Gibt es diese irgendwo online zu lesen?
Ja,
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/akt…nal-157549.html
und hier
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/sch…atz-175279.html
und der Erlass
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/akt…len-173950.html
Bedeutet in der Praxis:
Die Schule erhält die Grundversorgung nicht einmal pauschal nach Erlasslage (2 Std pro Klasse pro Woche),
von dieser sonderpädagogischen Grundversorgung gehen pauschal zusätzlich Beratungszeiten ab,
zudem auch alle Zeiten, in denen Diagnostik erstellt werden muss - in der eigenen Schule oder in einer anderen Schule, in der die betreffende Lehrkraft ein Gutachten erstellen soll.
Und ja,
ich finde richtig, dass man sich im Zuge der Umsetzung der Inklusion über Zuständigkeiten und Grenzen unterhält und diese auch in Dienstvereinbarungen festhält,
dies hätte dann aber auch für andere Lehrkräfte erfolgen müssen.
Zudem müsste das Land sicherstellen, dass entsprechend der eigenen Vorgaben Lehrkräfte zur Verfügung gestellt werden, ist dies nicht möglich, sollte es ebenso eine Regelung zur Vertretung geben - und entsprechendes Personal.