Beiträge von Palim

    Und mal ganz deutlich: wenn die Wahrnehmung der eingenen Mitwirkungsmöglichkeiten schon im Ansatz der Bereitschaft scheitert, dann muss man sich nicht wundern, wenn sich der externe Schulleiter und die Behörde auch nicht all zu sehr um eure Interessen kümmern.

    Das ist an kleinen Grundschulen mit z.T. nur 4- LuL und hoher Fluktuation und hohem Krankenstand gar nicht so einfach, wie es hier klingt.
    Wie viele Personen sitzen denn bei euch im PR? Wie viele VertreterInnen habt ihr? Und wie viele deiner KollegInnen sind quasi "unbeteiligt"?

    Bei kleinen GS hat man ein sehr kleines Kollegium, genau 1 Person als PR und im besten Fall eine Stellvertretung. Gleichzeitig muss ja auch jemand die SL vertreten oder eine ständige Stellvertretung übernehmen.
    Im Verlauf der Jahre kann trotz Wahl so einiges passieren, sodass man dann womöglich ohne PR dasteht. Man kann bei verschiedenen Beauftragungen inzwischen eine Regelung finden, dass es mit den Nachbarschulen eine gemeinsame Vertretung oder zumindest Stellvertreter gibt, für den PR geht das meines Wissens nicht.

    Wenn es aber mit dem SL schon jetzt so schwierig ist und der PR nicht informiert wird, ist es angeraten, sich Hilfe über den SBPR zu holen, die einen für die nächsten Schritte beraten (was sollte man schriftlich machen) und auch Gespräche begleiten.
    Vor der Überlastungsanzeige, die auch den Dienstweg geht, ist ggf. noch ein Gesprächsversuch mit schriftlichem Ersuchen und Protokoll sinnvoll, gerade weil, da ist @lamaisons Einwand verständlich, dies innerhalb der Schule erfolgt.

    Die nächste Personalratswahl steht im kommenden März an (zumindest an Gymnasien, aber soweit ich weiß ist der Termin an allen Schulformen in Nds der gleiche).

    Ja, die Unterlagen sind bei uns letzte Woche in der Schule angekommen. Der erste Aushang schon vorher, er sollte bis zum 31.10. hängen. (quietschgelb, kann man nicht übersehen)
    Solltet ihr sie nicht erhalten haben, könnt ihr auch beim SBPR nachhaken.

    Noch etwas: Auch wenn die Situation an eurer Schule personell so eng ist, solltet ihr den SBPR informieren, damit er davon weiß und in Gesprächen zu euren Gunsten agieren kann.

    Das Problem ist, dass man diesen kommissarischen SL irgendwie "vorführt"..., wenn man zum Personalrat geht

    Nein.
    In Nds. hat jede Schule einen gewählten Personalrat, es ist also eine KollegIn in einem Kollegium von vermutlich 4-10 LuL.
    Diese ist vom SL über oben angesprochene Maßnahmen zu infomrieren. Darauf hat sie ein Anrecht und es ist eben die Aufgabe des PR, dies auch einzufordern, wenn die SL es von sich aus nicht tut.

    Mit "vorführen" hat das wenig zu tun, man bittet um die Informationen, die einem zustehen.

    DANACH kann man dann über weitere Maßnahmen nachdenken, die über den Schulstandort hinaus gehen, also SBPR, Schulbehörde etc.

    Was ist, wenn du es geschickt "verpackst", mit Worten wie
    ... mir ist aufgefallen, dass ihr Kind sehr unruhig ist...
    oder deutlicher
    ... kann es sein, dass Ihr Kind eine Blasenentzündung hat ... dann schilderst du, was du beobachtet hast?

    Dann kannst du im Gespräch immer noch Inhalte aus dem 2. Link anbringen...
    ... oder einen Hinweis setzen, dass das Verhalten für Kinder nicht ganz ungewöhnlich, für Ältere aber befremdlich wirkt.

