Beiträge von Palim

    Eine kurze Recherche verriet mir, dass an niedersächsischen G- und K-Schulen auch Erzieherinnen, Physio- und Ergotherapeutinnen arbeiten

    Ja, in der GEW wird das in der Gruppe "Nichtlehrendes Schulpersonal" zusammengefasst.

    In den GE-Gruppen sind 3 Kräfte, an den Schulen sind auch Therapeutinnen.

    Dass Nichtlehrendes Schulpersonal mit einer Fortbildung zur Lehrkraft wird, kann ich mir nicht vorstellen.

    Gleichzeitig gibt es aber z.B. Erzieherinnen, die als Pädagogische MitarbeiterInnen in Schulen angestellt sind und dort Vertretungen übernehmen (im Sinne von Aufsicht, sie sollen keinen Unterricht planen- auch ein merkwürdiges Spar-Konzept).

    Für GE-SchülerInnen an Regelschulen gilt das dann wiederum nicht, bisher hatten die Eltern noch keine Probleme NACH der Feststellung des Fördebedarfs für diese Kinder eine Lernbegleitung zu bekommen. Für diese braucht es aber keine spezielle Ausbildung.

    Für GE-Kinder gibt es bis zu 5 FöS-Stunden (pro Kopf/pro Woche), dafür kommt dann eine Kollegin von einer Förderschule mit diesem Schwerpunkt, im günstigsten Fall für 5 Std/Woche, im noch günstigeren Fall sind mehrere Kinder dieses Schwerpunktes an der Schule, sodass die Förderschulkollegin mehrere Tage da sein kann.

    Therapeutische Förderung muss außerschulisch laufen.

    In Niedersachsen gibt es m. E. gar keine "Fachlehrer*innen",

    Ich wüsste davon aktuell auch nicht, es soll Dipl-Sport-Lehrkräfte geben, die dann eben nur Sport machen. Auch Musiker unterstützen an manchen Schulen, das betrifft aber weniger die Pflichtstundentafel und mehr die Angebote.

    Früher gab es das auch für Textil und Werken, was für eine Ausbildung es dafür gab, weiß ich nicht.

    Ich fand hier im Forum damals die Hinweise gut:

    a) es braucht einige Zeit, bis man sich daran gewöhnt. Gut war, dass man im Herbst noch wechseln konnte, also 2 Std FFP2, dann MNB. Das geht nun nicht mehr, aber vielleicht solltet ihr zu Hause „üben“, wenn ihr sonst keinen Präsenzunterricht habt.

    b) es gibt auch bei FFP2-Masken Unterschiede, wie leicht sie atmen lassen. Meine ersten waren sehr dick, die jetzigen sind angenehmer.

    c) ich habe mir kleine Drahtclips gebogen und fasse damit die Schlaufen am Hinterkopf zusammen

    d) am schwierigsten war es, Masken zu finden, die für Brillenträger 🤓 praktikabel sind, sodass die Brille nicht beschlägt und man sich selbst nicht ins Auge pustet. Meine Masken haben einen Schaumstoff eingeklebt, sitzen damit recht eng und zur Not kann man auch einen Drahtbügel über der Maske tragen.

    NDS hat auch schon länger die Regelung, dass man ab 200 auch alle Schulen schließen kann, mit Notbetreuung in Klasse 1-6.

    Das hat bisher nur wenige Landkreise getroffen und geschieht auch dann eher in Absprache. Einen 3-Tage-drüber-Mechanismus gab es meines Wissens dabei bisher nicht und der vorgelegte Stufenplan ist Entwurf geblieben.

    Nach Weihnachten waren etliche Landkreise rund um die Inzidenz 50, man startete sozusagen auf einem Sockel von 50, die SekI war aber geschlossen. Bis zu den Osterferien waren es einige Wochen (9?) und kurz davor waren viele bei Werten um 100.

