Beiträge von Palim

    Solche Modelle sind in Deutschland nicht beliebt

    Ich gehe davon aus, dass der regionale Anbieter es deshalb auch nicht weiter verfolgt hat.

    und man am üblichen Ende der Lebensdauer eines Autos immer noch 80% Akku übrig haben wird,

    Dabei ist man bisher von der Werkstatt des Anbieters abhängig, die selbst die Messung vornimmt.

    Es gibt auch Anbieter, bei denen einzelne Zellen des Akkus getauscht werden können/ könnten, wenn die Leistung unter 80% fällt.

    Was wäre die „übliche Lebensdauer“?

    Der Arbeitgeber wird auch jetzt bereits tätig, wenn der Arbeitnehmer eine Überlastung anzeigt.

    Der Arbeitgeber macht sich meiner Meinung nach einen schlanken Fuß, was den Arbeitsschutz betrifft, und setzt das EU-Gesetz nicht um und schindet Zeit.

    Die Arbeitszeitstudien haben ja deutlich gezeigt, wie viele Lehrkräfte weit über das Soll arbeiten.

    Das hat das Land NDS noch durch eine Kommission gejagt und dann medienwirksam anerkannt.

    Es wurde erarbeitet, wie Entlastung geschaffen werden könnte, es wurde ein 18 Punkte Plan in den Medien vorgestellt. Von den Maßnahmen ist im GS-Bereich nichts übrig geblieben.

    Für Teilzeitkräfte waren die Ergebnisse besonders schlecht, auch da gibt es keinerlei Abhilfe. Für Vollzeitkräfte wurde der Deckeneffekt nahegelegt, der dann eine erhebliche Reduzierung hätte bedeuten müssen.

    Die Studie ist in NDS 10 Jahre alt, 10 Jahre, in denen es eklatanten Lehrkräftemangel gab, in denen Schulen extrem unterversorgt waren und in denen die Maßnahmen der Pandemie zwischendurch noch hinzu kamen.

    Und der Hinweis ist auch immer, dass man angesichts des Mangels an Lehrkräften keine Verbesserung erwirken könnte.

    Immerhin gab es unter dem Schlagwort „Aufholen nach Corona“ Geld, um pädagogische Mitarbeiter:innen einstellen zu können, diese Verträge sind aber nun ausgelaufen.

    Während du dich mit deinen Aufgaben also gut eingerichtet hast, mit deinen Fächern, an deiner Schulform, mit deinen Ämtern und deiner persönlichen Abgrenzung gut zurecht kommst, können sehr viele andere Lehrkräfte dies nicht schaffen oder umsetzen.

    Und dies ist dem Land bekannt.

    Der Hinweis, das Land handle danach, ist ein Schlag ins Gesicht.

    Ebenso könnte man bei anderen Regeln und Gesetzen fordern, dass der Geschädigte selbst für Abhilfe sorgen muss, indem er selbst eine Lösung sucht.

    Das EU-Recht gilt, damit Arbeitnehmende geschützt werden, nicht dafür, dass sie sich selbst schützen. Wäre das so einfach, bräuchten wir keine Gesetze.

    Welche Lösung gibt es für dieses Problem für die vielen Menschen ohne Haus?

    Es gab auch in Deutschland Ansätze des Akku-Tausches,

    sozusagen statt Tankstelle eine Tausch-Stelle: reinrollen, tauschen, weiterfahren,

    Der Akku würde in der Tausch-Stelle geladen und dann wieder eingesetzt.

    Der Ansatz wurde aber fallen gelassen.

    Arbeitgeber, die zum Teil auch auf Ladeinfrastruktur setzen, ebenso diverse Einkaufshäuser und -parks.

    Sehe ich auch so, und alles, was öffentlich ist, sollte auch entsprechend ausgestattet werden.

    Magellan hatte auch geschrieben, dass es ja die, die es können, den eigenen Kindern beibringen könnten, dann wäre mehr Platz in den Kursen für die anderen Kinder.