    Durch mehrere längerfristige Krankmeldungen an unserer kleinen Schule sind alle Kollegen unverhältnismäßig viel mit zusätzlichen Vertretungsstunden belastet bzw. müssen einzelne Klassen öfter auf andere Klassen aufgeteilt werden

    Der Personalrat muss darüber informiert sein/werden, wie das geregelt wird.
    Macht die SL das nicht von sich aus, kann der PR um einen Termin bitten.

    Die Schule hat ja ein Vertretungskonzept, pädagogische MitarbeiterInnen ...
    ... und wenn das wegen vieler Krankmeldungen nicht ausreicht, muss die SL Anträge stellen ... was wirklich schrecklich umständlich, anstrengend und nervig ist.
    Entweder stehen euch dann Abordnungen zu oder es wird eine Vertretungsstelle genhemigt ... damit sind sie in diesem SL allerdings besonders geizig.

    Das alles kann die SL dem PR ja dann erläutern ... ansonsten telefoniert ihr mal mit dem SBPR ... oder der PR tritt an den Dezernenten/ die Dezernentin heran.

    Och, du könntest ja sagen, du möchtest mit den Schülern was basteln.

    Mikael fragt morgen im LZ seine Kolleginnen nach Damenbinden, weil er damit etwas Basteln will?

    Den Tatsachenbericht hätte ich dann gern. :_o_D

    Von den Werbepaketen für den Sachunterricht abgesehen
    gibt es auch bei uns Hygieneartikel auf der Lehrerinnen-Toilette ...
    ... Regenschirme findet man in Norddeutschland unpraktisch...
    ... aber wir haben eine Top-Kaffeemaschine, die mich als Teetrinkerin nicht tendiert, von den fauchenden Geräuschen abgesehen,
    ... und am nahegelegenen Gym soll es einen Ruheraum mit 2 Liegen, Decken und Weckern geben.

    Allerdings stelle ich mir 1 Pflanze pro Quadratmeter durchaus schwierig vor,
    aber so ein kleiner gepflanzter Dschungel quer durch den Klassenraum ...

    Mir ist das so noch nicht untergekommen,
    aber durchaus andere Handlungen von Kindern, damit diese sich selbst spüren können.
    Oft ist es ihnen selbst gar nicht bewusst
    oder aber es ist ein für andere verängstigendes Verhalten, das den Kindern zwar nutzt, andere aber verschreckt.

    Der 2. Link bietet doch gute Hinweise,
    die man in ein Elterngespräch mitnehmen kann,

    sollten es Eltern sein, mit denen man nicht so gut reden kann, kannst du auch das Kind bei Seite nehmen und ihm Entsprechendes erklären.

    Grundsätzlich hat man nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz etwas zu befürchten, was eine umsichtige Lehrkraft nicht besorgen muss. Die Anzahl verurteilter Lehrkräfte aufgrund solcher Dinge hält sich auch stark in Grenzen.

    Das Schreiben des RP Freiburg zur Reifenkontrolle bei Fahrten (verfasst nach einem Unfall) diente deren juristischer Absicherung in der Zukunft und der Abwälzung der Verantwortung auf die untere Ebene.

    Grundsätzlich, aber...

    Es ist schön, wenn du dir diesen Glauben bewahrst und ich wünsche dir, dass es lange so bleiben kann, weil du keine anderen Erfahrungen machst.
    Tatsächlich sichert sich die Behörde ab und die Lehrkraft steht im Regen, weil die Juristen der Behörde für die Behörde arbeiten, nicht für die Lehrkraft.

    Oder mal spitz gefragt: Wenn die Hürden für eine Fahrt so hoch sind und die Lehrkraft, die die Verantwortung alleine tragen muss, vorab weiß, dass sie diesen unzähligen Aufgaben nicht nachkommen kann,
    wäre es da nicht grob fahrlässig überhaupt wegzufahren?

    Die Bedingungen, um einen Seiteneinstieg beginnen zu können, sind offenbar in den BL sehr unterschiedlich.
    So, wie du es beschreibst, unterrichtest du nur 1 Fach. Das ist in anderen BL nur möglich, wenn man ein zweites Fach nachstudiert, um dann irgendwann 2 Fächer vorweisen zu können, wenn man das 2. Examen erreichen möchte. Da nehme ich an, dass es bundesweite Standards gibt, die zur gegenseitigen Anerkennung der Abschlüsse geführt haben.
    Absolviert man das 2. Examen, wird es zur gleichberechtigten Teilhabe an Versetzungen und anderem führen, auch über die Grenzen des Bundeslandes hinaus.

