Beiträge von Palim

    dennoch fehlen mir - im Vergleich zu vielen Westbundesländern - Entwicklungsmöglichkeiten im Schuldienst im Sinne von Beförderungsstellen außerhalb der engeren Schulleitung.

    Ach, warst du es nicht, der kürzlich aufgezeigt hat, dass Grundschullehrkräften so viele Möglichkeiten der Beförderung offenstehen, die, tatsächlich, fast immer über eine SL laufen?

    Und jetzt fehlen dir für dich in einem anderen Bundesland genau diese Stellen?

    Sag bloß!

    Da finde ich es ehrlich gesagt besser, wenn wir als Lehrkräfte, dort, wo wir die vom Land gestellten Einmalmasken nicht selbst benötigen (in BW haben wir zum Schuljahrsanfagn solche Einmalmasken gestellt bekommen), diese über die Sekretariate SuS kostenfrei zur Verfügung stellen.

    Wir haben weder Einmalmasken für Lehrkräfte erhalten noch ein dauerbesetztes Sekretariat.

    Tatsächlich gibt es nun 2x15 min zusätzliche Frühaufsicht, während der am Eingang die Masken kontrolliert oder ggf. welche ausgegeben werden, die wir a) von einer Partei gespendet und b) vom Schulträger zur Verfügung bekommen haben.

    Die Kinder sollen alle eine mitbringen UND eine weitere zur Reserve in ihrem Fach in der Klasse lagern, sodass man diese ausgeben könnte.

    Inzwischen geht es einigermaßen ... nach den Herbstferien fangen wir womöglich von vorn an.

    Tatsächlich sind die Bestimmungen für innerdeutsche Reisen, Beherbung und Quarantänen recht unterschiedlich:

    https://www.tagesschau.de/inland/innerde…ebiete-101.html

    Da zählt dann in SH nicht nur, dass man im Risikogebiet lebt, sondern auch, dass man sich dort aufgehalten hat.

    Und da reicht es dann auch nicht aus, das Auto zu wechseln, wenn man zuvor dort in der Schule Dienst geschoben hat oder mit den Kindern auf dem Handballturnier war.

    Ich würde gerne wissen, was es auslöst, wenn man widerrechtliche Angaben macht, um den Urlaub irgendwo zu verbringen, und dann dadurch dort nachweislich das Virus verbreitet.

    UND ich würde auch gerne wissen, was es auslöst, wenn man nach einem Urlaub wissentlich gegen die Quarantäne-Anweisung verstößt und "das Virus in die Schule trägt".

    Sie werfen euch das Geld aus 3,80 m Entfernung zu?

    Papierflieger aus 5- oder 10€-Scheinen,

    kein Wechselgeld aufgrund der Kontaktvermeidung und des Verbotes, Materialien zu teilen :)

    Aber die Masken in Rechnung zu stellen, um davon dann wieder neue Masken kaufen zu können, finde ich gut.

    Die Maßnahme, die SuS abholen zu lassen, finde ich auch gut, aber da wäre der Ärger noch viel, viel größer ... und viele Eltern gerade dieser Kinder sind generell kaum ereichbar.

    warum sich "immer alle" gegen die Förderschule wehren

    - weil man nach wie vor "Abschulung" im Kopf hat, wohinter dann auch steckt, dass die Förderschule "hinter" der Hauptschule käme und die Berufsaussichten dann noch schlechter seien ... selbst wenn die Realität häufig anderes zeigt/ gezeigt hat, da gut geförderte SchülerInnen mit Unterstützungsbedarf besser auf den Beruf vorbereitet sind, als Hauptschulabsolvierende ohne Lust und Motivation.

    - weil viele den Eindruck haben, dass Beeinträchtigte dorthin abgesondert oder abgeschoben werden, es dadurch zu Gruppenprozessen kommt und die "Anderen" und "Unbekannten" immer auch die "Komischen" sind, zu denen man nicht gehören möchte.

    - weil die Beeinträchtigung für alle auch außerhalb von Schule ersichtlich wird, da das Kind dann zur anderen Schule geht.

    - weil Eltern sich selbst an der Begabung ihres eigenen Kindes messen (lassen müssen) und ein Kind mit Beeinträchtigungen dazu führt, dass man sich selbst als versagend empfindet oder von anderen entsprechend dargestellt oder angesehen wird.

