Beiträge von Palim

    So etwas, wie was?

    Briefwahl kann man hier auch vor Ort machen, man bekommt alle Unterlagen ausgehändigt und kann es gleich ausfüllen oder mitnehmen.

    Wenn man am Wahltermin verhindert ist, z.B. verreist oder eine OP ansteht, hat man es dann vorab erledigt. Das ist doch gut, dass es diese Möglichkeit gibt.

    Auch wenn man länger braucht um zu lesen oder wenig mobil ist, ist dies eine gut Option.

    Noch ein Nachtrag:

    Ich denke, es ist sinnvoll, mit offenen Karten zu spiel und darauf zu verweisen, dass du gerade erst zurück bist.

    Vermutlich reagieren Land und ggf. Dezernent nicht ganz glücklich, wenn du keine feste Anstellung suchst, sie suchen ja dringend Lehrkräfte und haben die offenen Stellen im Blick, die sie besetzen müssen.

    Von den Absolvent:innen aus ist es aber derzeit so, dass sie sich die Stellen aussuchen können. Nicht wenige warten ab auf eine gute Stelle. So bleiben die ausgeschriebenen Stellen in weniger beliebten Regionen/Schulen weiterhin offen, die Junglehrkräfte überbrücken und warten 1-2 Jahre auf eine bessere Gelegenheit. Das Land versucht über die Ausschreibungen, die Versorgung in der Fläche zu verbessern, die Kandidaten versuchen, für sich das Optimale herauszuholen, das trifft nicht immer auf Gegenliebe.

    Setz dich auf die Liste für Vertretungen und gib möglichst genau an, wo du arbeiten wollen würdest. Geh davon aus, dass du dann unentwegt Anrufe erhältst und dir aussuchen kannst, was du annehmen möchtest. Auch ich kenne diese Listen mit 60 Personen, von denen nicht eine in Frage kommt oder zur Verfügung steht.

    Alternativ kannst du dich an umliegenden Schulen per Mail erwerben oder Interesse bekunden, wenn dann Bedarf besteht, werden die SL sich melden und raten, was zu tun ist, damit es mit der Anstellung auch klappt.

    Davon abgesehen könntest du sogar auch beim Dezernenten fragen.

    Im Eis-online-Portal kannst du ja einsehen, welche Schulen derzeit noch offene Stellen haben, für gymnasiales Lehramt sind es noch über 50, die ersten Bewerbungsrunden sind schon längst erledigt, man kann aber auf die freien Stellen jederzeit einsteigen. Andere Runden und auch Abordnungsverfahren laufen noch. Vertretungen werden nach den Sommerferien neu bei Eis-online eingestellt, es gibt aber auch schon jetzt Schulen, die wissen, dass ihre Versorgung nicht ausreicht, sodass sie auf Vertretungen angewiesen sind und die sie sich am besten noch selbst backen mögen. Deshalb ist das Melden bei Schulen oder beim Dezernenten auch eine Option.

    Dein Hinweis auf fehlende Zusatzbedarfsstunden ist falsch. In Niedersachsen erhalten die Schulen sogenannte 403-er Stunden (Std. für Schulen mit einem hohen Anteil an Schülern mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt ES). Weiterführende Schule erhalten pro Schüler mit einem Förderbedarf drei zusätzliche Förderschulstunden. Ob die erteilt werden können, steht auf einem anderen Blatt. Um Unterrichtsversorgung geht es hier aber nicht.

    Die Zusatzbedarfe kann man beantragen, wenn man entsprechende Schülerzahlen vorweisen kann. Man bekommt mit entsprechendem Einzugsgebiet auch welche, also 1-2 pro Woche pro Schule. Wie viel hilft das und wie viele Stunden bleiben davon übrig? Zusatzbedarfe werden bei Lehrkräftemangel ersatzlos gestrichen.

    Um die Unterrichtsversorgung geht es somit auch immer: wenn Stunden nur auf dem Papier stehen, die Inklusion aber ohne umgesetzt werden muss, ist das die Realität und zeigt die Wertschätzung oder die Wichtigkeit von Inklusion.

    Dass weiterführende Schulen pro Kopf Stunden bekommen müssten, wird nicht der Grund sein, weshalb Lehrkräfte in Klasse 2 unbedingt endlich die Überprüfung ansetzen. Warum sollte ich mir diese Arbeit für ein scheinbares Gutachten mit gefälschten Angaben machen, wenn ich doch gar nichts davon hätte?

    Dieser Etikettierungs-Kram ist völlig aus der Luft gegriffen, ein simpler Erklärungsansatz auf dem Rücken der Lehrkräfte, um nicht auf die reellen Verhältnisse schauen zu müssen und Verbesserungen erwirken zu müssen.

