Beiträge von Palim

    Zunächst würde ich das Leseverständnis überprüfen oder einschätzen.

    Kann er gut genug Deutsch, um Fragen aus unterschiedlichen Lesestufen zu schaffen?

    Ähnliches gilt für Sprechen und Zuhören.

    Übersetzt er stetig oder kann er direkt antworten?

    Danach erst stellt sich die Frage, ob er bei Kurzgeschichten oder Gedichten etwas schaffen kann oder ob andere Textsorten sinnvoller sind oder ob es zudem Texte in einfacher Sprache braucht.

    Tatsächlich können sich viele im Alltag in ihrer Zweitsprache recht gut verständigen, die verdichtete Sprache lyrischer Texte ist aber etwas ganz anderes.

    Diese Schulform hat sicher ihre Berechtigung und in einigen Fällen ist es eine gute Lösung. Aber doch nicht als Universallösung für jedes Problem der Unterrichtsstörung!

    Geschildert wurde aber keine Unterrichtsstörung, sondern massives Mobbing, andauernde Störung des Unterrichts und das Mitschneiden von Gesprächen per Handy.

    Und außerdem habe sie die 4 Jahre in der Grundschule auch immer einen Einzelplatz vorne gehabt und die (die Mutter) habe die dort begleitet...

    Wenn dem so wäre, hätte das Kind in der Grundschule einen Anspruch auf Schulbegleitung gehabt. Diesem wird nur nach umfangreichem Antrag stattgegeben. Fraglich ist, warum diese in der weiterführenden Schule nicht fortgeführt oder inzwischen eingestellt wurde.

    Ggf. hat das Kind auch einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Dieser ist dann in der Akte vermerkt und musste in der 4. Klasse erneut überprüft werden. Entsprechend gibt es Fördergutachten mit Beschreibung der erfolgten Maßnahmen und Förderempfehlungen für die weitere Beschulung. Zudem muss in der Akte ein Dokument, dass das Fortbestehen oder die Aufhebung bestätigt, abgelegt sein.

    Die Zeugnisse sowie die Dokumentation der individuelle Lernentwicklung und die Förderpläne, die für ein solches Gutachten notwendig sind, werden in Nds. weitergegeben, sind also in der Akte einzusehen, die nach über 1 Jahr auch in der weiterführenden Schule vorliegen sollten.

    Punkt 1: Das Land ist Niedersachsen.

    a) Hier ist die Inklusion in der Grundschule sehr weit umgesetzt. Schüler mit festgelegten Förderschwerpunkten Lernen, ESE und Sprache verbleiben in den Klassen, Förderschulklassen Lernen gibt es im Grundschulbereich nicht.

    ESE-Schulen sind weitestgehend Privatschulen, was bedeutet, dass die Eltern einverstanden sein müssen, ihr Kind dort beschulen zu lassen UND dass sich die Privatschulen überlegen können, welche Kinder sie aufnehmen möchten.

    b) An allen Schulen gibt es eine sonderpädagogischen Grundversorgung mit sehr wenigen Stunden, die durch FöS-Lehrkräfte der Förderschulen erfolgt. Hier würde ich erfragen, welche Lehrkräfte ggf. den ESE-Schwerpunkt haben oder bei der örtlichen FöS oder beim RIK um Beratung bitten, wenn dies notwendig sein sollte.

    Punkt 2: Klassenkonferen

    a) In der KK werden die angesetzten, dokumentierten Vorkommnisse verlesen. Entsprechend sind sie vorab zu dokumentieren.

    Eine öffentliche Diskussion findet nicht statt.

    Nach dem Verlesen können SchülerIn und Erziehungsberechtigte dazu Stellung beziehen, danach verlassen sie die Konferenz.

    Die Äußerungen nimmt man zur Kenntnis bzw. zu Protokoll.

    Eine Diskussion über mögliche Ordnungsmaßnahmen findet erst danach statt, wenn also SchülerIn und Erziehungsberechtigte den Raum verlassen haben.

    b) Die Klassenkonferenz kann Ordnungsmaßnahmen festlegen und/oder weitere androhen.

    https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schueler/ordnungsmassnahmen

    Die Androhung ist dann sinnvoll, wenn mit wiederholenden Vorkommnissen zu rechnen ist, quasi als Verwarnung, die dokumentiert ist.

    Es kann sinnvoll sein, sich vorab von der Landesschulbehörde über den Rahmen beraten lassen, damit die getroffene Maßnahme verhältnismäßig ist. Die Beratung erfolgt durch erfahrene Juristen, die für den Rahmen der Ordnungsmaßnahmen viele Vergleiche aus anderen Fällen ziehen können.

