Beiträge von Palim

    Kunst für Grund-, Haupt- und Realschulen hat keinen Praxisanteil.

    Wie kommst du denn da drauf?

    Ansonsten wüsste ich gerne mal, wie häufig das berufliche Gymnasium Gestaltung ist... und habe mich selbst um eine Antwort bemüht.

    Es gibt in Nds. das Berufliche Gymnasium Technik mit dem Schwerpunkt Gestaltungs- und Medientechnik,

    dafür werden vom Ministerium genau 14 Standorte ausgewiesen (+1 Privatschule).

    Vielleicht kannst du an einer dieser Schulen nachfragen, sie müssten ja entsprechende Lehrkräfte haben.

    https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/sch…asium-6474.html

    Aber du hast natürlich recht; auch das war ja erst vor ein paar Tagen. Wer weiß, vielleicht haben die Damen und Herren mittlerweile auch schon den Überblick verloren

    Das kommt davon, wenn "auf Sicht fahren" derart umgesetzt wird, dass jeden Tag eine neue Handreichung oder Vorschrift erlassen wird.

    ... und ja, auf der Seite steht 1.3., im Erlass dann 7.3., auf der Seite selbst, dass man sich erst am 3.3. geeinigt habe und eine Presseinformation vom 4.3., die NDS-Corona-Verordnung sei entsprechend angepasst worden (siehe)

    Da kannst du dann selbst ausrechnen, von wann denn da jetzt ist. :_o_D

    Einiges, was in dieser Verordnung steht, ist wohl mittlerweile wieder hinfällig.

    Die Verordnung ist vom 3.3., heute ist der 6.3. ... , die schulischen Sachen gelten ab dem 8.3. - Tja.

    Aber es kann erwartet werden, dass es spätestens am 10.3. RÜCKWIRKEND neue Änderungen gibt.

    Nachtrag: Ich werde dann sicher auch ganz RÜCKWIRKEND Klassenarbeiten geschrieben und korrigiert haben werden.

    Es steht doch überall ganz klar, dass ab dem 8. März wieder die Präsenzpflicht in den Grundschulen und Abschlussklassen gilt

    - Kinder mit vulnerablen Angehörigen oder eigenem Status sind weiterhin ausgenommen

    - Kindern, die in Quarantäne/Isolation sind, werden auch zu Hause beschult.

    Auch anderes ist nicht eindeutig und einheitlich verfasst.

    In einem Dokument steht, dass MNB im Unterricht zu tragen ist, aber auch abgesetzt werden kann:

    "7Darüber hinaus besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Unterrichts- und Arbeitsräumen während des Unterrichts. 8Abweichend von Satz 7 darf die Mund-Nasen-Bedeckung in Unterrichts- und Arbeitsräumen abgelegt werden, soweit und solange die pflichtige Person einen Sitzplatz eingenommen hat und das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 Satz 1 eingehalten wird. "

    auf der Seite des KM steht aber

    Maskenpflicht:

    Ab dem 8. März 2021 ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.


    Für die Inzidenz über 100 heißt es:

    Zitat

    "Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse)."

    Es braucht also dann 5 Tage über 100 (?) oder reichen 3 Tage über hundert, um die Notbremse auszulösen, auch wenn danach die Inzidenzen fallen?

    Wenn dann die vorherigen Regeln gelten, ist damit dann auch die Präsenzpflicht wieder aufgehoben?

    Auf der Internetseite steht

    Zitat

    "Hot-Spot-Regelung:

    Die beschriebenen Öffnungen von Kita und Schule gelten ausschließlich für Einrichtungen in Kreisen/kreisfreien Städten, bei denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von bis zu 100 festgestellt wird. Bei über 100 können keine weiteren Öffnungsschritte gemacht werden, bis die Inzidenz dann stabil – mindestens drei Tage – wieder unter 100 gefallen ist: Bei drei Tagen ununterbrochen unter 100 erfolgt der Wechsel in Szenario B."

    "Keine weiteren Öffnungen" bedeutet dann aber auch, dass die Grundschulen auch jenseits der 100 in B bleiben - wie seit Januar - unabhängig der Inzidenz?

    Ist der Wechsel dann folgendermaßen (?):

    3 Tage über 100 - Wechsel in die Notbremse, SekI-Klassen in Distanz, GS+Abschlussklassen weiterhin B,

    danach 3 Tage unter 100 - SekI-Klassen kehren zurück, GS+ABschlussklassen sowieso B

    Führt das dann bei einem Tanz um 100 zu einem 3-Tages-Wechsel?

    In NRW gibt es durchaus Regelungen zur Anwesenheit bzw. Bereithaltung in den Sommerferien. In der letzten Ferienwoche müssen wir uns für entsprechende administrative Tätigkeiten bereithalten.

    Solche Tätigkeiten gibt es in anderen BL auch, es gibt auch BL mit "Präsenztagen", an denen Anwesenheitspflicht besteht, in mehreren BL, gab es in NDS auch schon, die Ministerin ist dann als Senatorin nach Bremen gegangen und hat die Anwesenheitspflicht mitgenommen, die 2 unterrichtsfreien Tage nach den Halbjahreszeugnissen aber dagelassen.

    Wenn aber in genau diese Zeiten andere Tätigkeiten gesetzt werden, kann das, was da sonst stattfindet, nicht erfolgen und müsste zu anderen Zeiten erledigt werden. Und bei derzeitiger Unterrichtsversorgung, die nur auf dem Papier an die 100% beträgt, ist man dann bald soweit, dass man Klassen zu Hause lässt, weil sie in der Schule nicht beaufsichtigt werden können. Man weiß ja nun, wie das Distanzlernen geht. Davon gibt es sicher in Zukunft noch mehr, weil sich Lehrkräfte einsparen lassen.

