Beiträge von Palim

    Das ist sehr unterschiedlich.

    Die „verlässlichen“ Schulen in NDS sind ja die Halbtagsschulen, das war 2000 der Fortschritt/ die Pflicht, dass die Kinder 5 Zeitstunden betreut werden müssen und nicht später kommen oder eher gehen können. Das gab es vorher auch, z.B. dass Teilklassen früher kamen oder später gingen oder Kinder nur 2 oder 3 Stunden an einem Tag hatten.

    Die meisten Ganztagesschulen sind offene und ursprünglich gab es Personal für den Nachmittag, das Land möchte aber, dass auf lange Sicht 60% der Zeit durch Lehrkräfte übernommen wird. Dann muss man als Lehrkraft auch ab Mittag Aufsichten oder Angebote übernehmen, Unterricht kann es bei einer Öffnung nicht sein, weil Kinder ja freiwillig bleiben oder nach Hause gehen.

    Ob ich viele Aufgaben in der Schule erledige oder zu Hause, kann ich mir vor oder nach dem Unterricht frei einteilen, aber nur weil der Ort ein anderer ist, ist die Arbeit nicht weniger.

    Es gibt Schulen, da hängen im Lehrerzimmer Tafeln, in die fehlende Kinder eingetragen werden, damit später kommendes Personal (Ganztag) sehen kann, wer fehlt. Geht die Klassenlehrerin, die Teilzeit hat, vorab, Sehen sie sich ja nicht.

    Die Tafel, die ich mal gesehen habe, wäre aber zu klein, um die gesamten Corona-Fälle zu listen.

    Wow! Das finde ich gut und zeigt mir mal enen Vorteil der Arbeit in der GS auf, wenn es bei allen GS-Lehrkräften so aussieht.

    Sieht es nicht.

    Auf einer FoBi wurde mal das Zensieren von Aufsätzen im Unterricht vorgestellt. Kann man also auch machen.

    Ich brauche mehrere Durchläufe und mehrere Tage zur Korrektur und anschließend noch eine Runde für die Rückmeldungen, das kann man ja auch knapp gestalten oder sich länger damit beschäftigen, ja nach Ansatz bzw. Intention.

    In den Wochen, die besonders voll sind, schreibt man Zeugnisse oder Gutachten, korrigiert, stellt die Differenzierung für weitere Wochen zusammen oder kümmert sich um das, was vor der Einschulung zu tun ist.

    Unsere Nachbarn haben häufig Kinder zu Besuch, die deutsche, altmodische Vornamen haben. Das sind alles ziemliche Chaoten aus gutbetuchten Elternhäusern. Vielleicht sollte man mal dazu eine Untersuchung starten?

    Ja, den Gedanken hatte ich auch, den könnte noch jemand in den Fragebogen einfügen. Wie wäre es, wenn man Vornamen mit dem soziokulturellen Status, der Anzahl von Büchern, Instrumenten und PCs im Haushalt, den Medienstunden, der Zeit je Person, die für Kinderbetreuung zur Verfügung steht, dem Geld, das für Ernährung ausgegeben wird, den Arztbesuchen und mit der Nutzung von Museen, Bibliotheken u.ä. Einrichtungen vergleicht.

    Interessant könnte auch eine Erhebung sein, wie viele Unterrichtsstunden in verschiedenen Klassen von Kindern mit Vorname X oder Y ausfallen oder durch anderes Personal ersetzt werden müssen.

    Könnte man die Federtaschen oder das Frühstück von Schüler:innen untersuchen und in Beziehung zum Namen setzen? Welche Schlüsse lässt die Bewältigung des Schulweges mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln zu?

    Lauter Fragestellungen, die ich tatsächlich interessant finde.

    Der/die Professor:in, der/die das vorschlägt und annimmt, sollte ...

    o ... für 6 Monate als Lehrkraft in eine Grundschule abgeordnet werden.

    o ... als Sozialarbeiter:in in eine Brennpunktschule gesetzt werden.

    o ... als Begleitung für Klassenfahrten in der Unterstufe mit wechselnden Klassen eingesetzt werden.

    o ... ...