    In oben geschilderter KK wurde keine Erziehungs-, sondern eine Ordnungsmaßnahme verhängt.

    Die Abstimmung wird innerhalb der Konferenz getroffen. Dabei braucht es keine einstimmige Zustimmung durch die Elternvertretung, allerdings dürfen sich diese enthalten.

    c) Kommt es zu erneuten Verstößen, z.B. auch nach Ansetzen der KK, kann man dafür eine erneute KK ansetzen.

    Sollte Schülerin 2 das Gespräch mit dem Handy aufgenommen haben, wäre es möglich, diesen Verstoß in einer erneuten KK zu ahnden,

    nicht aber in der bereits angesetzten KK.

    d) Ist Gefahr im Verzug oder der Schulbetrieb nachhaltig und schwer beeinträchtigt, kann es zu einem direkten Ausschluss kommen. Nachträglich wird über die Angemessenheit dieser Maßnahme in einer KK abgestimmt.

    Es wäre also möglich, die Schülerin, die Handyaufnahmen gemacht hat, direkt vom Unterricht auszuschließen und nachfolgend zu einer KK einzuladen.

    Punkt 3: Gewaltprävention

    Wenn es zu massiven Problemen kommt, kann man externe Partner zur Beratung einbeziehen. Dafür sind sie da.

    Fragt bei der Polizei oder bittet die zuständige SchulpsychologIn um Hilfe.

    Die Informationen auf den ersten Elternabenden sind häufig sehr viele.

    Wichtig ist, einen guten Start zu bekommen.

    Dazu kann gehören, dass man erläutert, wie man Hausaufgaben aufgibt (ganz konkret: Wie viel? Wie gekennzeichnet? Werden sie zusätzlich notiert?, was man von Eltern erwartet (Hilfe beim Strukturieren, gemeinsam im HA-Heft abhaken, den Ranzen aufräumen) und auch, was man nicht erwartet.

    Es kann sinnvoll sein, erste Aufgaben zu erläutern, vor allem, wenn es keine "klassischen" Aufgaben (Buchstaben schreiben, lesen) sind, sondern solche, wo man Laute hören muss. Da kann man ein Beispiel visualisieren und das Vorgehen in der Klasse benennen.

    Außerdem braucht man Absprachen, was passiert, wenn es zu Hause Schwierigkeiten gibt, weil Kinder sehr lange an den Aufgaben sitzen.

    Wichtig ist es, zu erläutern, ob oder wann die Eltern etwas korrigieren sollen oder ob du die Fehler lieber selbst sehen und nachschauen willst.

    Das Allerwichtigste finde ich allerdings, dass die Eltern wissen, wie sie einen erreichen können und dass sie diese Möglichkeit nutzen können und sollen. Da kann es sinnvoll sein, früh den Kontakt zu suchen, statt sich wochenlang zu Hause zu quälen.

    Ich habe in Bayern studiert (noch mit StaatsExamen). Ich habe keine Noten auf meine Scheine bekommen, sondern nur meine Prüfungen abgelegt (soviel ich mich ereinnern kann 2x Deutsch, 2x Geschichte, Päda+Psycho und Didaktik, dazu eine Zula) und bin danach ins Ref gegangen. Auch dort gab es vergleichsweise wenig Noten. Und bei mir und vielen meiner Freunde war es dann im Endeffekt einfach ein Hoffen auf Note X und nicht Y, damit man eine Planstelle bekommt oder weit davon entfernt ist.

    Ja, war in NDS früher auch so. Das fanden einige nicht fair, weil man nur für die einzelne Abschlussprüfung eine Note bekam, was U-Boot-Studierende begünstigen konnte, und weil es wenig transparent war.

    Inzwischen gibt es sehr viele benotete Klausuren und Studienanteile und man liest Wünsche, dass es mit weniger Noten besser wäre.

    Ein einheitliches System wäre daher eine sinnvolle Sache.

    Zu Beginn ging es um die Grundschule. Da gibt es solche mit 4 oder 6 Klassen, mit Eingangsstufe, Klassenlehrerprinzip oder ohne, mit viel oder weniger Unterricht, mit vielen oder wenigen Klassenarbeiten, mit NC zum Übergang in die weiterführende Schule oder ganz ohne und gerne über Nacht neuen Vorgaben, die alles wieder auf den Kopf stellen.