    Jetzt startet man bei einem Sockel von 100, es sind 12 Woche Schule bis zu den Sommerferien, die Brückentage und längeren WE um Himmelfahrt und Pfingsten werden kaum Einfluss auf das Infektionsgeschehen über die Schulen haben, vermutlich aber die Inzidenzen beeinflussen, ähnlich wie Weihnachten+Neujahr und jetzt Ostern.

    Die SekI ist dort geschlossen, wo man bereits über 100 liegt.

    Durch die verzögerten Osterzahlen und die WE dauert es länger, die Stufe von 200 über 3 Tage zu halten, aber erste Landkreise sind weit drüber, obwohl auch ihre Zahlen abgesackt waren.

    Das soll kein Angriff sein. Das wüssten auch Sonderpädagogen anderer Förderschwerpunkte i. d. R. nicht, und ich wüsste es in ihren Schwerpunkten nicht.

    In Nds wärest du in der Grundversorgung für alle SuS an der Schule zuständig. Man bemüht sich, die Gutachten an Lehrkräfte zu geben, die diesen Schwerpunkt haben, in meiner Beobachtung gelingt es gerade bei Sprache am seltensten, gerade weil die FöS-LuL in der Grundversorgung für Lernen, ESE und Sprache zuständig sind, aber ja nur 2 Schwerpunkte haben. Das mag auch regional so sein, hier sind Lehrkräfte mit Schwerpunkt Sprache rar. Gleichzeitig finde ich den Schwerpunkt Sprache recht häufig.

    Worauf ich hinaus will: Auch die FöS müssten sich in die anderen Schwerpunkte einarbeiten.

    Und: Weil Sprache mit zur Grundversorgung gehört, ist es sehr schwierig, dafür eine offizielle Beratung zu bekommen. Es wird erwartet, dass die FöS-Lehrkraft an der Schule das übernimmt.

    Im anderen Schwerpunkt sieht es so aus, dass man die Beratung bekommen kann, zeitlich aber max. 1-2 Gespräche im Jahr vorgesehen scheinen. Förderstunden für bestimmte Schulen werden nach Feststellung des Förderbedarfs ins Soll der Schule gesetzt und müssen von den GS-KollegInnen übernommen werden, wenn der nächste Standort einer Schwerpunkt-FöS zu weit entfernt liegt. Die Alternative sind tägliche Fahrzeiten von 1-2 Stunden für die Schüler (eine Richtung) oder die Unterbringung im Internat.

    Das ist bei uns anders, stimmt.

    ein vollständiges Gutachten zur Festellung eines Förderbedarfs (IB) jedoch keinesfalls erstellen.

    Nein, kein vollständiges. Eine IQ-Test wird nicht generell verlangt, ansonsten müssen immer 2 Lehrkräfte am Gutachten mitwirken. Auch die FöS-Lehrkraft kann das Gutachten nicht allein schreiben. Da gibt es sehr unterschiedliche Verteilungen. Es gibt auch Gutachten, da gibt es eine Testung in einer weiter entfernten FöS, der Rest wird von der Grundschule erledigt. Wer die Anamnese übernimmt, wird abgesprochen, Aktenführung etc. liegt in der Grundschule.

    Wenn ein solcher Förderbedarf im Förderausschuss abschließend festgestellt wird, dann ist der Förderschullehrer in Hessen auch immer der "Vertreter des staatlichen Schulamts" vor Ort an der Regelschule.

    Auch bei uns gibt es eine Konferenz, dort sitzen nach Möglichkeit die beiden Lehrkräfte, die das Gutachten geschrieben haben, die Erziehungsberechtigten, manchmal eine Begleitung, und die SL der Grundschule. Fehlt die SL, kann sie die Konferenzleitung an eine Lehrkraft delegieren. In der Konferenz wird ein vorgegebenes Protokoll geführt, am Ende eine Empfehlung abgegeben, die nicht mehr einstimmig sein muss. Die Entscheidung, ob ein Unterstützungsbedarf festgestellt wird, trifft die Landesschulbehörde nach Aktenlage.