    Dan kann man dann mal selbst am lebenden Objekt forschen und sich mit den eigenen Vorurteilen auseinandersetzen.

    Die Gutachtenstellung ist bei uns gar nicht mehr allein von einem IQ abhängig,

    das GE-Kind in Klasse 4 beginnt jetzt, mit dem Füller zu schreiben, das Verbinden der Buchstaben geht nicht nicht.

    LE-Kinder sind in dem Jahrgang fast keine, da sind es auch ganz andere Gründe, sodass das Verbinden der Buchstaben möglich ist, beide Kinder schreiben auffallend gerne - das hatte ich auch früher schon bei anderen sonst schwachen Kindern.

    Was ist denn „SAS nicht gepackt“? Unverbundene Buchstaben?

    Wir haben vor der Inklusion mit Druckschrift begonnen und in Klasse 2 VA gelehrt, da gab es schon Kinder, die dann während der 2. Klasse überprüft wurden und danach auf die FöS gewechselt sind.

    Inzwischen schreiben wir Grundschrift im 1. Schuljahr unterbunden, ab dem 2. Schuljahr verbunden und haben Kinder mit Unterstützungsbedarfen mit in den Klassen, auch Kinder mit Lernen/GE.

    Allerdings wird es da nie allein um die Schriften gehen, sondern immer auch darum

    - welche Schriften in den BL überhaupt erlaubt sind

    - welche Vorgaben es für die Kinder mit Unterstützungsbedarf gibt

    - wann der Bedarf festgestellt werden kann oder darf (die BL gehen dazu über, die Fristen nach hinten zu verschieben, also zuerst 1 Jahr inklusive Förderung vor Gutachten oder 2 Jahre Förderung vor Gutachten oder Notwendigkeit einer Wiederholung vor Gutachten, entsprechend sind die Kinder 1-3 Jahre in der Schule, bevor es überhaupt zur Begutachtung kommen darf)

    - wie viel Unterstützung für diese Kinder zugegen ist (Erlass/Realität)

    - wie die Kinder beschult werden können und welche Schulen zur Auswahl stehen (gibt es die Möglichkeit der FöS LE/GE im Grundschulbereich oder gibt es sie nicht?)

    … und natürlich immer um die individuellen Stärken und Schwächen der einzelnen Kinder.

    Wir arbeiten an meiner Schule eng mit der ebenfalls in unserem Hause ansässigen "Kreismedienstelle" zusammen, die sich für unseren Landkreis als Schulträger um die Einrichtung unserer Leihgreräte - sowohl die der SuS als auch die der KuK - und die Wartung derselbigen kümmert.

    Hat sich eure Kreismedienstelle auch um alle anderen Landkreisstellen so engagiert gekümmert, die nicht in eurem Gebäude liegen?

    Wie sieht es mit den Schulen aus, die nicht in der Trägerschaft des Landkreises liegt?

    Vor Ort ist es so, dass jede kleine Schule aufgefordert wird, den Bedarf anzumelden, womit gearbeitet werden soll, ohne dass ein Rahmen gesteckt würde.

    Der Schulträger bekommt von sagen wir 10 Schulen 10 Meinungen, vielleicht sind es auch nur 7, weil einige Schulen miteinander reden,

    ... dann fällt dem Zuständigen beim Schulträger auf, dass er ja mal etwas anbieten könnte und er lässt von einer externen Firma sehr schöne Hardware vorführen und zur Ansicht für ein paar Tage in mehrere Schulen stellen,

    dann fällt dem Zuständigen beim Schulträger auf, dass die Wünsche der Kollegien gar nicht einheitlich sind, er es aber gerne so hätte und er entscheidet, dass sich die Schulen bitte einigen mögen - schwierig bei 20 Meinungen...

    ... und wenn sie sich geeinigt haben, gefällt es dem Zuständigen beim Schulträger nicht, weil es teuer ist oder sonst was und weil man in einer Einkaufsgemeinschaft ist, die nur bestimmte Geräte anbietet - übrigens nicht die der externen Firma, die er selbst beauftragt hatte.

