Beiträge von Humblebee

    Und ob Doppelstunde oder 45 Minuten macht meiner Meinung nach auch noch einen großen Unterschied.

    Wirklich? Ok. Ich merke da keinen großen Unterschied, muss ich sagen. An meiner Ref-Schule gab es auch 45-Minuten-Stunden, an meiner jetzigen Schule (mittlerweile nur noch) Doppelstunden. Namen lern(t)e ich in beiden Fällen gleich schnell anhand eines Sitzplans.

    Man muss ja auch keine Fotos machen. Aber für alle, die diese Hilfe benötigen, ist sie mit Dienstgerät oder genehmigtem Privatgerät erlaubt. (Das war ein Beispiel zur Datenschutzbelehrung auf der ersten Konferenz.) Sie müssen dann natürlich auch fristgerecht wieder gelöscht werden.

    Das ist natürlich vollkommen richtig! In meiner Abteilung machen an den ersten Schultagen SuS aus der zweiten Klasse einer zweijährigen Berufsfachschule "traditionell" Fotos von den neuen SuS/Klassen mit einer schuleigenen Kamera. Natürlich erst, nachdem die neuen SuS und Erziehungsberechtigten dem zugestimmt haben. Die Fotolisten werden auf dem Schulserver gespeichert und KuK, die damit Namen lernen möchten, können sie sich ausdrucken. Im zweiten Halbjahr werden diese Fotos wieder gelöscht.

    Und wer in diesem Schuljahr vier Klassen parallel in einem einstündigem Fach hat, der sieht durchaus die dienstliche Notwendigkeit von Sitzplänen mit Bild. Mit Maske ist das Namen lernen unter diesen Bedingungen nämlich noch deutlich schwieriger bis unmöglich. (Und wir haben wirklich nur kurze Zeit keine Maskenpflicht gehabt.)

    Wir hatten durchgängig Maskenpflicht, aber Sitzpläne brauche ich nicht mit Bild, solange die SuS sich nicht umsetzen (und das sollen sie in diesem Schuljahr bei uns möglichst nicht) ;) . Ich habe jedes Jahr mehrere Klassen jeweils nur eine Doppelstunde pro Woche in Englisch, kann aber am besten anhand eines Sitzplans - an dem ich mir kurze Notizen zu den einzelnen SuS mache - die Namen lernen.

    Das ist halt bei jedem anders, wie er/sie sich Namen am besten merken kann.

    Wie das? Ich finde Wechselunterricht am vorbereitungsintensivsten.

    Ich fand den Wechselunterricht, so wie er bei uns organisiert war (jeweils eine Hälfte der Klasse - bei Klassen mit mehr als 16 SuS - eine Woche zuhause und die andere Hälfte in Präsenz in der Schule) nicht mehr und nicht weniger vorbereitungsintensiv als "normalen" Präsenzunterricht. Die Hälfte der Klasse, die nicht in der Schule war, bekam entweder Arbeitsaufträge über "Moodle" oder wurde per "BBB" in den Präsenzunterricht zugeschaltet.

    Da sind wir als BBS aber auch wieder im Vorteil, weil unsere SuS ja vieles selber erarbeiten können.

    Weil dir die Vorstellungskraft fehlt? Oder Erfahrung mit Eltern?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass überhaupt unsere Schule von irgendwem wegen irgendwas verklagt werden könnte, da das bisher noch nie "zur Debatte stand". Die Erfahrung mit (ggf. klagewütigen) Eltern fehlt mir auch; die nicht allzuvielen Erziehungsberechtigten, mit denen ich in meinen 20 Jahren als Lehrkraft zu tun hatte, waren allsamt sehr friedfertig ;) .

    Danke kleiner gruener frosch fürs Verschieben. Zwar finde ich weiterhin, dass das Thema "Datenschutz auf Lehrerendgeräten" auch ein großes Stück weit mit Corona und den damit verbundenen veränderten Unterrichtssituation für alle Beteiligten zu tun hat, aber in einem eigenen Thread ist es defintiv besser aufgehoben.

