Beiträge von Palim

    Fehlende Immunität gegen Zytomegalie führt an Schulen nur zu einem Beschäftigungsverbot bei engem körperlichen Kontakt, z.B. bei Förderschulen für geistige Entwicklung. An einer "normalen" Schule besteht faktisch kein Risiko einer Infektion

    In der Inklusion sind diese SuS mit in den Regelschulen, das ist Alltag und damit Grund für ein Beschäftigungsverbot.

    ... in die Grundlagen der Netzwerktechnik sowie die Administration eines heterogenen Multi-User, Multi-Geräte Systems mit zusammengewürftelter Topologie einarbeiten? Jeder Informatik-Absolvent mit 10 Jahren Berufserfahrung oder Spezialist in einem IT-Systemhaus kriegt das hin, ...

    Leider nicht! Sie kommen, machen etwas, das aber nie vollständig, am Ende fehlt das eine, das zweite ist dabei unbrauchbar geworden und auf das dritte warten wir noch 2 Jahre und 7 weitere Anfragen.
    Den Kostenträger scheint das nicht zu interessieren, er muss ja den Missstand auch nicht ertragen.

    Mich bewegt am meisten, dass die Kommune zwar gewillt ist, teure Endgeräte nach und nach in den Schulen an die Wand zu schrauben
    und sogar eine Service-Firma für die Wartung und für alles mögliche andere beauftragt,
    letztlich aber nicht gewillt ist, deren Arbeit zu überprüfen.

    Also haben die Geräte keine Kabel, sind nicht eingebunden, können nicht genutzt werden...,
    ABER man kann sagen, dass die Schule mit XY ausgestattet wurde.

    Mich bewegt außerdem, dass die Menschen beim Kostenträger das Telefon und das E-Mail-Programm nicht bedienen können oder wollen, sodass Anfragen generell ins Leere laufen und notwendige Arbeiten verschleppt werden, bis man entnervt aufgibt oder vergessen hat, dass noch ein Teilaspekt umzusetzen ist, ohne den die komplette Maßnahme nicht nutzbar ist. Gerade heute habe ich überlegt, ob der Einsatz von Postkarten zielführend sein könnte.

    Vielleicht wäre es sinnvoll, über Möglichkeiten des Unterrichtseinsatzes und die dazu notwendigen Fortbildungsschritte nachzudenken.
    Beim Konjunkturpaket I+II war es ähnlich, die Geräte wurden in den Schulen abgeladen und es gab ein "nun macht mal schön", Fortbildungen haben wir damals intern organisiert,
    zuvor gab es eine landes- oder sogar bundesweite Fo-Bi-Inititative, eine Art Computergrundbildung für Lehrkräfte.

    Unverständlich ist, warum es nicht zunächst Überlegungen über möglichen Nutzen gegeben hat, statt jetzt jeder Schulen bzw. jedem Träger diese Arbeit und diese Entscheidung zu überlassen.
    Mal sehen, wie viel Geld am Ende tatsächlich in den Schulen ankommen wird.

    Geht es euch ähnlich? Ärgert ihr euch auch immer mal wieder über Fortbildungen/Tagungen etc, die ihr freiwillig oder gezwungenermaßen besucht habt?

    Ja, mir geht es auch so.
    Da kann man im Forum bei einer knappen Frage schneller zum Ziel kommen, als auf einer gewählten FoBi mit Anreise und Vertretungsplanung, die zuvor ausgearbeitet werden will.

    Schulbücher ... möchte ich zumeist nicht vorgestellt bekommen, ich kann lesen, der Verlag kann gerne ein Frei-Exemplar an die Schule schicken, damit ich mir ein Bild machen kann.
    Tagungen mit Workshops sind gerne hochgestochen formuliert, um dann das Wasser nicht zu kochen, sondern lau zu erwärmen,
    wirklich knackig war im letzten Jahr ein Workshop zur Leseförderung, in dem es im 5-min-Rhythmus Aufgabenformate zur Förderung gab.

    Weil es schon so oft wirklich schwach war, überlege ich es mir inzwischen noch genauer, ob sich ein FoBi-Tag lohnen könnte.
    Webinare möchte ich ausprobieren, die letzten interessanten lagen leider zur Konferenzzeit.

    Der AG hat zum einen eine Fürsorgepflicht und zum anderen haftet er, wenn die Frau oder das Kind durch diese Gefährdungen Schäden erleidet,

    Vermutlich wird aus Gründen der Haftung genau dies überdacht und bestimmt und die Gefährdungsbeurteilung erstellt,
    ansonsten haftet der AG, wenn das Kind bleibende Schäden hat oder Schlimmeres passiert.