    ... Am Ende dauert es lang und erzeugt nur Frust, weil man

    a) allgemein nach den Wünschen gefragt wird, die nicht erfüllt werden,

    b) sehr funktionale Hardware gezeigt bekommt, auf die man sich freuen würde, die nicht gekauft wird, weil sie nicht in der Einkaufsgemeinschaft angeboten wird, stattdessen gibt es ein drittklassiges Konkurrenzprodukt, dass viele gute Funktionen nicht hat,

    c) vom eigenen Anspruch zurücktreten soll zu Gunsten eines Kompromisses, da man sich einigen soll, unabhängig von Wünschen, Bedürfnissen und Notwendigkeiten,

    d) vom Kompromiss und den Wünschen zurücktreten soll, zu Gunsten der Einkaufsgemeinschaft, da nur dort die Geräte bezogen werden können und die Auswahl begrenzt ist,

    e) nach 2 Jahren noch keinen Schritt weiter ist und dann doch der Schulträger selbst entscheidet.

    Am Ende hat man irgendwelche Geräte, die nicht das können, was die Begehrlichkeiten, die zu Beginn geweckt wurden, dargestellt haben und die nur das können, was der Schulträger zulässt, der selbst nicht damit arbeiten muss und sich auch nicht damit auskennt, was wir bräuchten, denn danach wird nie gefragt, und die nach Bedürfnissen ausgewählten Geräte sind irgendwo zwischen b) und e) gestrichen worden.

    Die Versetzung ist mitbestimmungspflichtig,

    der Personalrat deiner Stammschule wird gefragt,

    der Bezirkspersonalrat wird gefragt.

    Da kannst du also nachhaken und fragen, warum es zu einer Versetzung kommen soll statt einer Abordnung.

    Gibt es eigentlich in der Richtung bereits irgendwelche Bestrebungen? Ich habe vor ca. zwei Jahren an einer Gesamtschule mit Standorttyp 5 (=Brennpunktschule) gearbeitet. Ich meinte mich vage zu erinnern, dass bei der Berechnung des Bedarfes an Lehrkräften und sozialpädagogischer Unterstützung dieser Aspekt in irgendeiner Form berücksichtigt worden ist.

    Ich wüsste nicht, dass es in NDS Standorttypen gibt, DaZßStunden muss man mit Konzept beantragen, Stunden für den Brennpunkt auf anderem Weg. Die Klassengröße ändert sich nicht.

    Am Ende sind bei uns die Stunden immer über die Vertretungssituation verloren und damit nicht vorhanden.

    Ich finde es nicht schlecht, wenn man ihnen etwas ausstellt im Sinne von "Zeugnis ablegen" - es wäre schön bzw nur machbar, wenn ohne Noten.

    In NDS gibt es dafür eine Vorlage, in der für die sprachlichen Bereiche dann jeweils Bemerkungen vorformuliert sind.

    Kinder, die Notenzeugnisse erhalten, bekommen in Fächern, in denen es schon möglich ist, Noten, in anderen Fächern dann entsprechende Bemerkungen.

    Das ist schon sehr lange so, die Flüchtlingskinder müssen 2 Jahre lang nicht benotet werden.

    Vor allem ist wichtig, dass man als Lehrkraft selbst deutlich die Grenze setzt und sich sehr deutlich abgrenzt. Zieht die SL nicht mit, kann man es schriftlich machen - gegen Unterschrift, oder eben doch über die Klassenkonferenz. Hebelt die SL dies aus, gibt es dazu ein Protokoll.

    Als Lehrkraft sollte man sich absichern und es nicht über Wochen ertragen.

    Nimmt man es hin, wird sich der Träger nicht bewegen.

    Ob die Stunden beim Amt abgerechnet werden, weiß man als Lehrkraft nicht.

    U.a. deshalb ist eine Möglichkeit, direkt beim JA anzurufen und um Hilfe zu bitten.

