Beiträge von Humblebee

    Echt schade, wie viele hier in den Ferien am Rechner hängen, um sich daran hochzuziehen.

    Klar, es haben ja schon alle Bundesländer Sommerferien ^^ - na ja, immerhin 5 von 16...

    Oh ha, da ist man mal ein paar Tage nicht online und schon hat sich die nächste Person hier angemeldet, die um sich tritt und andere provoziert :rolleyes: ... Aber auch in diesem Fall kommt mir Einiges aus der "Geschichte" der TE ziemlich bekannt vor. Gell CDL ;) ?!

    (EDIT: Ach, ich sehe gerade, das hatten andere User*innen auch schon geschrieben. Sorry fürs Wiederholen!)

    chilipaprika. Hast du keine Angst, dass du mal aus den Sommerferien kommst und sich die Unterrichtsverteilung geändert hat? Habe das mehrfach erlebt, einmal war sogar kein einziger Kurs mehr identisch. Würde deshalb nie im Vorfeld planen.

    Ach du Sch...! Sowas habe ich in den über 20 Jahren an meiner Schule noch nie erlebt. Klar kann es mal sein, dass man noch kurzfristig eine Klasse dazu bekommt oder noch etwas getauscht werden muss (weil z. B. eine Lehrkraft kurzfristig ausfällt oder - wie es bei uns auch schon mal vorkam - neue Lehrkräfte, die schon fest in den Stundenplan eingeplant waren, dann doch gar nicht auftauchten), aber das kommt zum einen sehr selten vor und zum anderen sind das wirklich nur minimale Änderungen. Meine KuK und ich planen grundsätzlich schon im Voraus.

    Ja mache ich auch. Ich korrigiere meine Klausuren auch meistens innerhalb von 48 Stunden, damit sich nichts aufstaut.

    Schön für dich, dass du so schnell und auch noch "unter der Woche" Klausuren korrigieren kannst. Ich bekomme beides halt nicht hin (die allermeisten Lehrkräfte in meinem Bekanntenkreis übrigens auch nicht). Ich wüsste nicht, woher ich die Zeit und auch die Kraft nehmen sollte, bspw. einen Stapel mehrseitiger Englischklausuren aus dem BG oder der FOS innerhalb von zwei Nachmittagen nach Unterrichtsschluss zu korrigieren. Ich habe scheinbar eine andere "Art" zu korrigieren als du oder State.

    Doch, auch in Nds musste das verpflichtende Latzko nur bis maximal 55 (glaube ich) gemacht werden.

    :danke:

    So kommt's, wenn man seine eigenen Quellen nur überfliegt und nicht genauer liest... :rotwerd: In dem Link zum § 5 Nds. ArbZVO-Schule, Verpflichtende Arbeitszeitkonten | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) (wolterskluwer-online.de) steht ja schon im ersten Satz: "Vollzeitbeschäftigte und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte haben bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 50. Lebensjahr vollenden, längstens für zehn Schuljahre, über die jeweilige Unterrichtsverpflichtung nach § 4 Abs. 1 hinaus wöchentlich zusätzliche Unterrichtsstunden während folgender Schuljahre zu erteilen: [...]"

    Das war mir nicht so bewusst, weil ich selbst damals noch jünger war ^^ .

    Genau wie sie da steht. Außerhalb des Lehrerforums interessiert sich niemand mehr für Corona oder Masken. Ich empfinde das auch als Parallelwelt.

    ^^ Ach, State, in deiner "Blase" - und wahrscheinlich auch der von Plattenspieler und einigen anderen - mag das ja so sein. Sowohl ich als auch andere User*innen haben dir aber schon ein ums andere Mal geschrieben, dass es auch andere "Welten" gibt und deine Aussage in ihrer Absolutheit (von wegen "niemand"!) daher so nicht stimmt.

    Die Meharbeitsstunde müssen nur Lehrkräfte leisten, die so weit vor der Pensionierung stehen, dass sie voraussichtlich die Stunde auch wieder abfeiern können.

    Spannend! Das war meines Wissens hier in NDS nicht so.

    Bei Krankheit und/oder vorzeitiger Pensionierung wird es vermutlich so sein, dass du Pech hattest. Zumindest war es vor über 20 Jahren so, als auch schon einmal diese Art Arbeitszeitkonto geführt wurde.

    Das allerdings finde ich wirklich blöd :( . Da ist die nds. Regelung, die ich oben verlinkt hatte, doch für alle fairer.

