Beiträge von Quebec

    Dazu gehört auch, dass Klassenkonferenzen auch von Klassenlehrkräften eingeladen werden können - so ist es zumindest in NDS.

    Die SL muss einladen, wenn es um Ordnungsmaßnahmen gehen soll, was hier auch angemessen erscheint, zumindest nach deiner Darstellung.

    Will die SL nicht einladen, kann man dennoch KK ansetzen und sämtliche verfügbaren Erziehungsmaßnahmen besprechen, festsetzen und damit auch dokumentieren. Gegen Erziehungsmaßnahmen kann man keinen Widerspruch einlegen.

    Auch in NRW gehört dazu Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, Nacharbeit unter Aufsicht ober Aufgfaben, die das Fehlverhalten verdeutlichen.

    Zudem wird ja auch in einer solchen Konferenz verlesen, was vorgefallen ist und es erscheint im Protokoll. Und es wird von Maßnahme zu Maßnahme deutlich und über die Protokolle festgehalten, dass die Maßnahmen nicht zielführend sind, sodass andere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Störungen des Unterrichts und Gefährdung von Personen einzuschränken.

    Ja, das ist in der Tat eine Idee. Dass die KL einlädt. Ich werde sie darauf ansprechen

    Ich habe heute nochmal nachgefragt. Das Kind ist im ersten Schuljahr bereits getestet worden. Nicht auf ASS aber da gab es andere Auffälligkeiten. Und eben aufgrund dieser Auffälligkeiten ist nach § 45 (?) zu einer Begleitung geraten worden bzw. diese ist genehmigt worden.

    Ja, du hat Recht. Es hat noch keine Konferenz stattgefunden. Da gibt es einen Grund, den kann ich nur per PN nennen.

    Und zu deinem dritten Punk: wir Lehrer haben eine Idee, was wir machen können / wollen. Reicht das? Ich denke, den Rest kannst du dir denken

    Nein, wir unterrichtenden Lehrer in der Klasse sehen das auch nicht anders als du. Es kann nicht sein, dass dieses Kind eine Extrawurst bekommt. Und egal ob mit oder ohne Diagnose: Schulregeln gelten für alle Kinder

    Ich danke euch alle für euren Input. Wir als unterrichtende Kollegen sehen es genauso wir ihr. Dass ich so verzweifelt bin liegt daran, dass uns aktuell die Unterstützung bei diesem Kind fehlt. Also Unterstützung auf höchster Ebene in der Schule... Die Eltern sind leider ein Totalausfall. Mehr mag / kann / darf ich hier nicht schreiben.

    Ihr habt mir nochmal Mut gegeben, das nicht alles so hinzunehmen, wie es jetzt läuft.

    Der Lehrerrat ist involviert, das mit der Anzeige werde ich angehen und dann werden wir uns wohl gemeinsam zusammenschließen mit den unterrichtenden Lehrkräften.

    Wie bereits mehrfach erwähnt, kann ich hier nicht alles hinschreiben da ich nicht weiß, ob nicht eventuell auch ein Elternteil mitliest.

    Ich werde meinen Ausgangspost nun löschen, um zu vermeiden, dass man mich direkt erkennt.

    In meiner Welt: Autismus-Spektrums-Störung.

    Ob der TE das damit meint, weiß ich nicht. Ob er es selbst weiß, weiß ich auch nicht. Denn es handelt sich ja offenbar um eine sog. "Lehrerzimmer-Diagnose". Auch "Flurfunk-Diagnose" genannt. Praktisch, spart dir den Kinder- und Jugendpsychiater, das Jugendamt und die Schulbegleitung arbeitet umsonst.

    Der / die TE meint genau das damit: Autismus-Spektrum-Störung. Und nein, offiziell weiß ich es nicht. Aber wir haben eine Sonderpädagogin, die extra abgeordnet ist, wir haben Kontakt mit dem Autismus-Beauftragten der Region / des Kreises , der regelmäßig in unsere Schule kommt. Reicht dir das als Entkräftigung? Und es ist keine reine Lehrerzimmer-Diagnose. Ich finde es sehr anmaßend von dir, das "Problem" jetzt so kleinzureden oder uns als Kollegium zu unterstellen, dass WIR die Diagnosen stellen. Machen wir nicht. Du kannst mir glauben, dass wir die richtigen Leute im Boot haben (siehe meine ersten Beiträge).

    Quebec zieht bitte einfach die Ordnungs- und Erziehungamassnahmen hart durch und zeigt Beleidigungen an.

    Solange da keine Diagnose steht, können die Eltern sonst wie auf ASS vermuten und auch schon zurücklehnen weil ihr das mit euch machen lasst. Erhöht den Leidensdruck auf die Eltern, schon alleine um eine Diagnose zu bekommen sie offiziell bestätigt ist und mit der ihr als Schule dem Kind ganz anders helfen könnt/müsst.

    Die Überlastungsanzeige macht nur richtig Sinn wenn ihr mit mehreren Kollegen diese stellt. Nur so kommt die nächst höhere Instanz in die puschen.

    Es gibt halt noch einen anderen Grund, der es erheblich erschwert. Den kann ich hier nicht schreiben. Bei Interesse gerne PN.

    Für mich absolut unverständlich. Es müssen Ordnungsmaßnahmen folgen.

    Allein, dass sich Lehrer beleidigen lassen. Strafantrag bei der Polizei bei fehlender Einsicht, Ordnungsmaßnahme. Und das jedes einzelne Mal. Kein Zögern, kein Warten. Es muss immer sofort eine Konsequenz folgen mit möglichst wenig zeitlicher Verzögerung. Den Strafantrag stellt man ja privat, unabhängig von der Schule. Das geht auch online ohne großen Aufwand.

