Beiträge von Palim

    Nein, NDS hatte auch nicht an Fronleichnahm frei,

    noch 3 Wochen (mit dieser) bis zu den Sommerferien.

    Ich bin so froh, wenn die vielen Sachen bis dahin erledigt sind und es eine Pause gibt. Sommerferien kommen immer so plötzlich und die letzten Wochen sind immer besonders aufwändig.

    Ich habe meinen Teil schon bei N4t geschrieben.

    Das Land NRW hat vorgegeben, dass es das Ettiketierungs-Dilemma gäbe. Das steht schon im Auftrag des Gutachtens.

    Es wurden Wissenschaftler:innen gefunden, die im RAhmen dieses Auftrages

    a) den wissenschaftlichen Diskurs ausgewertet haben

    b) andere Wissenschaftler:innen als Expert:innen befragt haben

    c) Gutachten gelesen und bewertet haben.

    Lehrkräfte wurden nicht befragt.

    An den Gutachten wurde einiges kritisiert, letztlich setzt doch aber das Land die Vorgaben für die Gutachten. An diesen Vorgaben orientieren sich die Lehrkräfte.

    Es würde fehlen, dass das System und die Ressourcen nicht beleuchtet werden.

    In NDS muss man als Lehrkraft im Rahmen des Gutachtens belegen, dass man alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft hat. Man legt also dar, welche Förderschritte man bereits 1-2 Jahre lang durchgeführt hat, ohne dass es zielführend war und das Kind dem Regelunterricht im Ansatz folgen kann. Würde man schreiben, dass man keine Ressourcen hatte und das Kind nur in der Ecke gesessen hätte, würde der Unterstützungsbedarf sicher nicht festgestellt werden. Mit Förderplänen und Arbeitsproben, die in der Akte enthalten sind, muss man dies belegen, auch die Zeugnisse werden mit eingereicht. Würde eine Lehrkraft das Gutachten entgegen der Leistungen des Kindes anstreben, müsste die Lehrkraft ja die Förderpläne und die Zeugnisse fälschen.

    Meiner Beobachtung nach gibt es mehr Kinder mit Unterstützungsbedarf.

    - Kinder haben wirklich Defizite, Familien fangen dies nicht auf, da sie den Bedarf nicht sehen, nicht verstehen oder dem nicht begegnen können.

    - Lehrkräfte kennen sich besser aus, da sie durch die Inklusion und FoBi sensibilisiert und geschult sind.

    - Förderung und Ressourcen gibt es in den Schulen nicht, dafür aber mehr Herausforderungen.

    - Immer mehr Unterricht wird durch Vertretungen abgedeckt.

    Aber das alles stand gar nicht zur Debatte. Das Land wollte wohl über das Gutachten ankündigen, dass

    a) die Überprüfungsverfahren geändert werden

    und

    b) die Ressourcen nicht reichen, nicht aufgestockt werden und in Zukunft von den Förderschulen zu den Regelschulen verschoben werden sollen

    und

    c) die Lehrkräfte die "Freiheit" bekommen, es zu richten. (Hinterher besagt dann wieder ein Gutachten, dass die Lehrkräfte schlecht arbeiten).

    Der Landesrechnungshof in NDS hat übrigens schon vor Jahren kritisiert, dass in diese Verfahren mehr als 40 Lehrerstunden je Verfahren in Anspruch nehmen und dass dies angesichts der hohen Quote positiver Bescheide verschwendet ist, wenn doch die Regelschullehrkräfte so zielsicher diagnostizieren. Da in dem Schreiben aus NRW auch der Landesrechnungshof genannt wird, muss es auch in NRW dazu eine Äußerung gegeben haben.

    In Niedersachsen haben Eltern überhaupt kein Mitspracherecht bei dem Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs. Sie können einen solchen weder verhindern, aufheben oder einfordern. Das läuft alles schulintern. Eltern werden lediglich informiert. Außerdem werden in Niedersachsen Zusatzbedarfstunden u. a. an die Anzahl der Kinder mit Förderbedarf gekoppelt vergeben. Das verleitet schon die eine oder andere Schule, ein paar Gutachten mehr zu verfassen.

    Das stimmt überhaupt nicht.

    1. Eltern werden über das Einleiten des Verfahrens informiert, in der Regel hat es zuvor bereits Gespräche gegeben.

    2. Im Rahmen des Gutachtens gibt es ein Anamnese-Gespräch.

    3. Wenn möglich können Eltern Gutachten, Berichte oder anderes von Ärzt:innen, Therapeut:innen einreichen und diese werden dann auch im Gutachten berücksichtigt.

    4. Das verfasste Gutachten geht den Eltern vorab schriftlich zu. Anschließend können sie eine Förderkommission beantragen, die dann tagt.

    5. Innerhalb der Kommission können die Eltern sich zum Verfahren und zum Gutachten äußeren und sagen, was sie dazu sagen möchten. Dies wird im Protokoll genau so aufgenommen. Das Protokoll wird auch von den Eltern unterschrieben.

    6. Die Akte geht mit dem Protokoll an die Landesschulbehörde, die letztlich entscheidet. Die Eltern erhalten den Bescheid mit Angaben zu Möglichkeiten des Widerspruchs.

    (7. Dem Widerspruch kann/wird stattgegeben.)

