Sorry, das hat jetzt nichts mit deiner Frage zu tun, aber mit welcher Intention möchte der Schüler mit FHR nochmals 2 Jahre ins BG? Mittlerweile sind die Abschlüsse ja nahezu gleichwertig gesetzt und es gibt hessenweit nur wenige Einschränkungen (a la Medizinstudium)
Das scheint dann aber wohl nur in Hessen der Fall zu sein. Gemäß der aktuellen Fassung des nds. Hochschulgesetzes ist es in NDS nach wie vor so, dass man mit der Fachhochschulreife nur an einer Fachhochschule alle Studiengänge belegen kann, an Unis aber nur die Studiengänge der Fachrichtung, in der man seine Fachhochschulreife erlangt hat.
Auszug aus dem §18 NHG (Fassung vom 27.01.22): "Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium in jeder Fachrichtung an
jeder Fachhochschule und zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung
an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen." (https://www.nds-voris.de/jportal/?quell…d.psml&max=true)
Du irrst dich, leider...ich bin kein Freund dieser Entwicklung, aber es hat sich viel getan. Aktuell wurde ja sogar beschlossen, dass man nicht einma mehr FHR benötigt, sondern eine Ausbildung mit 2,5 Abschluss reicht
Auch darüber finde ich im aktuellen NHG nichts. Dort heißt es:
"Eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in der entsprechenden Fachrichtung an jeder Hochschule aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt, wer
1.
nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens dreijährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in einem dem angestrebten Studiengang fachlich nahe stehenden Bereich diesen Beruf mindestens drei Jahre lang, als Stipendiatin oder Stipendiat des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes mindestens zwei Jahre lang, ausgeübt hat,
2.
eine andere von der Hochschule studiengangsbezogen als gleichwertig festgestellte Vorbildung hat oder
3.
nach beruflicher Vorbildung eine fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung erworben hat."