    - weil ein Schulwechsel ansteht, den man möglichst umgehen möchte, weil man weiß, was man hat, aber nicht weiß, was man bekommt.

    - weil die Möglichkeiten oder die Ausstattung von Förder- und Regelschulen regional sehr unterschiedlich sein kann/konnte und nicht überall ausgebildete Förderschullehrkräfte in winzigen differenzierten Lerngruppen eine herausragende Förderung leisten dürfen, sondern gerade in den Förderschulen der Lehrkräftemangel eklatant war, sodass große Lerngruppen von Lehrkräften ohne sonderpädagogische Ausbildung übernommen wurden.

    Das BAMF zahlt die 35€ nur für ganz bestimmte Kurse mit ganz bestimmten Inhalten.

    Die Träger können also ihre Angestellten, so sie welche haben, in genau diese Kurse setzen und die Honorardozenten in solche, für die die 35€ Regelung nicht gilt. Außerdem finden solche Kurse weit seltener statt als andere DaZ-Kurse.

    Außerdem können die Träger Leute für 39,5Std. Unterrichtszeit ohne Vorbereitungszeit anstellen.

    Tatsächlich sind auch hier 20€ pro Stunde für die Honorarkräfte derzeit realistisch.

    Bei uns war zuerst der komplette Jahrgang in Quarantäne, dann hat das Gesundheitsamt nach und nach herausgefiltert, wer mit der positiv getesteten Schülerin gemeinsam in Kursen war und getestet werden musste,

    die anderen durften vorher schon wieder zur Schule.

    Mir den tun die Kinder leid, denen man damit professionelle Unterstützung verweigert.

    Wenn du das wirklich diskutieren wolltest, bräuchte es ein neues Forum... das gab es vermutlich schon längst.

    Auch ich sehe, dass es ein Sparkonzept ist, es bräuchte weit mehr Stunden in den Grundschulen und gerne auch feste FöS-KollegInnen, Beratungszeiten, Entlastung für die GS-KollegInnen, die den Hauptteil der alltäglichen Arbeit übernehmen, fest eingestellte Schul-AssistenInnen in allen Klassen, die Liste der Wünsche ist lang und vieles davon hätte zunächst umgesetzt sein sollen, bevor wir die FöS Grundschule schließen.

    Allerdings sehe ich auch seit Jahren, was möglich ist, SchülerInnen, die in vielen Bereichen durchaus mitarbeiten können, die aufholen, die auch mal das Grundschulniveau erreichen, anderswo mehr Zeit und Unterstützung benötigen.

    Die Öffnung zu mehr Integration hin zur Inklusion kommt, trotz Sparkonzept, auch vielen anderen Kindern entgegen.

    Wenn du, Plattenspieler, zum Ausdruck bringst, dass diesen Kindern die professionelle Unterstützung verweigert würde, sagst du damit leider auch, dass die Grundschullehrkräfte "unprofessionell" und seit Jahrzehnten schlecht arbeiten, da sogar vor der Schließung der GS die meisten späteren Kinder mit Unterstützungsbedarf 2-3 Jahre auf den Grundschulen waren, mit noch weniger Förderung von Externen, bevor ein Verfahren durchgeführt werden durfte und ein Wechsel anstand.

    Dagegen verwehre ich mich.

    Ein Nachteilsausgleich kann auch in höheren Klassenstufen - sogar bei uns an den BBS - angewendet werden.

    Ja, aber der Erlass „Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben, Rechnen“ benennt Rechnen explizit bis Klasse 4.

    Nachteilsausgleiche für alles andere kann man auch später einsetzen: Entdecke die Möglichkeiten!

    Zum Schmunzeln: Das, was ich geschrieben habe, ist Tagesgeschäft.

    Dafür kann ich die Schulformen der BBS nicht aufzählen und beim Lesen nur schwer mit Inhalt füllen.

    Womöglich habe ich in diesem Jahr kein Gutachten in der eigenen Klasse, vielleicht dann ein vorschulisches, die Beschulung der Kinder bleibt ja aber. In Klasse 4 werden dann alle bestehenden Bedarfe noch einmal überprüft.

    In NDS. wurden die Voraussetzungen für den Quereinstieg noch einmal verändert, aber für die Grundschule braucht es weiterhin einen universitären Master, zuvor das 1. Staatsexamen.

