Wir haben die Lernplattform "Moodle". Darüber geht das meines Wissens auch; ich selber habe es bisher aber noch nicht ausprobiert.
Beiträge von Humblebee
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So geht es doch auch!!!
Die Grundschule Wiefelstede führt mehreren Medienberichten zufolge ab sofort eine Viertagewoche für mehr als 300 Schülerinnen und Schüler ein. »Unsere Unterrichtsversorgung sieht sehr schlecht aus, und wir sehen uns nicht in der Lage, alle Klassen gleichermaßen mit Unterricht zu versorgen«, schrieb Schulleiterin Doris Tapken den Berichten zufolge in einem Elternbrief.
https://www.spiegel.de/panorama/bildu…09-ac77697f7a18
Na ja, das kann's aber ja auch nicht sein! Da sind nun wieder die Eltern die Gelackmeierten und müssen - wie zu Zeiten der Corona-bedingten Schulschließungen - zusehen, wie sie die Kinderbetreuung geregelt bekommen (denn ein Betreuungsangebot an der Schule gibt es zwar, aber das kann ja wohl auch nur von einer begrenzten Anzahl von SuS/Eltern in Anspruch genommen werden, oder?).
Ich hoffe sehr, dass das zuständige RLSB bald in die Hufe kommt und für die betroffene Grundschule Abhilfe schafft!
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So aus Interesse : sind bei euch diese Konferenzen eigentlich immer nur von der Schulleitung gestaltet und die redet?
Bei uns hat die SL ca. 1 Drittel der Zeit zur Verfügung, der REst sind Themen von Kolleg:innen für alle.
Nein, der SL bzw. die erweiterte SL an meiner Schule bestreitet etwa die Hälfte einer Gesamtkonferenz oder Gesamtdienstbesprechung. Die restlichen TOP übernehmen KuK.
Und bei uns sind alle Gesamt- und Abteilungskonferenzen/-dienstbesprechungen sowie Teamsitzungen auf zwei Stunden angesetzt bzw. "gedeckelt" (Beschluss der Gesamtkonferenz vor etlichen Jahren). Da wird durch die Protokollantin/den Protokollanten als "Zeitwächter*in" auch strikt drauf geachtet und bei absehbarer Zeitnot halt mal ein TOP auf die nächste Besprechung vertagt. Bis auf ein paar Minütchen wurde, seitdem wir diese Regelung eingeführt haben, noch nie eine Sitzung überzogen.
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Damit der Kollege, der die eine Randstunde unterrichtet, dann Minusstunden auf seinem Arbeitszeitkonto hat und in Zukunft noch mehr vertreten darf? Das kann es auch nicht sein!
Ich kenne das von unserer Schule auch so, daß bei entsprechend umfangreichem Stundenausfall die Azubis in die Betriebe geschickt werden. Ist man jetzt der Kollege, der in der einen Klasse sechs Stunden täglich hat, ist das kein Problem, schließlich fällt sein Unterricht nie aus. Ist man aber der Kollege, der mit zwei Nebenfächern bei 25,5 Stunden Deputat durch 16 Klassen gejagt wird, ist man laufend von abbestellten Klassen betroffen, hat massive Probleme seine Klausurtermine und die Nachschreibtermine überhaupt durchzubekommen und bekommt als Dank noch die ausgefallenen Stunden als Malusstunden abgezogen, wenn man bezahlte Mehrarbeit macht, um den Laden am Laufen zu halten.

Wenn schon, dann gleiches Recht für alle KuK, dann muß die Klasse auch entsprechend abbestellt werden, wenn der Nebenfachlehrer ausfällt, auf das der Hauptfachlehrer auch mal Malusstunden kassiert.

Übertreibst du da jetzt nicht ein wenig? Ist es an deiner Schule wirklich so, dass - wie du schreibst - "laufend" Klassen abbestellt werden und es ausgerechnet andauernd dich trifft, dessen Stunden ausfallen? Und unterrichtest du ausschließlich in Berufsschulklassen, wo die Azubis dauernd in den Betrieb geschickt werden? Denn in Vollzeitklassen wäre der Vorschlag von Maylin85 ja durchaus umsetzbar.