    Bei allen anderen Arbeitsverhältnissen wird es Bestimmungen im Bundesland geben.
    Stellen für den Seiteneinstieg gibt es vermutlich eher dort, wo andere Bewerber nicht beginnen wollen.
    Das zeigt sich z.B. in den offen bleibenden Stellen in den Besetzungsverfahren oder in vielen Vertretungsstellen.
    Ob man da wechseln kann?
    Vielleicht.
    Mit steigender Unterrichtserfahrung verbessert sich womöglich die Situation des Einzelnen.
    Aber die Schule, die einen Mangel hat UND die Ausbildung trägt, steht dann wieder ohne Lehrkraft da.

    Und dann waren da ja noch die Bildungsstandards der KMK, für GS Deutsch von 2004

    Da gibt es weder das Wort "Ansage" noch "Nachschrift" und
    "Diktat" nur als Übungsform "Dosendiktat" und "Eigendiktat" als Übungsform beim Abschreiben (weil man den Text zunächst liest und dann notiert, der Text liegt dabei nicht unmittelbar vor einem, sondern an einer anderen Stelle (Laufdiktat) oder er ist in einer Dose verschwunden (wie das Geld in einer Spardose).

    Bundesweit gibt es also keine Vorgaben.

    Also für Niedersachsen, Grundschule

    1) Die Kurzform

    - Es gibt keine Verpflichtung zu Diktaten und auch kein klares Verbot.
    - Neben Diktaten gibt es eine Vielzahl von anderen Anforderungen, sodass diese eine sehr geringe Rolle spielen und weniger Zeit/Umfang im Unterricht einnehmen können.


    2) Die Langform

    Eine Vorgabe für eine bestimmte Anzahl von Nachschriften/ geübten Diktaten kenne ich gar nicht, nicht aus meiner eigenen Schulzeit, nicht aus meiner Ausbildung, aus keiner der Schulen,
    aber es gab früher Arbeitshefte, mit denne man genau so arbeiten konnte: 3-4 Wochen jeweils ein geübtes Diktat, in der darauffolgenden Woche ein Diktatmit einer Auswahl aus allen zuvor geübten Wörtern.

    In den Vorgaben gab es
    a) es bis 2006 Vorgaben für Rechtschreib-Arbeiten und es war bis dahin üblich, Diktate als solche zu schreiben
    b) in den Vorgaben von 2006 mussten die 4 Rechtschreiarbeiten unterschiedliche Aufgabenformen berücksichtigen. Eine davon konnte "Texte nach Ansage schreiben" - also Diktat in einer der Formen sein. Schulintern wurden häufig genauere Vorgaben dazu vereinbart.
    c) in den Vorgaben von 2017 müssen von 6 Klassenarbeiten 4 Rechtschreibanteile haben. Als Beispiel für schriftliche Leistungen ist wieder genannt "TExt nach Ansage schreiben (auch Wortlisten und Lückentexte)", auch im Beispiel einer kombinierten Arbeit ist genannt "Wörter zu einem Rechtschreibphänomen nach Ansage schreiben (Wortliste)"
    Es werden eine Menge Strategien hervorgehoben,
    Es wird mehr Fokus auf Merkwörter gelegt und es wurde ein Grundwortschatz eingeführt, den es meines Wissens zuvor in Nds. so nicht gab ...
    d) Es gibt eine umfangreiche Handreichung zur Orthographie in der Grundschule (2016) und auch inzwischen für die SekI ... die auch berücksichtig werden soll.

    Fazit:
    Es gibt keine Verpflichtung zu einer bestimmen Anzahl an Diktaten.
    Sie sind aber auch nicht ausdrücklich verboten.
    Das fürht dazu, dass sich jede Schule selbst ein Konzept machen wird.

