Das stand im Newsletter meiner Versicherung. War wohl tatsächlich ein Fehler. Zumal, wie ich schon vorher anmerkte, die FFP2-Masken dem Kind sowieso nicht passen würden, selbst wenn es eine der unten genannten Krankheiten hätte.
"Wer erhält Voucher für FFP2-Masken?
Wer Masken erhält, wurde in der Corona-Schutzmasken-Verordnung genau definiert. Demnach sind alle privat und gesetzlich Versicherten mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland anspruchsberechtigt, wenn sie eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen:
Vollendung des 60. Lebensjahres bis zum 15. Dezember 2020
Vorliegen einer der folgenden Erkrankungen/Risikofaktoren rückwirkend bis 1. Januar 2019:
chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
chronische Herzinsuffizienz
chronische Niereninsuffizienz ab Stadium 4
Demenz und Schlaganfall
Diabetes mellitus Typ 2
aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Strahlentherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
Trisomie 21
Risikoschwangerschaft"
