Beiträge von Palim

    Ich kenne durchaus auch bei uns Klassen, die aufdrehen und sich ganz anders zeigen, allerdings erst einmal nicht im Beisein der Klassenlehrkraft.

    Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass man sehr früh die Grenze setzt, denn meist wird danach gesucht und darauf gewartet. Aber genau das fehlt einem zu Beginn, weil man die eigene Rolle als Lehrkraft noch finden muss.

    Etwas anderes ist, wenn man sich als Praktikant gar nicht erst in diese Rolle begeben möchte und sich z.B. gegen die Absprachen duzen lässt und auch sonst als Schüler präsentiert. Da wir ab und an auch Praktikant:innen aus der Schule nehmen, kommt das auch vor.

    Wir schicken Kinder, bei denen wir einen Verdacht haben, zum Pädaudiologen, dort wird nicht der allgemeine Hörtest gemacht, sondern speziellere Tests, gerade zum Hören unter Störschall, Richtungshören u.a.

    Vielleicht suchst du in deiner Umgebung jemanden, der es anbietet, vermutlich eher für Kinder, und fragst, ob oder was für Erwachsene möglich ist?

    An der Uni Hildesheim geht man seit 20 Jahren ab dem 1. Semester in die Schulen, mit GHR300 gibt es innerhalb des Studiums eine längere Phase einschließlich Unterricht.

    Der Tipp, es in der Schule selbst über Praktika o.a. versuchen, ist aber gut.

    Alternativ empfehle ich jüngeren Praktikant:innen immer Kinder- oder Jugendarbeit, da kann man vieles finden.

    Gibt es etwa mehrfach?
    Die Arztpraxis meinte, es sei ungewährlich, mich zu impfen, selbst, wenn ich vor *husthust* vielen Jahren schon geimpft sein sollte. Für die Titerbestimmung müsse ich bezahlen, für die Impfung nicht.
    Da habe ich gedacht, es sind genug Nadeln zur Zeit in meinem Körper, die etwas raus- oder reinzapfen, ich nehme einfach die Gratisimpfung mit (kein Mensch konnte sagen, ob ich geimpft war.

    Bei uns zählt nur die doppelte Impfung, die einfache nicht.

    Da man beim Impfen Zeitabstände einhalten soll, würde sich bei Mitarbeitenden die Einstellung weiter verzögern.

    Ich bin erstaunt, dass es jetzt erst ausläuft, wir sind damit durch und jeder, der neu kommt, muss es nachweisen.

    Blöd war es am Anfang und in den Jahren, in denen die Schuluntersuchung der Erstklässler nicht stattgefunden hat,

    Ärger gibt es jedes Mal mit einem Anbieter für Schulbegleitungen.

    Wobei es da nun anscheinend die Regel gibt, dass Personen ohne Corona-Impfung nicht mehr begleiten dürfen, andere Aufgaben in der Schule (Betreuung im Ganztag) sind aber möglich.

    Und nein. Ihr wollt gar nicht wissen, wie viele Kilometer das sind. Ganz doofe Ideen halt. Gut dass die Schule wieder losgeht.

    Doch. Schöne Matheaufgabe. Habe ich in etwa so zum Thema Längen genutzt:

    kleiner gruener frosch fährt

    OWL - Sauerland - Neckar - Bodensee - Königsee - Donau - Main-Donau-Kanal - Fulda - Leine-Heide-Radweg - Hamburg - Sylt - Flensburg - Kiel - Fehmarn - Wismar - Berlin - Brandenburg - Havelberg - Lauenburg - Wolfsburg - Hameln - OWL

    Er fährt täglich 70 km. Wie oft muss er übernachten?

    Ich kenne einen Fall.

    Vorher hätte ich immer gesagt, dass es völlig unnötig ist. Man hat genug Prüfungen absolviert und ist "geprüft" genug.

    Danach sage ich: Es gibt Menschen, die vorher immer durchkommen. Im Schulbetrieb ist die Bewährung etwas anderes.

    Wenn man also gar nicht tätig wäre, sondern nur in Elternzeit, kann niemand beurteilen, wie man den Beruf ausüben würde.

    Hatte ich schon gelesen.

    Punkt 20 - alte Regelung: Probezeit zuzüglich Elternzeit

    Punkt 22: die Probezeit gilt einschließlich Elternzeit als abgegolten

    Die Gewerkschaft hat ausdrücklich darauf verwiesen, dass man darauf achten sollte und im Kollegium dazu informieren soll, dass sich die Probezeit durch Elternzeit nicht verlängert, sondern die Bewährung innerhalb der max. 5 Jahre erfolgen muss.

    Es war zu Gunsten der Arbeitnehmer:innen gedacht, dass sich die Probezeit nicht zusätzlich verlängert, aber die Bewährung muss innerhalb der Zeit erfolgen.

    Dabei ist die Bewährung kein Selbstläufer, weil sie an Bedingungen geknüpft ist. Ansonsten könnte man eine Stelle annehmen, 5 Jahre freigestellt sein und bekäme automatisch die Bewährung.

    Es gab 2019 eine Änderung des §7 NLVO,

    Teilzeitbeschäftigung zählt als Probezeit, Elternzeit oder Urlaub ohne Dienstbezüge nicht.

    Sinn dahinter war, dass sich die Probezeit nicht über Jahre (mehr als 5) hinziehen sollte.

    Das OVG Lüneburg hat im Februar 2020 geurteilt, dass es nicht zulässig sei, die Probezeit um den Zeitraum der in Anspruch genommenen Elternzeit ohne Bezüge zu verlängern. Die Probezeit muss also jetzt trotz Elternzeit innerhalb von 5 Jahren absolviert werden.

    Kann also innerhalb der 5 Jahre die Bewährung nicht festgestellt werden, ist man raus.

    In NDS bestand bis vor Kurzem auch eine - wenn ich mich richtig erinnere zweijährige - Archivierungspflicht für Klausuren und Klassenarbeiten, ähnlich wie es Ketfesem und Friesin für ihre BL schrieben. Diese Pflicht wurde erst 2020 durch einen neuen Erlass zur "Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung personenbezogener Daten" aufgehoben (Presseinfo dazu von 2019: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/akt…ung-183042.html).

    Das ist erst mal nur die Ankündigung, von den angekündigten Sachen ist nicht alles umgesetzt. Ich glaube, für die Arbeiten braucht es noch einen GK-Beschluss.

    Die Individuelle Lernentwickung sollte zunächst zur Entlastung ausgesetzt werden, nun heißt es „anlassbezogen“, ich weiß also schon in Klasse 1, ob in den kommenden 5 Jahren in der Schule ein Anlass entsteht.

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