    Es werden allerdings eine Menge weiterer Forderungen aufgestellt (kombinierte Klassenarbeiten, viele weitere Inahlte), wodurch ausgeschlossen wird, dass die Rechtschreibleistung allein auf Grundlage von Diktaten oder dass ein Diktat als Einzelleistung einer Klassenarbeit möglich wäre.

    Für Menschen, die nicht aus BW kommen, werdet ihr erst einmal erklären müssen, was Nachschriften sind. Das Wort kennt man nämlich nur, wenn man sich mit Südstaatlern in Foren tummelt.

    Soweit ich das verstanden habe sind
    Nachschriften = Diktate unter Verwendung vorab geübter bzw. bekannter Wörter (genauer weiß auch ich es nicht)
    Diktate dagegen sind mit unbekanntem oder vor längerer Zeit geübtem Wortmaterial

    Stimmt das so?
    Bei uns spricht man von
    a) geübtem Diktat: Der Wortlaut des Diktates ist bekannt. Die Sätze an sich können umgestellt sein
    b) teilgeübtem Diktat: Die Wörter sind bekannt und werden/wurden vorab in verschiedenen Zusammenhängen geübt (auch Lesetext, fächerübergreifend zu SU)
    c) ungeübtem Diktat - siehe Diktat oben: Das Wortmaterial wird nicht vorab bekannt gegeben oder explizit geübt, sonderen eher als bekannt vorausgesetzt.

    Schon da gingen die Anforderungen und Vorgehensweisen in den BL ja vor der Kompetenzorientierung auseinander und sind nun noch vielfältiger geworden.

    Bin ich der Einzige, der diesen Absatz etwas wirr findet?

    Ich finde hier so einiges schräg.

    Ging es zunächst um die Moralvorstellungen in offenbar christlich geprägten Schulen und inwieweit diese sich auf die Erwartungen der Lebenführung der dort Eingestellten auswirken können
    und anschließend um die Grundlage des Relgionsunterrichts oder den Einfluss evangelikaler Gruppen auf Schule, dortige Regeln und Unterricht,

    geht es nun anscheinend darum, euch gegenseitig persönlich anzugreifen oder vorzuführen
    oder Religion als solche in die Kritik zu stellen und ihre Anhänger herabzusetzen.
    Das könnte ihr dann gerne unter euch ausmachen.

    Wenn ihr fertig seid, könnt ihr ja Bescheid geben,
    dann können wir uns gerne noch einmal einem der anderen Bereiche zuwenden (Moralvorstellungen, Einflussnahme evangelikaler oder erzkonservativer christlicher Gruppierungen auf Unterricht oder Lebensführung von Angestellten, Grundlage und Verständnis des Religionsunterrichts).

    Ich habe an der gleichen Stelle abgebrochen,
    obwohl ich darum bemüht war, im 1. Teil vernünftige Antworten auf die Fragestellungen zu geben,
    in dem Wissen darum, dass man als Studierende noch nicht alles wissen kann und auf die Mithilfe anderen angewiesen ist.

    ... aber eigentlich ist die Befragung ein Armutszeugnis und eine Beleidigung für Lehrkräfte, die täglich mit SuS in dem (oder in anderem) Alter arbeiten, diagnostizieren, fördern und auch bewerten.
    Aber darum scheint es ja nicht zu gehen.

    Und auch ich sende freundliche Grüße an denjenigen, der die Studie oder Umfrage in Auftrag gegeben hat: Gebt an den Unis weiter, dass sinnvolle und fundierte Befragungen mit Aussagekraft anders aussehen müssen und nichts für Studienanfänger sind.
    Wenn der Prof einen Einblick in die Arbeit in der (Grund-)Schule erhalten oder geben möchte, sind Praktika angesagt.

    P.S.: Kreationismus als Schöpfung entsprechend des Wortlautes der Bibel...gibt es das in Deutschland? In einer der großen Konfessionen? Vielleicht irgendwo in sehr evangelikalen Gemeinden in Baden-Württemberg, aber ansonsten?

