Das Kinder komplett eigenes Programm benötigen und brauchen, finde ich gar nicht ungewöhnlich, das habe ich ständig in nahezu allen Fächern, dazu I-Hilfen (THA -Teilhabeassistenz?) in weit weniger Fällen.
Die I-Hilfe ist dafür zuständig, dem Kind die Teilhabe zu ermöglichen und bei uns sind sie es (in der Regel), die etwas Neues erklären, die Aufgaben strukturieren, die sich auch immer mal methodisch etwas überlegen. Was sonst sollten die Aufgaben sein?
Das muss man absprechen und es gibt auch Personen, die das nicht können, denen man alles in kleine Häppchen hinlegen muss (meiner Meinung nach sind sie dann nicht der Aufgabe gewachsen und bringen zusätzliche Arbeit statt Erleichterung).
Außergewöhnlich finde ich die Vorstellung, die ich vom besagten Kind entwickle, wobei deine Angaben eher vage sind, klingt nach frühkindlichen Autismus. Ich kenne ein Kind, das in einer anderen Konstellation beschult wird, die Kooperation mit anderen ist sehr begrenzt, für andere Kinder der Klasse aber möglich.
Außergewöhnlich finde ich auch, dass die Therapeutin das Programm vorgibt.
Im HPG würde ich
a) realistische Ziele ansetzen, die auch zu leisten sind: hier klingt es nach Teilhabe, nicht aber nach dem Anspruch für Förderbedarf Lernen,
b) die Bedingungen genau absprechen, denn in einer Klasse bist du nicht die Privatlehrkraft eines Kindes und Teilhabe bedeutet auch nicht, dass dieses Kind vorrangig beschult wird, sondern dass die nächsten Ziele benannt werden, die unter gegebenen Umständen erreichbar erscheinen. Wenn es mehr ist, ist es auch gut. Dazu gehört aber auch, dass die Bedingungen benannt werden.
c) den Rahmen abstecken, dass du Ziele und Materialien bereitstellen kannst, mit denen die i-Hilfe arbeitet. Wenn es spezielles Programm sein muss, müsste doch die Therapeutin dafür bezahlt werden, dass sie mit der I-Hilfe spricht? Oder es braucht eine I-Hilfe mit entsprechender Qualifikation oder die I-Hilfe muss in die Lage gebracht werden (Zeit, Fortbildung, Bezahlung), damit sie sich einarbeiten und mit dem Material arbeiten kann. Es ist nicht eure Aufgabe, zu therapieren, an der Stelle würde ich eine Grenze ziehen: Es ist auch nicht deine Aufgabe, Logopädie oder Physiotherapie durchzuführen, auch wenn Sprache und Bewegung zum Unterricht gehören.
d) Nachsteuern muss möglich sein und Zeit für Absprachen gehören hinzu, für die I-Hilfe muss Zeit bezahlt werden, dass sie Absprachen treffen kann und Materialien anpassen kann. Wenn das Kind so fordernd ist, dass es nebenher nicht möglich ist, muss diese Zeit zusätzlich zur Begleitung bezahlt werden, um der Teilhabe eine Chance geben zu können und das Kind selbst sowie dessen Teilhabe nicht zu gefährden.
Und spätestens an der Stelle würde ich im HPG sagen, dass dies nur in Ausnahmen im Unterricht erfolgen kann, denn die Unterrichtszeit gehört der Klasse und deine Aufmerksamkeit auch. An der Stelle passt auch die zeitliche Aufrechnung: wenn du mit jeder I-Hilfe jeden Tag nur 5 min Absprachen triffst, fehlt schon fast eine komplette Unterrichtsstunde. Dazu gehört aber deine SL mit in dein Boot bzw. vorab informiert und es gilt abzuklären, was von dir erwartet wird und wo du die Grenze ziehen musst, da deine Arbeitszeit auch Grenzen hat, die man zumeist überschreitet, aber dennoch irgendwo ein Stopp setzen muss, um handlungsfähig zu bleiben.