Beiträge von Palim
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... und nur ab dem 37. November.
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Bei schlummern noch Brombeeren und Himbeeren und Erdbeeren ... da braucht man keine künstlichen Zusatzstoffe.
Und dann gibt es ja noch Bananen-Blitzeis, zuerst die Bananen einfrieren, dann gefroren mit Milch oder Quark mixen.
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Das geht ohne, gut ist eine Metall-Schale, da friert es schneller.
Stelle dir einen Wecker und gehe alle 20-30 min umrühren, dann gefriert es besser.
Njam,njam... könnte ich auch mal wieder machen... in den noch existenten Osterferien
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Was war los? Lag das Forum so lange brach? War niemand hier?
Irgendwie hast doch DU immer von Döner geschrieben ... Döner-Eis? naja
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Insgesamt haben eigentlich sei einigen Jahren alle 10 Semester ... bis zum Master,
für BBS kann das anders sein.
Auch für allgemeinbildende Schulen, auch für GHR-Schulen, hat man durchaus Praxisanteile im Kunst-Studium.
Wenn du andere Wege gehen willst, gibt es eine Hotline
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/sch…en_schuldienst/
Ich weiß aber, dass es dauern kann, bis man eine gute Beratung bekommt und bis eingeschickte Nachweise gesichtet und anerkannt sind.
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die Regelstudienzeit ist kürzer.
Über welches BL reden wir?
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Kunst für Grund-, Haupt- und Realschulen hat keinen Praxisanteil.
Wie kommst du denn da drauf?
Ansonsten wüsste ich gerne mal, wie häufig das berufliche Gymnasium Gestaltung ist... und habe mich selbst um eine Antwort bemüht.
Es gibt in Nds. das Berufliche Gymnasium Technik mit dem Schwerpunkt Gestaltungs- und Medientechnik,
dafür werden vom Ministerium genau 14 Standorte ausgewiesen (+1 Privatschule).
Vielleicht kannst du an einer dieser Schulen nachfragen, sie müssten ja entsprechende Lehrkräfte haben.
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/sch…asium-6474.html
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Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum denn bei euch in Woche A Montag und Dienstag Berufsschultage sind und in Woche B nur am Dienstag Berufsschule ist!?
In BW hat das ABC einfach mehr Buchstaben?
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Aber du hast natürlich recht; auch das war ja erst vor ein paar Tagen. Wer weiß, vielleicht haben die Damen und Herren mittlerweile auch schon den Überblick verloren
Das kommt davon, wenn "auf Sicht fahren" derart umgesetzt wird, dass jeden Tag eine neue Handreichung oder Vorschrift erlassen wird.
... und ja, auf der Seite steht 1.3., im Erlass dann 7.3., auf der Seite selbst, dass man sich erst am 3.3. geeinigt habe und eine Presseinformation vom 4.3., die NDS-Corona-Verordnung sei entsprechend angepasst worden (siehe)
Da kannst du dann selbst ausrechnen, von wann denn da jetzt ist.

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Einiges, was in dieser Verordnung steht, ist wohl mittlerweile wieder hinfällig.
Die Verordnung ist vom 3.3., heute ist der 6.3. ... , die schulischen Sachen gelten ab dem 8.3. - Tja.
Aber es kann erwartet werden, dass es spätestens am 10.3. RÜCKWIRKEND neue Änderungen gibt.
Nachtrag: Ich werde dann sicher auch ganz RÜCKWIRKEND Klassenarbeiten geschrieben und korrigiert haben werden.
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2 Tage an einem See würden mir reichen.
Lass das nicht die Minister hören!
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Es steht doch überall ganz klar, dass ab dem 8. März wieder die Präsenzpflicht in den Grundschulen und Abschlussklassen gilt
- Kinder mit vulnerablen Angehörigen oder eigenem Status sind weiterhin ausgenommen
- Kindern, die in Quarantäne/Isolation sind, werden auch zu Hause beschult.
Auch anderes ist nicht eindeutig und einheitlich verfasst.
In einem Dokument steht, dass MNB im Unterricht zu tragen ist, aber auch abgesetzt werden kann:
"7Darüber hinaus besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Unterrichts- und Arbeitsräumen während des Unterrichts. 8Abweichend von Satz 7 darf die Mund-Nasen-Bedeckung in Unterrichts- und Arbeitsräumen abgelegt werden, soweit und solange die pflichtige Person einen Sitzplatz eingenommen hat und das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 Satz 1 eingehalten wird. "
auf der Seite des KM steht aber
Maskenpflicht:
Ab dem 8. März 2021 ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.Für die Inzidenz über 100 heißt es:
Zitat"Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse)."
Es braucht also dann 5 Tage über 100 (?) oder reichen 3 Tage über hundert, um die Notbremse auszulösen, auch wenn danach die Inzidenzen fallen?
Wenn dann die vorherigen Regeln gelten, ist damit dann auch die Präsenzpflicht wieder aufgehoben?
Auf der Internetseite steht
Zitat"Hot-Spot-Regelung:
Die beschriebenen Öffnungen von Kita und Schule gelten ausschließlich für Einrichtungen in Kreisen/kreisfreien Städten, bei denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von bis zu 100 festgestellt wird. Bei über 100 können keine weiteren Öffnungsschritte gemacht werden, bis die Inzidenz dann stabil – mindestens drei Tage – wieder unter 100 gefallen ist: Bei drei Tagen ununterbrochen unter 100 erfolgt der Wechsel in Szenario B."