    Ich hatte übrigens tatsächlich nicht mehr auf dem Schirm, dass wir in zwei Threads über dieses Thema geschrieben hatten.

    Ein "Menü" habe ich noch nie an Silvester gegessen. Auch wenn wir mit mehreren feiern (oftmals sind wir auch nur zu zweit; wir sind nicht so die "Partytypen"), gibt es Raclette, Fondue, ein Buffet - wo jeder Gast etwas beisteuert - oder wir grillen. Dieses Jahr bleiben mein Lebensgefährte und ich wieder mal unter uns und machen Raclette.

    DUUM feiert gerne Partys.

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    In diesem Thread befinden sich Beiträge zum Datenschutz aus 2 Threads. Dieser Beitrag kommt aus dem "Wie geht ihr dem Corona-Virus entgegen"-Thread.

    Kl. gr. frosch, Moderator

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    Ich gehe davon aus, dass Du die einschlägigen Erlasse gelesen hast bevor du mit mir über den Inhalt diskutierst.

    Auch hier frage ich dich nochmals: Wo genau findest du denn dazu "einschlägige Erlasse""? Unter den von dir verlinkten Seiten finde ich keinen; wenn ich mich nicht komplett irre, gibt es zu den Leihgeräten noch gar keinen Erlass. Von daher habe ich auch noch nichts dazu gelesen, sorry.

    In den Handreichungen steht übrigens nur die Formulierung, dass eine Speicherung personenbezogener Daten auf den Leihgeräten nicht "vorgesehen" sei. Rein rechtlich bedeutet das meines Wissens nicht, dass uns dies als ausleihende Lehrkräfte verboten ist. Ich werde aber nach den Ferien darauf die Datenschutzbeauftragte meiner Schule und die SL nochmal ansprechen.

    Mal abgesehen von der Frage, was man macht, wenn nicht alle zustimmen (bei uns gibt es in jeder Klasse 1-2 Problemfälle).

    Wie gesagt: Ist schwierig, an meiner Schule aber mittlerweile kein Problem mehr, weil es kaum noch SuS gibt, die einer ViKo nicht zustimmen. Das war im letzten Schuljahr noch anders, aber ich glaube, dass mittlerweile die allermeisten SuS und Eltern die Wichtigkeit von ViKo erkannt haben.

    Aber auch die Person zu Hause wird ja kaum einem Unterrichtsgespräch folgen können, wenn die Lehrkraft nur ein Mikrofon hat.

    Ist z. B. dadurch möglich, dass die Lehrkraft kurz die Schülerantworten aus dem Plenum zusammenfasst.

    Dazu die Frage, wie sich selber einbringen kann.

    Das ist bei "BBB" überhaupt kein Problem, denn es gibt eine "Meldefunktion", die die SuS in den Viko nutzen.

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    Lichterkette

    Zeugnisse schreibe ich zuhause, wenn es leise ist und ich mindestens 3 Stunden am Stück Zeit habe, sonst lohnt sich das "Eindenken" nicht. Teilweise musste ich 3 Seiten schreiben, Fließtext, keine Textbausteine etc.

    PS Da schaffe ich natürlich nicht alle und die, die ich schaffe, nicht ganz und nicht endgültig.

    Das meinte ich ja, dass dies eben einen großen Unterschied darstellt zu den BBSn und den weiterführenden Schulen, weil wir ja wirklich nur die Noten in den einzelnen Fächern, Fehlzeiten (in den meisten Schulformen/Bildungsgängen), hier in NDS Arbeits- und Sozialverhaltensbemerkungen (sind aber in unserem Zeugnisprogramm alle hinterlegt) und ggf. zusätzliche Bemerkungen in das Zeugnisprogramm eingeben müssen. Das dauert bei uns halt nicht sehr lange; für meine Klasse mit durchschnittlich 24 SuS benötige ich inkl. nochmaliger Prüfung dafür ca. eine halbe Stunde. Das Drucken übernimmt ein Kollege.

