Es ist schwierig, darauf zu antworten, da alle angegebenen Ermäßigungen und Entlastungen offenbar NRW-spezifisch und/oder SekI-spezifisch sind ...
... und andernorts die genannte Mehrarbeit ohne Entlastung erfolgt und damit auch keine Auswirkungen auf die Pausenzeiten hat.
Ich kann mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass es in anderen Ländern nicht auch Fortblidungen von Lehrern gibt, welche an der eigenen Schule gehalten werden.
Es mag ja Fortbildungen für Lehrkräfte geben, aber diese finden in der unterrichtsfreien Zeit statt. Warum sollten diese für die Verteilung von Aufsichten herangezogen werden?
Hat man keine Anrechnungs- oder Entlastungsstunden zur Verfügung, die man im Kollegium verteilen könnte, beschränken sich die vielen Möglichkeiten auf ein Minimum: Teilzeit oder Vollzeit.
Sammlungen, Fachleitungen, Konzeptarbeit uvm. sind zusätzliche Aufgaben, die im Kollegium verteilt werden - möglichst gerecht mit ähnlichen Diskussionen wie bei der Vergabe von Pausen: Wer Vollzeit arbeitet bekommt mehr Aufgaben als eine Teilzeitkraft.
Das muss ich nicht gut finden, aber ich käme nicht darauf, die Verteilung der Pausenaufsichten an den zusätzlichen Aufgaben zu orientieren.
Meiner Meinung nach bleibt die Vollzeit-Lehrkraft eine solche, wenn sie eine zusätzliche Aufgabe erledigen muss, selbst wenn sie dafür eine Entlastungsstunde erhält.
Und ja, auch da wird es Ausnahmen geben, SL z.B. An vielen Schulen stellen sie selbst keine Aufsicht und führen keine Klasse, an anderen Schulen wird es ohne dem kaum gehen.
Schwierig wird es dann, wenn die zusätzlichen Aufgabe nicht innerhalb der Schule erfolgt, wie z.B. bei SeminarleiterInnen. Sie sind gar nicht vor Ort, weshalb es schwieriger wird, sie für Pausen einzuplanen.
Deinen ersten Satz finde ich "falsch". AE und SB gib es nicht in allen Bundesländer?
Ich habe nicht geschrieben, dass es diese nicht gibt. NRWspezifisch ist aber die Höhe der Entlastungen, in anderen Bundesländern werden sie anders bemessen, wodurch es gar nicht zu dieser Höhe von Entlastungsstunden kommen kann.
Schwerbehinderte bekommen eine Entlastung, stimmt. Sie unterrichten weniger. Das würde ich werten wie eine Teilzeitkraft.
Sind sie Teilzeitkraft oder erhalten sie auch Altersermäßigung, summiert sich das in Nds. nicht automatisch, sondern wird gegengerechnet.
AE gibt es, aber es ist dann eben nur 1 Stunde, das ist nicht viel.
AE für Schwerbehinderte (2 Std.) und die Entlastung für Schwerbehinderung wird nicht automatisch summiert, sondern von beidem nur noch einen Anteil gewährt. Auf diese Weise behält man eine Menge Stunden, die zu erteilen sind.
Altersteilzeit ist, wie der Name schon sagt, eine Form von Teilzeit.
