Beiträge von Humblebee

    Was willst du mir jetzt damit sagen? Das hatte ich hier doch schon verlinkt (siehe Beitrag Nr. 7 in diesem Thread)! Ich weiß, dass es diese Beihilfe-App bei uns bisher noch nicht gibt und sie erst im Laufe der nächsten Wochen "freigeschaltet" wird.

    Mir ging es in meinem vorherigen Beitrag doch auch nur darum zu erfahren, was es mit diesem "Kommunalen Versorgungsverband" auf sich hat (den es in NDS nicht gibt, in BW und auch in Sachsen aber ja anscheinend schon) und woran es liegt, dass es bspw. in BW scheinbar zwei Beihilfestellen gibt (in NDS nur eine, eben das NLBV).

    Fand die Idee toll, habe es für Baden-Württemberg getestet, bin gescheitert.

    Auf Nachfrage per Email erfahren: Kann nur genutzt werden, wenn man beim KVBW (Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg) beihilfeberechtigt ist. Nicht, wenn man über LBV beihilfeberechtigt ist.

    Aber macht sich natürlich toll, wenn in der Tabelle für Baden-Württemberg ein "ist vorhanden" eingetragen ist.

    Was ist denn der Unterschied zwischen diesem "Kommunalen Versorgungsverband" und dem LBV bzgl. der Beihilfe, wenn ich fragen darf? Hier in NDS gibt es meines Wissens nur eine Beihilfestelle: das NLBV.

    Es ging doch aber gar nicht darum, dass man in der Schule die Aufsichtspflicht erfüllen muss, sondern warum die Notbetreuung für Klasse 1-6 angeboten wird.

    Richtig, es ging um "Betreuung" nicht um "Aufsicht". Ich hatte lediglich nochmal für Herrn Rau den entsprechenden Gesetzestext bzgl. "Aufsichtspflicht" für NDS 'rausgesucht.

    Um noch mal auf NDS zurückzukommen: Ich habe gerade mal interessehalber nach den GS-Schülerzahlen hier in der Stadt, wo ich wohne, geschaut. Stand September 2020 gab es hier 28 Grundschulen, davon drei katholische. Die größte GS hatte zu Beginn des letzten Schuljahres 356 SuS, die zweitgrößte 348 SuS.

    Bin Laie, aber welches Gesetz sieht vor, dass Kinder zu beaufsichtigen sind? Du schreibst selbst, dass die Aufsichtspflicht für Minderjährige allgemein gilt. In keinem Fall heißt Aufsichtspflicht ständige Beobachtung, ich kann als Aufsichtspflichtiger auch Kinder allein lassen - kommt halt immer darauf an. - Ist es das Landes-Schulgesetz, dass das für die Schulen vorsieht? Das kann ich mir vorstellen. Die Bayerische Schulordnung macht da keinen Unterschied zwischen Jugendlichen und Kindern,da steht nur, dass an Grundschulen und Förderschulen den Schüler*innen nicht erlaubt werden darf, die Schulanlage zu verlassen.

    Der genaue Wortlaut des nds. Schulgesetzes findet sich hier: https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal…-SchulGNDV45P62

    Mein Mann war letztens mit unserem Sohn beim Testzentrum und danach sagte der Kleine: "Mama, das tat nicht weh und hat auch nicht gekitzelt." Ich wollte schon etwas in genau die Richtung sagen wie: dann war es wohl nicht tief drin, als mein Mann sagte, dass er überrascht sei wie tief sie das Stäbchen in die Nase gesteckt hätte ohne ich nur die Haut zu berühren. Ich dachte immer man sollte gerade die Haut berühren.

    Die Haut? Meinst du damit die Außenseite der Nase? Man soll beim Selbsttest doch das Stäbchen bzw. den Tupfer leicht gegen die Naseninnenwand drücken.

    Auf welcher Basis?

    "Eine Empfehlung der Stiko, dass sich nun Ältere, Immunschwache und gegebenenfalls andere in absehbarer Zeit ein viertes Mal wegen Omikron impfen lassen sollte, gibt es aber bislang nicht. Daher heißt es also vorerst: Abwarten." (Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/th…mpfung-100.html - Stand: 05.01.22)

    Ich habe bisher von noch niemandem gehört, dass er/sie eine vierte Impfung erhalten hat oder erhalten soll. Da bist du der erste Websheriff !

    Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Ja, ich bin zufrieden mit meinem Gehalt, habe allerdings nur wenige Akademiker*innen mit Master- oder vergleichbarem Abschluss in meinem Bekannten- oder Verwandtenkreis (Lehrkräfte ausgenommen), also wenige Personen, mit denen ich mein Gehalt vergleichen könnte. Diejenigen Akademiker*innen mit ähnlichem Abschluss wie meinem, von denen ich weiß, was sie verdienen, haben ein ähnliches Gehalt wie ich.

    Naja, wirklich flexibel finde ich den Job jetzt auch nicht und eine wirkliche Einteilung der Arbeitszeit ist nur in einem relativ kleinen Zeitfenster möglich. Da haben Menschen im Homeoffice derzeit ganz andere Möglichkeiten und die würden einen Lehrer nur müde belächeln.