    Ich kenne aber auch GS-Lehrkräfte, die das Zeugnisschreiben usw. in der Schule machen. Deren Schulen verfügen aber für diese und ähnliche Zwecke aber auch über genügend Lehrerrechner, wo man in Ruhe arbeiten kann.

    Also bleibt die Frage: Wenn ich mein privates Endgerät nicht verwenden will, wo schreibe ich Zeugnisse, Gutachten, etc.?

    Macht man als Lehrkraft sowas nicht normalerweise in der Schule? Mag natürlich ein GS-spezifisches Problem sein, das ich als BBS-Lehrkraft nicht nachvollziehen kann, weil wir nur Zeugnisse schreiben müssen bzw. nur die Zeugnisnoten in einen Rechner in der Schule tippen müssen und das war's.

    Jetzt hat aber das Land verkündet, dass a) dort keine personenbezogenen Daten drauf zu speichern sind und sie b) analog privater Endgeräte zu behandeln sind.

    Nochmal meine Frage, die bisher von dir nicht beantwortet wurde: Wo genau hat das Land NDS den Punkt a) verkündet? Und wo liegt das Problem, wenn wir die ausgeliehenen Endgeräte wie private Endgeräte behandeln sollen? Dann gilt doch genau das, was in dem bereits erwähnten Erlass zur Speicherung von personenbezogenen Daten auf privaten Endgeräten geregelt wurde.

    Das findest du alles in den Handreichungen und dem Erlass.

    Auf welchen Erlass beziehst du dich denn bloß? Kannst du den hier nicht mal verlinken? Ich habe bisher für die Leihgeräte keine solchen gesehen und auch nichts dergleichen von unserer SL erhalten.

    Ich müsste mal in Ruhe suchen. Aber gucke mal hier bei 20 und 21:

    https://www.rlsb.de/themen/schulor…sgvo/faq-ds-gvo

    Hier ist es auch noch mal ausführlich: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/inf…ung-189637.html

    Sobald sich ein Schüler von zu Hause anmelden kann, liegt bei uns eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor. Weil man anhand der IP-Adresse ihn auch trotz Pseudonym rückverfolgen könnte.

    Ich kann dir langsam wirklich nicht mehr folgen. Hier geht es doch zum einen um die Speicherung von Schülerdaten in der Schule (also in Schülerakten) und zum anderen um Videokonferenzen und nicht darum, ob wir als Lehrkräfte auf den Leihgeräten Noten usw. speichern dürfen?!?

    Unter anderem, dass sie zur Unterrichtsvorbereitung und Durchführung digitalem Unterrichts sind und dass keine personenbezogene Daten darauf gespeichert werden sollen.

    Vielleicht bin ich ja komplett blind, aber ich finde nirgends in deinen Links irgendeinen Hinweis darauf, dass keine personenbezogenen Daten auf den Leihgeräten gespeichert werden dürfen. Einzig die Passage in dem Musterleihvertrag, die ich gestern bereits zitiert hatte: "Sämtliche Dokumente, insbesondere personenbezogene Daten, sollen – soweit möglich – auf dem schuleigenen Server gespeichert werden." - Bitte beachten: "sollen" und "soweit möglich"!

    Also ist mit Einverständnis alles möglich und ohne Einverständnis nicht? Dann ist das doch okay?

    Ich meine: so ist es!

    Aber anscheinend hat Tom dahingehend ja eine andere Quelle, die etwas anderes aussagt. Daher warte ich mal, ob es von seiner (ihrer?) Seite noch eine Rückmeldung gibt, auf welche "Aussage des Landes" er sich bezieht.

    Ich finde dazu auf den entsprechenden Seiten des nds. MK nämlich - wie gesagt - nur das bereits von mir Erwähnte, u. a.:

    "Darf eine Lehrkraft personenbezogene Daten auf deren privaten IT-Systemen verarbeiten?