    Das ist die Sichtweise einer Lehrkraft im Brennpunkt.

    Genauso könnten ja die, die die Möglichkeit haben, intellektuell, finanziell, organisatorisch, auch ….

    Hier kann man ganz vieles einsetzen, auch außerschulisches, das helfen würde, damit es allen besser geht/ dass es mit den Kindern im Brennpunkt besser läuft/ dass man gesellschaftlich ein stärkeres Miteinander fördern würde…

    Soweit kommt es nicht,

    denn es scheint ja schon nicht möglich und finanzierbar, die 2. Kraft für das Schulschwimmen fest zu verankern oder die 3. Kraft für das Schulschwimmen zu stellen.

    Es wird eher so sein, dass weniger Schulen mit den Schüler:innen zum Schwimmen fahren, weil es personell nicht zu stemmen ist, weil keine Lehrschwimmbecken mit entsprechender Bodentiefe vorhanden sind, weil gar kein Schwimmbad in erreichbarer Nähe freie Schwimmzeiten anbieten kann.

    Ich mache es komplett anders und sehr viel weniger als früher.

    Es ist eher so, dass es zeitweilig, das heißt in Mathe in Übungsphasen, in SU bei bestimmten Themen, Aufgabenpläne gibt (mehr als 1 Woche) und ich dennoch täglich entscheiden kann, ob daran gearbeitet wird oder es für alle/ eine Gruppe etwas anderes gibt.

    Dazu gibt es im Plan freiere Aufgabe (zur Auswahl), wenn man die Pflicht erledigt hat. Insgesamt ist es also sehr gelenkt, aber wer kann und mag, kann viele Freiheiten bekommen.

    Die derzeitige Lerngruppe bildet das nicht ab und braucht sehr, sehr viel Anleitung.

    Wenn die Länder in Einklang mit der EU-Richtlinie ihre Beschäftigten anweisen, die eigene Arbeitszeit zu erfassen und die vorgesehene durchschnittliche Wochenarbeitszeit einzuhalten, dann wird genau dasselbe passieren wie jetzt bereits bei Erfassung der eigenen Arbeitszeit: nämlich nichts. Ok, stimmt nicht ganz. Die Beschäftigten werden dann genau wie jetzt bereits ihre eigene Arbeitszeit entsprechend steuern können und auch müssen sowie mögliche Überlastungen zur Anzeige bringen.

    Das sehe ich anders, der Arbeitgeber muss tätig werden, wenn der Arbeitnehmer den Gesundheitsschutz nicht einhält.

    Die Arbeitszeiterfassung lässt dies sichtbarer werden, die Arbeitgeber sind schon jetzt zur Erfassung und Aufzeichnung der Arbeitszeit verpflichtet, da das EU-Recht gilt.

    diesen Vorkursen oder ähnlichen Förderprogrammen aber - teilweise infolge dieser Tests - viele Kinder zugeführt, die eine Sprachentwicklungsstörung haben.
    Denen schadet das ja in der Regel auch nicht. Aber es reicht eben auch nicht aus, da das Problem viel grundlegender ist und nicht (nur) an zu wenig sprachlicher Anregung liegt.

    Es hilft ja nichts, die Schule hat nur diese Möglichkeit.

    Eine Empfehlung, sich um eine Therapie zu kümmern, ist davon nicht ausgeschlossen, führt aber nur zum Erfolg, wenn die Eltern bereit sind, dem nachzugehen und sich zu kümmern.

    Werden in NRW Kinder, bei denen Förderbedarf festgestellt wird, zum KiTa-Besuch bzw. weitergehenden Fördermaßnahmen verpflichtet?

    Würden die Kinder dann auffällig, würden sie zur Förderung verpflichtet,

    dazu wurde schon vor Jahren die Sprachförderung in die Schulpflicht mit einbezogen.

    Früher gab es pro Kind 1 Stunde und mit einer Kleingruppe konnte man dann tägliche Förderung umsetzen. Das geht heute nur, wenn es mehrere Kinder wären.

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