    Du mischt hier zwei verschiedene Sachen. Auch ein Kind mit einem Schulhelfer hat einen Unterstützungsbedarf. Das Kind bekommt den Schulhelfer ja nicht ohne Grund. Das ist aber formal nicht das gleiche wie eine sonderpädagogische Unterstützungsbedarf, der von der LSchB festgestellt wird.

    Ah, dann reden wir von unterschiedlichen "Unterstützungsbedarfen".

    Ja, für mich ist "Unterstützungsbedarf" der sonderpädagogische, der von der Landesschulbehörde festgestellt wird, kein Nachteilsausgleich, keine Lernbegleitung, kleine Eingliederungshilfe nach §35a.

    Die LSchB hat dazu auch eine sehr eindeutige Meinung. Der Ausschluss aus dem Unterricht ist eine der härtesten Maßnahmen. Hier muss eine ernsthafte Gefährdung anderer Kinder oder eine nachhaltige Störung des Unterrichtes vorliegen.

    Der Schüler wird als kaum beschulbar beschrieben.

    4 Stunden Unterricht sind zu viel. Die Wohngruppe kann die Betreuung nicht gewährleisten, diese liegt aber deshalb nicht in der Verantwortung der Schule.

    Dann ist davon auszugehen, dass der Schüler die 4 Stunden ohne die Begleitung nicht schaffen kann. Also kann man das gezeigte Verhalten dokumentieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

    Zudem ist man als Lehrkraft für diesen Schüler und die anderen verantwortlich. Sollte also eine ernsthafte Gefährdung des Kindes oder anderer im Raum stehen, ist es fahrlässig, den Schüler weiter zu beschulen, bis wirklich etwas passiert.

    Alternativ kann man Kontakt zum Jugendamt aufnehmen, die Situation schildern und Hilfe erwarten. Das wäre allerdings Aufgabe der Eltern/ Erziehungsberechtigten/ des Vormundes/ der Verantwortlichen in der Wohngruppe. Gerade wenn die Wohngruppe schon vorab die Betreuung nach 2 Stunden nicht übernehmen konnte, wird sie nun nicht bereit sein, den Schüler am Vormittag in der Wohngruppe zu belassen.

    Du musst also davon ausgehen, dass eine solche Tat auch durch den Einsatz eines Schulhelfers sich nicht verhindern lässt.

    Nein. Davon muss ich nicht ausgehen. Wie kommst du darauf?

    Die Integrationshilfe ist unabhängig von der Landesschulbehörde.

    Man darf sie in Gutachen nicht benennen, sie darf nich einmal erwähnt werden. Von Seiten der Landesschulbehörde ist sie quasi nicht existent und die Lehrkraft trägt die volle Verantwortung für jedes Kind in der Lerngruppe.

    Ich habe inzwischen nachgeschaut, dass der von Roxy angegebene §15 für Anträge in NRW gilt, um das Bundesland einzugrenzen.

    Die Schulbegleitung ist vom DRK und wird finanziert durch das Jugendamt.

    Unterrichtsverkürzung ist eine schwierige Sache, da der Schüler in einer Wohngruppe lebt. Auch diese ist sehr schlecht besetzt und gibt an, vormittags keine Betreuung leisten zu können. Daher kommt er zurzeit 4 Stunden, was schon mit Schulbegleitung, die Ende April die Stelle gewechselt hat, ihn an seine Grenzen brachte.

    Dann muss das Jugendamt über diesen oder einen anderen Träger eine andere Lösung finden und spätestens morgen hätte der Mitarbeitende beim Jugendamt meinen Anruf.

    Es ist doch nicht Aufgabe der Schule, die Wohngruppe zu entlasten.

    Es ist auch nicht Aufgabe der Schule, den Träger zu entlasten, der für die übernommenen Dienste Leistungen bezieht bzw. abrechnet.

    Alternativ kann man eine Begleitung suchen oder dem Träger die übernommenen Dienste in Rechnung stellen.

    Passiert etwas, muss man als Lehrkraft die Verantwortung übernehmen und wusste vorab, dass der Schüler ohne Begleitung und über 4 oder mehr Stunden nicht beschulbar ist.

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