Beiträge von Kaliostro

    Das ist falsch, denn wenn du vorher noch einen Restanspruch vom ALGI z.B. gehabt hättest, wäre der noch nicht verfallen (tut er erst 4 Jahre nach der Entstehung!)

    Möglicherweise hat sie darauf nicht hingewiesen, da ich erwähnt hatte, zuvor 4,5 Jahre lang studiert zu haben. Aber wir kommen hier irgendwie vom Thema ab.



    Irgendwie muss es gehen, aber evtl. eben nicht auf dem bequemen Weg. Sah damals in Berlin ähnlich aus, habe ich dann trotzdem in Papierform eingereicht und ging problemlos durch.

    Das hoffe ich auf. Vielen Dank für die Info!


    Aber genau diese Dinge sollte dir deine Finanzexpertin erklären oder schon erklärt haben und nicht Kollegen.Und genau deshalb verdient sie einen Tritt in den Hintern, wenn sie dies nicht tut.


    Ey sorry, aber wie oft muss ich denn noch wiederholen, dass sie es u.U. bereits in einem Gespräch erwähnt hat, ich das aber im Stress der letzten Monate vergessen habe? Ich dachte, ich schreib hier einfach schnell in's Forum und frage nach. Das werde ich mir in Zukunft aber echt zwei Mal überlegen! Das geht natürlich nicht gegen alle Beitragsschreiber hier! Die ersten beiden Beiträge haben meine Frage präzise beantwortet.


    Von meiner Seite aus sind alle Fragen beantwortet und hier kann dicht gemacht werden.


    Vielen Dank an alle zielführenden Beiträge! :)

    Und der solltest du einen Tritt in den Hintern verpassen. Ich finde, dass du das ganze etwas blauäugig angehst.

    Und aus welchen Gründen genau, sollte ich ihr in den Hintern treten? Ich bin mir durchaus bewusst, dass ich mich hier ein wenig in "fremde Hände" begebe. Wie aber bereits erwähnt, war dieses Jahr bereits viel los und ich bin kein Versicherungsexperte. Ich versuche mich in die wichtigsten Themen einzuarbeiten soweit es die Zeit zulässt und begebe mich mit diesem Beitrag in eine defensive Grundhaltung, die mir nicht gefällt. Bei allem Respekt: Ich habe kein Interesse mich hier in irgendeiner Form zu rechtfertigen, sondern versuche direkte Antworten auf Fragen zu erhalten, zu denen erfahrene Kolleginnen und Kollegen etwas beitragen können. Nicht falsch verstehen: ich freue mich über jeden Beitrag, sofern er etwas zu meiner Frage beisteuern kann. Was ich (und das habe ich in ein paar anderen Threads in diesem Forum bereits erlebt) sehr unangenehm und nervig finde, ist das Abdriften in die bloße Meinungsäußerung und hinzuziehen des "schlechten Gewissens machens".

    Du bist arbeitslos, du hast keinen besonderen Status als "Nicht-Beamter", sondern du bist halt einfach Arbeitslos und stehst in keinem Verhältnis zum Land Bawü. Du hast momentan nix mit dem LBV oder der Beihilfe o.ä. am Hut, dementsprechend auch keinen Anspruch und keine Beihilfeberechtigung. Sofern du nicht Anspruch auf ALG I hast, hast du Anspruch auf ALG II. Deine private Krankenversicherung läuft weiter, musst du aber auf 100% Abdeckung umstellen. Für dein Kind genauso, das hat aktuell keinen Beihilfeanspruch.
    Warst du zum Zeitpunkt der Geburt schon nicht mehr Beamter? Dann hatte es da auch keine Beihilfeansprüche.

    Habe ich irgendwo behauptet, ich sei aktuell etwas Besonderes? Ich war Beamter bis 31.07., wie gesagt, ich habe das Referendariat ganz normal beendet. Natürlich erhalte ich auch jetzt noch Rechnungen von Krankenhäusern, in denen wir mit unserer Tochter aufgrund diverser Untersuchungen waren. Und es geht hier ja nicht zwingend um das Datum des Einreichens, sondern um das Datum der Leistung! Und das war zu der Zeit, als ich noch Beamter war. ALG I Anspruch kann ich nicht haben, da ich innerhalb der letzten 2 Jahre nicht 1 Jahr (? kann auch ein kürzerer Zeitraum gewesen sein) am Stück in die Sozialkassen eingezahlt habe (so die Erklärung der Dame auf dem Jobcenter). Für ALG II verdient meine Frau mit dem Elterngeld aktuell noch zu viel. Aber darum ging es hier doch gar nicht? Für mich sowie für meine Tochter habe ich eine sogenannte Anwartschaft abgeschlossen, es ist auch bereits alles mit der PKV ab September geregelt, lediglich für den Zeitraum der Sommerferien bin ich (inkl. meiner Tochter) in die gesetzliche Familienversicherung meiner Frau mit gerutscht. Ehrlich gesagt verstehe ich gar nicht, wie wir jetzt auf dieses Thema gekommen sind.


