Beiträge von Palim

    Ich habs geschafft - zumindest für einen Jahrgang.

    Bei uns ist das "Gutachten" verdampft, war aber auch nie so umfangreich.

    Stattdessen gibt es nun 2 Beratungsgespräche mit vorgegebenem Protokoll, das erste liegt aber schon im Herbst zu den Elternsprechtagen. Also bereitet man das in den Herbstferien vor und hält danach dann die Gespräche. Eine Nachbarschule wollte das schon vor den Ferien schaffen, aber dann hat man vom 4. Schuljahr kaum Bewertungen, das finde ich ungünstig.

    Das Protokoll wird von allen unterschreiben (KL, Eltern, Kind) und dann auch den Eltern ausgehändigt.

    Die Kinder bekommen zum Halbjahr ein normales Zeugnis, mit dem sie sich an der nächsten Schule anmelden/ bewerben.

    Woher kommt dieser Eindruck? Es geht gerade nicht darum, dass man als Lehrkraft Eltern nicht trauen könne, sondern dass sich Lehrerinnen und Lehrer auf die Einschätzung von Eltern A über Kind B verlassen. DAS ist unprofessionell.

    Nein,

    es geht darum, dass die Erlasse in Niedersachsen vorsehen, dass gewählte Elternvertreter:innen in den Zeugnis- und Klassenkonferenzen sitzen und beraten oder auch abstimmen dürfen.

    Wenn also etwas strittig ist, haben sie Rederecht. Wenn etwas unklar ist, können sie nachfragen.

    Wenn es etwas zu besprechen gibt, können auch die Elternvertreter:innen einbezogen werden in das Gespräch.

    Am Ende hört man dann Einschätzungen dieser Elternvertreter:innen wie auch von Kolleg:innen zusätzlich zu dem, was man selbst beobachtet hat. Schließlich wägt jede Lehrkraft die anstehende Entscheidung selbst ab, sind Eltern oder Schüler:innen stimmberechtigt, müssen auch sie zu einer Entscheidung kommen, dürfen sich aber auch enthalten - Lehrkräfte nicht. Das bedingt, dass man zuvor innerhalb der Konferenz darlegt, worüber entschieden wird.

    In den Konferenzen werden Vorgehensweisen erläutert, Entscheidungen und ihre Grundlagen erörtert, die Vertreter:innen haben die Möglichkeit, hier oder später nachzufragen. Und wenn sie von anderen Eltern gefragt werden, können sie sich dazu äußern, dass die Entscheidungen nach bestimmten Kriterien getroffen werden. Das kann man sachlich machen, ohne Einzelheiten von Personen weiterzugeben, kann aber dazu Stellung nehmen das "die Schule macht nichts" oder "da passiert nichts" so nicht richtig ist.

    In Klassenkonferenzen zu Erziehungs-/ Ordnungsmaßnahmen können Eltern auch parteiisch sein, wenn es um das Verhalten von Schüler:innen geht, das möglicherweise zu unrecht oder zu heftig sanktioniert wird und für die betreffenden Schüler:innen sprechen, die selbst bei der Beratung und Entscheidungsfindung nicht anwesend sind.

    Elternvertreter:innen sind dabei, wenn über Freiwilliges Zurücktreten entschieden wird, sie sind dabei, wenn es um Nachteilsausgleiche oder Unterstützungsbedarfe geht, die alle halbe Jahr diskutiert und abgestimmt werden müssen, seit Kurzem gilt das auch für das Aussetzen von Noten bei DaZ-Kindern. Damit wird auch transparent, dass Kinder in den Klassen nach unterschiedlichen Richtlinien beschult werden, warum, wie lange und dass dies halbjährlich bestätigt werden muss.