    Sie trifft aber auch die Entscheidung, dass das Gutachten so lange zurückgeschickt wird, bis es rechtssicher ist, gleichzeitig kommen immer weitere Vorgaben, was alles zu erfüllen ist.

    Doch, bis auf die Diagnostik von Intelligenztests, die man nur mit entsprechendem Studienanteil durchführen DARF, übernehmen bei uns die Grundschullehrkräfte nahezu alle genannten Tätigkeiten an den Grundschulen. Förderschulen Lernen gibt es nicht mehr in Nds im Grundschulbereich, FöS ESE waren schon immer kaum existent, andere FöS sind manchmal sehr weit entfernt. Man beschult alle Kinder, die in die Klasse gesetzt werden, auch die mit sämtlichen Förderschwerpunkten, die in die Grundschulen gehen können, wenn es die Eltern wünschen. Das Gutachten wird miteinander geschrieben, wobei man als Grundschullehrkraft solche für Kinder der eigenen Klassen, der Fachklassen und auch für Kinder vor der Einschulung schreibt.

    Frühförderung erfolgte bis zum Streichen derselben in der Sprachförderung im Kindergarten, auch in Schulkindergärten werden Grundschullehrkräfte eingesetzt, alles weitere muss im Rahmen der individuellen Förderung im 1. Schuljahr erfolgen. Für den Förderschwerpunkt Sprache muss die Grundversorgung reichen, die Förderschulkollegin hat aber häufig nicht den Schwerpunkt Sprache, sondern eher Lernen+ESE. Sprachtherapie wird nicht übernommen, wir schicken die Kinder zur außerschulischen Therapie und hoffen, dass die Eltern sich kümmern, ansonsten übernimmt man, was im Rahmen des regulären Unterrichts sonst noch möglich ist. Es gibt Mobile Dienste zur spärlichen Beratung, z.B. für Hören/ Sehen/ KME, nicht aber fpr Sprache, da dies ja die Grundversorgung übernehmen soll.

    An verschiedenen Schulen sind wir eingesetzt, wenn wir abgeordnet werden, ansonten kommt die Inklusion einfach zu uns ins Haus, da müssen wir den Standort gar nicht wechseln, uns aber von jetzt auf gleich darauf einstellen, ein Kind mit irgendeinem Schwerpunkt zu beschulen.

    mit 2 Std. in einer Klasse kann man nichts reißen

    Das entspricht in Niedersachsen der Grundversorgung und ist damit das Maximum, von wenigen Ausnahmen abgesehen: Pro-Kopf-Stunden gibt es Grundschulen nur bei festgestellten Bedarfen GE, KME, Hören, Sehen. Aber das Land tut alles, damit dies nicht vor der Einschulung und nicht im 1. SJ festgestellt werden kann (Verfahren vor der Einschulung sind in der Regel erlässlich.)

    Bei schlechterer Versorgung der Schule oder anderen Klassen mit noch höherem Anteil an Kindern mit Unterstützgungsbedarf - oder solchen, die das noch werden - verzichten manche KollegInnen zu Gunsten der anderen. Dass die FöS-Lehrkraft mit 2 Stunden nur sehr wenig bewirken kann, ist allen klar, es schmälert aber eben auch nicht die in den Grundschulen anstehenden Aufgaben, die dann auf die Grundschullehrkräfte übergehen.

    Woran liegt das, dass die Sonderpädagogen bei euch Ermäßigungsstunden für Besprechungen bekommen und ihr nicht? Ist vermutlich eine Entscheidung der jeweiligen Schulleitungen, nehme ich an?

    Förderschullehrkräfte haben generell ein geringeres Deputat und sie haben einen Rahmenvertrag, in dem genannt ist, dass viele Aufgaben auf die Unterrichtszeit angerechnet werden. Sie erhalten auch Beratungszeit. Die Zeit braucht es auch, wenn man inklusiv beschulte Kinder begleiten will.

    Aber Grundschullehrkräfte erhalten diese nicht, obwohl sie die Aufgaben übernehmen (müssen).

