Beiträge von Humblebee

    Grundsätzlich ist die Aussage, dass es psychischen Druck im Vorbereitungsdienst gibt, natürlich auch richtig.

    Ja, klar, den habe ich auch verspürt. Das ist aber meiner Meinung nach ein Druck, der häufig in Situationen, wo man "unter Beobachtung steht" und/oder sich in Prüfungssituationen befindet, entsteht.

    Wie immer gibts zwei Seiten, aber wenn es tatsächlich solche Zustände gibt, dann wird es Zeit, die zu beenden.

    Das ist vollkommen richtig. Was das Studienseminar Gym. in OL angeht, kann ich dazu eh nichts sagen, da ich niemanden kenne, der mit diesem Seminar zu tun hat. Nur was die plötzlichen negativen Berichte über das Studienseminar BBS angeht, bin ich halt sehr erstaunt, weil ich davon zum ersten Mal höre, obwohl ich ja nun wirklich viele kenne, die an diesem Seminarstandort selbst ihr Referendariat absolviert haben.

    Und wir alle hier im Forum wissen ganz genau, wie man an solche Positionen gelangt. Man muss nur derart unangenehm in der Schule auffallen, dass man 'hoch'-gelobt wird.

    Ist das so? Hier in NDS bewirbt man sich um die Stelle einer Fachleiterin/eines Fachleiters am Studienseminar. Diejenigen BBS-Lehrkräfte auf Fachleiter*innenposten, die ich persönlich kenne (10-15) sind nie "unangenehm in der Schule aufgefallen" und von denen wurde auch niemand "hochgelobt".

    Diejenigen, die man heute als Fachleiter wirken sieht, haben nicht selten einen Doktor-Titel.

    Nun wandeln sie in einer Zwischenwelt. Von Schule zu Schule ziehen sie - ohne ein wirkliches berufliches Zuhause zu haben. Im Stamm-Kollegium isolieren sie sich nicht selten. Selten da sind sie ohnehin. Beliebt sind sie auch selten. Weder bei Schülern, Kollegen noch bei Referendaren.

    Wie auch CDL schon schrieb, kann ich beides absolut nicht bestätigen.

    Meine Schule ist ja ebenfalls dem Studienseminar BBS in Oldenburg zugeteilt und ich bin etwas geplättet, dass dieses Seminar momentan so negativ dargestellt wird. Ich selbst habe mein Ref an einem anderen Studienseminar gemacht, aber ich erlebe ja nun schon seit 20 Jahren Refis/LiV, die ihres an eben jenem Standort absolvieren bzw. absolviert haben - ich habe deren Ref in einigen Fällen auch als Ausbildungslehrerin begleitet - und es hat sich bisher noch nie jemand derart schlecht über die dortigen Fachleiter*innen usw. geäußert. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass sie dies aus Angst nicht getan haben; eine ganze Reihe von ehemaligen Refis dieses Seminarstandorts sind mittlerweile bei uns als "fertige" Lehrkräfte (zwei gerade erst jetzt im Mai fertig geworden und von uns übernommen worden) und z. T. bin ich mit ihnen befreundet - wenn sie ihr Ref also als derartigen Horror erlebt hätten, hätten sie sich ziemlich sicher mal dahingehend geäußert. Auch von einer enorm hohen Abbrecherquote im BBS-Studienseminar OL, von der in einem der Artikel berichtet wird, ist mir im Übrigen nichts bekannt. Nach den Sommerferien werde ich auf jeden Fall unsere derzeitigen Refis zu dieser Thematik befragen; mal sehen, ob sie auch so viel Negatives zu erzählen haben.

    Nun ja, vielleicht liegt meine recht positive Sichtweise des Vorbereitungsdienstes auch mit daran, dass ich selbst zum Glück in meinem Ref. keinerlei negative Erfahrungen gemacht und es überhaupt nicht als "furchtbare Zeit" erlebt habe. Mit meinen Fachleiter*innen wie auch den Ausbildungslehrkräften kam ich gut zurecht und hatte zu keinem Zeitpunkt das Gefühl, ungerecht, von oben herab oder sonstwie schlecht behandelt zu werden (so ging es auch meinen "Mit-Refis").