    Können schallabsorbierende Deckenelemente o.Ä. wirklich einen spürbaren Unterschied ausmachen? Das würde mich wirklich interessieren, hast du da Erfahrungen mit?

    JAAAA!

    Das ist wirklich großartig!
    Ein enormer Unterschied, der Stimme und Ohren schont,
    der SuS das Zuhören erleichtert,
    der die gesamte Arbetsatmosphäre beeinflusst.

    Unser Schulträger hat es in genau einem Raum für einen hörbeeinträchtigten Schüler umgesetzt. Diesen Raum habe ich für meine Klasse ... und nach 4 Jahren in der neuen Klasse gleich 3 weitere Hörbeeinträchtigte, sodass ich in dem Raum bleiben konnte. Der Nachbarraum hat diese Ausstattung nicht, was deutlich spürbar ist.

    Da sollte es bundeseinheitliche Standards und Verpflichtungen zur sofortigen Nachrüstung aller Unterrichtsräume geben!

    Wenn der Frauenarzt/-ärztin dich krankschreibt, bist du auch nicht in der Schule.

    Wenn der Frauenarzt/ -ärztin und die Schwangere eine Krankschreibung ausschlagen, kann dennoch die Schulleitung ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

    So gesehen sind es 2 verschiedene Instanzen.

    Während die Spalte für Staatsexamensstudierende bis auf Teilnahmepflicht leer blieb, mussten Bachelor-Master-Studierende entweder eine Klausur, mündliche Prüfung oder Hausarbeit leisten.

    Könnte daran liegen, dass die einzelnen Seminare für Examens-Studis zwar nicht verpflichtend waren,
    zum Erhalten der "Scheine" aber durchaus ähnliche Leistungen eingefordert wurden, gerne auch im Doppelpack - also Refeart+ Hausarbeit, Hausarbeit + Kolloquium.


    Im Staatsexamen wird nicht alles fachliche noch einmal geprüft. In Hessen suchst du dir deine Examensthemen aus.

    Und auch das ist offenbar von Uni zu Uni oder Studienrichtung unterschiedlich.
    Bei uns konnte man die Themen zwar in Teilen absprechen, musste aber alle Fachbereiche eines Faches abdecken.
    War die Examensklausur in einem Bereich eines Faches geschrieben, musste man alle anderen mit der mündlichen Prüfung abdecken, die nicht auf die gewählten Themenfelder beschränkt blieb, sondern alles umfassen konnte.
    Die Klausur selbst wurde allerdings nicht, wie von @WillG erläutert, zentral gestellt, sondern von den Profs aufgesetzt.

    Ich glaube, in Nds. wird die Untersuchung beim Frauenarzt/ Hausarzt gemacht,
    das Ergebnis wird dann in der Schule vorgelegt und das Beschäftigungsverbot spricht die Schulleitung nach Bewertung der Gefahrenanalyse aus.

    Offenbar ist es in den BL unterschiedlich geregelt.

    Weil der Arzt feststellt, ob dein Impfschutz tatsächlich ausreichend ist und du genügend geschützt bist, um weiter in der Schule arbeiten zu können.
    Nimmt der Körper die Impfung nicht an, kannst du trotz Impfung nicht ausreichend geschützt sein.

    Geht in der Schule die eine oder andere Krankheit um, die dem Kind gefährlich werden kann (Zytomegalie), kann der Schulleiter in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommen, dass du nicht länger unterrichten darfst.

    Bei uns dürfen sie durchaus den Raum verlassen,
    das ist durchaus sinnvoll, wenn das Kind im Bereich Kommunikation/ Sprache/ Hören eingeschränkt ist und die Gruppenarbeit oder eine Aufgabe zum Zuhören dann in einem anderen Raum erfolgen kann.
    Alle Maßnahmen hat dennoch die Lehrkraft geplant.

    Auch die Begleitungen der GE-Kinder gehen mit diesen aus dem Raum, um komplett andere Inhalte, um gleiche Inhalte sprachlich vereinfacht oder mehr Pausen zu ermöglichen.

    Zudem gehen die I-Hilfen mit in die Pause und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung (Kommunikation) oder haben die ihnen zugewiesenen Kinder genauestens im Blick (ESE).

    Die Gewährung wird immer schwieriger und ist immens aufwändig für Eltern UND Lehrkräfte. Ich könnte mir anderes vorstellen, aber da dies nicht gewährt wird, bin ich über die Hilfe der Einzelfallhilfen dankbar.
    In der Regel helfen sie genau diesem Kind, als Erwachsener im Klassenraum werden sie dennoch auch von den anderen Kindern angesprochen und wie jedeR sonst mit einbezogen, das finden ja andere Besucher oder von anderen Schulformen Abgeordnete Lehrkräfte auch häufig verwunderlich.

