Würdest du später Einblick in die Abschlussarbeit gewähren? Mich interessiert das Thema privat sehr - ich kann aber keine Erfahrung im eigenen Unterricht bieten.
LG
Würdest du später Einblick in die Abschlussarbeit gewähren? Mich interessiert das Thema privat sehr - ich kann aber keine Erfahrung im eigenen Unterricht bieten.
LG
Bei uns in NRW ist morgen definitiv Hitzefrei; also Kurzstunden und Unterrichtsschluss schon um 11.30 Uhr
Ich habe mir immer eine Kopie geben lassen bzw. auf dem "Anmeldezettel" waren immer Felder, in denen man das Datum der letzten Tetanus etc. Impfung eintragen konnte.
Was wir mit den Daten machen? Gar nichts im Regelfall. Auf der Klassenfahrt herumschleppen und anschließend vernichten oder dem Schüler zurückgeben. Im Ernstfall wird die Kopie dann einem Arzt ausgehändigt.
Danke für eure Rückmeldungen. Ich habe einige sehr überengagierte Anwalt-Eltern, die sich gerne über alle möglichen Dinge "Gedanken" machen. Daher mal meine Frage hier an das Forum, wie ihr das so handhabt.
Natürlich kann man auch alles übertreiben... sehe ich genauso.
Euch einen schönen Tag. Kommt gut durch die Hitze
Bei uns werden die original Impfpässe in der Regel mitgegeben und gesehen hast du ihn doch wegen der Masern-Impfung in der Regel eh schon, wo liegt also das Datenschutzproblem?
Also: gesehen habe ich die Impfausweise meiner Klasse nicht. Das macht wenn überhaupt das Sekretariat (und da wird auch NUR die Masernimpfung nachgewiesen)
Für Klassenfahrten sollte aber m.E. eine Masernimpfung eher weniger relevant sein.
Ich sehe ein grundsätzliches Problem darin, die Impfausweise in vollständiger Kopie einzufordern, da dieser Ausweis sensible Daten enthält.
Mich geht es prinzipiell gar nichts an, ob das Kind gegen weitere Krankheiten geimpft ist oder nicht.
Würde ich die Gehaltsabrechnung der Eltern einfordern, würdet ihr ja auch nicht sagen, ist schon ok, die Frau Québec muss halt sehen, ob die Eltern des Kindes sich die Klassenfahrt leisten können ... ![]()
Bei Klassenfahrten sollte zudem nur die Tetanusimpfung interessieren, richtig? Da würde es wohl reichen, wenn die Eltern versichern, dass das Kind dagegen geimpft ist. Und wenn ein Notfall eintritt, wird im Krankenhaus / beim Arzt meist eh zur Sicherheit noch mal gegen Tetanus nachgeimpft.
Wenn die Eltern mir nun eine Kopie des Ausweises einreichen, müsste ich ihnen dann nicht zumindest in irgendeiner Form noch rückmelden, was ich mit den Daten mache, wie ich sie zu nutzen gedenke und wie lange ich die Kopien aufbewahre?
LG
Guten Abend, liebes Forum,
bei uns stehen demnächst tatsächlich Klassenfahrten an.(Gymnasium, Klasse 6)
Unser alter Vordruck der Schule sieht noch vor, dass von allen Eltern auch eine Kopie des Impfausweises der Kinder mitgegeben werden muss.
Jetzt stelle ich mir die Frage, ob das im Rahmen der DSGVO überhaupt rechtens ist?
Wie handhabt ihr das? Reicht euch die Aussage, dass das Kind bspw. gegen Tetanus geimpft ist (evtl. mit dem Zusatz des Datums) oder lasst ihr euch noch eine Kopie des Ausweises anfertigen?
Besten Dank im Voraus und LG
Wir sind letzte Woche angehalten worden, sämtliche Unterlagen zur Unterrichtsvorbereitung auch zuhause zur Verfügung zu haben. In dem wir entweder die Dienstlaptops mitnehmen, oder mobile Datenträger nutzen (letztes benötigt man wohl auch mit Dienstrechner, oder man sichert alle benötigen Netzlaufwerke vorher auf seinem Dienstrechner...). Teams und Co. darf bei uns aktuell nicht verwendet werden... Im Fall der Fälle sollen wir dann Selbstlernaufgaben über die Moodle bereitstellen.
Ihr habt DIENSTlaptpps? Das ist ja mal krass (positiv). Davon können wir nur träumen.
Hallo
Ich bin auch Stubo an einem Gymnasium mit 1000 Schülern in NRW .