    Hat das nicht eher was mit der Schulform zu tun? Abteilungsleitung kenne ich von der Berufsschule, das Konzept ist mir aber von keiner allgemeinbildenden Schule bekannt.

    Ich kenne "Abteilungsleitungen" sowohl von beruflichen Schulen als auch in einigen BL von allgemeinbildenden weiterführenden Schulen. In Hamburg gibt es sie meines Wissens in den Stadtteilschulen und Gymnasien, dann eben in BW - wie Kris24 ja oben ausführte - und meine, diesen Begriff auch für NRW schon mal gelesen zu haben (da ging es - wenn ich mich richtig erinnere - um Gesamt- oder Sekundarschulen).

    Im Übrigen finde ich es amüsant, über was ihr euch, an eurer Schule, so aufregt…Ist das parken auf den Lehrerparkplätzen wirklich DAS Top 1 Thema an eurer Schule? Habt Ihr so wie fast alle Schulen nicht genug andere und viel wichtigere Probleme?

    Amüsant finde ich mal wieder deine Ausführungen :rotfl: - aber das kennen wir hier ja schon von dir. Vor allem hast du anscheinend meinen Beitrag entweder nicht vollständig gelesen oder aber überhaupt nicht verstanden. Ich weiß bspw. nicht, wen genau du mit "euch" und "eurer Schule" oder aber mit "uns aufregen" meinst. Mich bzw. meine Schule und meine KuK kannst du nicht meinen, denn ich schrieb ja, dass es diese Problematik bei uns seit Jahren schon nicht mehr gibt, da wir mittlerweile genügend Parkflächen haben - sowohl auf dem Schulgelände als auch auf einem nahegelegenen Parkplatz, den unsere SuS und Lehrkräfte mit Genehmigung der Stadt zusätzlich nützen dürften (ist aber selten notwendig).

    Frohe Ferien, Ende mit dieser Thematik - weil "völlig überholt" - und "Plonk" 8)!

    Was ist "jedes Problem"? wenn es ein Beschwerdemanagement gibt, müsste auch geklärt sein, mit was man sich an wen wendet.

    Die "Reihenfolge" sollte möglichst eingehalten werden, egal um welches Problem/welchen Konflikt es geht. Das ist der Sinn und Zweck eines solchen "Beschwerdemanagements". Ausnahmen bilden natürlich wirklich schwere Konfliktsituationen, wie extreme "Verfehlungen" von SuS oder Lehrkräften, z. B. Situationen, in denen eine sofortige Ordnungsmaßnahme als Eilmaßnahme (bspw. ein Unterrichtsausschluss einer Schülerin/eines Schülers bis zur Ordnungsmaßnahmenkonferenz) notwendig ist oder die Polizei eingeschaltet wird (bei tätlichen Angriffen mit Personengefährdung,...). Da ist natürlich direkt der/die Schulleiter*in gefragt.

    Ich finde den "Leitfaden" für das unserer Schule gerade nicht und habe keine Lust zu suchen, aber in dem Konzept der BBS Meppen ist alles sehr gut erläutert (sogar ausführlicher als in dem unserer Schule): Microsoft Word - Vorschlagsmanagement neu.docx (bbs-meppen.de) (es geht dabei aber nicht um das "Vorschlags-" sondern ums "Beschwerdemanagment"; ist wohl ein Fehler in der Bezeichnung des verlinkten Dokuments).

    Dürfen sich Lehrpersonen mit Fragen, die die Ausübung des Schulrechts betreffen, an ihre Vorgesetzten wenden, ja oder nein? Womit dürfen sie die Schulleitung überhaupt behelligen?

    Nochmal: In einer großen Schule sind als "Vorgesetzte" zunächst einmal die Abteilungsleiter*innen - sprich: die erweiterte Schulleitung - in sehr vielen Fällen (auch denen, die das Schulrecht betreffen) die Ansprechpartner*innen der Lehrkräfte. Man wendet sich also als Lehrkraft nicht direkt mit jedem Problem an die/den Schulleiter*in, denn -wie German ja nun schon mehrfach schrieb - es ist einfach ein Ding der Unmöglichkeit, dass ein/e Schulleiter*in einer großen Schule für jedes Problem, das im Schulalltag auftritt, zuständig ist/sein kann. Da müssen gewisse Dinge einfach delegiert werden. Wenn die Abteilungsleitung das Problem nicht lösen kann, kann ja immer noch die/der Schulleiter*in eingeschaltet werden.

