Beiträge von Humblebee

    Bei euch gibt es Nachprüfungen im Rahmen der allgemeinen Hochschulreife?

    Ja, natürlich. Es handelt sich um zusätzliche mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern, wodurch die Prüflinge eine Chance zur Verbesserung der schriftlichen Note erhalten. Gibt es die in NRW etwa nicht? Das fände ich sehr merkwürdig, muss ich sagen.

    Und bevor es hier wieder um "Begrifflichkeiten" geht: Diese zusätzlichen mündlichen Prüfungen werden auch vom niedersächsischen MK offiziell als "Nachprüfungen" bezeichnet (ob das auch so in der AVO GOBAK steht, habe ich jetzt keine Lust herauszusuchen)! Im Terminplan für die diesjährigen Abiturprüfungen steht "mündliche Nachprüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern: Mo, 27.6. - Mi, 29.6.2022" (https://www.nibis.de/uploads/mk-bol…mine%202022.pdf)

    Sorry, auch noch mal von mir OT, weil ich es auch sehr nervig finde...

    Sehe ich da nicht. Da steht nur Fach und Klassenstufe.

    Stimmt, im Threadtitel steht es nicht, aber die/der TE hatte doch schon auf Nachfrage bestätigt, dass es sich um die Grundschule handelt:

    in welcher Schulart (rein intuitiv würde ich jetzt Grundschule schätzen, stimmt das?)

    du lagst mit der Vermutung aber richtig. ;)

    Gönnen😇.

    Das Leben kann schneller vorbei sein, als du denkst…

    Oh ja, das habe ich gerade erlebt. Ein ganz lieber Kollege, mit dem ich 19,5 Jahre eng zusammengearbeitet habe und der für mich und einige andere KuK mehr als ein Kollege war, ist am Mittwoch gänzlich unerwartet verstorben ;(.

    Tanzen oder am Rand stehen und zugucken?

    Ich hab's meistens nicht so mit dem Tanzen. Daher eher zugucken und mit anderen an der Bar oder sonstwo quatschen.

    Lieber abends oder morgens/nachmittags an den Schreibtisch setzen?

    Wie kommt es dann, dass Lehrkräfte mit einem Sek II Abschluss an Sek I Schulen nicht automatisch E11 bekommen? Oder habe ich da auch was durcheinander gebracht?

    Das weiß ich nicht; solch einen Fall kenne ich nicht. Sprich: Ich kenne niemanden, die/der Lehramt Gym (oder BBS) studiert hat und an einer "reinen" Sek I-Schule arbeitet, hingegen aber mehrere Lehrkräfte, die Lehramt Gym studiert haben und an einer BBS bzw. einem BK arbeiten und die erhalten alle A13/E13.

    Das BK zählt - im Gegensatz zur Realschule - nicht zur Sek I sondern zur Sek II. Daher stehen BK-Lehrkräfte auf derselben Gehaltsstufe wie Gymnasiallehrkräfte (und meines Wissens auch Gesamtschullehrkräfte, wenn diese an einer Gesamtschule in der Oberstufe unterrichten).

    Oh ja, "Pubertiere" habe ich an der BBS auch jede Menge :) !

    Ich weiß schon wieder nicht, was daran verwirrend ist. Für mich ist eine Geburt ein natürlicher >Vorgang in erster Linie, so wie auf Toilette gehen, essen, trinken. Erst durch einen Eingriff, wie ein Kaiserschnitt o.ä. wird es für mich zu einer medizinischen Angelegenheit.

    Andere definieren aber "medizinische Angelegenheit" scheinbar anders ;)

    Ja, denn für eine Geburt benötigt eine Frau - im Gegensatz zum Essen, Trinken und Auf-die-Toilette-gehen - i. d. R. die Hilfe medizinischen Personals, z. B. einer Hebamme. Dadurch wird die Geburt meiner Meinung nach zu einem "medizinischen Vorgang". Einen Kaiserschnitt würde ich eher als "medizinischen Eingriff" bezeichnen. Aber sei's drum. Ich kann ja eh kaum mitreden, da ich keine Kinder habe ;) .

    Andrew : Gut, das kann sein, muss aber m. E. nicht (bzgl. des Umgangs, meine ich).

