Laut §2 der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten stellt der Samstag keinen offiziellen Arbeitstag dar.
Ich bin mir nicht sicher, glaube aber, dass dieser Paragraph für uns Lehrkräfte nicht gilt. Denn meines Wissens gibt es gem. Runderlass in NDS noch immer die Möglichkeit für Schulen, an Samstagen Unterricht zu erteilen - Auszug aus dem RdErl. „Unterrichtsorganisation“ vom 20.12.2013 (https://www.mk.niedersachsen.de/download/4777/…_20.12.2013.pdf) :
"1.2 Schulen können in Abstimmung mit dem Schulträger und dem Träger der Schülerbeförderung festlegen, dass an zwei Sonnabenden im Monat in allen oder einzelnen Schulbereichen Unterricht stattfindet."
Von daher besteht vermutlich auch die Möglichkeit, einen Nachschreibtermin auf einen Samstag zu legen, solange die Schülerbeförderung gewährleistet ist. Genau das ist an meiner Schule aber das Problem: Diese ist nämlich samstags nicht gewährleistet. Ein Freitagnachmittag ist für das berufliche Gymnasium ebenfalls nicht als Nachschreibtermin für alle SuS möglich, weil einige bis zur 10. Stunde Unterricht haben (Sport).