    Meiner Meinung nach erhöht es die Transparenz, das hatte ich zu Beginn mit "Aufsicht" gemeint, auch wenn es das falsch Wort war. Aber dadurch, dass Eltern (und Schüler:innen) dabei sind, wird gemeinsam gesprochen und nicht abgenickt, es wird klar, dass alle Beteiligten gemeinsam mit ihrer Stimme die Entscheidung beeinflussen. Eine Einflussnahme einer einzelnen Person, die ich als Versuch auch schon erlebt habe, wird erschwert.

    gegen den Missbrauch eures Vorgehens

    Den Erlass hatte ich dir rausgesucht, den hast du ja inzwischen gesehen, gelesen und noch einmal nachgehakt, ob dem so ist.

    Du unterstellst zuvor, dass es unprofessionell sei und gar nicht sein könne, im Anschluss, dass wir keine Ahnung von unserer Aufgabe hätten... und jetzt Missbrauch?

    Wo genau ist bei der Einbeziehung der Vertreter:innen von Eltern und Schüler:innen nach Erlasslage der "Missbrauch"?

    Und ihr habt trotzdem Konferenzen?

    Und gibt es den Vermerk, dass die Versetzung gefährdet ist?

    Für welche Klassen gilt das?

    Nachtrag: Habe mir den Erlass angesehen. Quasi für GS+SekI gilt es.

    Mit welchem Zeugnis werden SuS an den weiterführenden Schulen angemeldet? Bei uns ist es inzwischen das Halbjahreszeugnis der 4. Klasse.

    Ich finde auch ungewöhnlich, dass es verschiedene Ausgabetage gibt.

    Warum bist du davon so angefasst, Quittengelee , dass du um dich schlägst? Oder merkst du das nicht?

    Was befähigt dich, anderen Lehrkräften, die andere Erlasse umsetzen, die Professionalität abzusprechen?

    Ja, Eltern wissen Sachen zu erklären, die Lehrkräfte trotz etlicher Gespräche noch nicht wissen.

    Vor allem in Klassenkonferenzen für Ordnungsmaßnahmen finde ich den Austausch häufig gewinnbringend, gerade weil die Elternvertreter:innen die Elternsicht einbringen und Maßnahmen anders bewerten und abwägen.

    Am Ende gibt es eine Abstimmung, die den Erlassen entspricht und in der jedeR - professionell! - entscheidet.

    Einerseits möchtest du selbst als Mutter an einem großen Gymnasium Gehör finden, weil dich etwas stört, andererseits sprichst du gewählten Vertreter:innen als "Muttis" sowie den Lehrkräften die Professionalität ab.

    Verstehe ich nicht.

    Dann könntest du ja nach Ablauf der 8 für alle, die kein Laufwerk mehr haben, die Übertragung übernehmen, jetzt, wo wir wissen, dass es bei dir noch läuft. 😁

    Aber 8“ ist schon ungewöhnlich.

    Du bekommst einen neuen Rechner und sicherst deine Daten?

    Die Vorgabe, die das erlaubt, will ich sehen.

    Im Niedersächsischen Schulgesetz ist die Teilnahme von Elternvertreter:innen in Teilkonferenzen, zu denen auch KK und ZK gehören, vorgesehen.

    Ganz unten steht

    1In den Teilkonferenzen haben bei Entscheidungen über die in Absatz 5 Satz 2 Nr. 2 genannten Angelegenheiten nur diejenigen Mitglieder Stimmrecht, die die Schülerin oder den Schüler planmäßig unterrichtet haben. 2Die übrigen Mitglieder wirken an der Entscheidung beratend mit.

    https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/documen…c7-c21c06b0e855

    Wenn die Elternvertreter:innen in der ZK nicht anwesend sein sollten, hätte man sie über den Nachsatz ausschließen können, hat man aber nicht, stattdessen wird ausdrücklich benannt, dass sie beratend teilnehmen. Damit haben sie also die Möglichkeit, sich zu äußern.

    Sie sind in der ZK von der Mitbestimmung ausgeschlossen, nicht aber von der Mitwirkung, auf der Seite des Ministeriums heißt es dazu:

    Die Mitwirkung der Elternvertretungen begründet allerdings kein Recht auf Mitbestimmung, sondern beschränkt sich auf die Wahrnehmung von Erörterungs-, Anhörungs- und Informationsrechten.

    siehe https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisat…ngsberechtigten

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