    Ja, gibt es,
    in evangelikalen Gemeinden, die es nicht nur in BW gibt,
    ... und an (deren) freien christlichen Schulen,
    die Bibelkunde statt Religion unterrichten und sich ganz klar nach dem Wortlaut der Bibel ausrichten,
    z.B. hier ein Beitrag von 2009 darüber
    https://www.pro-medienmagazin.de/medien/fernseh…en-gefaehrlich/

    ... und damit meine ich nicht, dass man in Klasse 1 das "Lob der Schöpfung" im Religionsunterricht aufgreift oder sich mit den Schöpfungberichten als solches auseinandersetzt, ggf. in Auseinandersetzung zu anderen Schöpfungsmythen, sondern dass die o.g. Ansätze z.B. den Biologieunterricht bestimmen.

    Die Lehrpläne sind dieselben wie an staatlichen Schulen.

    Die Curricula sollten die gleichen sein,
    die Lehrpläne erstellt die Schule selbst.

    Wenn dann Kreationismus (=Schöpfung entsprechend des Wortlautes der Bibel) als gleichwertige Theorie neben Evolution gestellt wird, wird das im Biologieunterricht so gelehrt.

    "Religionsunterricht" im Sinne des Kerncurriculums muss gar nicht angeboten werden, anscheinend kann eine private Schule dies durch andere Formen/ Fächer ersetzen und damit Glaubensinhalte setzen und eine kritische Auseinandersetzung mit anderem aussetzen.

    Und will man sich als Anhänger einer Religion tatsächlich wissenschaftlich mit ihren Inhalten auseinandersetzen?


    Ja, will mancher und manche, andere wollen das nicht.
    Ebenso will sich nicht jeder mit Sprache, Literatur, Mathematik beschäftigen. Und?
    Am Ende steht ein Examen, dafür reicht "ein bisschen Glauben" nicht aus.

    Allerdings ist es der Glauben, der die Diskussionen auslöst und der manche gläubige Menschen davon abhält, Theologie zu studieren, gerade weil sie wissen, dass sie sich dann auf andere Weise als bisher mit Religion und den Hintergründen beschäftigen müssen und dies ihr Glaubens_fundament_ erschüttern könnte.
    Wer sich darüber vorab nicht informiert, sucht im Studium schnell das Weite.

    Übrigens hat auch Ethik / Werte und Normen einen beachtlichen Anteil an Religionswissenschaften, die man belegen muss und mit denen man sich im Unterricht auskennen sollte.
    Legt man die Curricula nebeneinander, wird man feststellen, dass es sehr viele Überschneidungen gibt.
    Nicht umsonst gibt es Initiativen wie "Religion für alle" in HH, die gemeinsamen Unterricht umsetzen.

    UND die Entscheidung, in Nds. nun "Werte und Normen" (also Ehtik) ab der GS anzubieten, resultiert aus der Erkenntnis, dass sonst viele Kinder in diesem Bereich keinen Unterricht enthalten, wenn sie sich vom Religionsunterricht abmelden ... und sich dann mit vielen Inhalten nicht auseinandersetzen (müssen) und unreflektiert übernehmen, was ihnen ihr persönliches Umfeld bietet.

    Ursprünglich ging es in diesem Thread allerdings um konfessionelle Schulen bzw. Schulen in freier/ frei-christlicher Trägerschaft...
    ... und da stellt sich die Frage, wie viel des Glaubens und der Werte nicht allein das Leben der KollegInnen, sondern auch den Kanon aller Fächer beeinflusst und ob der Staat das kontrolliert.
    Wenn Abraham zum Neandertaler erklärt wird und Kreationismus den Biologieunterricht bestimmt, finde ich es tatsächlich weitaus bedenklicher, als Religionslehrkräfte, die Theologie studiert haben, in diesem Fach einzusetzen.

    Aber bestimmt könnte man auch Katzenstreu im Kunstunterricht mit Deckfarben einfärben und dann diese Gläschen basteln, die Mama und Papa irgendwo hinstellen müssen.

    Das freut bestimmt die Lehrerin-Mama und den Lehrer-Papa, wenn er Katzenstreu als Deko-Gläschen geschenkt bekommt und dabei an diese Situation denken muss. :geschenk:

    Trockener Sand ist auch hilfreich, draufstreuen, zusammenfegen, fertig ... bei Teppichboden natürlich ungünstiger.

