Beiträge von Humblebee

    Das Tragen von Mützen oder bestimmter Kleidungsstücke ist an Gymnasien und Grundschulen kein Thema - bei uns an der Hauptschule in Klasse 8 und 9 durchaus. Das hat nichts mit "Macht", "Privilegien" oder gar Kuchenstücken zu tun. Bei uns sind die Schüler näher an den berufsentscheidenden Praktika - und wir als Lehrer näher an den Betrieben. Von dort erhalten wir auch Rückmeldungen, aus welchen Gründen die Schüler nach dem Praktikum eine Ausbildungszusage erhalten - oder nicht. Unpassende Kleidung und unpassendes Auftreten sind oft genug Gründe. Daher sind entsprechende Punkte auch Teil der Schulordnung, um hier erzieherisch und prophylaktisch auf die Schüler einzuwirken.
    Schüler der SEK II betrifft das nicht.

    Ich würde mal behaupten, dass ich als BBS-Lehrkraft, die mit einem Großteil ihrer Stunden in beruflichen Vollzeitschulformen - in der sich viele SuS tummeln, die nach der 9. oder 10. Klasse Hauptschule zu uns kommen - eingesetzt ist, noch näher an "den Betrieben" bin. Unsere SuS absolvieren ebenfalls "berufsentscheidende Praktika"; ihre schulformimmanenten betrieblichen Praktika haben nämlich auch das Ziel einer Berufsausbildung im jeweiligen Betrieb. Trotzdem nicht wenige unserer SuS in der Schule Caps, Mützen u. ä. sowie Jogginghosen tragen, habe ich noch nie in meinen über 20 Berufsjahren von betrieblicher Seite gehört, dass ein/e Schüler*in aufgrund "unpassender Kleidung" keinen Ausbildungsplatz erhalten hat.

    Ach, das liegt vermutlich daran, dass wir als BBS zum Sek II-Bereich zählen und unsere SuS schon in der Hauptschule darauf "getrimmt" wurden, wie eine "passende Kleidung" im Praktikumsbetrieb auszusehen hat, gell?! (Ironie off...)

    Unpassendes Auftreten/Verhalten der SuS im betrieblichen Praktikum steht auf einem anderen Blatt und trägt im Übrigen durchaus dazu bei, dass der/dem einen oder anderen ein Ausbildungsplatz verwehrt wird.

    Wir sollten in Niedersachsen darüber sprechen, daß an den Gesamtschulen in Klasse 5 bis 8 wieder verbindliche Noten (sehr gut bis ungenügend) eingeführt werden.

    Kurze Anmerkung: An den IGS in NDS werden nur in den Klassen 5 bis 7 verbindlich Lernentwicklungsberichte statt Notenzeugnisse erstellt; für die Klasse 8 kann die jeweilige Gesamtkonferenz entscheiden, ob es Notenzeugnisse oder Berichte gibt (bei ersterem werden noch verkürzte Berichte beigelegt).

    Jedenfalls wollen sogar ide Betriebe, in denen die Schüler ihre Praktika ableisten sollen, so einen Quatsch nicht sehen.

    Gibt es tatsächlich Schulen, wo die SuS schon in der 5. bis 7. oder 8. Klasse Praktika absolvieren?

    Ich kann aber von drei erfolglosen Bewerbungen im BBS Bereich berichten.

    Woran lag es denn deines Erachtens, dass diese drei Bewerbungen nicht erfolgreich waren? "unpassende" bzw. nicht gesuchte berufliche Fachrichtung und/oder Fächer? Keine freien Stellen?

    Eigentlich schätze ich Chancen im Bereich "Sozialpädagogik" im beruflichen Schulwesen für den/die TE als recht hoch ein, weil diese Fachrichtung auch in SH (wie m. E. in ganz Deutschland) ein "Mangelfach" darstellt. Siehe auch hier: schleswig-holstein.de - Lehrkräfte in Schleswig-Holstein - Traumberuf Lehrer/in - Quereinstieg (Berufsschulen, Förderzentren, Grund- und Gemeinschaftsschulen (Sekundarstufe I)) - Dort werden Quereinsteiger*innen an beruflichen Schulen u. a. in der Fachrichtung "Sozialpädagogik" ebenfalls momentan "gute Chancen" bescheinigt.

    Echt traurig, dass es immer noch Schulen ohne warmes Wasser und Seife auf den Toiletten gibt :( !

    OT-Frage an diejenigen, die in BW an einer beruflichen Schule tätig sind: In dem Artikel aus dem ersten Link im Ausgangsbeitrag wird der BLV-Landesvorsitzende u. a. zitiert mit der Aussage "Die Studierenden sind verpflichtet, im Studium ein einjähriges Praktikum in der Industrie zu machen." Das klingt für mich so, als wenn dieses Praktikum zwingend während des Studiums erfolgen muss. Ist dem wirklich so? Hier in NDS absolvieren die meisten Lehramt BBS-Student*innen ihr 52wöchiges Betriebspraktikum (in einem passenden Berufsfeld) meist schon vor dem Studium oder - das trifft m. E. auf die meisten zu - sie haben vor Studienbeginn eine einschlägige Berufsausbildung absolviert.

    So leid es mir tut, aber wenn ich mich nicht täusche, gibt es in diesem Forum derzeit keine User*innen (zumindest keine, die hier regelmäßig schreiben), die in SH an einer beruflichen Schule tätig sind - Klinger fängt dort allerdings zum April hin an. Somit gibt es hier leider wahrscheinlich auch momentan niemanden, der/die an einer schleswig-holsteinischen BBS den Quereinstieg gemacht hat oder noch dabei ist und dir deine Fragen beantworten könnte.

    Aber vielleicht kennt sich ja eine/r der in SH an einer anderen Schulform tätigen User*innen zufällig ein wenig damit aus?

    Nichtsdestotrotz wünsche ich dir alles Gute!

    In Hessen erhält man auch 2 Std Entlassung für die Fächererweiterung Sek II [...]

    Etwas OT, aber interessehalber: Wieso braucht man in Hessen eine "Fächererweiterung Sek II" als Lehrkraft an beruflichen Schulen? In NDS sind alle Lehrkräfte, die das Lehramt an BBS studiert haben (und auch die Quereinsteiger*innen über den Vorbereitungsdienst), berechtigt, auch im BG zu unterrichten und das Abi abzunehmen. Liegt es evtl. daran, dass in NDS die BBSn komplett der Sek II zugeordnet sind, was wohl in Hessen nicht der Fall ist? (Oder habe ich das falsch in Erinnerung? Ich meine, dass ich hier im Forum mal die Info bekam, dass es in Hessen an den beruflichen Schulen Bildungsgänge gibt, die der Sek I zugeordnet sind, und andere, die der Sek II zugeordnet sind. - Das ist, wie gesagt, in NDS nicht so.)

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