Woher nimmt man denn die Lehrkräfte?
Das ist Aufgabe der Schulleitung.
Die aber eben die Lehrkräfte auch nicht backen kann, sondern nur verteilt, was sie hat.
In der GS gehört dazu, dass immer alle Kinder betreut/beaufsichtigt sein müssen.
Wenn die Schule so versorgt ist, dass man 1 Lehrkraft pro Klasse hat, ist es also gar nicht möglich, Klassen nach Hause zu schicken, weil eine andere Klasse mit mehreren Personen zum Schwimmen fährt.
Dann steht zwar im Erlass, dass man Gruppen teilen _könnte_, es ist aber praktisch nicht umsetzbar, weil dafür das Personal fehlt.
Haben Grundschulen in BW Personal zur freien Verteilung?
Wie ist das in BY, NRW oder BB?
Wenn die organisierende Lehrperson der Ansicht ist, für die fragliche Gruppe ist mehr als eine begleitende Lehrperson erforderlich, dann KANN SIE DAS VERLANGEN!!! SIE HAT ES ABER NICHT GEMACHT!
Womöglich hat sie gesagt, dass sie nicht allein fahren möchte, weshalb die Referendarin mitgefahren ist?
Oder die Schule fährt statt mit einer Lehrperson, wie vorgesehen, immer schon mit 2 Personen, wobei die Referendarin dann als volle Lehrkraft zählt?
Wenn man durch den Vorfall und durch das Urteil zu dem Schluss kommt, dass EINE Lehrperson für das Schulschwimmen einer Klasse zu wenig ist, sondern dass man dafür 3 Personen je Klasse braucht, damit eine die Schwimmer, eine die Nichtschwimmer und eine weitere die Aufsicht außerhalb des Beckens übernimmt, dann muss das Land entsprechend Personal in die Unterrichtsversorgung setzen.