    Anderes Beispiel: An meiner Schule gibt es ein "Beschwerdemanagement". Der sieht auch vor, dass Beschwerden und Konflikte zunächst natürlich zwischen den Konfliktparteien versucht werden zu klären (ggf. unter Einbeziehung der Schulsozialarbeit oder einer Beratungslehrkraft), als nächster Schritt sich dann ggf. an die Klassenlehrkraft, in Stufe 3 an die Abteilungsleitung und erst als letzte Stufe - wenn keine Einigung erzielt bzw. das Problem/der Konflikt nicht gelöst werden kann - an den Schulleiter oder seine Vertreterin gewendet wird.

    Ich glaube, solch ein Vorgehen können diejenigen von euch, die an einer kleinen Schule unterrichten, sich nicht so richtig vorstellen, kann das sein? Es ist halt einfach so, dass in einer kleineren Schule die Schulleitung etwas "näher dran an allem" ist und bei Problemen und Konflikten eher eingeschaltet wird als an einer größeren Schule.

    wenn da der Schüler oder Mami und Papi genug Geld bzw. eine RV für einen guten, ausgefuchsten Anwalt haben, dann gibt es zumindest erst einmal Theater, Diskussionen und überflüssige Klagen.

    Glücklicherweise haben wir im Übrigen weder klagefreudige Schüler*innen noch klagefreudige Erziehungsberechtigte.

    Großartig, dass du mal wieder einen uralten Thread hier auskramst cera :D!

    Bescheidene Frage: Ist der Lehrerparkplatz öffentlicher Verkehrsraum oder ein Privatgrundstück (halt von der Liegenschaftsverwaltung für Schulgebäude)?

    An meiner Schule sind die Lehrerparkplätze wie auch die Parkplätze für unsere SuS natürlich Teil des Schulgeländes, also "Privatgrundstück". Sonst würde ich sie nicht als "Lehrerparkplatz" bezeichnen und dann hätten unsere Hausmeister natürlich überhaupt nichts mit der ganzen Geschichte zu tun (danke für den Hinweis; da wäre ich echt nicht drauf gekommen ;-)!).

    Falls Privatgrundstück sollten die Herren Hausmeister die Aktion mit der Parkkralle lieber ganz schnell einstellen, Stichwort: verbotene Eigenmacht im zivilrechtlichen Sinne, evtl. käme hier, je nach den Umständen des Einzelfalles, sogar der Straftatbestand der Nötigung in Betracht.

    Das lass' doch bitte mal unsere Sorge sein, gell?! ;) Diese "Parkkrallen" brauchten unsere Hausis übrigens jetzt schon seit langer Zeit nicht mehr anzuwenden, da die SuS mittlerweile selbst genügend Parkplätze zur Verfügung haben.

    Könnt Ihr nicht anregen den Lehrerparkplatz mit einer Schranke zu sichern oder das die einzelnen Parkbuchten Poller bekommen?

    Parkbuchten mit Pollern zu sichern, wäre m. E. viel zu teuer und zu umständlich. Eine Schranke hat einer der Lehrerparkplätze an unserem neuesten Gebäude nun (dieser Parkplatz war zum Zeitpunkt meines Beitrags, auf den du dich beziehst, noch nicht fertig).

    In der Praxis ist es aber sicher sinnvoller, auf die Parkkrallen zu verzichten und direkt abschleppen zu lassen, es sei denn, der Fahrer des Fahrzeugs ist leicht ermittelbar und entfernt sein Fahrzeug zügig. Im Falle des Abschleppens sollte auf die vorherige Anbringung der Parkkrallen verzichtet werden. Zumindest das LG Hanau sah hierin ein unzulässiges Vorgehen.