    Und selbst, wenn die Vorgaben alle einheitlich wären, sind die Noten deshalb nicht transparenter oder alle gleich, weil Lehrer X durchwirkt, was Lehrer Y bemängelt.

    Davon abgesehen, dass es sicher schwierig ist, würde ich im Kollegium in Erfahrung bringen, welche Vorgehensweisen und Regelungen üblich sind, bevor es sich über Wochen aufschaukelt.

    Ist es normal, dass die Lehrkräfte dieses Verhalten aushalten (müssen), oder gibt es klare Konsequenzen, die auch eingesetzt werden?

    oder man muss sich langfristig immer damit herumschlagen, dass es manchmal unschöne Niveauunterschiede hat und trotzdem die selbe Note vergibt.

    Ja, muss man, das verhindert auch ein differenzierteres Notensystem nicht.

    Schön ist es, wenn man mit + und - die Nähe zur nächsten Note darstellen kann, denn 3 ist nicht gleich 3,

    aber genauso, wie Eltern sich selten auf Prozentangaben einlassen, werden sie bei 3- und ggf auch bei 3+ sagen: Es ist eine 3.

    Mir wäre wichtiger, wenn 3 oder 4 nicht einfach hingenommen würde, sondern Interesse darin bestünde, wie man etwas verbessern könnte. Aber das ist offenbar vielen egal oder zu anstrengend. Da sind feine Notenabstufungen das geringere Problem.

    In Niedersachsen gibt es m. E. keinen "Seiteneinstieg" mehr

    In Niedersachsen wurde das immer schon alles anders betitelt, was noch mehr Verwirrung stiftet.

    Es gibt Angebote, dass man direkt in Schulen arbeiten kann und berufsbegleitend nachstudiert und dann den Quereinstieg bzw. das 2. Examen ablegt.

    Ich würde ebenfalls ausschließen wollen, dass die grundständigen Erwartungen an angehende Lehrkräfte im Grundschulbereich sich bei Quereinsteigern unterscheiden von grundständig studierten Lehrämtlern.

    Ja, das ist unterschiedlich, aber auch das ändert sich ständig - gefühlt alle 3 Monate.

    In Zukunft muss man im Studium GS Deutsch oder Mathe abdecken und auch als Quer/Seiteneinsteiger (wie es denn auch heißt), diese Fächer nachweisen, soweit ich weiß, in jedem Fall aber Studieninhalte die zu 2 verschiedenen Fächern zuzuordnen sind, mit 300 Creditpoints, die man z.B. per Studienbuch nachweisen muss.

    Außerdem braucht man für die Grundschule den Master einer Uni, für die anderen Schulen darf es angeblich auch ein FH-Master sein (habe ich so gehört, steht aber nicht so auf der Seite des MK, Ausnahme Berufsschule).

    Informationen findet man unter

    https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/sch…en_schuldienst/

    Da ist auch eine Hotline angegeben, die man nutzen sollte, um sich zu informieren und aktuelle Bedingungen zu erfahren.

    Für den Ausschluss braucht es zudem die Aufzeichnung der Vorfälle, die dann verlesen werden und die im Zweifelsfall auch bei der Landesschulbehörde vorgelegt werden müssen.

    Zum Gespräch der Mitschüler: klingt ein bisschen nach No-blame-approach, wobei auch das klare Regeln und Grenzen braucht.

    Diese Fake-Wespennester kenne ich auch, aber ich denke, dass ist eher im Frühjahr eine Option, kocht bei einem bestehenden Volk.

    Fliegengitter helfen auch.

    Davon abgesehen gibt es überall Hautflügel-Beauftragte, die Beraten oder Empfehlungen geben oder einen Schutz anbringen oder umsiedeln.

    Wo schon mal ein Nest war, ziehen gleich daneben gerne noch einmal Wespen ein, so gesehen lohnt sich das sicher.

    Wespen fliegen bei warmen Winter noch eine ganze Weile, bis in den Oktober hinein.

    Zum Verbrämen gibt es verschiedene Vorschläge, ich habe auch schon mal ein Bündel Melisse, Lavendel, Basilikum, Pfefferminz aufgegangen.