    Zum Thema Ref in BaWü: Jeder Refi in BaWü beginnt seinen Vorbereitungsdienst zum 1.2. des Jahres und beendet (wenn alles glattläuft) ihn zum 31.07. des Folgejahres, sodass sich das Land quasi anderthalb Monatsgehälter spart. Das ist sehr ärgerlich und spiegelt auch keineswegs eine Form der Wertschätzung wider, ist aber allgemein bekannt und man kann sich drauf einstellen (oder man versemmelt absichtlich eine Lehrprobe, dann wird die ganze Angelegenheit über die Sommerferien natürlich verlängert).


    Du musst ja auch die Rechnungen einreichen können, die in deiner Zeit als Referendar entstanden sind und jetzt erst ankommen.

    Eben, daher bin ich auch aktuell auch verunsichert, dass ich keine Beihilfeanträge einreichen kann. Da wird nämlich sicherlich noch etwas reinflattern (an Rechnungen).



    Aber wenn das bei euch wirklich so ist, dass ihr dann zwischendurch keine Beamten seid und auch nicht nachträglich für die Ferien rückwirkend besoldet werdet oder so, dann hat natürlich auch dein Kind in der Zeit Anspruch auf Beihilfe und muss voll versichert werden.

    Daher wurde auch für den Zeitraum der Sommerferien eine Anwartschaft abgeschlossen, meine Tochter und ich sind aktuell in der Familienversicherung bei meiner Frau mitversichert (GKV).

    Nein, ich habe das Referendariat erfolgreich abgeschlossen und wurde somit über die Sommerferien entlassen ( :autsch: ). Ich trete im September meine neue Stelle als Beamter auf Probe an und begebe mich dann wieder in den Staatsdienst. Und da ich im LBV Kundencenter aktuell keine Beihilfeanträge einreichen kann, gehe ich davon aus, liegt das an meinem Status als aktueller Nicht-Beamter.

    Ja, ist es. Aber mich wundert es, dass dir das völlig unbekannt ist. Du wirst doch wissen, welchen Tarif du bei deiner PKV für euer Kind abgeschlossen hast. Oder hast du da einfach blind irgendwas unterschrieben?

    Ich habe eine Finanzberaterin, die mich betreut und auf meine "Wünsche" hin handelt. Ich muss allerdings ehrlich sagen, dass ich in manchen versicherungstechnischen Aspekten froh bin, auf ihre Expertise zurückgreifen zu können. Mit Hochzeit, Lehrproben und Geburt unserer Tochter war in den vergangenen Wochen/Monaten allerdings einiges los. Feststand für mich auf jeden Fall, dass die Kleine über mich privatversichert wird. Kann schon sein, dass meine Beraterin in einem der Gespräche darauf hingewiesen hat, dass die Kleine nur zu 20 % privatversichert werden muss - das ist mir aber ganz ehrlich wohl im Nachhinein entfallen. Viele Dinge sind diesbezüglich leider Neuland für mich. Kompliziert genug, die ganze Versicherungsgeschichte nun über die 6 Wochen Sommerferien zu organisieren... Anwartschaft, Familienversicherung, etc. Wenn man da nicht bereits in der Vergangenheit in irgendeiner Form mit in Kontakt gekommen ist oder einen Verwandten / Freund hat, der sich damit auskennt, dann muss man sich da leider ein wenig in fremde Hände geben. Natürlich nicht völlig blind.

    Guten Morgen allerseits,


    zunächst einmal hoffe ich, dass ihr alle die Ferien genießt! Dann hätte ich mal eine Frage zur Beihilfe. Wir waren mit unserer Tochter kürzlich im Krankenhaus (sie war zu diesem Zeitpunkt etwa 5 Wochen alt), da man ungewöhnliche Herztöne festgestellt hatte. Ich habe nun eine Rechnung eingereicht sowohl über das LBV Kundenportal als auch bei meiner PKV. Ich habe nun von meiner PKV eine Erstattungsmitteilung über lediglich 20 % des Rechnungsbetrages erhalten - vom LBV habe ich bisher natürlich noch nichts gehört. Ist denn mein Kind dann quasi zu 80 % "beihilfeberechtigt"?