    Keine Sorge, das Land würde mit Sicherheit Lücken für deinen Urlaub finden.

    Ja, auf dem Papier finden sie so manches,

    sie finden auch Arbeitsschutz, ohne ihn entsprechend sonstiger Gesetze umzusetzen und die Umsetzung zu überprüfen,

    sie haben Arbeitszeitkommissionen mit Empfehlungen, die sie nicht anschließend nicht umsetzen.

    Wenn das Land die Arbeitszeit der Lehrkräfte tatsächlich in den Blick nehmen wollte, müsste es Aufgaben und Arbeitszeit ebenso wie Ruhezeit und Urlaub aufeinander abstimmen.

    Es ist ein Denkfehler, die Ferienzeiten mit "Urlaub für Lehrkräfte" gleichzusetzen. Insofern haben Lehrkräfte z.B. in den Sommerferien auch sicherlich keinen grundsätzlichen "Urlaubsanspruch". Nachzulesen in den jeweiligen Urlaubsverordnungen der Länder.

    Dann muss das Land als Arbeitgeber aber Zeiten zur Verfügung stellen, in denen der Urlaubsanspruch gewährt wird,

    also nicht im Frühjahr, während man Notbetreuung stemmt,

    nicht im Frühjahr und Herbst und Frühjahr, während man außerplanmäßige Zeugnisse schreibt,

    nicht an Pfingsten, Ostern, Weihnachten, Neujahr und Wochenenden, die regulär nicht als Arbeitstage gelten...

    Die Lücke im Kalender, in die „Urlaub“ passt, sehe ich nicht und Überstunden wurden dabei nicht abgegolten.

    Heißt m. E.: Sobald Wechselunterricht - also "Szenario B" - stattfindet, ist das hinfällig, wie auch schon weiter oben angemerkt wurde.

    Deines Erachtens,

    die Deutlichkeit, die auf der MK-Seite steht, finde ich im Erlass jedoch nicht und kann ja nicht jedes Mal nicht nur den Erlass lesen, sondern zusätzlich das Internet nach Kommentaren filzen. Auf besagten 8 Seiten wird der Begriff „Distanzlernen“ nicht trennscharf verwendet, sondern sowohl für B als auch für C eingesetzt. Dazu habe ich trotz B ja auch SuS in C, da die Präsenzpflicht ausgesetzt war ... ob sie das bei einer Inzidenz größer 35 (bisher) oder höher bleibt, ist unklar.

    Neben dem Wechselunterricht sollte alles andere gestrichen werden, stattdessen kommen eine Menge weiterer Aufgaben hinzu.

    Im übrigen war es nur ein Beispiel, offenbar ist es an großen Schulsystemen kein Problem, bei uns schon. Das, was gefordert wird, bräuchte 3-faches Personal, das gibt es aber nicht, es ist ja nicht einmal imAnsatz möglich, die übliche Stundentafel abzudecken.

    Besonders schön finde ich in Nds die Ausführungen zur Unterrichtsorganisation, man soll die SuS, die im Distanzlernen sind, morgens mit einer VK beglücken, damit sie besser in den Tag starten.

    Was mache ich denn mit den SuS im Klassenzimmer, während ich die Distanzlerner wecke?

    Sie begleiten die SuS eng, was natürlich einerseits zu guten Ergebnissen führt, andererseits aber auch zu besonders unselbstständigen Kindern, die auf Fingerzeit oder Vorsagen warten, beim Erläutern von Aufgaben gekonnt weghören und im Anschluss 1:1-Betreuung erwarten, die ohne entsprechende Dauerbegleitung absolut unsicher sind und gar nichts zu Papier bringen.

    Was sind das für Vorgaben für das zweite Halbjahr???

    Letzte Woche: Schreibt keine Klassenarbeiten!

    Heute: Schreibt Klassenarbeiten!

    Ich habe jetzt keine geschrieben und werde das jetzt irgendwie anders regeln.

    Die meisten anderen Regelungen sind im Sommer schon so gewesen, aber in geballter Form im Dokument.

    Wir müssten uns klonen, vierfach, um das bewältigen zu können.

    Warum gibt es eigentlich für größere Vorhaben Machbarkeitsstudien, nicht aber für Aufträge, die in Schulen abgeladen werden?

    Dass die Zahlen, wenn man mehr testet, zumindest erst einmal ansteigen, ist doch aber erwartbar und logisch, oder nicht?

    Das heißt ja nicht, dass es mehr Infizierte gibt, sondern nur, dass man mehr Infizierte identifiziert.

    Das trifft vor allem zu, wenn man mit Schnelltests Schüler testet, die man zuvor nicht beachtet oder max. 2 Wochen nach Hause geschickt hat.

    Da die 2. Impfdosis erst nach 9-12 Wochen verabreicht wird, würde das eine Schulschließung bis Pfingsten bedeuten.

    Oder gilt die Devise - jetzt impfen lassen, dann steht einem Pfingsturlaub für LuL nichts mehr im Wege ...

    Mal sehen, wie viel Schulschließung wir tatsächlich bis Pfingsten haben werden.

    Derzeit sind doch gar nicht alle Klassen in Präsenz, da könnte man doch gut impfen und hat zumindest das 1. Impfen und den möglichen Ausfall danach bereits erledigt.

    Pfingsturlaub gibt es in meinem BL nicht, die Ferien erstrecken sich über EINEN Tag, wir machen durch bei wechselndem Sommerferienbeginn, dieses Jahr Ende Juli.

    Aber zum 17.5. dürfen wir schon wieder Corona-Sicherheitszeugnisse schreiben.

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