Beiträge von Lehrerin2007

    Ja, hier müssen die Fachbetreuungen alle Arbeiten 2 Jahre aufheben. Wir Lehrer eigentlich auch die Unterrichtsaufzeichnungen, dass man nachweisen kann, dass man bestimmten Stoff durchgenommen hat. Wurde mir damals allerdings nur so beiläufig mal mündlich gesagt, "gelernt" (im Ref. z.B.) habe ich das nicht.

    Wenn eine schriftliche Arbeit abhanden kommt, gegen deren Note jemand Widerspruch einlegt...? Keine Ahnung! Das mit dem Widerspruch passiert - zumindest an meiner Schule - nicht oft; ich hatte das noch nie. Von einem Fall weiß ich (das war in der Oberstufe), da gab es von Schüler-/Elternseite einen Widerspruch gegen eine Note, daraufhin musste die Fachbetreuung eine Art Gutachten schreiben (warum die Note so richtig ist, wie sie ist), daraufhin kam dann allerdings nichts mehr zurück - es verlief im Sande... Ich glaube, es dient vor allem der Absicherung. Dass man mit so einem Widerspruch wirklich etwas erwirken kann, habe ich noch nicht erlebt und da müssen dann wahrscheinlich gravierende Fehler von Seiten des Lehrers oder der Schule vorliegen.

    Und was passiert dann?

    Genau, im Normalfall nichts, sofern festgestellt werden konnte, dass die Leistungserhebungen nach den gängigen Regelungen (Aufgabenformat) und entspr. der Anforderungen des Faches in dieser Jahrgangsstufe gestellt wurde. Bei zu schlechten Schnitten wurde bei mir immer festgestellt: Die SuS haben zu wenig gelernt - da fehlten im Lückentext die Vokabeln, die zu lernen auf waren oder die Zeitformen stimmen vorn und hinten nicht, dabei sind die lange bekannt.

    Probleme gäbe es in meinen Fächern an meiner Schulart in meinem Bundesland (ist ja überall anders... :P), wenn ich z.B. in einer Art Tabelle die Vokabeln von Deutsch in die Fremdsprache und umgekehrt eintragen ließe und dann ein Schnitt besser als 2,20 rauskäme. Mal ganz abgesehen davon, dass das kein zulässiges Aufgabenformat ist (es würde aber bei einem normalen Schnitt erstmal keiner mitbekommen)...

    Ja, genau, am Gymnasium in BY muss man bei einem Schnitt besser als 2,20 oder schlechter als 4,20 zuerst zur Fachbetreuung - die schaut, ob das Niveau dem entspricht, was in der Klassenstufe / zu dem jeweiligen Thema erwartet werden sollte - und dann zur Schulleitung.

    Ich musste noch nie Arbeit eine besser als 2,20 genehmigen lassen (war aber auch schonmal nah dran), im Fach Französisch in der Mittelstufe aber durchaus auch mal schlechter als 4,20. Da war es aber offensichtlich, dass es an Faulheit oder fehlendem Grundwissen lag und sie wurden genehmigt...

    Ein System des Misstrauens, so kam es mir zumindest vor.

    Wow, so habe ich das noch gar nicht gesehen... Aber ich kenne es ja nur so.

    Wenn aber wirklich mal einer Widerspruch einlegt, hat man eben die Fachbetreuung hinter sich, die dann sagt: Fr. Lehrerin hat aber alles richtig gemacht.

    Widerspruch ist mir allerdings in 15 Jahren noch nicht passiert.

    Verstehe ich das jetzt richtig, dass in Bayern JEDE Klassenarbeit noch einmal von einer/einem Fachkollegin/kollegen oder der Schulleitung durchgeschaut wird? Der Sinn dahinter erschlie0t sich mir gerade nicht.

    Ja, bzw. Jein. Ich glaube kaum, dass irgendein Fachbetreuer (oder heißt das jetzt nicht sogar anders...?) jede einzelne Arbeit durchschaut. Unsere macht das so, dass sie die beste, eine mittlere und die schlechteste anschaut, ob das mit der Punkteverteilung, der Bewertung und den sonstigen Vorgaben so stimmt.

    Bei "großen" Fächern ist es immerhin auch eine A15-Stelle. Und (eine) Anrechnungsstunde(n). Ich weiß aber, dass unsere Fachbetreuung die Arbeiten häufig mit in die Ferien nimmt, weil es im Unterrichtsalltag kaum zu schaffen ist.