    So lese ich das zumindest auch aus dieser Quelle hier heraus: https://lbv.landbw.de/-/bemessungssatz


    Ich frage nur nach, da es bisher leider schon etwas Komplikationen mit meiner PKV gab, die Rechnung allerdings bis Ende des Monats beglichen werden sollte (und ich meine Rechnungen immer gerne pünktlich zahlen möchte). Sollte die Beihilfeberechtigung für meine Tochter von 80 % über das Land NICHT gegeben sein, muss ich ja nochmal nachfragen.


    Gibt es hier jemanden der sich damit auskennt?


    Liebe Grüße!

    Also als Vater muss ich sagen, ist es mir ehrlich gesagt mehr oder weniger wurst, was die Lehrerin / der Lehrer meines Kindes im Privaten treibt, solange sie sich in der Schule korrekt verhält und den Kindern eine gute Lehrkraft und Vorbild ist (und das kann sie meines Erachtens nach auch sein, wenn sie in ihrer Freizeit legales Schindluder treibt). Solange die Kinder nicht Wind davon bekommen, was manche Lehrkräfte so nebenher noch treiben (und da schließe ich Saufeskapaden, Rauchen, Party machen, etc. ein), lautet mein Motto 'Leben und leben lassen'. Ich frage mich allen Ernstes, ob sich hier im Forum alle so artig und vorbildlich verhalten, wie eine Vielzahl der Schreiber behauptet. Ich bin mir aller Pflichten und Rechte eines Beamten bewusst, finde aber dennoch man sollte die Kirche im Dorf lassen (unabhängig davon, ob man Ghostwriting nun als anstößig empfindet oder nicht). Man ist doch in erster Linie Mensch, und nicht Beamter!


    Ansonsten bin ich neugierig, welchen Zweck die Threaderstellerin verfolgt: der Titel ruft ja praktisch zur Meinungsäußerung auf. Um welche Aspekte ging es dir denn, MeikePaula? Oder genießt du den Dialog? :)

    Schon mal drauf gekommen, dass das ein Diskussionsforum ist und nicht Wünsch-dir-was? Die Frage des TE wurde beantwortet, die Fragen, die diese aufwirft angesprochen.

    Bei allem Respekt: Sobald also die Frage des TEs aus Sicht irgendjemanden der mitdiskutiert / mitliest, als beantwortet gilt, ist der Thread praktisch vogelfrei und jeder steuert seinen Senf zu jeder Frage bei, die annähernd mit der Ausgangsfrage zu tun hat? Bin ich froh, dass Alltags-Kommunikation nicht so funktioniert, ansonsten würde ich mich auf eine einsame Insel zurückziehen.

    Also ich lese hier im Forum wirklich gerne und lerne dabei auch viel. Aber wie hier mit Neuzugängen umgesprungen wird, ist echt erschreckend. Da traut man sich ja kaum noch irgendwas zu fragen... bereits die erste Antwort geht bereits komplett an der Frage vorbei. Ich frage mich immer, würdet ihr den Leuten auch im echten Leben direkt mit dem nackten A**** in's Gesicht springen? Kaum zu glauben, dass wir alle hier dem gleichen Berufsstand angehören und praktisch im selben Boot sitzen. Natürlich gibt es Differenzen, aber muss man denn da so gezielt auf einen draufgehen? Man sollte Beiträge ggf. auch ein zweites Mal durchlesen, bevor man böse Absichten unterstellt. Sehr schade, dass hier so ein rauer Ton herrscht...

    Es ist ja auch keineswegs mein Besterben, den Kollegen eine Alternative "überzustülpen". Ich möchte eine Software-Lösung für MICH, die Platform-übergreifend (iOS + MacOS) eingesetzt werden kann und die im besten Fall eine Vielzahl an Funktionen beinhaltet (Notenverwaltung, Führen von Anwesenheitslisten, Kursverwaltung, Dokumentenmanagement, ... eben das, womit viele Apps werben). Und in diesem Zuge interessiert mich, womit ihr Erfahrungen gesammelt habt. Im Idealfall natürlich datenschutzrechtlich abgesichert. Ging nur um eine Art Meinungsaustausch.

    Dein Kollege wird dich wohl wahrscheinlich nicht verklagen (vermute ich zumindest mal ohne euch zu kennen). Aber warte mal ab, bis du auf dem Elternsprechtag auf dein Handy/Tablett/Laptop guckst und einem "bösen" Elternteil die schlechten Noten erklärt hast oder auch direkt einem Schüler. Die informieren sich heute auch gerne im Internet. Einige Lehrer besprechen das Thema sogar im SoWi oder Infounterricht.

