Sonnenblumen
Beiträge von Humblebee
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Zeitungsanzeige
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Derbywoche
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DUum hat schon Ostereier gefärbt.
Ja, habe ich schon mal gemacht. Ist allerdings ca. 45 Jahre her.
DUUM erfreut sich an dem schönen Spätsommerwetter.
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Jetzt dürft ihr zwischen "Turbine" und "Spätsommer" auswählen
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Oasen der Ruhe
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In Bayern ist immer erster Schultag der Dienstag, für alle. Würde also gar nicht anders gehen.
Ah, danke, das war mir auch gerade nicht so klar. Einschulung für die Erstklässler*innen ist hier in NDS traditionell am ersten Samstag eines neuen Schuljahres.
Übrigens gab es (bis 2019) sogar bei uns an der berufsbildenden Schule am ersten Schultag nach den Sommerferien ein kurzes gemeinsames Treffen in der Sporthalle, bei der unser Schulleiter die neuen Schüler*innen begrüßte und alle Mitglieder der erweiterten Schulleitung sowie die Schulsozialarbeiter*innen kurz vorstellte. Leider hat diese Begrüßung in den letzten Jahren nicht mehr stattgefunden; zuerst Corona-bedingt, dann wegen der Sanierung der Sporthalle, die erst jetzt zuendegeht.
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Irgendwas, wo ein abgerichtetes Frettchen eine Rolle spielt oder eine eineiige Zwillingsschwester.
Du hast ja eine großartige Fantasie!

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Scheinbar? Nee, anscheinend...

Danke! Das wende ich merkwürdigerweise oft falsch synonym an
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P.s. Irgendwie erinnert mich das daran? RE: Von vielen Schülern nicht ernst genommen
Edit. Scheinbar nicht nur mich... Wurde schon gemeldet.
Tada... Scheinbar sind wir hier gerade mal wieder auf einen Troll 'reingefallen. Mist! Ich lerne es echt nicht mehr
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Quittengelee : Ein "Schulverweis" würde für mich das bedeuten, was in eurem Schulgesetz unter Punkt 5 als "Ausschluss von der Schule" bezeichnet wird. Und diese Ordnungsmaßnahme darf ja auch nach dem oben Zitierten in deinem BL nur vom Schulleiter getroffen werden und betrifft "schweres und wiederholtes Fehlverhalten".
EDIT: Oops, da haben sich unsere Beiträge überschnitten! Ja, genau: Ich meinte nicht einfach einen schriftlichen Verweis, sondern wirklich einen dauerhaften Ausschluss vom Schulbesuch.
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Wenn jemand permanent diskutiert und sein Essen dauerhaft im Unterricht ist, ist das für mich eine Störung.
Klar ist das eine Störung deines Unterrichts, aber noch lange keine Gefährdung anderer SuS o. ä.!
Habt ihr über solche schulrechtlichen Fälle während des Referendariats nie gesprochen?
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Meine Schulleitung hat gesagt, ich dürfte das auch als Fachlehrer oder habe ich da was falsch verstanden?
Keine Ahnung; wie sollen wir das wissen, wir waren ja nicht dabei?! Hier wäre - wie immer bei Neu-User*innen! - die Angabe deines Bundeslandes sehr hilfreich! Darauf hat ja auch Quittengelee bereits hingewiesen: Wirf' dazu einen Blick in das Schulgesetz deines Bundeslandes! Wie gesagt: In NDS ist ein "Verweis von der Schule" nicht so einfach und kann nur angewendet werden, wenn der Schulfrieden durch jemanden nachhaltig gestört wird o, ä.
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Ein Verweis ist ja nun auch kein Drama, den man 100x vorankündigen müsste, sondern eine zulässige Erziehungsmaßnahme, zumindest in meinem Bundesland
Ein Schulverweis fällt in Sachsen unter "Erziehungsmaßnahme"?!? Oder meinst du damit einen Verweis aus dem Unterricht, also "Rausschmeißen" der Schülerin?
Hier in NDS gilt: Eine Maßnahme nach Absatz 3 Nrn. 3 bis 6 [Anmerkung: dazu zählt unter 5. auch der "Verweis von der Schule"] setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler durch den Schulbesuch die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet oder den Schulbetrieb nachhaltig und schwer beeinträchtigt hat. 2Die Verweisung von einer oder allen Schulen darf nur im Sekundarbereich II, jedoch nicht bei berufsschulpflichtigen Schülerinnen und Schülern, angeordnet werden." - siehe: § 61 NSchG, Erziehungsmittel, Ordnungsmaßnahmen - Gesetze des Bundes und der Länder (lexsoft.de)
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In welchem Bundesland gibt es am Gym 12. Klassen mit Klassenlehrer und Heftern?
Am beruflichen Gymnasium haben unsere SuS von der 11. bis zur 13. Klasse Klassenlehrkräfte.
Die Organisation ihrer Unterlagen überlassen wir aber in dem Alter natürlich den Schüler*innen selber. Bei uns käme sicherlich keine Lehrkraft auf die Idee, die Mappen/Ordner/... einzusammeln
.Mein Plan ist die Sitzordnung zu ändern, ein 4 Augengespräch zu führen,
Das schriebst du ja schon mehrfach. Dann mach' das doch! Was hält dich davon ab?
wenn die Schülerin das nicht einstellt mit dem Schulverweis zu drohen und diesen notfalls durchzusetzen.
Das allerdings wirst du als Fachlehrkraft nicht können/dürfen. Ein Schulverweis ist eine Ordnungsmaßnahme, die - zumindest hier in NDS - ganz am Ende der "Kette" von Erziehungsmitteln und anderen Ordnungsmaßnahmen steht (Ordnungsmaßnahmenkonferenzen finden als Klassenkonferenzen unter Vorsitz der Schulleitung statt) und auch der Genehmigung durch die Schulbehörde bedarf.
Wichtig in deinem geschilderten Fall: Alle Vorfälle im Klassenbuch dokumentieren!
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