    Wir schreiben keine VERA mehr, Niedersachsen ist raus, zuvor war es nur noch einer von dreien.
    Der Test ist im Mai, die Rückmeldung an die Schule kommt im August oder September.
    Da wissen die Kinder gar nicht mehr, dass sie den Test geschrieben haben, das Schuljahr ist längst vorbei, andere bzw. tatsächliche Arbeiten geschrieben und benotet, die Zeugnisse verteilt, das neue SJ begonnen.
    Die meisten Eltern interessiert diese Test so gut wie gar nicht, zumal die Kritik im Raum steht, die Aufgaben schon häufig am Kern vorbei gingen, um Neues zu implementieren und Lehrkräfte zur Auseinandersetzung mit neuen Themenfeldern zu bringen, die für etliche Eltern nach Spielerei aussehen.

    Wenn man dann die Grafiken zeigt, muss man sie erklären und sie bleiben allgemein. Eltern wollen lieber Rückmeldung zu ihrem Kind.
    Diese ist aber bei VERA so oberflächlich, dass alle anderen Rückmeldungen und Beratungsgespräche die Inhalte besser und genauer transportieren.

    Ich kann bestätigen, was die anderen bereits geschrieben haben.

    Wichtig erscheint mir, davon abgesehen auch die Hilfe auszuloten, die das Kind tatsächlich nötig hat.
    Direkt neben dem Kind zu sitzen und die Handlungsplanung zu übernehmen, ist bei manchen Kindern ratsam, bei anderen kontraproduktiv, da manche Kinder das derart ausnutzen, dass am Ende die I-Hilfe die gestellten Aufgaben übernimmt und das Kind zuschaut :_o_D

    Entsprechend ist es sinnvoll, gemeinsam auszuloten, welche Hilfe zu welcher Zeit notwendig ist.

    Davon abgesehen finde ich einen offenen Umgang und klare Erläuterungen der Situation gegenüber den MitschülerInnen hilfreich. Die Person unterstützt, sie sagt nicht vor und - wie bei einem Nachteilsausgleich - wird ausgeglichen, was der Schüler selbst (noch) nicht schaffen kann.

    Die Hilfe bei anderen Kindern ist umstritten und wird von den Kostenträgern nicht gern gesehen, es kann auch zum Platzen des Vertrages bzw. der Zuwendung führen.

    Ich würde mal betonen, dass die geforderten Leistungsnachweise im alten Studiengang abhängig von den Dozierenden und Fachschaften waren.
    Da gab es den Schein manchmal als Sitzschein,
    offiziell nach Klausur ODER Referat ODER Hausarbeit ODER Kolloquium,
    praktisch allerdings gerne auch erst nach Referat samt Sitzungsleitung und ausführlicher Hausarbeit und ggf. noch Kolloquium zur Besprechung der HA.

    Worin die einen den Nachteil der punktuellen Prüfung sahen,
    in deren Bewertung bei freundlichen Profs durchaus die bisherige Studienleistung mit einfloss,

    sehen die anderen weit weniger Vorteile in der Dauerbewertung während des BA/MA-Studienganges.

    Welche "Art" von LehrerInnen-SchülerInnen-Beziehung haltet ihr für angemessen mit traumatisierten Kindern?

    Die ganz normale, wie zu allen anderen Schülerinnen und Schülern auch.

    Sehe ich auch so.
    Es sind ja schon einige Beiträge, die darauf verweisen, dass es nicht das eine traumatisierte Kind gibt, dass man es dem Kind nicht generell ansieht, dass es viele unterschiedliche Gründe geben kann, warum ein Kind traumatisiert sein könnte ... oder eben auch nicht.

    Kinder brauchen verlässliche Partner, die aufrichtig mit ihnen sind.
    Als Lehrkraft ist man nicht "die Tante", keine Familie, sonderen nimmt eine besondere Rolle ein.

    Sicher ist man bei jüngeren Kindern in anderer Form zugewandt, als bei jugendlichen oder erwachsenen SuS, die an uns abgeordneten LuL der weiterführenden Schulen bemerken: "Die Kinder beziehen dich in ihr Leben ein, da kann man als Lehrkraft gar nichts gegen machen."

    Aber letztlich stellt man in der Schule verbindliche Regeln für das Zusammenleben auf, an die sich alle halten sollten und nach denen sich alle verhalten.

    Wo ist der Vorteil oder die Förderung,
    wenn die LuL das Leasing selbst übernehmen?

    Dann kann ich auch mein eigenes Rad nutzen und mir entsprechend meiner Vorstellungen kaufen bzw. umbauen,
    ... ich glaube, ich brauche ein Lastenfahrrad.

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