    Es ist schade, dass ihr nicht die nötige Unterstützung erhaltet. Offensichtlich dominiert hier mal wieder die Angst vor Beschwerden und Klagen. Da ist es dann doch "besser", die Lehrerschaft leiden zu lassen.

    Wieso sollte der Junge auch sein Verhalten ändern? Er hat die volle Aufmerksamkeit, alle schauen auf ihn. Er kann machen, was er will. Grenzen werden ihm nicht gesetzt. Er genießt diesen Zustand in vollen Zügen - und eure Schule lässt es zu. Pädagogisches Handeln sieht anders aus.

    Danke, du sprichst mir aus der Seele. Der letzte Abschnitt trifft es auf den Punkt. Sehe ich ganz genauso. Sehen meine Kollegen genauso.

    Eine Frage habe ich zum Strafantrag. Das geht auch bei einem unter 14jährigen? "Einfach so"? Ich bin davon ausgegangen, dass das nicht möglich ist. Danke für den Tipp.

    Ich finde es schlimm, dass keine Klassenkonferenz erfolgt und keine Maßnahmen umgesetzt werden.

    Unsere Erfahrung ist, dass diese Dokumente auch für das Jugendamt stichhaltig sind und dadurch vieles schneller möglich wird.

    Alles andere wird womöglich als "ist nicht so schlimm" verbucht.

    Ich finde es auch schlimm. Mittlerweile ist der LR involviert. Ich hoffe auf eine Konferenz.

    Ja, und dann braucht es halt ein Gutachten vom KiJuPsych, damit das Amt zustimmt. Wer zahlt denn die SB und von welchem Träger kommt sie?

    Das wird vom Jugendamt bezahlt. Der Träger hat gewechselt. Den Namen des Trägers schreibe ich jetzt nicht hier rein :) Bei Interesse (falls relevant) gerne PN

    Es gibt auch viele Förderschulen mit Regelschullehrplan.

    Für mich klingen die Schilderung deutlich nach einem sonderpädagogischen Förderbedarf im emotional-sozialen Schwerpunkt.

    Ich dachte, es gibt noch gar keine Diagnose? Und selbst wenn es einige Diagnose gibt, heißt das doch nicht, dass man nicht an den Auffälligkeiten arbeiten kann (im Gegenteil) oder dass der Schüler deshalb alles darf?

    Es gibt den begründeten Verdacht. Das hat dem Jugendamt gereicht, eine Begleitung zu stellen (warum auch immer)

    Danke dir. Ich habe Kontakt mit dem Lehrerrat aufgenommen. Mal sehen, ob die mich unterstützen, Ich habe jetzt erst mal auf Fürsorgepflicht argumentiert. Aber es ist eine Idee, das mit der Überlastungsanzeige zu probieren. Ich danke dir sehr

    ASS ist generell kein Grund, ein Kind der Schule zu verweisen.

    Anders ist es aber, wenn ein Kind laufend nachhaltig den Schulalltag stört und sich und andere gefährdet.

    Dafür braucht es keine Diagnose, sondern Dokumentation und Klassenkonferenz.

    Genau. Und genau so eine Konferenz hat leider (trotz akribischer Dokumentation) noch nie stattgefunden. Da eben das Verhalten auf die ASS zurückgeführt wurde und es somit von oberster Instanz an unserer Schule es dann anscheinend nicht für eine Konferenz reicht.

    Mich wundert, dass die andren Eltern noch nichts unternommen haben, wenn es da so krass abgeht.

    Zeigt der Schüler denn entsprechende Leistungen? Schreibt er Tests mit?

    Und mich würde auch interessieren, wie das Kind an eine Schulbegleitung kommt, so ganz ohne Diagnose.

    In Bayern braucht es dazu ein Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters, die Eltern beantragen beim Jugendamt damit dann die Schulbegleitung.

    Es kommt an eine Begleitung, weil sein Verhalten so extrem ist. Die anderen Eltern und die Kinder sind sehr verständnisvoll. Teils zu verständnisvoll ...

    Kinder und Jugendliche mit Autismusspektrum neigen meiner Erfahrung nach zu für uns extremem Verhalten, z.B. wenn sie Reizüberflutet sind.

    Daher wäre eine Frage, wie kann man dies im Rahmen des Unterrichts verhindern. Würde es dem Kind helfen z.B. teilweise mit Kopfhörern oder in einem anderen Raum zu arbeiten etc.

    Also auch ähnlich wie joshija geschrieben hat, schauen, was und wann es gut ist und was vielleicht auslösende Situationen sind.

    Bei akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung sollten meiner Meinung nach zusammen mit Schulleitung und ggf. Eltern, Jugendamt etc. vorab klare Maßnahmen besprochen werden und diese dann auch durchgezogen werden.

    Vielleicht kann er z.B. auch nur Mitschreiben, wenn er daran erinnert wird, dass er mitschreiben sollte. Einen solchen Schüler hatte ich leider auch schon. Er hatte bei uns keine Schulbegleitung mehr, wir haben auch erst nach Wochen erfahren, was eigentlich los ist. Da war er leider schon der Außenseiter der Klasse und all unsere Bemühungen waren leider vergebens, sodass er die Schule dann verlassen hat.

    Das Kind schreibt gar nichts mit. Also nichts. Gar nichts.... :) Wir haben in der kommenden Woche nochmal ein Gespräch, welche Maßnahmen wir überhaupt durchsetzen können. Da die Eltern das schulische System allerdings auch mal torpedieren, wird es schwierig. Den Raum verlässt das Kind leider nicht. Kopfhörer funktionieren nicht. Haben wir auch getestet

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