    Als Grundschullehrkraft sieht man keine Stunde mehr, die Kinder aber verbleiben zu großen Teilen an den Schulen, ESE-Schulen sind selten, LE-Klassen gibt es schon lange keine mehr, generell müssen die Eltern zustimmen, wählen aber häufig erst einmal die Grundschule, warten ab, wie es läuft und orientieren sich zur 5. Klasse neu.

    Der Grund für eine Meldung ist immer, dass das Kind über lange Zeit große Schwierigkeiten hat, die mit den Maßnahmen der Schule nicht aufzufangen sind und die ab Klasse 3 das Aussetzen der Note bedingen (Lernen) und den zeildifferenten Unterricht genehmigen.

    ESE-Gutachten kann man zuvor stellen, hat aber auch da keine zusätzliche Förderung zu erwarten, allerdings sind auch die Bewilligungen von I-Hilfen immer wieder an Bedingungen geknüpft, die nicht immer transparent sind ( benötigt man einen schulischen ESE-/GE-Bescheid?)

    Nein, NDS hatte auch nicht an Fronleichnahm frei,

    noch 3 Wochen (mit dieser) bis zu den Sommerferien.

    Ich bin so froh, wenn die vielen Sachen bis dahin erledigt sind und es eine Pause gibt. Sommerferien kommen immer so plötzlich und die letzten Wochen sind immer besonders aufwändig.

    Ich habe meinen Teil schon bei N4t geschrieben.

    Das Land NRW hat vorgegeben, dass es das Ettiketierungs-Dilemma gäbe. Das steht schon im Auftrag des Gutachtens.

    Es wurden Wissenschaftler:innen gefunden, die im RAhmen dieses Auftrages

    a) den wissenschaftlichen Diskurs ausgewertet haben

    b) andere Wissenschaftler:innen als Expert:innen befragt haben

    c) Gutachten gelesen und bewertet haben.

    Lehrkräfte wurden nicht befragt.

    An den Gutachten wurde einiges kritisiert, letztlich setzt doch aber das Land die Vorgaben für die Gutachten. An diesen Vorgaben orientieren sich die Lehrkräfte.

    Es würde fehlen, dass das System und die Ressourcen nicht beleuchtet werden.

    In NDS muss man als Lehrkraft im Rahmen des Gutachtens belegen, dass man alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft hat. Man legt also dar, welche Förderschritte man bereits 1-2 Jahre lang durchgeführt hat, ohne dass es zielführend war und das Kind dem Regelunterricht im Ansatz folgen kann. Würde man schreiben, dass man keine Ressourcen hatte und das Kind nur in der Ecke gesessen hätte, würde der Unterstützungsbedarf sicher nicht festgestellt werden. Mit Förderplänen und Arbeitsproben, die in der Akte enthalten sind, muss man dies belegen, auch die Zeugnisse werden mit eingereicht. Würde eine Lehrkraft das Gutachten entgegen der Leistungen des Kindes anstreben, müsste die Lehrkraft ja die Förderpläne und die Zeugnisse fälschen.

    Meiner Beobachtung nach gibt es mehr Kinder mit Unterstützungsbedarf.

    - Kinder haben wirklich Defizite, Familien fangen dies nicht auf, da sie den Bedarf nicht sehen, nicht verstehen oder dem nicht begegnen können.

    - Lehrkräfte kennen sich besser aus, da sie durch die Inklusion und FoBi sensibilisiert und geschult sind.

    - Förderung und Ressourcen gibt es in den Schulen nicht, dafür aber mehr Herausforderungen.

    - Immer mehr Unterricht wird durch Vertretungen abgedeckt.

    Aber das alles stand gar nicht zur Debatte. Das Land wollte wohl über das Gutachten ankündigen, dass

    a) die Überprüfungsverfahren geändert werden

    und

    b) die Ressourcen nicht reichen, nicht aufgestockt werden und in Zukunft von den Förderschulen zu den Regelschulen verschoben werden sollen

    und

    c) die Lehrkräfte die "Freiheit" bekommen, es zu richten. (Hinterher besagt dann wieder ein Gutachten, dass die Lehrkräfte schlecht arbeiten).

    Der Landesrechnungshof in NDS hat übrigens schon vor Jahren kritisiert, dass in diese Verfahren mehr als 40 Lehrerstunden je Verfahren in Anspruch nehmen und dass dies angesichts der hohen Quote positiver Bescheide verschwendet ist, wenn doch die Regelschullehrkräfte so zielsicher diagnostizieren. Da in dem Schreiben aus NRW auch der Landesrechnungshof genannt wird, muss es auch in NRW dazu eine Äußerung gegeben haben.

