Und das steht dann so im Arbeitsvertrag? Dass man nicht weiß, wieviel Geld man bekommen wird?
Da steht dann z.B. sowas:
Die Dienstbezüge der Lehrkraft werden nach Maßgabe der besoldungsrechtlichen Bestimmungen errechnet, die für vergleichbare Beamtinnen/Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen gelten. Die Lehrkraft wird in die Besoldungsgruppe A 13 der Bundesbesoldungsordnung/Landesbesoldungsordnung in der zurzeit geltenden Fassung eingruppiert. Die Festlegung der Erfahrungsstufe wird nach den für vergleichbare Landesbeamtinnen/Landesbeamte geltenden Bestimmungen festgesetzt.
Im Fall einer Ersatzschule prüft die Bezirksregierung die Eingruppierung und refinanziert die entsprechende Stufe. Und mit viel Glück zahlt die Ersatzschule im Rahmen von Zusatzvereinbarungen auch etwas mehr.