Riperstieg 333B, 25999 Kampen
natürlich korrekt, eine Beschreibung hätte es auch getan, nähe Rotes Kliff, Norden von Kampen....
Mein liebster Leuchtturm auf der Insel ![]()
Du bist dran.
Riperstieg 333B, 25999 Kampen
natürlich korrekt, eine Beschreibung hätte es auch getan, nähe Rotes Kliff, Norden von Kampen....
Mein liebster Leuchtturm auf der Insel ![]()
Du bist dran.
Ich weiß von BKs in NRW, dass Sie Informatik nur noch ausschreiben, wenn sie Leute kennen die sich vermutlich bewerben. Weil ihnen der Aufwand, dass sich niemand bewirbt, oder eben nur unqualifizierte (bei meist Öffnung für OBAS) zu groß ist. Das gilt sowohl für Vertretungs- als auch normale Stellen je nach Fach.
Unsere Schule arbeitet auch viel mit Initiativbewerbungen, sind aber Ersatzschule.
s stimmt natürlich, dass es verschiedene Psychotherapieverfahren gibt und Beratung davon nochmal abzugrenzen ist. Allerdings gibt es auch Gemeinsamkeiten und ich finde es vor allem wichtig, dass hier nicht stehen bleibt, Gespräche im Kontext von Beratung seien dasselbe wie im Freundeskreis.
Ja, natürlich ist es etwas anderes, als wenn man mit Freunden und Familie darüber redet.
Hallo zusammen,
mich würde einmal interessieren, ob es hier Personen gibt, die in NRW als Beratungslehrkräfte tätig sind und die entsprechende Weiterbildung gemacht haben?
Wenn ja, wie habt ihr die Zeit der Weiterbildung erlebt, einmal von der Arbeitsbelastung und auch von den inhaltlichen Aspekten?
Habt ihr an eurer Schule einen Schwerpunkt in eurer Beratungstätigkeit oder geht es über verschiedene Bereiche? Gibt es weitere Beratungslehrkräfte oder "kämpft" ihr allein? Habt ihr zusätzlich Sozialarbeiter und oder Kontakte zu Beratungslehrkräften anderer Schulen?
Grund meiner Fragen ist, dass ich schon länger mit dem Gedanken an diese Weiterbildung spiele und nun auch von der Schulleitung die Möglichkeit habe, mich im nächsten Zyklus zu bewerben.
Viele Grüße
Meer
Es muss ja nichtmal immer was dramatisches sein.
Ich finde Supervision oder Fallbesprechungen können auch bei ganz alltäglichen Situationen helfen. Und wenn es nur darum geht, wie man SuS mit bestimmten Auffälligkeiten vielleicht besser unterstützen kann oder mit externen Menschen über Grenzen und Grenzsetzungen (sowohl gegenüber SuS als auch KuK etc.) zu sprechen um sich selbst zu reflektieren und auf diesem Weg weiter zu entwickeln.
Für mich ist das auf jeden Fall etwas anderes als eine Psychotherapie.
Ja, es ist nicht der große Leuchtturm, der sieht ganz anders aus. Sondern der andere, Namen weiß ich abe rnicht.
Mir reicht eine ungefähre Beschreibung wo er steht.
Kampen stimmt schonmal. Es gibt dort aber zwei ![]()
§ 111
Folgelasten aufgelöster Schulen
(1) Wird eine Schule ganz oder teilweise aufgelöst, ist für eine anderweitige entsprechende Verwendung der hauptberuflichen Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst des bisherigen oder eines anderen Ersatzschulträgers zu sorgen. Ist dieses nicht möglich, ist das Land verpflichtet, eine den Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhabern zumutbare Unterbringung auf freien Stellen der öffentlichen Schulkapitel sicherzustellen. Für das übrige hauptberuflich tätige pädagogische Personal prüft das Land, inwieweit eine Unterbringung im öffentlichen Schuldienst auf freien und besetzbaren Stellen ermöglicht werden kann.
(2) Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhaber sind mit Auflösung der Schule in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, sofern keine anderweitige Verwendung im Ersatzschuldienst möglich ist. Ihr Ruhegehalt sowie die Versorgungslasten der aufgelösten Schule werden vom Land ohne Abzug einer Eigenleistung über das Landesamt für Besoldung und Versorgung festgesetzt und zahlbar gemacht.
(3) Der Anspruch auf Ruhegehalt bleibt außer Ansatz, wenn eine Planstelleninhaberin oder ein Planstelleninhaber anderweitig im Schuldienst tätig ist oder eine zumutbare Beschäftigung im Ersatzschuldienst oder im öffentlichen Schuldienst abgelehnt hat. Bei Ablehnung des Angebots einer zumutbaren anderweitigen Beschäftigung im Schuldienst trifft die obere Schulaufsichtsbehörde die Feststellung über den Verlust der Versorgungsbezüge.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Lehrerinnen oder Lehrer, die als Mitglieder religiöser oder gemeinnütziger Gemeinschaften an der Schule zur Zeit der Auflösung tätig waren.
(5) Unbeschadet der Absätze 1 bis 4 haftet das Land für die Verbindlichkeiten einer Ersatzschule aus betrieblicher Altersversorgung den Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhabern und ihren Hinterbliebenen gegenüber unbeschränkt, soweit ohne diese Haftung eine Eintrittspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung auf Grund und nach Maßgabe von § 7 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung gegeben wäre.