    Ermäßgigungsstunden sind so selten, dass man nicht über die Verteilung reden muss.

    Dass es aber Überhang an irgendeiner Schule geben könnte, ist seit Jahren nicht realistisch. Wer Überhang hat, ordnet direkt ab, weil überall Lehrkräfte fehlen. Weil auch FöS-Lehrkräfte fehlen, jetzt, aber auch schon vor Umsetzung der Inklusion, wird auch die per Erlass geregelte Grundversorgung zusammengestrichen.

    ... bis der nächste klagt, weil er ungeteilter nicht im Raum mit ungetesteten sitzen und die Klausur schreiben möchte ...

    ... oder erwartet, dass Beschilderung und Händewaschen unterbleiben, weil es so angsteinflößend ist...

    ... oder im Raum 20 min Lüftungspause ohne anwesende Menschen verlangt...

    ... oder nach 75 min Maskenerleichterung mit 30 min Pause erwartet...

    Dann machen die einen so und die anderen Pause und schreiben ihre Klausurzeit über e Tage verteilt. :autsch:

    Die Bezahlung empfindet man dann als ungerecht, wenn man einige Zeit arbeitet und mitbekommt, wie der Hase läuft. Man vergleicht sich mit anderen und sieht dann erst, dass die für weniger Aufwand mehr bekommen.

    Danke, sehe ich auch so und dazu kommt, wie beschrieben, ein erheblicher Wandel, da man für alle FöS-SchülerInnen vor, während und nach der Begutachtung zuständig ist, täglich, alle Schulstunden.

    Wer hindert dich daran Sonderpädagoge zu werden?

    Das Berufsbild hat sich für GS und FöS-LuL in den letzten 15 Jahren erheblich verändert.

    In Bundesländern mit weitgehender Umsetzung der Inklusion beschult man als Grundschullehrkraft täglich in jeder Stunde FörderschülerInnen unterschiedlicher Unterstützungsbedarfe, kann sich keine Schwerpunkte aussuchen und hat die normale Grundschulklasse immer mit dabei. Das ist schon ein großer Unterschied zu früher, ganz unabhängig vom gleichlanger Studium.

    Warum darf man sich nicht dafür einsetzen, dass der Studien- und Refabschluss zu gleicher Besoldung führt oder dafür, dass Bedingungen, die für Förderschullehrkräfte galten (kleine Klasse, geringeres Deputat, Anrechnung von Besprechungszeiten...) auch für Grundschullehrkräfte gelten sollten, die einen Großteil dieser Aufgaben übernehmen müssen?

    Da können nicht alle GS-LuL ein Ergänzungsstudium antreten.

    Vier Verwandte sind als Verwaltungsbeamte für Staat bzw. Land oder Kommune tätig. Keiner von ihnen darf ins HO, obwohl derzeit keine persönlichen Vorsprachen stattfinden. Es scheitert an fehlender Digitalisierung.

    Bei den Ämtern bei uns wird peinlichst genau auf Infektionsschutz geachtet.

    Hier ist es auch so.

    Es gibt andere Arbeitszeiten im Schichtbetrieb, sodass jedes Büro nur 1x besetzt ist, der Zutritt ist quasi verwehrt, über Monate gab es die Vorgabe, dass eingehende Post mehrere Tage gelagert werden musste, bevor man es bearbeiten durfte ...

    Wenn man ins Büro fährt und dort niemand anderen treffen kann, ist für den Schutz durchaus gesorgt.

    Gerade wenn man ländlich beschult, gibt es ja eher mal ruhige Straßen.

    Ja, das geht hier und man kann es dann im Realverkehr üben und die Prüfung abnehmen - WENN man bestimmte Stoßzeiten vermeidet.

    Verkehr, wie in Berlin, wäre für die meisten hier absolut undenkbar,

    und trotz paradiesischer Verhältnisse nimmt das Radfahr-Vermögen der SchülerInnen ab (Elterntaxi sei dank).

