Ein Grundschullehrer kann kein sonderpädagogisches Gutachten schreiben.
Ein Grundschullehrer muss entsprechend auch keine sonderpädagogische Diagnostik (inkl. Intelligenztests u. ä.) durchführen.
Ein Grundschullehrer macht keine Frühförderung, keine Sprachtherapie etc.
Ein Grundschullehrer ist in der Regel nicht an verschiedenen Schulen (im Rahmen von Beratung oder Inklusion) eingesetzt (plus die angesprochenen Konferenzen, Teamsitzungen, Elterabende- und gespräche an verschiedenen Schulen).
Ein Grundschullehrer muss nicht als Experte für sämtliche Förderschwerpunkte (z. B. im Rahmen von inklusiven Gruppenlösungen) herhalten.
Ich bezweifle auch, dass Grundschullehrer für ihre Schüler Förderpläne in einer Ausführlichkeit schreiben und umsetzen, wie wir es tun.
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Doch, bis auf die Diagnostik von Intelligenztests, die man nur mit entsprechendem Studienanteil durchführen DARF, übernehmen bei uns die Grundschullehrkräfte nahezu alle genannten Tätigkeiten an den Grundschulen. Förderschulen Lernen gibt es nicht mehr in Nds im Grundschulbereich, FöS ESE waren schon immer kaum existent, andere FöS sind manchmal sehr weit entfernt. Man beschult alle Kinder, die in die Klasse gesetzt werden, auch die mit sämtlichen Förderschwerpunkten, die in die Grundschulen gehen können, wenn es die Eltern wünschen. Das Gutachten wird miteinander geschrieben, wobei man als Grundschullehrkraft solche für Kinder der eigenen Klassen, der Fachklassen und auch für Kinder vor der Einschulung schreibt.
Frühförderung erfolgte bis zum Streichen derselben in der Sprachförderung im Kindergarten, auch in Schulkindergärten werden Grundschullehrkräfte eingesetzt, alles weitere muss im Rahmen der individuellen Förderung im 1. Schuljahr erfolgen. Für den Förderschwerpunkt Sprache muss die Grundversorgung reichen, die Förderschulkollegin hat aber häufig nicht den Schwerpunkt Sprache, sondern eher Lernen+ESE. Sprachtherapie wird nicht übernommen, wir schicken die Kinder zur außerschulischen Therapie und hoffen, dass die Eltern sich kümmern, ansonsten übernimmt man, was im Rahmen des regulären Unterrichts sonst noch möglich ist. Es gibt Mobile Dienste zur spärlichen Beratung, z.B. für Hören/ Sehen/ KME, nicht aber fpr Sprache, da dies ja die Grundversorgung übernehmen soll.
An verschiedenen Schulen sind wir eingesetzt, wenn wir abgeordnet werden, ansonten kommt die Inklusion einfach zu uns ins Haus, da müssen wir den Standort gar nicht wechseln, uns aber von jetzt auf gleich darauf einstellen, ein Kind mit irgendeinem Schwerpunkt zu beschulen.
mit 2 Std. in einer Klasse kann man nichts reißen
Das entspricht in Niedersachsen der Grundversorgung und ist damit das Maximum, von wenigen Ausnahmen abgesehen: Pro-Kopf-Stunden gibt es Grundschulen nur bei festgestellten Bedarfen GE, KME, Hören, Sehen. Aber das Land tut alles, damit dies nicht vor der Einschulung und nicht im 1. SJ festgestellt werden kann (Verfahren vor der Einschulung sind in der Regel erlässlich.)
Bei schlechterer Versorgung der Schule oder anderen Klassen mit noch höherem Anteil an Kindern mit Unterstützgungsbedarf - oder solchen, die das noch werden - verzichten manche KollegInnen zu Gunsten der anderen. Dass die FöS-Lehrkraft mit 2 Stunden nur sehr wenig bewirken kann, ist allen klar, es schmälert aber eben auch nicht die in den Grundschulen anstehenden Aufgaben, die dann auf die Grundschullehrkräfte übergehen.
Woran liegt das, dass die Sonderpädagogen bei euch Ermäßigungsstunden für Besprechungen bekommen und ihr nicht? Ist vermutlich eine Entscheidung der jeweiligen Schulleitungen, nehme ich an?
Förderschullehrkräfte haben generell ein geringeres Deputat und sie haben einen Rahmenvertrag, in dem genannt ist, dass viele Aufgaben auf die Unterrichtszeit angerechnet werden. Sie erhalten auch Beratungszeit. Die Zeit braucht es auch, wenn man inklusiv beschulte Kinder begleiten will.
Aber Grundschullehrkräfte erhalten diese nicht, obwohl sie die Aufgaben übernehmen (müssen).
Ermäßgigungsstunden sind so selten, dass man nicht über die Verteilung reden muss.
Dass es aber Überhang an irgendeiner Schule geben könnte, ist seit Jahren nicht realistisch. Wer Überhang hat, ordnet direkt ab, weil überall Lehrkräfte fehlen. Weil auch FöS-Lehrkräfte fehlen, jetzt, aber auch schon vor Umsetzung der Inklusion, wird auch die per Erlass geregelte Grundversorgung zusammengestrichen.