diesen Versorgungsbezügen noch andere Einkommensarten dazukommen, z.B. Erwerbseinkommen, andere Versorgungsbezüge oder Renten, wird der sogenannte Ruhensbetrag ermittelt. Übersteigen die Gesamteinkünfte einen gesetzlich festgelegten Höchstbetrag, kommt es zum Ruhen dieses Betrages, d.h. er wird nicht ausgezahlt. Renten aus einem eigenen Erwerbseinkommen der Witwe werden nicht angerechnet.


    Hierzu hat das LBV NRW das folgende Merkblatt ‚Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten’ herausgegeben:



    https://www.finanzverwaltung.n…mb_vers_regelungp55_0.pdf



    Ich hoffe, dieser Link hilft dir ein bisschen weiter.

    Ich habe in meinem Organspendeausweis auch Teile ausgeschlossen. Innere Organe sind mir Wurst, Augen (Hornhaut) geht für mich irgendwie nicht, da sperrt sich mental was in mir, genau wie bei Haut-und Gewebespenden. Habe ich entsprechend angekreuzt und gut.

    Es gibt viel zu wenige Hornhautspender. Insbesondere auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können durch Hornhauterkrankungen (z.B. Keratokonus) erblinden. Damit wären sie dauerhaft auf Hilfe angewiesen und die gesamte Lebensplanung ist eingeschränkt. Durch eine Hornhauttransplantation können sie ihr Augenlicht zurückbekommen.


    Ein kontaktlinsengroßes Stück der vorderen Hornhaut kann noch bis zu 72 Stunden nach dem Herz-Kreislauf-Stillstand entnommen werden. Dabei bleibt das Auge erhalten, der Defekt wird mit einer stabilen Kontaktlinse abgedeckt und die Augenlider werden wieder verschlossen, so dass man dem Gesicht des Verstorbenen nichts ansieht.

    Die Angleichungszulage bekommen nur die, die sie bis Ende Juli 2017 beantragt hatten, falls man das verpasst hat, geht man leer aus. So kann man als AG natürlich gut sparen :( . Damals waren das ganze 30 €. Diese Angleichungsanlage ist jetzt auf 105 € erhöht worden.

    Die Angleichungszulage betrug damals ganze 30 € brutto. Bei Teilzeit blieb davon ja nicht mehr viel übrig. Für mich hatte sich damals der Antrag nicht gelohnt. Bei 105 € sieht das jetzt ganz anders aus. Ob das rechtlich in Ordnung ist, dass man jetzt und für alle Zeiten keinen Anspruch mehr auf diese Angleichungszulage hat, wage ich aber zu bezweifeln. Wenn dem tatsächlich so ist, kann ich nur sagen: Adios, GEW!

    Die Rentenauszahlung beginnt zu dem von dir gewählten Zeitpunkt, wenn du die Voraussetzungen erfüllst und du sie rechtzeitig beantragt hast.
    Dein Vertrag endet automatisch, d.h. ohne dass du kündigen musst, zum Ende des Halbjahres, in dem du die Regelaltersrente erreichst (TV-L). Anders als bei verbeamteten Lehrern musst du aber nicht bis zum Ende des Halbjahres arbeiten, sondern du kannst vorher kündigen oder einen Auflösungsvertrag in beiderseitigem Einverständnis wählen.
    Bei Erreichen der Regelaltersgrenze hast du mehrere Optionen. Du kannst z.B. unbegrenzt hinzuverdienen und für jeden Monat, den du länger arbeitest und keine Rente beziehst, einen Renten­zuschlag von 0,5 Prozent erhalten.
    Bei anderen Rentenarten, z.B. bei vorzeitigen Renten ist der Hinzuverdienst gedeckelt.
    Weil das Ganze recht kompliziert ist und du eben verschiedene Möglichkeiten hast, solltest du dich umfassend durch deine Rentenversicherung beraten lassen.

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