    Für weiterführende Schulen werden jetzt offenbar auch die Masterabschlüsse der Fachhochschulen akzeptiert, das kann ich im Internet aber nicht finden. Es gibt eine Hotline, bei der man sich beraten lassen kann.

    Mit einem Bachelor (bestimmter Art) kann man in Niedersachsen eine befristete Stelle als Vertretungslehrkraft übernehmen, wird aber später nicht als Lehrkraft eingestellt.

    Der Nachteilsausgleich - und damit evtl. die Nichtbewertung von Leistungen - findet doch nur bei Lese- und/oder Rechtschreibschwäche Anwendung,

    In Niedersachsen sieht der Erlass vor, dass man in der Grundschule auch im Rechnen den Nachteilsausgleich setzen kann,

    nach Klasse 4 können die SuS dann alles ;) und bedürfen des Ausgleiches anscheinend nicht mehr.

    Tatsächlich braucht es ja seine Zeit, bis es auffällt und bis eine Diagnose erfolgt, die dann außerschulisch zur Therapie führen kann, wenn es in der Nähe ein Angebot gibt. So bleiben oft nur 2 Jahre für die Förderung. Eine Dyskalkulie fängt man im Unterricht nicht einfach auf.

    Bist du dir da ganz sicher? I

    Ich muss schmunzeln.

    JA, ich bin mir absolut sicher ... für Niedersachsen.

    Ich muss nachschlagen, ab wann genau die Förderschule Lernen im Grundschulbereich ausgelaufen ist,... verbindlich und für alle Grundschulen im Land gültig seit 2013, aufsteigend von Klasse 1. Bedeutet: seit 2013 werden alle SuS mit den Unterstützungsbedarfen Lernen, zum Teil auch mit ESE und Sprache an den Grundschulen unterrichtet. Dafür erhält die Schule im besten Fall 2 Stunden pro Woche pro Klasse (pauschal) Unterstützung durch eine FöS-Lehrkraft, die für diese Stunden „anreist“ und an den anderen Tagen oder Tageszeiten an anderen Schulen eingesetzt ist. (Grundversorgung).

    Davor gab es ein Vorläufermodell, an dem aber nicht alle Schulen beteiligt waren, andere schon, die setzen es also noch länger um, dass diese Schüler in den GS mit beschult werden.

    Für die SekI war es genauso geplant, dann kam die Wahl und es gab eine Verlängerung des Auslaufens... bis zur nächsten Wahl, ... nachgeschaut biss 22/23 können SuS in Klasse 5 an der FöS Lernen aufgenommen werden, ein Auslaufen ist für 27/28 vorgesehen... wenn die Wahlen entsprechend verlaufen und die neue Landesregierung bei diesem Plan bleibt. Wir wählen im Herbst 22 ... und dann wieder 27., da gibt es also noch viele Möglichkeiten.

    Von den Standorten der FöS Lernen haben einige den Antrag auf Bestand gestellt und laufen nun weiter mit größerem Einzugsgebiet, denn andere Standorte waren bereits geschlossen, der größerer Jahrgang hat noch die 9. Klasse beendet (10. Klasse gab es an der FöS vor Ort nicht), die anderen SuS wurden an die nächstgelegene FöS oder auf andere Schulen verteilt.

    ESE-Schulen sind in NDS überwiegend in privater Hand, da braucht es immer das Einverständnis der Eltern und des Trägers,

    bei Sprache haben die Sprachheilklassen, die zumeist an Grundschulen angegliedert sind, Bestandsschutz, ein Großteil der SuS wird nach 2-3 Jahren und erfolgreicher Förderung in die Grundschulen überwiesen. Auch der Besuch dieser Klassen braucht vorab ein Gutachten, was zeitlich nicht immer zu schaffen ist, wenn die Kinder zuvor nicht bekannt sind (späte Einschulungsuntersuchung, lange Verfahrensdauer, auch hier Elternwillen), sodass nicht alle SuS mit starken Sprachschwierigkeiten diese Klassen besuchen.

    Bestehende FöS auch im Grundschulbereich gibt es für die Bereiche Hören, Sehen, Geistige Entwicklung, Körperlich-Motorische Entwicklung, aber auch Kinder mit diesem Entwicklungsbedarf werden in den GS unterrichtet, wenn die Eltern dies wünschen.

