Ja, hier müssen die Fachbetreuungen alle Arbeiten 2 Jahre aufheben. Wir Lehrer eigentlich auch die Unterrichtsaufzeichnungen, dass man nachweisen kann, dass man bestimmten Stoff durchgenommen hat. Wurde mir damals allerdings nur so beiläufig mal mündlich gesagt, "gelernt" (im Ref. z.B.) habe ich das nicht.
Wenn eine schriftliche Arbeit abhanden kommt, gegen deren Note jemand Widerspruch einlegt...? Keine Ahnung! Das mit dem Widerspruch passiert - zumindest an meiner Schule - nicht oft; ich hatte das noch nie. Von einem Fall weiß ich (das war in der Oberstufe), da gab es von Schüler-/Elternseite einen Widerspruch gegen eine Note, daraufhin musste die Fachbetreuung eine Art Gutachten schreiben (warum die Note so richtig ist, wie sie ist), daraufhin kam dann allerdings nichts mehr zurück - es verlief im Sande... Ich glaube, es dient vor allem der Absicherung. Dass man mit so einem Widerspruch wirklich etwas erwirken kann, habe ich noch nicht erlebt und da müssen dann wahrscheinlich gravierende Fehler von Seiten des Lehrers oder der Schule vorliegen.