    In Niedersachsen haben Eltern überhaupt kein Mitspracherecht bei dem Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs. Sie können einen solchen weder verhindern, aufheben oder einfordern. Das läuft alles schulintern. Eltern werden lediglich informiert. Außerdem werden in Niedersachsen Zusatzbedarfstunden u. a. an die Anzahl der Kinder mit Förderbedarf gekoppelt vergeben. Das verleitet schon die eine oder andere Schule, ein paar Gutachten mehr zu verfassen.

    Das stimmt überhaupt nicht.

    1. Eltern werden über das Einleiten des Verfahrens informiert, in der Regel hat es zuvor bereits Gespräche gegeben.

    2. Im Rahmen des Gutachtens gibt es ein Anamnese-Gespräch.

    3. Wenn möglich können Eltern Gutachten, Berichte oder anderes von Ärzt:innen, Therapeut:innen einreichen und diese werden dann auch im Gutachten berücksichtigt.

    4. Das verfasste Gutachten geht den Eltern vorab schriftlich zu. Anschließend können sie eine Förderkommission beantragen, die dann tagt.

    5. Innerhalb der Kommission können die Eltern sich zum Verfahren und zum Gutachten äußeren und sagen, was sie dazu sagen möchten. Dies wird im Protokoll genau so aufgenommen. Das Protokoll wird auch von den Eltern unterschrieben.

    6. Die Akte geht mit dem Protokoll an die Landesschulbehörde, die letztlich entscheidet. Die Eltern erhalten den Bescheid mit Angaben zu Möglichkeiten des Widerspruchs.

    (7. Dem Widerspruch kann/wird stattgegeben.)

    8. Besteht ein Unterstützungsbedarf muss dieser halbjährlich in der Klassenkonferenz (Zeugniskonferenz) angesprochen, erörtert und bestätigt werden. Und ja, in NDS sitzen Elternvertreter:innen in diesen Konferenzen. (Diskussionen dazu bitte im anderen Thread weiterführen.)

    9. Die Eltern des Kindes können beantragen, dass ein festgestellter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf erneut überprüft wird. Auf Antrag der Eltern erfolgt somit ein neues Verfahren.

    Dazu kommt:

    Das Verfahren läuft nicht schulintern.

    Die Schulleitung der Regelschule bestimmt eine Lehrkraft, zumeist die Klassenlehrerin.

    Die Schulleitung der (betreffenden) Förderschule bestimmt eine Lehrkraft. Diese kann an dieser Schule tätig sein, muss sie aber nicht. Die Förderschullehrkraft spricht mit den Eltern und mit dem Kind. Sie sammelt Informationen und verschafft sich ein Bild über das Kind in der Klasse und auch über die Leistungen, die das Kind in 1:1-Situation erbringen kann.

    Und:

    Zusatzbedarfsstunden gibt es nur in wenigen Fällen:

    Für die Schwerpunkte Lernen, Sprache und ESE gibt es keine zusätzlichen Stunden.

    Für die Schwerpunkte KME, Hören und Sehen kann es 3 Stunden geben, diese können aber oft nicht erteilt werden, weil die Schulen im Flächenland nicht durch die Lehrkräfte erreicht werden können. Die Fahrzeit frisst die Förderzeit auf. Dann gibt es eine Beratung durch den Mobilen Dienst, ggf. jährliche Besuche.

    Für den Schwerpunkt GE gibt es bis zu 5 Stunden, auch diese stehen auf dem Papier, kommen in den Schulen aber nicht immer an.

    Gerade für das GE-Gutachten müssen einige Unterlagen vorliegen. Es ist ja nicht so, dass man einem Kind eine geistige Beeinträchtigung einfach so bescheinigen könnte.

    Ich habe irgendwann Aufgaben zusammengestellt, die sind nun schon älter, bestimmt gibt es Neueres.

    Wir hatten ein ähnliches Projekt alle 4 Jahre und so konnte man die Aufgaben immer wieder einsetzen. Irgendwann hatten wir einen Ordner mit Material passend zu allen Klassenstufen und vielen Fächern zusammengetragen.

    Mit den Aufgaben gab es mehr Ruhe in den Klassen, aber es war auch flexibel, wenn man für die Aufführung noch etwas vorbereiten musste oder das Üben anders verteilt wurde.

    ehe wir eine Situation wie mit Anne Spiegel oder Christine Lambrecht erleben werden.

    Ich kann mich gar nicht daran erinnern, dass es eine Situation gab, in denen die beiden faschistisches Gedankengut verbreitet haben.

    Du kannst es gerne darlegen, aber vermutlich ist auch das wieder nur einer deiner Ansätze, den Rechtsextremismus zu relativieren.

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