    Der Besuch der FöS braucht ein durchgeführtes Verfahren, dafür wurden die Hürden in den vergangenen Jahren erhöht, die Dokumentation, die eingereicht werden USS, wird immer umfangreicher, der Aufwand ist immens, der Landesrechnungshof hat dies vor ca. 2 Jahren angemahnt und pro Gutachten mehr als 40 Zeitstunden ermittelt.

    Die Gutachten werden immer von GS-Lehrkraft und FöS-Lehrkraft gemeinsam geschrieben, es ist an den Schulen sehr unterschiedlich, wer da den Großteil übernimmt. Tatsächlich sollen die FöS-Lehrkräfte die Zeit für Überprüfung aus der Grundversorgung der Schulen nehmen, weil sie das Kind in der Unterrichtszeit überprüfen müssen, sodass die Förderung innerhalb der Schule dann (zusammen)gestrichen wird.

    Ist nicht alles absolut korrekt ausgefüllt, kommt sie Akte postwendend zurück. Obwohl es eine Überprüfung ist, würde niemand das Verfahren zum Abschluss bringen, wenn sich während der Überprüfung zeigt, dass die Ergebnisse nicht eindeutig sind.

    Aber wenn die Noten ausgesetzt wurden, müsste doch ein Gutachten vorliegen, oder?

    Nein. In NDS kann man auch Noten aussetzen, OHNE ein Gutachten zu erstellen.

    Das ist im Rahmen des Nachteilsausgleiches möglich, der durch die Klassenkonferenz festgesetzt wird.

    Dadurch kann man zumindest bei uns dann sofern Personal da ist, im Rahmen der Inklusion bessere Unterstützung erhalten.

    Diese Unterstützung gibt es bei uns nicht, die Zahl der Stunden ändert sich nicht mitrede Anzahl der Unterstützungsbedarfe Lernen, Sprache, ESE, ein Schulwechsel ist n der GS nicht möglich... das dürfte in anderen BL anders sein.

    Wie kann denn ein Kind die 4. Klasse nicht bestehen und nicht mindestens Förderschwerpunkt Lernen, wenn nicht gar GE, haben?

    Wenn das Kind nicht am Unterricht teilnimmt oder wenn es in Teilen Leistung zeigt, in anderen Teilen aber nicht, schafft das Kind den Abschluss womöglich nicht, obwohl keine Beeinträchtigung im Lernen besteht.

    Dann steht zur Debatte, ob ein Unterstützungsbedarf Lernen „sauber“ diagnostiziert werden kann,

    zudem gibt es ja Bundesländer, die beim Verfahren auf ein Einvernehmen mit den Eltern setzen, weil Eltern den Bescheid anfechten können und die Landesschulbehörde diesem Einspruch stattgibt... da ist das aufwändige Verfahren dann sehr viel Arbeit für sehr wenig Nutzen.

    Ein Verfahren ist andererseits eine Überprüfung und keine Anmeldung zur Förderschule, allerdings gibt es während des laufenden Verfahrens bei entsprechenden Ergebnissen die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen.

    Naja, das ist wie mit allem im Internet: was nicht gut ist, wird auch nicht gepostet...

    Das sehe ich anders.

    Es wird vieles gepostet, was manche gut finden.

    Offensichtlich ist derzeit, dass es mehr Seiten gibt und die Materialien bunter werden, mehr Bilder und Fotos enthalten, weil die technischen Möglichkeiten ganz andere sind als vor 15 Jahren, weil das Angebot größer ist, weil Zeichner oder Bilder von Plattformen einbezogen werden, weil man im Urheberrecht inzwischen klare Positionen entwickelt hat.

    Dennoch muss man selbst für sich entscheiden, welches Material hübsch und welches für den eigenen Unterricht brauchbar ist.

    Das musste man schon immer, allerdings ist das Angebot inzwischen viel größer.

    Ob es verlockender ist, weiß ich nicht, man wählt aus dem, was zur Verfügung steht.

    Angesichts eines breiteren und grafisch gelungenen Angebotes wird die Tendenz dazu, sich selbst die Mühe zu machen, vielleicht geringer.

    Außerdem fallen inhaltlich besonders gute Materialien vielleicht häufiger aus der engeren Auswahl, wenn sie grafisch nicht so gut aufbereitet erscheinen.

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