    Anekdote aus meinem persönlichen Umfeld: Eine ehemalige Klassenkameradin von mir hat Lehramt Gymnasium studiert, an unserer alten Schule (unserem Gym) ihr Ref gemacht und ist dort nun schon seit langer Zeit als Lehrkraft tätig. Ihre derzeitige Schulleiterin hat ein oder zwei Jahre vor uns an dieser Schule ihr Abi gemacht, dann dort das Ref absolviert und war - bevor sie als Schulleiterin an dieses Gym zurückkehrte - jahrelang an einer anderen Schule tätig.

    Die Kernfrage ist m.E. nicht so sehr, wie die Kollegien mit einem umgehen, sondern vielmehr, wie sehr es einem selbst gelingt, an der "eigenen Schule" einen Rollenwechsel zu vollziehen.

    Hm, ok, das könnte problematisch werden. Kommt aber meiner Meinung nach wirklich auf die Person an.

    Wir sind uns aber einig, dass es Ausnahmen / Minderheiten sind (also weder Ausbildung noch langes Praktikum, sondern alles nur so "nebenbei").

    Ja, das ist richtig. Mir gefiel nur die "Absolutheit" deiner Darstellung im Post Nr. 18 nicht. Denn es ist eben nicht so, dass ausnahmslos jede/r (und so klang es in deiner Darstellung) zu Beginn des Referendariats an einer beruflichen Schule schon älter ist - sprich: eine längere Zeitspanne zwischen Schulabschluss und Ref-Beginn liegt - und bereits viele berufliche Erfahrungen gesammelt hat.

    Das war bei mir persönlich auch nicht wirklich der Fall: Ich war zwar zum Ref-Beginn auch schon 30; das lag aber daran, dass ich schon fast 20 war, als ich mein Abi gemacht habe (wurde erst mit 7 eingeschult), dann zwei Jahre lang eine zweijährige Berufsfachschule besucht habe, anschließend ein einjähriges Betriebspraktikum gemacht und dann sieben Jahre studiert habe. So viele berufliche Erfahrungen wie andere BBS-Studis/Refis hatte ich also auch nicht gesammelt ;) .

    also weder Ausbildung noch langes Praktikum, sondern alles nur so "nebenbei"

    Na ja, so "nebenbei" haben diejenigen BBS-Lehrkräfte, die keine Ausbildung gemacht und vor dem Studium nicht gearbeitet haben ihre berufspraktischen Tätigkeiten auch nicht absolviert. Die waren ausnahmslos monatelang in den Semesterferien und auch während des Semesters im selben Betrieb im beruflichen/betrieblichen Praktikum. Das waren keine Nebenjobs o. ä.! Da denke ich, dass die beiden Studentinnen, die neulich bei dir waren, große Ausnahmen darstellen.

    da die Lehrkräfte am BK selbst in ihrer Gesamtheit "anders" sind, sind die Erwartungen auf beiden Seiten andere als an einem Gym, würde ich schätzen.

    Das sehe ich auch so!

    Ja und es ist ein Unterschied ob du ein Kind von der 5. Klasse an bis zum Abitur begleitest oder ob du einen jungen Erwachsenen kennenlernst und den kürzer begleitet. Das ist ja ein ganz anderer Rahmen (und ein anderer Erziehungshintergrund)

    Sorry, aber diesen Kommentar verstehe ich im Zusammenhang mit dem Ausgangspost nicht wirklich. Was hat denn die Schülerklientel bwz. das Alter und die Länge der "Begleitung" der SuS - nun damit zu tun,wo man sein Ref macht? Also, ob man das Ref an der Schule macht, die man früher selbst besucht hat, oder an einer anderen Schule? Oder beziehst du dich auf die Art und Weise, wie wahrscheinlich die KuK an der Ausbildungsschule, die ja ggf. früher die eigenen Lehrkräfte waren, solch einer Referendarin/einem Referendaren begegnen könnten?

    Im Übrigen würde ich auch ruhig dazu raten, mal ein wenig "rumzukommen" und "über den Tellerrand" zu schauen und daher nicht unbedingt das Referendariat an der eigenen früheren Schule zu machen!

