Es steht doch überall ganz klar, dass ab dem 8. März wieder die Präsenzpflicht in den Grundschulen und Abschlussklassen gilt
- Kinder mit vulnerablen Angehörigen oder eigenem Status sind weiterhin ausgenommen
- Kindern, die in Quarantäne/Isolation sind, werden auch zu Hause beschult.
Auch anderes ist nicht eindeutig und einheitlich verfasst.
In einem Dokument steht, dass MNB im Unterricht zu tragen ist, aber auch abgesetzt werden kann:
"7Darüber hinaus besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Unterrichts- und Arbeitsräumen während des Unterrichts. 8Abweichend von Satz 7 darf die Mund-Nasen-Bedeckung in Unterrichts- und Arbeitsräumen abgelegt werden, soweit und solange die pflichtige Person einen Sitzplatz eingenommen hat und das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 Satz 1 eingehalten wird. "
auf der Seite des KM steht aber
Maskenpflicht:
Ab dem 8. März 2021 ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Für die Inzidenz über 100 heißt es:
Zitat
"Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse)."
Es braucht also dann 5 Tage über 100 (?) oder reichen 3 Tage über hundert, um die Notbremse auszulösen, auch wenn danach die Inzidenzen fallen?
Wenn dann die vorherigen Regeln gelten, ist damit dann auch die Präsenzpflicht wieder aufgehoben?
Auf der Internetseite steht
Zitat
"Hot-Spot-Regelung:
Die beschriebenen Öffnungen von Kita und Schule gelten ausschließlich für Einrichtungen in Kreisen/kreisfreien Städten, bei denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von bis zu 100 festgestellt wird. Bei über 100 können keine weiteren Öffnungsschritte gemacht werden, bis die Inzidenz dann stabil – mindestens drei Tage – wieder unter 100 gefallen ist: Bei drei Tagen ununterbrochen unter 100 erfolgt der Wechsel in Szenario B."
"Keine weiteren Öffnungen" bedeutet dann aber auch, dass die Grundschulen auch jenseits der 100 in B bleiben - wie seit Januar - unabhängig der Inzidenz?
Ist der Wechsel dann folgendermaßen (?):
3 Tage über 100 - Wechsel in die Notbremse, SekI-Klassen in Distanz, GS+Abschlussklassen weiterhin B,
danach 3 Tage unter 100 - SekI-Klassen kehren zurück, GS+ABschlussklassen sowieso B
Führt das dann bei einem Tanz um 100 zu einem 3-Tages-Wechsel?