"Keine weiteren Öffnungen" bedeutet dann aber auch, dass die Grundschulen auch jenseits der 100 in B bleiben - wie seit Januar - unabhängig der Inzidenz?
Ist der Wechsel dann folgendermaßen (?):
3 Tage über 100 - Wechsel in die Notbremse, SekI-Klassen in Distanz, GS+Abschlussklassen weiterhin B,
danach 3 Tage unter 100 - SekI-Klassen kehren zurück, GS+ABschlussklassen sowieso B
Führt das dann bei einem Tanz um 100 zu einem 3-Tages-Wechsel?
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Nymphicus: Ist mir tatsächlich schon einmal begegnet. Ja mei, er war 17 damals, was kann man da groß erwarten
.Ohne tatsächlich eine Antwort zu erwarten: Wie als bist du? Was kann man da erwarten?
Was erwartet man im Allgemeinen von Kinder/ Jugendlichen im Alter von 10/ 15/ 20 Jahren?
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In NRW gibt es durchaus Regelungen zur Anwesenheit bzw. Bereithaltung in den Sommerferien. In der letzten Ferienwoche müssen wir uns für entsprechende administrative Tätigkeiten bereithalten.
Solche Tätigkeiten gibt es in anderen BL auch, es gibt auch BL mit "Präsenztagen", an denen Anwesenheitspflicht besteht, in mehreren BL, gab es in NDS auch schon, die Ministerin ist dann als Senatorin nach Bremen gegangen und hat die Anwesenheitspflicht mitgenommen, die 2 unterrichtsfreien Tage nach den Halbjahreszeugnissen aber dagelassen.
Wenn aber in genau diese Zeiten andere Tätigkeiten gesetzt werden, kann das, was da sonst stattfindet, nicht erfolgen und müsste zu anderen Zeiten erledigt werden. Und bei derzeitiger Unterrichtsversorgung, die nur auf dem Papier an die 100% beträgt, ist man dann bald soweit, dass man Klassen zu Hause lässt, weil sie in der Schule nicht beaufsichtigt werden können. Man weiß ja nun, wie das Distanzlernen geht. Davon gibt es sicher in Zukunft noch mehr, weil sich Lehrkräfte einsparen lassen.
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Keine Sorge, das Land würde mit Sicherheit Lücken für deinen Urlaub finden.
Ja, auf dem Papier finden sie so manches,
sie finden auch Arbeitsschutz, ohne ihn entsprechend sonstiger Gesetze umzusetzen und die Umsetzung zu überprüfen,
sie haben Arbeitszeitkommissionen mit Empfehlungen, die sie nicht anschließend nicht umsetzen.
Wenn das Land die Arbeitszeit der Lehrkräfte tatsächlich in den Blick nehmen wollte, müsste es Aufgaben und Arbeitszeit ebenso wie Ruhezeit und Urlaub aufeinander abstimmen.
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Es ist ein Denkfehler, die Ferienzeiten mit "Urlaub für Lehrkräfte" gleichzusetzen. Insofern haben Lehrkräfte z.B. in den Sommerferien auch sicherlich keinen grundsätzlichen "Urlaubsanspruch". Nachzulesen in den jeweiligen Urlaubsverordnungen der Länder.
Dann muss das Land als Arbeitgeber aber Zeiten zur Verfügung stellen, in denen der Urlaubsanspruch gewährt wird,
also nicht im Frühjahr, während man Notbetreuung stemmt,
nicht im Frühjahr und Herbst und Frühjahr, während man außerplanmäßige Zeugnisse schreibt,
nicht an Pfingsten, Ostern, Weihnachten, Neujahr und Wochenenden, die regulär nicht als Arbeitstage gelten...
Die Lücke im Kalender, in die „Urlaub“ passt, sehe ich nicht und Überstunden wurden dabei nicht abgegolten.
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Was macht denn das 5G mit dem Morbier?
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Heißt m. E.: Sobald Wechselunterricht - also "Szenario B" - stattfindet, ist das hinfällig, wie auch schon weiter oben angemerkt wurde.
Deines Erachtens,
die Deutlichkeit, die auf der MK-Seite steht, finde ich im Erlass jedoch nicht und kann ja nicht jedes Mal nicht nur den Erlass lesen, sondern zusätzlich das Internet nach Kommentaren filzen. Auf besagten 8 Seiten wird der Begriff „Distanzlernen“ nicht trennscharf verwendet, sondern sowohl für B als auch für C eingesetzt. Dazu habe ich trotz B ja auch SuS in C, da die Präsenzpflicht ausgesetzt war ... ob sie das bei einer Inzidenz größer 35 (bisher) oder höher bleibt, ist unklar.
Neben dem Wechselunterricht sollte alles andere gestrichen werden, stattdessen kommen eine Menge weiterer Aufgaben hinzu.
Im übrigen war es nur ein Beispiel, offenbar ist es an großen Schulsystemen kein Problem, bei uns schon. Das, was gefordert wird, bräuchte 3-faches Personal, das gibt es aber nicht, es ist ja nicht einmal imAnsatz möglich, die übliche Stundentafel abzudecken.
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Warum werden immer so komische Sachen empfohlen, die helfen sollen?
Nie sagt jemand, dass Wiener Würstchen oder Emmentaler oder Matjes gegen Viren helfen.
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