Aber was, wenn sie das einfach nicht will oder finanziell kann?
Dann sagen früher oder später die jungen Erwachsenen, dass sie diese Arbeit nicht übernehmen wollen und werden.
An der Stelle sind wir nun, nachdem über viele Jahre gemahnt wurde, dass es mehr Hilfen braucht - ein Stichwort ist z.B. Rütli, ein Beispiel, das aber nicht dazu geführt hat, dass es flächendeckende Verbesserungen gab. Streichungen und Einsparungen wurden weiter und weiter durchgesetzt.
Ich finde immer sehr merkwürdig, dass seitens Politik oder Behörde benannt wird, dass man etwas nicht fertig hätte, Termine verschiebt, Zuständigkeiten klären muss oder auf Grund einer Sprachbarriere eine Untersuchung abbricht und zu keinem Ergebnis kommt und ohne Diagnostik dem Kind keine Hilfen zustehen.
Wenn man zu dem Schluss kommt, dass es an den Schulen so nicht geht, kann man ja die Schüler:innen, die man nicht beschulen mag, auch nicht einfach wegschicken.
Oben war zudem ein Beispiel per Film aus Hessen. Auf der Seite der Grundschule sind auf dem Foto des Teams 20 Personen, das passt zur Größe der Schule. Wenn 10 Personen krank sind, ist es klar, dass die Schule den Betrieb nicht aufrecht erhalten kann, selbst wenn es hier und da noch Personal zur Beaufsichtigung gibt.
Und ich finde richtig, dass es in der Presse und in der Öffentlichkeit ankommt. Mein Dank an die Schule.
Da geht es nicht um "Wir suchen eine Lehrkraft für ...", oder "Wir haben nur 100%", sondern darum, dass man für die Pflichtstunden keine Klassenlehrkräfte hat, um Grundschulklassen zu betreuen, und darum, dass diese über das gesamte Jahr fehlen werden, dies aufgefangen werden soll samt aller außerunterrichtlicher Aufgaben. Alles, was AG und Förderung ist, ist dann schon gestrichen und kann im gesamten Jahr nicht angeboten werden - Förderung erfolgt also nur noch im Klassenverband.
Eine Möglichkeit für den akuten Fall:
Man gibt Distanzaufgaben und bittet Eltern, die es ermöglichen können, ihre Kinder zu Hause zu lassen, bietet aber auch eine Notbetreuung an, in der die Kinder beaufsichtigt sind und die Aufgaben erledigen können - mehr aber eben auch nicht.
Eine weitere Möglichkeit für Schulen, die häufig in der Personalsituation benachteiligt sind (Standort, Langzeiterkrankte):
Schulen, die in einem Jahr unter 90% versorgt sind, erhalten im kommenden Jahr einen Bonus und werden mit 110% versorgt. Das würde aber noch mehr Abordnungen generieren und lenkt davon ab, dass die Schulen insgesamt mehr Personal benötigen, sodass sie die im Erlass geregelten Stunden (Pflichtstunden, Wahlstunden, Förderung und AG) erteilen können UND eine Vertretungsreserve haben, dazu, wie von Antimon beschrieben, weiteres Personal für außerunterrichtliche Aufgaben.
Noch eine Möglichkeit für Schulen, die vorrangig die Integration und Inklusion übernehmen:
Sie erhalten generell einen Bonus an Personal, z.B. eine 150%-Versorgung. Dies gilt dann auch als 100% und kann nicht gekürzt werden. Das muss dann auch die Versorgung mit Sonderpädagogen und Sozialpädagogen betreffen.