Beim jeweiligen Bildungsministerium erkundigen.
Ich finde es übrigens sehr schade das immer davon ausgegangen wird, dass immer eine Unfähigkeit der Grund für ein Nichtbestehen ist.
Ich habe mittlerweile einige Fälle erlebt, wo es ganz objektiv (als Mitglied des Lehrerrat/Gewerkschaft bei der UPP dabei gewesen) eben nicht an der Unfähigkeit lag sondern an Animositäten gegenüber dem Anwärter oder gegen die anderen Prüfer bzw. weil die Quote erfüllt werden muss.
Hier kam es aber zweimal erst gar nicht zur UPP...