    Bei uns waren mehrere KollegInnen vor den Ferien im HO,

    • neben der Beschulung der Klassen im HO oder der Vorbereitung dieses Unterrichts gab es Aufträge hinsichtlich unterschiedlicher Konzepte, die nach und nach überarbeitet werden,
    • Arbeit an der Homepage bzw. der Weiterleitung von Informationen,
    • Bereitstellung von Materialien als Angebot für die Fächer, die im Wechselmodell nicht berücksichtigt wurden,
    • alles Mögliche im Schulgebäude wurde aufgeräumt, was nur geht, wenn man das Gebäude betreten darf,
    • Vorbereitungen auf neue PC-Programme, Anlegen von Klassen und ggf. Berechtigungen, Bereitstellen von Informationen, Nutzungsordnung, Einverständniserklärung, Anleitungen
    • Hilfe für SuS per Videokonferenz beim Lernen zu Hause bzw. beim Bewältigen von Förderaufgaben
    • Übernahme von Korrekturen in Absprache mit den anderen LuL

    Das sind die Sachen, von denen ich weiß.

    Und damit kann man viele Arbeitstage füllen.

    Hinweise, man wäre bei vollen Bezügen ohne Arbeit zu Hause, verlieren da schnell ihre Berechtigung.

    Das ist dann überwiegend Büroarbeit, aber dafür bekommt man den Schutz, den man benötigt.

    So viel Infektionsschutz wie möglich aber nur solange der Unterricht nicht gefährdet ist.

    Sonst ist es so, dass in Schule A Klassen Kohorten sind, weil es genug Lehrkräfte gibt und in Schule B, dürfen die Jahrgänge zusammen sein, weil es halt zu wenig Lehrkräfte gibt oder es organisatorisch besser passt.

    Mir ist schon klar, dass man irgendwo versucht, den Unterricht zu ermöglichen,

    aber gleichzeitig öffnet man damit Tür und Tor dafür, dass der Unterricht in jedem Fall aufrecht erhalten werden muss und alles andere nachrangig ist: kein Arbeitsschutz, keine Vorgaben für Raumgrößen und Anzahl von Kindern, ...

    Mit "so viel wie möglich" und "Hauptsache der Unterricht findet statt" lässt sich dann sehr schnell alles aushebeln.

    "Mehr ist eben nicht möglich" werden die Schulen in der Regel nicht propagieren und

    "dann findet kein Unterricht statt" steht nicht in ihrer Entscheidung.

    Das kommt darauf an, es gibt doch auch Gemeinden, die dafür zusätzliche Antennen aufgestellt haben und jetzt sogar aus der Förderung herausfallen können, wenn es einen Anbieter gibt, der eine Versorgung für die nächsten Jahre versprochen hat, auch wenn er sie nicht halten kann oder will.

    Die Versorgung ist zum Teil unterirdisch (wie wahr), das Kabel läuft bis zu einem bestimmten Knotenpunkt, wenn du dahinter wohnst, hast du Pech gehabt. Das „Dahinter“ kann aber auch mitten im Straßenzug sein.

    Glasfaserkabel sind hier noch nicht verlegt, allerdings wurde ein Strang genau bis zur Schule gelegt ... an den anderen Häusern vorbei. Das Kabel liegt bis INS Schulhaus, gebuddelt wurde im letzten Herbst, meine ich, die Schule ist aber noch nicht angeschlossen. Da verhandelt der Schulträger noch mit den Anbietern. Früher gab es kostenlose Internetzugänge für die Schulen, vielleicht hing das am alten Konjunkturprogramm, danach wohl normale Hausverträge, nun schießen die Kosten derart in die Höhe, dass der Schulträger nicht weiß, wie er das begleichen soll und noch verhandelt.

    Hier gibt es eine Karte

    https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digi…arte/start.html

    Der Handyempfang hängt nicht am Kabel, ist aber eben auch oft nicht gegeben. Darum steht bei uns in der Schule der Hausmeister immer draußen zum Telefonieren und ist im Gebäude schlecht erreichbar.

    Wenn es in der Schule schon so schwierig ist, sind die vorgebrachten Probleme der Eltern durchaus nachvollziehbar.

    Übrigens brechen auch die Telefongespräche gerne mal ab, vornehmlich morgens zwischen 10 und 11 Uhr.

    Ungefühlt würde ich sagen, dass es da schon vor den Ferien zu Problemen gekommen sein könnte, weil jemand im Klassenraum Arbeitsmaterial oder Bücher nicht verteilen oder annehmen wollte.

    Das ist nun ausdrücklich erlaubt, das Teilen von Stiften aber nicht.

    Ich vermute, dass es gerade diese Widersprüche sind, die es im Alltag schwieriger machen, weil die Maßnahmen nicht nicht verständlich erscheinen. Das finden dann sogar die unlogisch und doof, die andere schützen wollen.

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