Uns stehen nach Empfehlung unserer BezReg insgesamt 7 entlastungsstunden zu, die uns von der SL auch „ durchgereicht“ also zur Verfügung gestellt werden.
Insgesamt sind es so viele Aufgaben, dass wir uns den Job zu dritt teilen . Wir rotieren daher immer mit den Entlastungen: 2/2/3; 3/2/2 etc, so dass wir alle drei das Gefühl haben, dass es „gerecht“ aufgeteilt ist.
Dir viel Glück
Wir haben relativ "frisch" eine neue Schulleitung. Aktuell ist da sehr viel im Fluss und ich denke nicht, dass es irgendwann mal diesbezüglich Stress geben wird.
Ich habe nur von unserer bisherigen Regelung berichtet - bin aber frohen Mutes, dass sich das bald eh ändert (Und mal am Rande: bisher war ich nicht vor oder nach den Ferien krank)
Du hast echt recht, nur noch 28 Unterrichtstage, zwei Sportfeste und ein Sommerfest. Abgesehen von den ganzen Klassenfahrten, Sportwettkämpfen usw. Ich habe soeben dann schon mal die Sozialverhaltenszeugnisse gekreuzt
Noch 46 Schultage. Dazu noch die Korrektur der schriftlichen Abiprüfungen. Die mündlichen Prüfungen und diverse Konferenzen. Bei euch ist ja schon Land in Sicht. So gut möchte ich es auch haben... Seufz
Naja, der SL kann in "Verdachtsfällen" aber schon ab Tag 1 einen Krankenschein verlangen. Offenbar hat der also doch ein Mitspracherecht.
Also diese Regelung ist vor etlichen Jahren von unserer damaligen Schulleiterin für alle Kolleginnen und Kollegen gefordert worden und alle halten sich bis jetzt dran.
An der Grundschule unseres Kindes wird dies übrigens auch vor oder nach den Ferien verlangt .,.
Bisher habe ich es daher noch nicht in Frage gestellt
Quebec, die sind nicht immer so.
Je näher es aber in Richtung Sommerferien geht, desto mehr verwandeln sich manche Kollegen hier in unausgeglichene Nervenbündel.
Oh Gott, dabei sind es doch noch 10,5 Wochen bis zu den Sommerferien . Wie mag es dann neuen Mitgliedern gehen, die sich 3 Wochen vor den Ferien anmelden ? ![]()
Warum auch? Diese Ferienregelung gilt ja auch nicht für Lehrer.
Bei uns gilt das schulintern schon. Sobald wir vor oder unmittelbar nach den Ferien krank sind, benötigen wir eine Krankschreibung
Wenn du über die Ferien krank geschrieben wärst, kriegst du eh nur dann freie Tage zurück, wenn du in den anderen Ferien nicht mehr genug Zeit hättest, frei zu haben. Das dürfte sehr selten sein.
OT:
ist das tatsächlich so, dass man freie Tage zurück bekommt? Das ist ja echt interessant. Ich war 6 Wochen nach einer OP krank geschrieben und das zog sich auch über die Herbstferien... Wo kann ich das denn nachlesen ?
Lg
OP ist doch sowas von keine Lehrerin. Schwachsinn
Gut schlussgefolgert. Ich bin ein lästiger Papa oder eine lästige Mana, die nur Infos darüber haben möchte, ob die Grundschullehrerin unseres Sohnes alles gesetzeskonform handhabt. Anderenfalls liebäugelt er/ sie mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde
Mal ganz im Ernst: gehst du, Trapito, hier mit jedem neuen User so um?
Vielen Dank auch für deinen überaus netten Empfang - da weiß ich ja gleich, mit wem ich es hier so zu
tun habe.
Na ja, es ist halt immer noch ein Diskussioneforum und wenn, wie du schreibst, deine Ausgangsfrage beantwortet wurde spricht doch erstmal nichts dagegen sich daraus entwickelnde Folgefragen ebenfalls zu diskutieren. Wenn du nicht magst, musst du dich ja nicht daran beteiligen, das ist ebenso legitim, wie wenn andere noch etwas inhaltlich ergänzen oder zu einem späteren Zeitpunkt das Thema erneut aufgreifen und weiterdiskutieren wollen würden.
Ok, dann habe ich dieses Forum hier anscheinend bisher nicht genau genug studiert.
Ich dachte, wenn ich frage, ob es rechtens ist, dass diese Frage eine eindeutige ist, die nicht noch weitere Fragen aufwirft.
Ich habe ja nicht gefragt, "wie findet ihr es" und "sollte ich mit meinem Kind in den Ferien üben".