    Auf welcher Grundlage soll denn ein Verbot von Kameras zum Festhalten von Erinnerungen an die Klassenfahrt erfolgen? Und noch schlimmer: warum nur, wenn man nicht pauschal einer Durchsuchung zustimmt?

    Erinnerungen hin oder her,
    die Aufnahmegeräte sind mit in den Zimmer, gelangen mit in die Waschräume und niemand kann kontrollieren, wessen und welche Bilder von wem zu welcher Zeit aufgenommen und jetzt oder in 10 Jahren über welche Kanäle verbreitet werden.

    eine kollegin fotografiert, die kamera geht auch in kinderhand für jeweils eine stunde ("fotodienst")

    Wir haben es ebenso gemacht, es gibt wechselnde "Kamera-Kinder" und die Bilder werden gesichtet, bevor sie frei gegeben werden.
    Mit der deutlicheren Umsetzung des Datenschutzrechtes, das schon normale Bilder in Klassen oder als Klassenfoto zur Herausforderung werden lässt, ist dies auf Klassenfahrten sicher nicht einfacher.
    Da die Klassenfahrt eine Schulveranstaltung ist, würde ich nicht von privaten Fotos ausgehen.

    Die Erfahrungen, die Befürchtungen, dass jemand Unsinn mit den Bildern macht und die Verbote von oben, das ist mir im schulischen Bereich einfach zu viel. Ich erlaube jetzt nichts mehr in der Richtung

    Sehe ich auch so und handhabe ich auch so. Ob das jemand vermisst? Vermutlich, da ja auch sonst jeder Handschlag des eigenen Kindes im Bild festgehalten und in die Welt gepostet werden muss. Diese Eltern sehen ihr Kind vermutlich häufiger aus dem Display als ihnen ins Gesicht zu schauen.

    Zu den Klassenfahrten:
    Ich persönlich finde sie sinnvoll, kann mich absolut dafür begeistern ... und fahre nun trotzdem erst einmal nicht mehr.
    In den letzten Jahren haben sich die mit der Fahrt verbundenen Probleme vervielfacht, trotz gründlicher Vorbereitung.
    Es muss alles abgesichert sein, es gibt aber auch immer mehr Herausforderungen mit Allergien, Medikamenten, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Medien uvm. sowie SuS, die schon im Unterricht bzw. Schulalltag nur mit zusätzlichem Aufwand oder Unterstützung zurechtkommen.

    Hinzu kommt, dass I-Kräfte (zu Recht) eine Pause erhalten, wenn sie auf eine Fahrt mitgehen, die Lehrkraft aber 24/7 zur Verfügung stehen muss, gleichzeitig (da gab es ein Urteil zu einem Unfall beim Duschen) nicht rund um die Uhr versorgt und versichert sind. Sowohl für die Fahrt selbst (Vor- und NAchbereitung), während der FAhrt und für den zu Hause weiterlaufenden Unterricht ist immense Mehrarbeit zu leisten, die in keinster Weise abgegolten wird.
    Gleichzeitig hat sich auch die sonstige Arbeit in der Schule um ein Vielfaches gesteigert, sodass die an Schule herangetragenen Aufgaben nie in zur Verfügung stehender Arbeitszeit erledigt werden können.
    Mir stellt sich zunehmend die Frage, ob der Arbeitgeber tatsächlich an der Erfüllung einer solchen Aufgabe interessiert ist und ob er seine Arbeitnehmer angemessen darin unterstützt.
    Diese Frage stelle ich mir auch hinsichtlich anderer Belange, in keinem bin ich aber zu einem so eindeutligen Ergebnis gekommen.
    Da Klassenfahrten in meinem BL freiwillig sind, habe ich vorerst entschieden, nicht mehr selbst zu fahren und nicht mehr mitzufahren, obwohl ich das vielfach enthusiastisch gemacht und auch schon in der Not quasi von einem Tag zum anderen eingesprungen bin.

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