Bei uns werden auch manchmal Klassen für einen kompletten Schultag "abbestellt", wenn der Großteil ihrer oder alle ihre Stunden durch Abwesenheit von KuK (sei es durch Krankheit oder durch Fortbildung, Mitarbeit im Prüfungsausschuss der Kammern, Abnahme mündlicher Prüfungen in unserem Hause o. ä.) betroffen ist und nicht vertreten werden kann, aber - wie gesagt - das kommt nur ab und zu vor und wenn es mich dann mal betrifft und ich dadurch Minusstunden "kassiere", bekomme ich selbige locker durch Vertretungsunterricht wieder 'rein.
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Nee, ich schrieb, dass meine Mitreferendare mit Schulen in NDS Kontakt hatten.
Ach so, das hattest du so explizit nicht geschrieben. Daher dachte ich, deine Aussage beziehe sich auf NRW. Aber das ist mir schon klar, dass dieses Vorgehen "inoffiziell" läuft.
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Ah ja...
Mehr als "blabla" war dahingehend von dir - EDIT, da ich zu langsam war - CandyAndy ja eigentlich auch nicht zu erwarten. Ich hätte es wissen müssen. -
Ich kenne auch keine BBS hier in der Gegend, wo vormittags an Schultagen Kollegiumsausflüge stattfinden und dafür die SuS schulfrei haben. Die Ausbildungsbetriebe fänden das sicherlich nicht wirklich lustig, wenn für ihre Azubis der komplette Berufsschulunterricht ausfällt, weil die Lehrkräfte einen Ausflug machen möchten.
An meiner Schule finden die (freiwilligen!) Kollegiumsausflüge alle paar Jahre mal entweder nachmittags nach der 8. Stunde oder an unterrichtsfreien Tagen statt (an Brückentagen, z. B. nach Himmelfahrt, oder einmal auch schon am letzten Tag der Sommerferien)
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Was unterstellst du denn hier bitte ?
Na, dann kannst du uns sicherlich hier mal darlegen, was du mit deinem seltsamen Beitrag gemeint hast!
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Vor allem würde mich interessieren, woher diese halbe Stunde kommt, die für die Besprechung der Klassenlehrer berechnet wird. Wenn aus dem normalen Stundentopf fände ich das recht fragwürdig.
Von welcher "halben Stunde" sprichst du? plattyplus hat doch gar keine halbe Entlastungsstunde erwähnt, oder finde ich den entsprechenden Beitrag nur nicht?
An meiner Schule bekommen die Klassenlehrer*innen der Berufseinstiegsklassen (den Klassen mit der schwierigsten Klientel und dementsprechend die "aufwändigsten" Klassen) tatsächlich eine halbe Anrechnungsstunde und ja: die kommt aus dem "Topf" mit den Anrechnungsstunden, die jedes Schuljahr neu verteilt werden.
EDIT: Ich finde diese Entlastung für besagte Klassenlehrkräfte absolut gerechtfertigt, wenn ich so mitbekomme, wieviel mehr Beratungen, Besprechungen, Verwaltungsaufwand, ... diese KuK im Gegensatz zu bspw. Klassenlehrkräften in einer "unproblematischen" Berufsschulklasse haben!
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Ich habe diese Wörter jetzt alle drei gegooglet
(Wo wir beim Thema sind.... "In einer bekannten Suchmaschine eingegeben")Ging mir genauso, da mir die von Kathie genannten Begriffe noch nie "über den Weg gelaufen" sind. Liegt wohl an den unterschiedlichen Schulformen, gell?!
