Beiträge von Humblebee

    Ja sicher, was glaubst du wie das im Labor festgestellt wird? Du kannst auch mit Verdacht auf Grippe zum Arzt gehen und einen Abstrich machen lassen. Die PCR verrät dir, was es ist.

    Wieso im Labor? Es ging doch um Selbsttests. Mir war nicht bewusst, dass es die auch für Influenza u. a. gibt. Es ist aber ja - zumindest mittlerweile - der Fall, dass es die auch als "Kombitests" in der Apotheke gibt.

    Auch hier fehlt mal wieder eine Quellenangabe ;) .

    Also ist Krätze nur für Personen, die in Schulen und Co. arbeiten oder dort betreut werden, meldepflichtig. Richtig?

    Eine Nachbarin von Freunden hatte nämlich vor drei oder vier Jahren Krätze, aber laut ihres Hausarztes musste dies nicht ans Gesundheitsamt gemeldet werden, da sie im Büro eines Industriebetriebs tätig ist.

    An berufsbildenden Schulen muss man sich doch sowieso in die Berufe einarbeiten, mit denen man zu tun hat,

    Na ja, kommt drauf an, was man dort unterrichtet. Wenn ich nur eine Doppelstunde pro Woche Englisch bspw. in der Fachschule Bautechnik, der BFS Sozialpädagogische/r Assistent/in oder in der BFS Fahrzeugtechnik unterrichte, reicht es, wenn ich mir ein wenig berufsbezogenes Englisch i. S. v. Fachvokabular aneigne. In die entsprechenden Berufe tiefer einzuarbeiten brauche ich mich aber zum Glück nicht (das wäre auch ein wenig viel verlangt; gerade an einer "Bündelschule" wie unserer, in der verschiedenste berufliche Fachrichtungen zusammenkommen).

    Warum ist Krätze meldepflichtig?

    Da Krätze sehr ansteckend ist und die Krankheit möglichst effektiv an der Ausbreitung gehindert werden soll, ist im Infektionsschutzgesetz festgelegt, dass Krätze meldepflichtig ist. Vor allem die Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen müssen dieser Meldepflicht unbedingt nachkommen. Dies gilt zum Beispiel für Altenheime, Kinderheime, Kindergärten, Schulen und alle anderen Gemeinschaftseinrichtungen.

    Quelle?

    Wenn ich mich nicht völlig irre, gehört Krätze/Skabies nicht zu den meldepflichtigen Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz, aber Personen, bei denen Krätze diagnostiziert wurde, dürfen sich nicht in Schulen, Kindergärten etc. aufhalten.

    Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege!

    Nun gibt es wohl auch Selbsttests, mit denen man sich auf Covid19, Influenza und RSV testen kann. Leider kosten die scheinbar fast 20 Euro; werden daher wohl von den wenigsten gekauft werden. "Unnötig" fände ich es aber keinesfalls, solch einen Test durchzuführen. Aber wie "man" das - wie auch Coronatests und den Umgang mit einer Infektion - handhabt, ist ja zum Glück jeder und jedem selbst überlassen 8).

    Für mich macht gerade das den Reiz an beruflichen Schulen aus. Ich habe auch schon von SuS ohne Schulabschluss in der Berufseinstiegsschule über SuS mit allen möglichen Schulabschlüssen in verschiedenen Berufsfachschul- und Berufsschulklassen, der Fachoberschule und dem beruflichen Gymnasium bis hin zur Fachschule in unterschiedlichsten Bildungsgängen unterrichtet.

    Ich habe selber sowohl schon in Bildungsgängen ohne jegliche Zugangsvoraussetzung unterrichtet als auch in solchen, die das Abitur als Zugangsvoraussetzung haben.

    Welche sind denn letzteres in NRW? In NDS gibt es meines Wissens keine Bildungsgänge an BBS, die das Abi als Aufnahmevoraussetzung haben.

    Bei uns kommt es auch darauf an, ob man Klassenlehrerin ist, was wir fast alle sind. Einen freien Tag haben daher meist nur die, die viel reduzieren, > 10 Stunden.

    An meiner Schule hat das nichts mit einer Klassenlehrerschaft zu tun. Bei uns haben eine ganze Menge KuK einen unterrichtsfreien Tag, z. T. sogar Vollzeitkräfte. Nichtsdestotrotz haben davon viele eine Klassenlehrerschaft.

    "Krassestes" Beispiel in meiner Abteilung ist eine Kollegin, die nur an zwei Tagen pro Woche in der Schule ist und zehn Stunden unterrichtet (somit hat sie also drei unterrichtsfreie Tage), trotzdem aber schon seit Jahren - freiwillig! - eine Klassenlehrerschaft in einer Berufsschulklasse hat (wobei diese Klassen auf jeden Fall weniger Arbeit machen als eine Klasse in einem Vollzeitbildungsgang).

    Mit der Schulleitung habe ich noch nicht gesprochen. Ich wollte erst die Rahmenbedienungen abklären, bevor ich einen Stein ins Rollen bringe. Ich bin tatsächlich noch unentschlossen. Aber mit der Frist wird es Zeit eine Entscheidung zu treffen...

    Ja, da du deinen Antrag bis zum Ende des Halbjahres - also in zwei Wochen - einreichen musst, wird es wirklich Zeit.

    Du wirst aber ja sicherlich nicht der/die einzige Lehrkraft bei euch sein, die Teilzeit arbeitet/arbeiten möchte. Hast du dich mal mit KuK darüber unterhalten bzw. weißt du, wie es bei denjenigen, die reduziert haben, an deiner Schule mit einem unterrichtsfreien Tag aussieht?

    An deiner Stelle würde ich dringend jetzt das Gespräch mit euren Stundenplaner*innen suchen!

    Noch ein Grund mehr, einfach gar nicht zu reduzieren.

    Warum denn das? Die allermeisten Stundenplaner*innen werden - gerade wenn jemand aus familiären Gründen oder zur Pflege von Angehörigen reduziert hat - doch wohl dem-/derjenigen einen unterrichtsfreien Tag ermöglichen. Ich habe jedenfalls noch von keiner Lehrkraft in meinem Bekanntenkreis gehört, dass es dahingehend Probleme gab. Die haben alle mind. einen, wenn nicht sogar zwei oder drei freie Tage pro Woche (je nachdem, wieviele Stunden sie unterrichten).

    EDIT: Ich würde jeder Lehrkraft, die reduzieren will, raten dann unbedingt aufzupassen, dass sie wirklich weniger arbeitet!

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