    Die Zeitspanne (und die gemachten, beruflichen, Erfahrungen) zwischen Schulabschluss und Referendariat ist auch eine ganz andere!

    Nein, das ist nicht unbedingt der Fall. Zwar haben die meisten derjenigen, die ein Studium des beruflichen Lehramts beginnen, vorher schon eine Ausbildung gemacht (und evtl. danach noch einige Jahre in der freien Wirtschaft gearbeitet), aber das ist nicht bei allen der Fall. Wir hatten z. B. vor drei Jahren eine Referendarin, die im selben Alter war wie die Refis an allgemeinbildenden Schulen auch (Mitte 20). Sie hatte ihr Abi an einem BG gemacht und anschließend direkt angefangen das Lehramt BBS zu studieren; die notwendigen berufpraktischen Tätigkeiten hat sie studienbegleitend absolviert.

    Ich kenne mehrere KuK an BBS, die ebenfalls vor Studienbeginn keine Ausbildung o. a. berufliche Erfahrungen gemacht haben und bei denen die Zeitspanne zwischen Abi/Schulabschluss und Ref dementsprechend gering war.

    Na ja, es gibt den direkten Quereinstieg und den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst. Beides ist für doch eigentlich für Menschen, die vorher noch keine Lehrkräfte waren, gedacht. Für Menschen mit Lehramtsqualifikation und Berufserfahrung gibts die Anerkennung (sollte man meinen).

    Ich glaube, du hast mich nicht richtig verstanden. In NDS spricht man von "Quereinstieg", aber in vielen anderen Bundesländern heißt dieser "Quereinstieg" nun mal "Seiteneinstieg", z. B. in BW (https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseit…/Seiteneinstieg), RLP (https://bm.rlp.de/de/bildung/sch…seiteneinstieg/), Brandenburg (https://mbjs.brandenburg.de/bildung/lehrer…chuldienst.html) oder Bremen (https://www.bildung.bremen.de/seiteneinstieg-202758).

    Ich wollte dich lediglich darauf hinweisen, dass mit diesen beiden Begriffen dasselbe gemeint ist und dass die TE wahrscheinlich nicht wusste, dass man in NDS vom "Quereinstieg" (direkter Quereinstieg oder Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst) spricht.

    Vor 30 Jahren wurde es in Baden-Württemberg verhindert. Man wurde gefragt, an welcher Schule man als Schüler war und dann dort nicht eingesetzt.

    an meinem Studienseminar in NDS wurde es abgefragt, um das zu verhindern.

    Mir fallen spontan vier Personen ein, die früher selbst als Schüler*innen bei uns an den BBS waren (drei an der Berufsschule und einer hatte bei uns sein Fachabi an der FOS gemacht) und ihr Ref bei uns gemacht haben. Zwei davon haben anschließend eine Planstelle erhalten, sind also noch immer da ;) .

    Was meinst du mit Seiteneinstieg? Das gibts hier nicht.

    Stimmt, in Niedersachsen heißt es "Quereinstieg", in anderen Bundesländern aber "Seiteneinstieg" . Könnte man wissen, muss man aber m. E. nicht ;) .

    Moin, bin heute auf dieses Forum gestoßen und hab mich extra angemeldet um dich zu warnen. :D

    - Es ist eine Katastrophe.

    Na ja, sooo eine große Katastrophe ist es nun auch nicht für jeden! Eine Kollegin von mir ist gebürtige US-Amerikanerin (mittlerweile deutsche Staatsangehörige) und hat in den USA Politik, Geschichte und Deutsch studiert (nicht auf Lehramt). Sie hat den Quereinstieg über den Vorbereitungsdienst bei uns an den BBS gemacht und es war für sie überhaupt kein Problem, sich Politik und Geschichte als Fächer anerkennen zu lassen.

    In der Vorlage für die niedersächsische Veränderungsanzeige ist auch nur von "Kopie" der Heiratsurkunde bzw. der eingetragenen Lebenspartnerschaft die Rede. Ich schätze, wenn beglaubigte Kopien gewünscht wären, würde das explizit dabei stehen.

    Originale würde ich übrigens auch nie einreichen, denn die Kopie der Heiratsurkunde wird ja ans Landesamt für Bezüge und Versorgung weitergegeben und verbleibt dort.

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