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FOR = Berechtigung die Fachoberschule besuchen zu dürfen, Fachoberschulreife
FHR = Berechtigung die Fachhochschule besuchen zu dürfen, Fachhochschulreife
Q-Vermerk oder FORQ: Berechtigung die Fachoberschule besuchen zu dürfen und dort das Abitur abzulegen. Hierfür muß in Klasse 10 in den Fächern Deutsch, Mathe, Englisch midenstens ein Notenschnitt von 3,0 erreicht werden. Eine 4 kann durch eine 2 ausgeglichen werden. Aber eine 5 in einem der Fächer führt automatisch zur Verweigerung des Q-Vermerks.
Kurzum: Man selektiert da zwischen denen, die die FOR so gerade eben geschafft haben und denen, denen man mehr zutraut.
Danke für die Erklärungen! Also ist die "FOR" - wie ich ja bereits vermutet hatte - der "mittlere Bildungsabschluss" und entspricht damit unserem "Sek I - Realschulabschluss" und die "FORQ" unserem "erweiterten Sek I-Abschluss".
Aber Moooment, eine Frage habe ich noch:
Berechtigung die Fachoberschule besuchen zu dürfen und dort das Abitur abzulegen.
An einer FOS/Fachoberschule kann man in NRW doch nicht das Abitur, also die "allgemeine Hochschulreife", erwerben, oder? Hier in NDS erwirbt man nach erfolgreichem Besuch der Klasse 12 der FOS die "Fachhochschulreife". Ich meine, das sei auch in NRW so, wenn ich eine dort tätige ehemalige Mitreferendarin nicht falsch verstanden habe.
(Die "allgemeine Hochschulreife" kann man an den nds. BBS sowieso ausschließlich am BG erwerben; das nur nebenbei.)
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Dann mache ich mal mit dem letzten Beitrag weiter:
CSU
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Hmmm, ok.... Meine Verwirrung ob der unterschiedlichen Schulabschlüsse wird gerade nicht geringer.

"FOR" ist dann wohl die "Fachoberschulreife", richtig? Und "FOR mit Q-Vermerk" entspricht deiner Erklärung nach vermutlich dem, was sich in NDS "erweiterter Sek. I-Abschluss" nennt (zumindest benötigen die SuS den an den nds. BBSn, wenn sie das berufliche Gymnasium besuchen wollen).
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Ich rufe mal ein - ganztags verwendbares -"Moin!" in den Süden Wurzelvokal !!!
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Ach so, diese Assistent*innen-Ausbildungen sind in NRW dreijährig. Das wusste ich bislang noch gar nicht. Wir haben in NDS ja auch berufsqualifizierende Berufsfachschulen, die zu einem Berufsabschluss führen (z. B. die BFS Sozialpädagogische/r Assistent/in), die aber fast alle nur zweijährig sind und wo man maximal den "erweiterten Sekundarabschluss I" erwerben kann, also keine FHR. Der "einfache" Realschulabschluss ist Eingangsvoraussetzung für mehrjährige BFSn in NDS.
Was bedeutet dieser "Q-Vermerk" eigentlich genau? In NDS gibt es einen "Sek. I - Hauptschulabschluss" - nach der 10. Klasse Hauptschule -, den man früher meines Wissens auch als "qualifizierten Hauptschulabschluss" bezeichnet hat. Ist das sowas? Oder eher ein Realschulabschluss?
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Dem muß ich zustimmen. Unsere Vollzeitschüler brauchen im ersten Jahr, in dem die bei uns sind, also zumeist Klasse 11, extrem viel Betreuung. Allein schon das ganze Mahnwesen bzgl. der unentschuldigten Fehlzeiten inkl. Meldung an die Familienkasse (Wegen Kindergeld), das BAföG-Amt und die Ausländerbehörde zwecks Auffenthaltstitel frißt ordentlich Zeit.
Üblicherweise fängt man das Schuljahr mit 30 Schülern an und beendet es mit 20. Die übrigen 10 haben uns wegen unentschuldigter Fehlzeiten verlassen. Als Klassenlehrer muß man für diese Schüler aber zuvor das komplette Mahnverfahren bis zur Teilkonferenz durchgezogen haben.