    Bei uns gab es übrigens einen anderen Anhänger mit Materialien für ein Fahrsicherheitstraining, den man bei Bedarf ausleihen konnte,

    sowas wie hier

    https://verkehrserziehung.bildung-rp.de/regional/donne…radturnier.html

    Im letzten Frühjahr war die Schule zu der Zeit geschlossen,

    für dieses Jahr haben wir das noch nicht geplant.

    Im Realverkehr legt bei uns niemand die Prüfung ab. Um Himmels Willen!

    Ich hatte es gar nicht so ernst gemeint, wie es hier aufgenommen wurde.

    Eher würde ich bei solchen Vorschlägen mit absolutem Protest rechnen, denn auch in unserer Elternschaft gibt es wenige, die die Verkehrsregeln oder anderes mit ihren Kindern üben,

    allerdings sind wir ja in Bullerbü und es gibt Straßen und Plätze, auf denen man recht sicher Radfahren lernen und üben kann,

    sofern man Stoßzeiten und Bus-Zeiten (3x am Tag) meidet.

    Verkehrsplätze gibt es dafür nicht.

    Falls jemand ein Konzept für "Die praktische Radfahrprüfung online" erstellen könnt

    Liebe Kinder,

    sicher freut ihr euch schon darauf, die Radfahrprüfung abzulegen.

    Bald ist es soweit: am X.Y. werdet ihr euer Können im Realverkehr rund um unsere Schule unter Beweis stellen.

    Leider können wir uns bis dahin nicht sehen, aber du kannst dich selbst auf den Prüfungstag vorbereiten:

    - Fahre täglich 30 min mit dem Rad. Suche zunächst einfache Strecken aus.

    - Suche dir eine größere Straße und informiere dich darüber, wie du sicher die Straße überqueren kannst. Bitte einen Erwachsenen um Hilfe, der dich begleitet.

    - Übe das einhändige Radfahren, du solltest sicher fahren können, wenn du den Lenker nur mit der linken oder nur mit der rechten Hand hältst.

    - Suche dir verschiedene Materialien und baue dir daraus einen Slalom-Parcours auf. Stelle die Hindernisse immer enger, sodass es schwieriger wird.

    - Übe beim einhändigen Fahren auch den Schulterblick. Schaue dazu über die linke Schulter, wenn du den Lenker mit rechts festhältst, und über die rechte Schulter, wenn du den Lenker mit der linken Hand festhältst. Male große Buchstaben auf Papier. Vielleicht kann dir jemand helfen und einen Buchstaben hochhalten, sodass du ihn ablesen kannst, während du dich umschaust.

    - Zeichne eine Linie auf den Boden. Fahre schnell auf diesen Strich zu und übe, rechtzeitig zu bremsen. Das Vorderrad darf nicht über die Linie rollen.

    - Sieh dir im Buch auf Seite 20935 die Abbildung an. Dort wird genau erklärt, wie man links abbiegt. Lerne die Schritte auswendig und sage sie auf.

    - Übe selbst, links abzubiegen. Lasse dich dabei von einem Erwachsenen begleiten.

    - Sieh dir im Buch auf Seite 203945808345 die Verkehrszeichen an, lerne ihre Bedeutung auswendig. Du kannst dazu das Quiz bei Anton oder Schlaukopf machen.

    Danach bist du gut auf die Prüfung vorbereitet.

    Denke daran, deinen Fahrradhelm mitzubringen.

    Gute Fahrt und viel Freude beim Üben,

    deine Sachunterrichts-Lehrerin.


    Liebe Eltern,

    bitte achten Sie darauf, das Fahrrad Ihres Kindes auf Verkehrssicherheit zu prüfen und eventuelle Mängel zu beseitigen.

    Um den Ablauf ermöglichen zu können, benötigen wir für jede Gruppe die Mithilfe von 15 Personen aus der Elternschaft. Sicher nehmen Sie sich gerne Zeit für diesen wichtigen Abschnitt in der Grundschulzeit Ihres Kindes.

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