    Humblebee das berufliche Gymnasium gehört zu den beruflichen Schulen bei uns, genau so wie die Berufsfachschulen, das Berufskolleg oder die Berufsschule (= Berufsausbildung). Das berufliche Gymnasium besteht klassischerweise aus der Eingangsklasse und den beiden Jahrgangsstufen. Es gibt allerdings auch einzelne Schulen, die für das berufliche Gymnasium eine Sek 1 anbieten (ab Klasse 8). Diese SuS besuchen dann die gleiche Schule wie die anderen oben genannten SuS der Berufsschule, des Berufskollegs oder der Berufsfachschule. Es ist also theoretisch möglich, dass 14 Jährige und 40 Jährige die gleiche Schule besuchen. :) Wie das praktisch gehandhabt wird, weiß ich nicht genau, weil ich nie an einer solchen Schule tätig war.

    Was den ersten Teil deiner Ausführungen angeht, ist das nds. System ja sehr ähnlich.

    Allerdings ist es auch bei uns möglich, dass jüngere (bei uns ab 15, wenn sie nach der 9. Klasse zu uns kommen) und ältere SuS (meist als Umschüler*innen oder in den Fachschulklassen) dieselbe Schule besuchen, obwohl die BBSn in NDS zum Sek II-Bereich gehören. Ein extremes Beispiel hatte ich im gerade abgelaufenen Schuljahr in der Dreijährigen Berufsfachschule Pflege: Die jüngste Schülerin dieser Klasse war 17, die älteste 54.

    Das gilt auch nicht in allen Bundesländern. In Hessen kann man sein Ref an beruflichen Schulen nur mit einer Beruflichen Fachrichtung und einem Unterrichtsfach absolvieren. Es ist jedoch als Gymnasiallehrkraft möglich, nach dem 2. Staatsexamen, an beruflichen Schulen eingesetzt zu werden, wenn man Fakuktas in den an der Schule unterrichteten Fächern hat.

    Ja, so ist es in NDS auch. Die Frage von Zauberwald und die dazugehörige Antwort von @Pyro bezog sich aber auf BW.

    Och, so viele sind's ja nun auch wieder nicht ;) . Bremen hat sowieso grundsätzlich mit dem umliegenden Niedersachsen gleichzeitig Ferien (nicht nur die Sommerferien) und Sachsen-Anhalt liegt mit uns in derselben "Sommerferien-Gruppe". Wobei sich Letzteres m. E. ab nächstem Jahr ändert: ab dann hat ST (wieder, wie früher schon mal; vor 20 Jahren waren meines Wissens auch noch NDS und HB in dieser Gruppe) zusammen mit SN und TH Sommerferien.

    Was ist eigentlich, wenn man pensioniert wird? Auf welche Art bekommt man dann die Stunden zurück? Wird das alles eingeplant/berücksichtigt? Das mit der 1 Stunde mehr geht ja schon seit ein paar Jahren. Angenommen, ich arbeite sowieso Vollzeit, habe schon 5 Jahre oder mehr diese Stunde mehr gearbeitet und gehe in Pension...Was dann? Also 29 Stunden werden es nicht sein wegen Altersermäßigungsstunden, aber die stehen einem doch wohl hoffentlich zu.

    Oder vllt. wird man eher pensioniert?

    Für solche Fälle gab es in NDS dann eine Ausgleichszahlung (siehe hier im Dokument unten unter "Besonderheiten in der Ausgleichsphase": Ausgleichsphase des Arbeitszeitkontos (schure.de) ).

    Die Stunde wird auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt und in einigen Jahren soll man die Stunden wieder zurückbekommen, immer 1 Stunde pro Schuljahr.

    Das gab es in NDS in der Vergangenheit auch schon und zwar für alle Schulformen (sowohl die Anspar- als auch die Ausgleichsphase sind mittlerweile beendet):

    § 5 Nds. ArbZVO-Schule, Verpflichtende Arbeitszeitkonten | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) (wolterskluwer-online.de)

    Puh, das klingt übel :( ! Für die BBS in NDS kann ich das zum Glück bislang noch nicht bestätigen. An meiner Schule - und das gilt auch für umliegende BBSn - konnten freie Stellen bislang fast in allen Fällen besetzt werden und auch "anlasslose" Teilzeitanträge werden noch alle genehmigt (für deren Genehmigung ist an den nds. BBSn aber die Schulleitung und nicht die RLSB zuständig).

    Deine Fragen kann ich dir leider nicht beantworten. Vielleicht Seph oder Moebius ?

    Noch etwas: Du hast doch im Rahmen deiner Wiedereingliederung einen Fallberater ? Schildere ihm die Vorfälle aktenkundig per Mail und frage, ob auf diese Weise eine Wiedereingliederung überhaupt sinnvoll ist, wenn man über dich kommuniziert statt mit dir.

    Dies könnte sehr wichtig sein für den Fall, dass man dich für dienstunfähig erklären will....

    Guter und wichtiger Punkt!

Werbung