Beiträge von Humblebee

    noch eine kleine Idee hier aus Baden-Württemberg (Gymi):

    wir organisieren hier zentrale Nachschreibtermine, und zwar freitags nachmittags

    Die Idee ist zwar ganz gut - das machen wir in einigen Vollzeitbildungsgängen auch -, aber bei uns nicht in allen Bildungsgängen umsetzbar. Einige Klassen haben nämlich auch freitags nachmittags bis zur 8. oder sogar 10. Stunde Unterricht und die meisten Berufsschulklassen sind freitags nicht im Haus.

    Es wäre wohl eher unfair, wenn die Nachklausur die selbe Schwierigkeit hätte, wenn die Nachschreiber doch deutlich mehr Zeit zum lernen haben.

    Ich habe in den letzten mehr als 20 Jahren festgestellt, dass die wenigsten SuS, die eine Klassenarbeit/Klausur nachgeschrieben haben, anscheinend die "gewonnene" Zeit zum Lernen genutzt haben. Denn ich hatte noch nicht einen Fall, in dem jemand, der/die beim Haupttermin gefehlt hatte, in der Nachschreib-KLA plötzlich eine viel bessere Note erreicht hat. Sprich: Die SuS, die eh schlecht sind, werden als Nachschreiber*innen nicht plötzlich besser.

    Es sind halt doch immer die gleichen, die nachschreiben.

    Ja, davon gibt es immer mal wieder ein paar SuS; es sind aber nur relativ wenige. Erfahrungsgemäß sind diese "regelmäßig zu den KLA Fehlenden" aber die, die sowieso schon schlechte Leistungen erbringen und allgemein hohe Fehlzeiten haben. Diese SuS schaffen es in aller Regel nicht den Bildungsgang erfolgreich zu absolvieren oder gehen sogar im Laufe des Schuljahres von der Schule ab.

    Bei den "höheren" Bildungsgängen (BG, FOS, Fachschulen) habe ich übrigens ein solches Verhalten - also regelmäßiges Fehlen bei Leistungsnachweisen wie auch das von dir beschriebene Verhalten (trotz angeblichen Krankseins munter in der Gegend 'rumrennen, shoppen, Party machen) - bislang auch nur von ganz wenigen SuS mit insgesamt hohen Fehlzeiten erlebt. Wie gesagt, bleiben die eh nicht lange an unserer Schule.

    Ich glaube man muss auch unterscheiden, was da eigentlich genau runter kam. Hier kam kein Eisregen, sondern „nur“ Schnee. Da sind eben aber sehr viele Leute spazieren gewesen und hatten Spaß daran.

    Klar muss man da unterscheiden. Und zwar nicht nur bei der Art des Niederschlags, sondern auch, ob man seine Freizeit draußen verbringen kann oder sich doch irgendwie am Straßenverkehr beteiligen muss (egal ob mit Auto, Fahrrad, zu Fuß, ÖPNV,...).

    Na ja, nun ist's ja eh erstmal vorbei. Hier taut gerade der letzte Rest Schnee weg und zumindest in den nächsten zwei Wochen sind (tagsüber) deutliche Plusgrade vorhergesagt.

    Nein, denn es gab hier heute gar keinen Neuschnee, also war heute kein Schneeräumen notwendig. Gestern hat mein Lebensgefährte nach Feierabend noch auf unserer Auffahrt ein wenig Schnee geschippt (so viel war es zum Glück nicht), weil ich wegen einer OMK bis abends in der Schule war.

    Glaubst du an "Übersinnliches"?

    Fahrt halt kein Auto, sondern geht spazieren. Damit ihr mal eine andere Perspektive bekommt.

    Spazierengehen bei eisglatten Wegen. Nee, is' klar ^^. Du kannst das Wetter ja gerne "schön" finden, wenn es aber aufgrund der Glätte viele Unfälle (sowohl mit Fahrzeugbeteiligung als auch auf Fußwegen im Übrigen) gibt, Züge usw. ausfallen, kann ich das einfach nicht schön finden. Ob man Schnee schön findet, steht ja auf einem ganz anderen Blatt.

    Btw Humblebee, da du mich ja blockierst kannst du bitte auch einfach aufhören meine Beiträge trotzdem zu lesen, danke.

    1. Hast du mir nicht vorzuschreiben, was ich zu tun habe. Danke. 2. Kann ich wie viele andere auch leider nicht spazierengehend zur Arbeit gelangen.