    Da musst du wohl andere Menschen kennen, die im HO arbeiten, als ich. Die (wenigen) meiner Bekannten und Verwandten, die größtenteils von zuhause arbeiten - eine Bekannte macht das schon seit 20 Jahren -, sind sehr viel weniger flexibel als ich. Die sitzen alle genauso lange zuhause am Schreibtisch (oder auch am Küchen- bzw. Esstisch, wenn sie zuhause kein Arbeitszimmer haben), wie sie im Büro sitzen würden. Teilweise haben sie mehrere stundenlange Videokonferenzen am Tag und können sich zwischendurch keine langen Pausen leisten. Einige berichteten sogar, dass sie abends länger arbeiten, als wenn sie "vor Ort" an ihrem Arbeitsplatz sind.

    Da bin ich mMn flexilber, weil ich es mir bspw. nach Unterrichtsschluss noch "leisten" kann einen Spaziergang zu machen, einzukaufen oder ein Mittagsschläfchen zu halten (letzteres tue ich nicht, wäre aber ja theoretisch möglich), bevor ich wieder an den Schreibtisch gehe. Und ich muss nicht mal jeden Tag nach Unterrichtsschluss zuhause etwas für die Schule tun.

    Hier in NDS übrigens keine Änderungen zu dem, was schon vor den Weihnachtsferien angekündigt war:
    "[...] In diesem Sinne nehmen wir in Niedersachsen am Montag den Schulbetrieb in Präsenz auf höchstem Sicherheitsniveau wieder auf, so wie vor Weihnachten kommuniziert: Alle Kinder und Jugendlichen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, testen sich zu Hause negativ und gehen dann in den Präsenzunterricht. Für das Schulpersonal gilt 3G, alle Schülerinnen und Schüler und das Schulpersonal tragen auch im Unterricht mindestens OP-Masken, die Hygiene- und Lüftungspläne werden konsequent umgesetzt, das anlassbezogene Intensivtesten (ABIT), welches bei einem positiven Selbsttest für die gesamte Lerngruppe inklusive Geimpfter und Genesener fünftägige Testungen vorsieht, wird ein wichtiger Baustein bleiben. Zudem bleibt es bei dem freiwilligen Testangebot für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler. Nach der ersten Woche kehren wir dann in das bewährte Intervall von drei Tests pro Woche zurück. [...]" (https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/akt…uss-207401.html)

    Überlastete Hausärztinnen-Praxen finde ich ebenso wenig akzeptabel wie Menschen, die stundenlang im Regen am Impfbus anstehen.

    Ich auch, muss aber sagen, dass es bei den allermeisten meiner Bekannten und Verwandten in den letzten Wochen (seit etwa Mitte Dezember) doch gut mit den Impfungen geklappt hat. Es wurden nun allerorts Impftermine und -aktionen organisiert und ich wüsste von niemandem, der/die noch lange (mehr als max. eine halbe Stunde) irgendwo anstehen musste.

    Es wollen nun demnächst ja u. a. auch Zahnärzt*innen impfen. Wann genau, steht allerdings noch nicht fest.

    SL 4, Stv 6, 3xAL und Did.Ltr. je 8-10 U-Std.

    weiterführ. Schule in HH mit rd. 1050 SuS

    Was ist denn ein/e "Did. Ltr."?

    Das ist hier vergleichbar zu deiner Beschreibung. Stellvertretende Schulleitungen eher von intern, Schulleitungen eher von extern, auch wenn das nicht zwingend so sein muss. Mir sind aus den umliegenden 10 weiterführenden Schulen allerdings auch keine Gegenbeispiele für letzteres bekannt. Die Funktion als Bindeglied sehe ich auch als sinnvoll an.

    An meiner Schule ist es auch so. Die SL, die ich bislang dort "erlebt" habe, kamen von extern, die stellvertretenden SL von intern. Die AL kommen in den meisten Fällen auch von intern (da gab es oftmals gar keine externen Bewerber*innen).

    Ich habe gerade mal im Stundenplan nachgeschaut und im Moment haben alle Abteilungleiter:innen 17-20 Unterrichtsstunden. Die stellvertretende Schulleiterin kommt auf 14 Stunden-Wahnsinn.

    Echter Wahnsinn! Ist das schon immer so an deiner Schule oder habt ihr aktuell einen starken Personalengpass?

    Ich habe übrigens ebenfalls mal den Stundenplan unserer stellvertretenden Schulleiterin angeschaut: Die hat tatsächlich auch 14 Stunden (also mehr als einige der Abteilungsleiter*innen). Sie ist aber auch ein ziemliches "Arbeitstier" und wollte nicht mal ihre Klassenlehrerschaft aufgeben, als sie stellvertretende Schulleiterin wurde (und hat diese auch während der fast zwei Jahre, als sie die kommissarische Schulleitung innehatte, behalten). Na ja, muss sie selber wissen...

    Was ist der KVS? Hab ich noch nie gehört. Und die Tabelle im 2. Link kann ich nicht öffnen, hatte ich schon gesehen...

    Laut dem verlinkten Dokument ist das der "Kommunale Versorgungsverband Sachsen"; Homepage: https://www.kv-sachsen.de/ Ist das nicht die zuständige Stelle, wo du deine Beihilfe beantragst? Hätte ich jetzt gedacht. Sorry, wenn dem nicht so ist.

    Die Tabelle im 2. Link musst man aber nicht separat öffnen, sondern die steht unten auf der Website. Ich muss dafür (am Laptop sitzend) einfach nur weiter nach unten scrollen, um diese Tabelle zu sehen. Und dort wird für Sachsen auch wieder auf die Website der KVS aus meinem ersten Link verwiesen.

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