Wenn man froh ist, irgendwo eine Stelle zu ergattern, ist man örtlich flexibel. Vor 25-30 Jahren war es so. Außerdem waren die Stellen Bezirksstellen, die Zuweisung erfolgte von der Landesschulbehörde.
Die schulscharfen Stellen ermöglichen der Schule, mehr Einfluss auf die Auswahl zu nehmen. Da es aber zu wenige Bewerbende gibt, können sie sich die Schulen - und damit den Schulort - auswählen.
Das ist inzwischen etliche Jahre so, wodurch der Eindruck entsteht, man habe Anrecht auf eine Stelle am Wunschort.
Zu beobachten ist hier auch, dass bestimmte Landkreise oder Regionen bevorzugt ausschreiben und es in anderen Regionen - trotz Mangels - keine Stellen gibt.
Wenn man dort bleiben möchte, verzichtet man auf die feste Stelle und kann sich regional einer Vertretungsstelle sicher sein, mit der man ein halbes Jahr bis zur nächsten Ausschreibung überbrückt.