Meiner Meinung nach kommt es a) auf den Vollzeit-Bildungsgang an, wie viel "Aufwand" man als Klassenlehrkraft hat (im BG oder einer Fachschule ist der im Gegensatz zu einigen BFS-Klassen oder der BES viel geringer), und b) auf das Bundesland, in dem man tätig ist. Ich glaube, ich schrieb es hier schon einmal irgendwo: Bei uns ist das Mahnverfahren weniger aufwendig, als du es schilderst, obwohl die allermeisten meiner KuK dieses auch "durchziehen". Unsere noch schulpflichtigen SuS bekommen drei Mahnbriefe bei unentschuldigtem Fehlen, dann wird der Fall an den Landkreis/das Schulamt abgegeben und wir sind erstmal "raus"; nicht mehr schulpflichtige SuS werden von der Schulleitung ohne großes Trara ausgeschult. Konferenzen halten wir für unentschuldigt fehlende SuS nicht ab und die Meldungen an die Familienkasse und die Ausländerbehörde brauchen wir als Schule auch nicht zu machen (das übernimmt vermutlich der LK). Lediglich bei den (relativ wenigen) SuS, die BAföG beziehen, müssen unentschuldigte Fehlzeiten von uns ans Amt gemeldet werden.
Aufgrund der wenigen Elternarbeit würde ich tatsächlich meinen, dass ich als (BFS-)Klassenlehrerin an einer BBS weniger Arbeit als ein/e Klassenlehrer/in an einer Grundschule habe.
Wenn man es schleifen läßt, hat man die Verhaltensoriginellen auch noch in den nächsten Jahren in der Klasse sitzen und die guten Schüler sehen, daß man mit deren LMAA-Haltung durchkommt. Dann lieber im ersten Jahr richtig durchgreifen, damit man in den verbleibenden beiden Jahren mit den Schülern, die den Abschluß wirklich wollen und eben nicht bloß in der Schule sitzen, damit die Eltern Kindergeld bekommen, vernünftig arbeiten kann.
Prinzipiell gebe ich dir da recht, aber kurze Frage: Was sind denn das bei euch für dreijährige Vollzeitbildungsgänge, in denen solche SuS sitzen? In NDS sind nur das berufliche Gymnasium und wenige Fach- und Berufsfachschulen mehr als zweijährig und dort finden sich nur äußerst selten "schwierige" Schüler*innen.
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plattyplus: Auch der von dir genannte Fall ist aber doch schon einige Jahre her und es lag damals bei deiner Cousine am Unterrichtsfach Englisch (womit es mittlerweile auch keine Probleme mehr geben dürfte), oder habe ich das falsch in Erinnerung? Wie gesagt: Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dahingehend beim derzeitigen Lehrkräftemangel großartige Probleme geben könnte; da stimme ich mit CDL überein.
DIe/der TE schreibt ja, dass auch einige Mitreferendar*innen von ihr/ihm schon in Kontakt mit Grundschulen in NRW stehen. Die dürften sich vermutlich schon mit den "Gegenheiten" auseinandergesetzt haben.
BTW kenne ich eine ganze Reihe von Lehrkräften - inkl. ca. einem Dutzend meiner damaligen ehemaligen Mitrefis -, die komplett problemlos nach dem Ref von NDS nach NRW oder in andere Bundesländer (u. a. Bremen, MV, SH, Hessen) wechseln konnten.
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Wichtig ist, daß Du vorab klärst, ob dein 2. Staatsexamen aus Niedersachsen in NRW überhaupt anerkannt wird. Ich wollte damals von NRW nach Niedersachsen, was aber daran scheiterte, daß ich dort das Referendariat hätte wiederholen müssen.
Ich denke auch, ein "Spezialfall" wie deiner wird auf die TE als Grundschullehrkraft wohl kaum zutreffen.
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