    8. Besteht ein Unterstützungsbedarf muss dieser halbjährlich in der Klassenkonferenz (Zeugniskonferenz) angesprochen, erörtert und bestätigt werden. Und ja, in NDS sitzen Elternvertreter:innen in diesen Konferenzen. (Diskussionen dazu bitte im anderen Thread weiterführen.)

    9. Die Eltern des Kindes können beantragen, dass ein festgestellter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf erneut überprüft wird. Auf Antrag der Eltern erfolgt somit ein neues Verfahren.

    Dazu kommt:

    Das Verfahren läuft nicht schulintern.

    Die Schulleitung der Regelschule bestimmt eine Lehrkraft, zumeist die Klassenlehrerin.

    Die Schulleitung der (betreffenden) Förderschule bestimmt eine Lehrkraft. Diese kann an dieser Schule tätig sein, muss sie aber nicht. Die Förderschullehrkraft spricht mit den Eltern und mit dem Kind. Sie sammelt Informationen und verschafft sich ein Bild über das Kind in der Klasse und auch über die Leistungen, die das Kind in 1:1-Situation erbringen kann.

    Und:

    Zusatzbedarfsstunden gibt es nur in wenigen Fällen:

    Für die Schwerpunkte Lernen, Sprache und ESE gibt es keine zusätzlichen Stunden.

    Für die Schwerpunkte KME, Hören und Sehen kann es 3 Stunden geben, diese können aber oft nicht erteilt werden, weil die Schulen im Flächenland nicht durch die Lehrkräfte erreicht werden können. Die Fahrzeit frisst die Förderzeit auf. Dann gibt es eine Beratung durch den Mobilen Dienst, ggf. jährliche Besuche.

    Für den Schwerpunkt GE gibt es bis zu 5 Stunden, auch diese stehen auf dem Papier, kommen in den Schulen aber nicht immer an.

    Gerade für das GE-Gutachten müssen einige Unterlagen vorliegen. Es ist ja nicht so, dass man einem Kind eine geistige Beeinträchtigung einfach so bescheinigen könnte.

    Ich habe irgendwann Aufgaben zusammengestellt, die sind nun schon älter, bestimmt gibt es Neueres.

    Wir hatten ein ähnliches Projekt alle 4 Jahre und so konnte man die Aufgaben immer wieder einsetzen. Irgendwann hatten wir einen Ordner mit Material passend zu allen Klassenstufen und vielen Fächern zusammengetragen.

    Mit den Aufgaben gab es mehr Ruhe in den Klassen, aber es war auch flexibel, wenn man für die Aufführung noch etwas vorbereiten musste oder das Üben anders verteilt wurde.

    ehe wir eine Situation wie mit Anne Spiegel oder Christine Lambrecht erleben werden.

    Ich kann mich gar nicht daran erinnern, dass es eine Situation gab, in denen die beiden faschistisches Gedankengut verbreitet haben.

    Du kannst es gerne darlegen, aber vermutlich ist auch das wieder nur einer deiner Ansätze, den Rechtsextremismus zu relativieren.

    Es traut sich keiner?

    Was ist das denn für ein Quatsch?

    Es sind die Spitzenkandidaten, die auf der Spitze des Eisbergs sitzen,

    da geht es nicht um 2 einzelne Verirrte,

    sondern um genau die, die die Richtung in der Partei maßgeblich bestimmen.

    . Für NDS gilt ganz klar, dass Gelder in Zusammenhang mit Schulfahrten auch über das Schulgirokonto zu laufen haben. Dass das also durchaus geht, ist offensichtlich.

    Aber selbst in NDS ist die Regelung nicht einfach umsetzbar, wenn es darum geht, dass Lehrkräfte auf der Fahrt etwas bezahlen sollen.

    Da gibt es auch Konstrukte, dass die Lehrkräfte selbst das Geld vom privaten Geld vorstrecken, alternativ müssten sie eine größere Summe bar mitnehmen.

    Im Grunde soll viel Geld in die Schulen fließen.

    Ich dachte, der Sozialindex in NRW hätte schon vor dem Bundesgeld zu einer anderen Versorgung geführt. Wozu sonst gab es den Sozialindex vorher?

    NDS führt ihn nun ein ... wirklich Genaues weiß man noch nicht.

    Dass die Schulen, die besser gestellt sind, leichter Personal finden und halten, ist schon jetzt so. Wenn die Ausstattung an den anderen Schulen aufgewertet würde, hätte man ja vielleicht eine Chance, mehr Personal zu halten.

    GL-Schulen müssen einen bestimmten Schlüssel an AOSF-Schülerinnen aufnehmen und bekommen dafür Stellen für Multiprofessionelle Teams und z.B. kleinere Klassengrößen. Oft gibt es dafür aber kein Personal.

    So, wie du es schreibst, gibt es entweder keine festen Vorgaben (x SuS, y LuL) oder die Vorgaben werden durch den Mangel nicht erfüllt, sodass die Schulen es irgendwie trotzdem schaffen sollen.

    Ich denke immer, ich kann die SuS ja nicht einfach auf den Flur oder auf die Straße stellen, Es gibt auch keine Wartezeit außerhalb oder ein Vertrösten, man muss es jeden Tag regeln.

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