    Diese Redensart sollte lediglich einen Versuch der Erklärung meines Eindruckes des aktuellen Kollegiums zum Ausdruck bringen und keinesfalls meine persönliche Einstellung zu dieser Angelegenheit repräsentieren. Ich dachte durch meine Nachfrage in diesem Forum wäre das auch deutlich geworden ;)

    @Kaliostro : Frag das doch mal direkt bei deiner Gewerkschaft nach (oder nach Beginn deiner Ausbildung in deinem Seminar) und stell dir Antwort hier ein für Bayern. Vielleicht können wir so mal den aktuellen Stand für alle BL sammeln und wie von Thorsetn vorgeschlagen auslagern und anpinnen.

    Bin derzeit im Schuldienst in Baden Württemberg, daher kann ich für Bayern leider keine schlüssigen Antworten geben. Ich werde mich aber mal an meiner neuen Stammschule schlau machen und ggf. die Schulleitung um Rat fragen. Der neue Chef ist recht jung und kann eventuell etwas empfehlen. Ansonsten liebäugele ich mit TeacherTool Complete, allerdings schreckt mich momentan noch der Preis und das damit verbundene Abo ab (ich möchte gerne eine Platform-übergreifende Lösung, die ich auch auf meinem privaten Rechner zu Hause nutzen kann - daher die Complete Wahl). An meiner bisherigen Schule hatte ich den Eindruck, schert man sich nicht so wirklich um den Datenschutz (Wo kein Kläger...) und der Großteil der Kollegen - so mein Empfinden - hat ohnehin kein Interesse an digitalen Lösungen. Selbst das "jüngere Viertel" im Kollegium lässt sich nur schwer begeistern. Never change a running system... nur muss ich mein running system halt noch entdecken :)

    Hallo Leute,


    mich würde grundsätzlich interessieren, welche Programme Ihr zur Verwaltung von Schülerlisten, Notenorganisation, etc. nutzt. Als glücklicher Apple-Nutzer liebäugele ich mit einem Programm namens iTeacher (2), kenne mich allerdings in der großen weiten Welt dieser Programme nicht wirklich aus. Für das Referendariat habe ich Notenbox verwendet, was zwar auch über eine macOS App verfügt, man merkt aber deutlich, dass dieses Programm primär auf Windows-Systeme ausgerichtet ist. So würde mich interessieren a) was ihr nutzt und b) welchen rechtlichen Hintergrund es bezüglich Datenschutz zu berücksichtigen gilt.


    Liebe Grüße!

    Da ich neben den Lehrproben dieses Jahr auch geheiratet habe und vor knapp 2,5 Wochen auch Vater einer kleinen Prinzessin geworden bin, bin ich froh, dass mir noch 6 Wochen bevorstehen, die ich mit meiner Familie verbringen kann, um die Akkus bestmöglich aufzuladen. Punkt 2 und 3 kann ich ruhigen Gewissens abhaken, Punkt 1 - basierend auf meinen Erfahrungen bis jetzt - auch... aber ich denke, dieses Fell ist noch nicht "dicht" genug ;) Für Punkt 4 muss ich nochmal nachlesen!


    Ansonsten vielen Dank für alle Beiträge! Kann jemand Literatur empfehlen (gerne auch Online-Links...) zu möglichst simpel umsetzbaren Bestrafungs- bzw. Belohnungssystemen? Am Seminar gab es dazu zwar im Zuge des allseits hochgelobten "Classroom Managements" auch die ein oder anderen Anregung (für die ich dankbar bin/war), allerdings waren dies vorgestellten Systeme in der Komplexität derart umfangreich, dass das nicht unbedingt etwas ist, was ich mir halblebig zu einem ohnehin anstrengenden Berufsstart aufbürden möchte.

    Hallo allerseits,


    da ich nun das Ref erfolgreich hinter mich gebracht und im kommenden Schuljahr an einer neuen Schule mit einer 5. Klasse meine Tätigkeit als Klassenlehrer beginnen darf, wollte ich hier mal nachfragen, ob Checklisten im Umlauf sind, die so die gängigsten Formalien berücksichtigen.


    Liebe Grüße!

    "Für die Säuglings- und Kleinkindausstattung jedes lebend geborenen Kindes und die sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den während der Schwangerschaft und nach der Entbindung üblichen Untersuchungen entstehen, wird eine pauschale Beihilfe von 250 EUR gewährt."


    (Quelle: Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen in Geburtsfällen des Landes BaWü, ausgegeben vom LBV)


    Ich finde nur nirgends den tatsächlichen Antrag hierfür. Funktioniert das eventuell direkt über das Online Portal?

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