Schulgesetz NRW
Richtig, aber zu ungenau ![]()
Ok, hier was einfaches. Wo steht dieser Leuchtturm?
St. Kilians in Rüdenau?
Wer trägt eigentlich die bestehenden pensionslasten?
Bei Planstelleninhaberverträgen der Schulträger. Allerdings sind Planstellen in der Regel refinanziert.
Für den Fall, dass es den mal nicht mehr gibt, gibt es zumindest in NRW entsprechende Regelungen.
Bei uns erschrecken sich diese SuS immer, denn bei uns zählt Rechtschreibung. Nachteilsausgleich gibt es nur noch in Form von Zeit bei LRS.
Mir geht es auch nicht um einzelne Fehler, ich weiß, dass ich da selbst meine Schwächen habe. Aber alles, was mir bei der fachlichen Korrektur auffällt, streiche ich an und berechne bei etwas längeren Textteilen auch den Fehlerquotient und es gibt Abzüge wie später bei der FHR-Prüfung auch.
Bei den Azubis haben wir diese Regel leider nicht, aber da streiche ich auch an. Und wenn ich den Inhalt nicht mehr erschließen kann, dann fange ich auch nicht mehr an und suche Buzzwords.
Protokolle und Ziele gab es bei mir in NRW auch nach jedem UB. Dennoch war die Transparenz der Bewertung der UBs doch bei den Fachleitern sehr unterschiedlich.
Bei uns ist mal eine Person durchgefallen. Allerdings war das abzusehen und die Person wurde auch nur zugelassen, weil die Schulleitung sich nicht getraut hat, mit ihrem Gutachten dafür zu sorgen, dass die Person nicht zugelassen wird. Also wurde eine drei statt einer vier drunter geschrieben und das Drama ging weiter.
Eine Kommission aus 1 (selbstgewähltem) Fachleiter und 3 Fremdprüfern (fremde Schulleitung, anderes Seminar).
2 Fremdprüfer waren es bei mir ![]()
Wobei statt der fremden Schulleitung auch ein Dezernent erscheinen kann.
Hättest ja auch den für die teureren GKV Tarif wählen können...
Sorry, aber da habe ich tatsächlich weder Mitleid noch Verständnis.
Solche Ausfallgebühren sind auch für GKV Patienten ganz normal. Und vielleicht hat die Physiopraxis eine Springerliste, meine Praxis hat so etwas, dann findet sich häufig kurzfristig noch jemand und es fällt somit keine Ausfallgebühr an. Häufig macht es auch einen Unterschied, ob man über Nacht erkrankt ist, oder einem, was auch immer dazwischen gekommen ist.
Dir wurden hier nun verschiedene Alternativen aufgezeigt. Welche du wählst ist deine Entscheidung mit den entsprechenden möglichen Konsequenzen.
Wie fandest du es denn in Vollzeit? Gut bewältigbar oder weit mehr als 40 h Aufwand die Woche? Ich würde der Schule ja gerne entgegenkommen, mag mich aber auch nicht total überlasten.
Es war und ist ok. Aber in der Regel war und ist es mehr als 40h die Woche. Ich habe allerdings auch im alten Job fast immer mehr als 40 h die Woche gearbeitet. Vor UBs war es manchmal schon stressig, insbesondere wenn in der Zeit vielleicht auch noch viele Korrekturen anstanden. Ich habe versucht es immer so zu planen, dass dies nach Möglichkeit nicht immer alles zusammen gefallen ist. Lässt sich aber eben nicht immer vermeiden. Grundsätzlich bin ich aber glaube ich ein sehr strukturierter Mensch, was meine Arbeit angeht, was mir persönlich sehr geholfen hat und immer noch hilft.
Hallo,
bezüglich der Einstufung wurde ja schon einiges geschrieben. Das entscheidet tatsächlich die BR anhand der Angaben. Was dann tatsächlich als einschlägige Vorerfahrung angerechnet wird ist sehr unterschiedlich, da lohnt es sich sicher sich auch von einer Gewerkschaft beraten zulassen, insbesondere, wenn danach keine Verbeamtung und damit nochmal eine andere Berechnung stattfindet. Es hängt auf jeden Fall stark davon ab, was man vorher gemacht hat.
Der Beginn 1.11. ist in sofern wahrscheinlich besser, da das OBAS-Seminar dann auch beginnen wird (je nach Seminartag vielleicht auch erst eine Woche später). Da hast du am Anfang ein Kernseminar und zusätzlich den Bildungswissenschaften-Kurs. Letzterer ist überall etwas anders organisiert und kann auch an unterschiedlichen Tagen stattfinden, da dort auch schulformübergreifend gearbeitet wird. Gerade am ersten Seminartag gibt es doch reichlich organisatorische Infos und Hinweise.
Zu Teilzeit kann ich wenig sagen, da ich alles in Vollzeit gemacht habe und immer noch Vollzeit arbeite, keine Kinder habe und mich wenn auf meine Schwerbehinderung beziehen könnte.
Kurzfristige Einstellungen sind wie schon berichtet auch nicht ganz ungewöhnlich. Die Einstellungstermine stehen ja eigentlich auch bei den Stellenangeboten dabei.
Werbung