    Praxis ist an meiner Schule, dass zunächst Autos, die irgendwo im Weg stehen oder unberechtigt auf Lehrerparkplätzen parken (wie gesagt: ist schon seit Längerem nicht mehr der Fall gewesen), vom Sekretariat ausgerufen werden. Dann fahren die SuS, die dies i. d. R. betrifft, ihre Autos schnell woanders hin. Kurzzeitiges "Ankrallen" (die Hausis blieben in solchen Fällen in der Nähe und entfernten die Kralle - nach einer "Ansprache"- gleich wieder, wenn der/die Fahrer*in auftauchte) erwies sich nichtsdestotrotz in der Vergangenheit als sinnvoller als erst den Abschleppdienst - der aus einem Nachbarort herfahren muss - zu verständigen ;) . Das Ganze ist ja eher als kurzzeitige Abschreckung der "Falschparker*innen" gedacht gewesen, als dies mal überhand nahm. Mittlerweile haben wir genügend Parkplätze für Lehrkräfte wie auch für SuS, so dass es keine Probleme dahingehend mehr gibt und jede/r einen Parkplatz findet.

    Sprich: Problem "gegessen" und cera hat sich umsonst die Mühe mit seinem/ihrem Beitrag gemacht 8).

    ... wenn ich vor der Kaffeemaschine stehe, die Dose mit dem gemahlenen Kaffee leer ist, ich ein neues Päckchen Kaffee aufschneide und den Kaffee anstatt in die Dose direkt in die Filtertüte der Kaffeemaschine kippe, nur um mich dann zu wundern warum heute die Filtertüte so voll ist.

    Und das nach bereits zwei Wochen Ferien ^^! Du bist wohl noch nicht ganz im "Sommerferien-Modus" angekommen, was?!

    Ich empfinde die Anforderungen deutlich niedriger als ich es von meiner Schulzeit vor gut 30 Jahren kenne.

    Ich glaube, ich hatte es hier schon mal irgendwann geschrieben: Meine eigene Englisch-Abi-Klausur (1991; 14 Punkte "ergattert") war ein Witz verglichen mit denen, die in den letzten Jahren in NDS geschrieben wurden. Die Bereiche "Hörverstehen" und "Mediation" gab es damals noch nicht, sprich: Die Klausur bestand nur aus einer Textaufgabe (zweiseitiger Text mit ein paar Aufgaben dazu). Ich war damals nach der Hälfte der Bearbeitungszeit - also nach drei Unterrichtsstunden - fertig, habe mir die Klausur noch etliche Male durchgelesen und dann achselzuckend zum Ende der vierten Stunde hin abgegeben :_o_D.

    Aber das ist natürlich anekdotisch. Keine Ahnung, ob die Abi-Klausuren damals alle so "einfach" waren (meine anderen beiden Abi-Klausuren in Französisch und Bio fand ich - und auch die anderen aus meinen Kursen - ebenfalls nicht sooo anspruchsvoll). Mein Abi-Jahrgang hatte damals übrigens einen Schnitt von 2,5.

    Gilt auch in NRW und für TZ- Beamte.

    Die Differenz von TZ zu VZ bekommt kann man über Mehrarbeit erstattet bekommen für die Tage der Klassenfahrt.

    Ist das wirklich so? Laut der Website des VBE (VBE - Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW (vbe-nrw.de) ) nicht: "Das bedeutet, dass tarifbeschäftigte Teilzeitkräfte, denen kein Freizeitausgleich gewährleistet werden kann, einen Anspruch darauf haben, während einer Klassenfahrt wie Vollzeitkräfte bezahlt zu werden. Die Beschäftigten müssen dafür innerhalb von sechs Monaten einen Antrag stellen. Dabei muss auch dargelegt werden, dass ein Zeitausgleich nicht stattfinden kann.

    Für verbeamtete Teilzeitkräfte gilt dies leider nicht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht 2004 klargestellt.

    Auch wenn hier verbeamtete Teilzeitkräfte mehr arbeiten, kann nicht nach der Mehrarbeitsvergütungsverordnung abgerechnet werden. Diese sieht nur eine Vergütung für mehr Unterricht vor, nicht aber für Tätigkeiten außerhalb von Unterricht, z.B. Klassenfahrten."

    Oder ist das inzwischen nicht mehr gültig?

    Danke! Pünktlich mit dem Start der Sommerferien kam ja leider der Sturm "Poly", der schon jetzt (Unwetterwarnung gilt hier noch bis 18 Uhr) zu zahlreichen Schäden - inkl. Todesfällen :( - geführt hat, allerdings auch den SuS in zwei nds. Städten schon einen Schulschluss um 10 Uhr bescherte (wobei ja nach der 3. Stunde eh Unterrichtsschluss gewesen wäre).

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