In NDS steht das auch so.
Es geht um zweckgebundene Vertretungsverträge.
Sollte die Lehrkraft vorher wiederkehren, ist die Vertretung sofort beendet.
https://www.mk.niedersachsen.de/download/92657
Warst du über 5 Jahre immer an der gleichen Schule?
Ich könnte mir vorstellen, dass es sich dann nicht mehr um kurzfristige Vertretung handelt, das das Fehlen ja schon über 5 Jahre andauert.
Wenn der Sachgrund nicht mehr besteht, kann auch ein solcher Vertrag nicht mehr gewährt werden.
Wenn die Befristung nicht zu begründen und begrenzt ist, wäre es kein befristeter Vertretungsvertrag, sondern ein unbefristeter, den man einklagen kann.
Möglich wäre, dass der Personalrat der Schule beim Bezirkspersonalrat nachhakt, um Gründe und Fristen zu erfahren.