    Haben schon storniert und warten immer noch auf die Rückzahlung der Anzahlung :(

    Wir bekommen die Rückerstattung nicht, sondern nur einen Gutschein. Da wurde irgendein Dekret in Italien erlassen, das es den Hotels usw. möglich macht, einen Gutschein auszustellen, der 1 Jahr gilt. Obwohl wir auch so hätten kostenlos stornieren können (unter den Bedingungen haben wir gebucht), aber das gilt dann jetzt offensichtlich nicht mehr...

    Mit der Vorstellung, dass wir in den Pfingstferien jetzt eigentlich am Strand wären, besonders bitter.

    Je nach wissenschaftlichem Kenntnisstand kann ich durchaus in Erwägung ziehen, mit FFP2 Maske zu unterrichten.

    Ich hatte neulich eine bei der Abituraufsicht im vollen Raum, weil das Fenster wegen dem Hörverstehen nicht offen sein konnte. Aber ich fand, man hat mich überhaupt nicht (oder kaum) verstanden, wenn ich was gesagt habe (also vor der Prüfung), dass ich mir das nicht wirklich praktikabel vorstelle im Unterrichtsalltag.

    Hast du die Hördateien zum Buch digital? Bei unserem Buch ist das so (Green Line mit digitalem Unterrichtsassistenten) und ich kann sie z.B. auf Mebis hochladen. Sie sollen dann die Texte zunächst hören (möglichst auch 2x) und dann laut nachlesen. Klar kann ich das nicht kontrollieren, ob es dann richtig gesprochen wird, aber es ist besser als wenn sie nur stumm lesen.

    Zusätzlich dazu habe ich in Videokonferenzen mal ein paar Fragen gestellt oder mündliche Übungen gemacht (das war allerdings Klasse 6), damit sie mal wieder etwas Englisch reden.

    Von einer Kollegin weiß ich auch, dass sie die neuen Wörter oder besonders schwierige Wörter digital (auf dem Handy) aufgenommen hat und dann ebenfalls auf Mebis hochgeladen oder per Mail verschickt hat.

    Solltest du mit der App Quizlet arbeiten - dort gibt es auch die Funktion, die Wörter anzuhören.

    Ich glaube aber, meine Tochter hat von Sally 4 auch eine CD zu Hause, ich weiß aber nicht genau, was da drauf ist. Leider hat sie kein Englisch mehr, nur noch M/D/HSU.

    Wegen 15' Aufsicht zur Schule kommen, egal wo man wohnt, ist überhaupt der größte Unsinn. Das kann nun wirklich einer machen, der sowieso da ist, ich würde das sofort für eine/n Kollegen/-in übernehmen und könnte das auch von anderen KuK erwarten.

    Ich glaube, dass gerade alles sehr stressig ist für die Vertretungs-/Stundenplaner und Schulleitungen, aber man sollte ja wohl mal etwas genauer hinschauen, ob man die Kollegen für sowas verheizt, wenn man sie vielleicht an anderen Stellen dringender braucht. In der Zeit könntest du viel wichtigere Sachen (Stichwort Homeschooling) erledigen.

    Ich sollte neulich auch eine Aufgabe übernehmen und dafür an meinem unterrichtsfreien Tag extra in die Schule kommen. Es hieß erst, das sei "egal" (mir aber nicht!). Ich habe geschaut, wer noch vor Ort ist und bei der Schulleitung gesagt, dass ich nicht extra Notbetreuung für meine Kinder beantragen will, weil ich was machen soll, was auch jemand erledigen kann, der eh vor Ort ist (war auch ok für den Kollegen). Das ging dann zum Glück auch.

    Hier ist es eine Dienstpflicht, wurde heute extra nochmal in einer Mail betont.

    Es wird (bisher?) auch kein Unterschied gemacht, ob man Abitur korrigiert oder ob man selbst Kinder daheim hat.

    Mal sehen, was das wird...

    Meint ihr, in den Sommerferien soll es auch Notbetreuung geben?
    (Ich dachte, ich hätte das sogar mal gelesen, aber finde es jetzt nicht mehr.)

    dann fragt doch einfach zum erstmöglichen Zeitpunkt bei der Notbetreuung nach, ob ihr die Zeiten ändern könnt.

    Schrieb ich ja bereits:


    und ich nun erst am Montag (also 2 Tage vor der Konferenz) nachfragen kann, ob sie meine Kinder so kurzfristig doch noch nehmen.

    Bisher hatte ich außerdem noch gar keinen Anspruch auf Notbetreuung (daher auch keine Zeiten zum Ändern), weil ich nur so lange Unterricht hatte wie meine Kinder. (Sie fangen allerdings erst 10:45 h an). Notbetreuung gilt hier lediglich für die Zeit, die ich auch in der Schule bin.

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