Gut zu wissen. Danke für den Hinweis.
Ich bin dann raus hier aus den weiteren Fragestellungen.
LG
Solche Fragesteller kann ich ja leiden, wenn Ihnen die Antworten nicht passen nach Schließung des Threads schreien.
Susannea: Ich hatte um Antwort auf meine Frage gebeten. Ich persönlich mag es nicht, wenn sich aus einer ganz harmlosen Fragestellung ohne irgendwelche Hintergedanken eine ganz neuen Fragestellung entwickelt.
Ich zitiere aus meiner Eingangsfrage: "Ich habe gerade ein wenig quer gegoogelt, ob in der BASS oder im Schulgesetz irgendein Passus zu finden ist, aus dem hervorgeht, ob dieses rechtens ist oder nicht?
Ich finde die Vorgehensweise menschlich nicht wirklich in Ordnung, würde da jetzt aber auch kein großes Fass draus machen wollen.
Also rein aus Interesse: ist das rechtens oder nicht?""
Nich mehr - nicht weniger - habe ich wissen wollen.
Diese Frage ist beantwortet worden mit der Aussage, dass es für NRW in der Grundschule KEINE eindeutige Regelung dazu gibt.
Mehr wollte ich nicht wissen und wie wir es bei uns zu Hause privat mit dem Üben oder Durchsehen von Heften halten, wollte ich nie zur Diskussion stellen.
Vielleicht war "schließen" hier der falsche Ausdruck aber ich möchte darum bitten, dass hier im Thema nicht mehr weiter diskutiert wird. Meine Ausgangsfrage wurde hinreichend beantwortet.
Danke
Danke, ihr Lieben,
ich möchte jetzt nicht mit euch darüber diskutieren, wie gut die Rückmeldung für uns ist, wenn wir einmal in das Heft unseres Sohnes schauen um festzustellen, ob noch Bedarf ist zu üben oder nicht.
Meine Frage bezog sich darauf, OB es eine RECHTLICHE Grundlage für GRUNDSCHULEN gibt, die Hefte vor den Ferien einzusammeln oder nicht und dann unmittelbar im Anschluss eine Klassenarbeit / LZK zu schreiben.
Ich sammle ja auch nicht vor den Ferien die Vokabelhefte und Französischbücher meiner Schüler ein und sage dann den Eltern, dass es ja so die perfekte Rückmeldung für alle ist, um zu sehen, was vor den Ferien so hängengeblieben ist an Unterrichtsstoff, wenn unmittelbar nach den Ferien eine Vokabeltest geschrieben wird.
Darüber kann man geteilter Ansicht sein aber das war ja auch gar nicht Gegenstand meiner Frage.
Ich würde dieses Thema ehrlich gesagt jetzt gerne schließen.
Vielen Dank für euren Input.
Ich habe zwei Mitanwärter, die an Montessori-Schulen ihr Ref machen. Die haben mal erzählt, dass es bei solchen Lernzielkontrollen an ihren Schulen nicht darum gehe, dass die Kinder sich gezielt vorbereiten würden, sondern eine tatsächliche Rückmeldung zum aktuellen Wissensstand erfolge, was also bereits abrufbar ist, was verstanden wurde, wo nachgearbeitet werden müsse. Vielleicht also sollen die Kinder in den Ferien gar nicht gezielt lernen.
Gut, das kann sein. An einer Montessori-Schule ist ja alles eher ruhig und gemächlich.
Da unser Sohn allerdings nach den Sommerferien auf das Gymnasium wechselt, hätte ich schon gerne einen Überblick darüber, was er kann und wo (evtl.) noch Bedarf ist.
LG
Das "Hölle heiß machen" bezog sich auf das Einsammeln der Hefte unmittelbar vor Klassenarbeiten. Da hätten die Eltern der Kinder meiner Klasse ordentlich protestiert.
Wie die Rechtsgrundlage für das Schreiben von Arbeiten NACH Ferien aussieht, weiß ich , danke
Das einzige was darin einschlägig ist, ist der Satz "Über Grundsätze für den Umfang und die Verteilung der Klassenarbeiten entscheidet die Schulkonferenz (§ 65 Absatz 2 Nummer 11 SchulG).", d.h. die Schulkonferenz könnte beschließen, dass direkt nach den Ferien keine Klassenarbeiten geschrieben werden sollen. Ohne einen solchen Beschluss ist das meiner Meinung nach zulässig. Wenn du dir dafür also von irgendwelchen Eltern die Hölle heiß machen lässt, liegt das nicht an den zugrundeliegenden Rechtsvorschriften
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