Dass nicht alle getestet sind.
Warum ist das falsch?
Für NDS:
Ist das Kind vor der Einschulung nicht hinreichend aufgefallen und außerschulisch diagnostiziert und deshalb erst einmal eingeschult, gibt unser Inklusions-Büro vor, dass man erst Mitte Klasse 2 ein Verfahren eröffnen darf, um das Gutachten zu erstellen (Bedarf Lernen und alles, was man darauf schieben kann).
Das ist wie vor der Einführung der Inklusion, da durfte man es auch erst Mitte der 2. Klasse anstreben.
Weil es diese Bestimmungen nun gibt, beginnen extrem viele Verfahren im Februar und die zuständige FöS-SL stellt fest, dass die Lehrkräfte es nicht leisten können. Also wartet man bis ins 3. Schuljahr, bevor es einen Bescheid gibt.
Bis dahin muss das Kind offiziell zielgleich unterrichtet werden, was nicht geht, wenn ein Kind Unterstützungsbedarf hat.
Neue Stimmen aus dem gleichen Büro sagen, man müsse „mindestens 2 Jahre“ das Kind beobachten und fördern.
Zusätzliche Hürden gibt es, wenn das Kind anderer Herkunftssprache ist oder eine medizinisch nachweisbare Beeinträchtigung hat, die aber nicht ärztlicherseits bescheinigt ist, weil die Eltern nicht zum Arzt gehen (wollen).
Für NDS stimmt es definitiv, dass Kinder in den Klassen sitzen, die man als „ungetestete Förderschüler“ bezeichnen könnte, weil sie ggf. zwar von den Lehrkräften der Regelschule oder den zugewiesenen FöS-Lehrkräften in Teilbereichen getestet wurden, man aber kein Gutachten erstellen darf.
Übrigens bleiben diese Schüler:innen ohnehin in den GS-Klassen, da die FöS-Lernen im Grundschulbereich längst ausgelaufen ist. Sie werden dort zieldifferent unterrichtet. Für den Klassenteiler zählen sie doppelt, allerdings erst, wenn der Bescheid vorliegt und dann ein neues Schuljahr beginnt (traps, traps).