    Ach übrigens, blockiere ich dich gar nicht (mehr) 8). War mir zu langweilig, so viele User*innen auf der "ignore"-Liste zu haben; da konnte ich kaum noch Threads vernünftig lesen :zahnluecke:...

    Oha, ich drücke euch die Daumen, dass es nicht noch schlimmer wird! Wir hatten gestern Morgen etwas Schnee und teilweise heftige Glätte, heute Morgen war es ebenfalls noch stellenweise ziemlich glatt. Insgesamt aber so, dass man mit entsprechender Fahrweise gut zur Schule gelangen konnte. Auch die Schulbusse sind bei uns an beiden Tagen einigermaßen gut durchgekommen.

    OT:

    Zwischen den Jahren war es wunderbar: saumild und trocken.

    Da hatten wir hier im nordwestlichen NDS Temperaturen um die 10 Grad ("saumild" also nicht) - was mich nicht weiter gestört hat, aber vor allem Hochwasser in vielen Flüssen :( .

    Letzte Woche, das war schön. Der Januar gefällt mir bisher.

    Nee, "schön" geht anders. Seit letzter Woche hatten wir schon einige Tage mit Glatteis und etwas Schnee. Das mag ich auch nicht. Kalt und trocken ist ok, aber ansonsten kann es gerne Frühling werden (aber im Sommer dann bitte auch nicht zu heiß) :) .

    Der Fragesteller bereitet aber nicht an einer BBS.

    Das weiß ich doch; darum ging es mir mit meinem heutigen Beitrag aber gar nicht ;) . Mir ging es lediglich um meine eigene Situation, nämlich darum, dass sich zum einen für mich durch die heutige Aussage unserer Verwaltungsleiterin bzw. durch den genannten Runderlass meine Frage von Freitag geklärt hat:

    Hm, ist das an BBS anders? Meine TZ-Anträge (ich hatte in den letzten Jahren um 4-6 Stunden reduziert) wurden bislang alle von unserer Verwaltungsleiterin genehmigt/unterschrieben. Oder muss sie die Anträge anschließend noch weiterreichen?

    Denn wie sich nun heute 'rausstellte: Ja, das ist an den BBS tatsächlich anders! Zum anderen hat sich für mich damit auch die Frage geklärt, wieso mein Schulleiter nichts von einem solchen Schreiben an die Schulleitungen und einem evtl. geänderten Vorgehen wusste. Er hat ja höchstwahrscheinlich dieses Schreiben, dass du gesehen hast, gar nicht erhalten, weil es - vermute ich nun stark - nur an die Schulleitungen der allgemeinbildenden Schulen geschickt wurde.

    Nichtsdestotrotz würde mich mal interessieren, ob Minnski nun zu einem Gespräch mit Ihrer/ihrem bzw. seiner/seinem Schulleiter/in an der Oberschule muss und ob der Teilzeitantrag genehmigt wird. Vielleicht bekommen wir darüber in den nächsten Wochen ja noch eine Rückmeldung von Minnski . Würde mich freuen!

    Das entscheidet nicht die Schule, sondern der Dezernent.

    So, jetzt bin ich noch ein wenig "schlauer", denn ich traf heute zufällig auf dem Flur vor dem Sekretariat unsere Verwaltungsleiterin, die ich zu dieser Thematik auch noch kurz befragt habe. Ihre Aussage: Für die berufsbildenden Schulen gilt nicht, dass der/die Dezernent*in des RLSB über Teilzeitanträge entscheidet, sondern dies dürfen die BBSn selber tun bzw. deren Verwaltungsleitung (ich hatte ja oben - siehe Beitrag 7 - schon geschrieben, dass ich meine TZ-Anträge der letzten Jahre alle direkt an unsere Verwaltungsleiterin gerichtet habe). Das RSLB hat also mit "unseren" TZ-Anträgen gar nichts zu tun (und deshalb wird vermutlich das genannte Behördenschreiben gar nicht an die Schulleitungen der BBSn gesandt worden sein).

    Wie ich nun selber nochmal "ergooglet" habe, findet sich das Ganze im Runderlass "Dienstrechtliche Befugnisse und sonstige personalrechtliche Aufgaben und Befugnisse sowie Zuständigkeiten nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz" wieder. Dort steht unter Punkt 2 "Sonstige personalrechtliche Aufgaben und Befugnisse des Dienstvorgesetzten und des Arbeitgebers": "Die berufsbildenden Schulen entscheiden über ... i) Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung nach den §§ 61 bis 64 NBG für Beamtinnen und Beamte sowie Teilzeitbeschäftigung nach § 11 TV-L für Beschäftigte, [...]"

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