    Unter Beachtung der Vorgaben aus dem Erlass „Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften“ vom 01.01.2020 ist dies möglich. Erforderlich ist ein Antrag auf Genehmigung durch die Schulleitung, die Abgabe einer Verpflichtungserklärung sowie die Einhaltung eines bestimmten Datenrahmens." (https://www.rlsb.de/themen/schulor…sgvo/faq-ds-gvo)

    Das müsste dann m. M. n. auch für die ausgeliehenen Lehrerendgeräte gelten. Macht ja sonst irgendwie wenig Sinn...

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    In diesem Thread befinden sich Beiträge zum Datenschutz aus 2 Threads. Dieser Beitrag kommt aus dem "Wie geht ihr dem Corona-Virus entgegen"-Thread.

    Kl. gr. frosch, Moderator

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    "Die Speicherung von personenbezogenen Daten auf dem Gerät ist nicht vorgesehen.

    Da es sich um dienstliche Endgeräte zum unterrichtlichen Einsatz handelt, die im pädagogischen Schulnetz zu integrieren sind, tragen die Lehrkräfte datenschutzrechtlich die gleiche Verantwortung wie bei privaten Endgeräten. Die diesbezüglichen Regelungen des Erlasses zur „Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften“, RdErl. d.MK v. 01.01.2020, Nds. MBl. 2020, S. 153, gelten daher analog.

    Auf welche Quelle beziehst du dich da? Ich habe dir im anderen Thread gerade die entsprechende Passage aus dem o. g. Runderlass verlinkt, nach der die Speicherung personenbezogener Daten auf Antrag und mit Verpflichtungserklärung auch auf privaten Endgeräten legal ist.

    Ich habe ein Waschbecken in den meisten Klassenräumen. Dazu zwei Sanitärräume pro Geschlecht für die Schule. Dort gehen aber auch die Kinder zur Toilette und auch dort sind nur 3 Waschenbecken. Bitte erläutere mir, wie sich damit 200 Schüler am Ende der großen Pause die Hände ordentlich waschen sollen.

    Wie haben sie das denn bisher gemacht? Und wieso ist es deiner Meinung nach in anderen Schulen - unserer bspw. - möglich, dass sich die SuS (max. 28) wie auch die Lehrkraft nach Pausenende am Waschbecken im Klassenraum ordentlich die Hände waschen und bei euch nicht?

    Du widersprichst dir da selber. Die Mehrheit der Schulen sind sicherlich schon die Grundschulen. In der Summe machen die berufsbildenden Schulen kaum etwas aus.

    Lies' mal bitte ordentlich: Ich sprach von "weiterführenden Schulen", also Haupt-, Real- und Oberschulen sowie IGSn und Gymnasien, nicht allein von BBSn. Die dürften dann - zusammen mit den BBSn - sehr wohl die "Mehrheit der Schulen" ausmachen.

    Achja, die Schüler sollen sich auch vor und nach dem Sportunterricht die Hände waschen. Wir haben eine Toilette und ein Waschbecken in der Halle. Wie viele habt ihr pro Halle?

    In unserer Sporthalle (wo max. zwei Klassen gleichzeitig Sportunterricht haben) gibt es vier Toilettenräume (mit je zwei Waschbecken, wenn ich mich nicht irre), angrenzend an die vier Umkleideräume mit dementprechend vier Duschräumen, wo sich außer den Duschen jeweils drei oder vier Waschbecken befinden. Macht also insgesamt mind. 20 Waschbecken. Es ist aber eine große Halle, die auch von Vereinen und als Veranstaltungsort genutzt wird, und keine kleine Grundschulsporthalle.

    Du wirst sicherlich erstmal eine Einverständniserklärung aller anwesenden Personen benötigen. Was machst du, wenn eine nicht zustimmt? Sicherlich nicht BBB nutzen. Wie macht ihr das mit der Kamera? Ihr habt nur eine? Zeigt die das Tafelbild? Filmt die den Sprecher? Wird die immer mitgedreht? Wie ist mit Mikrofonen? Ich weiß, das solche Räume eine ganze Menge von Mikrofonen haben, die dann entsprechend geregelt werden.

    Die SuS haben doch i. d. R. auch den Videokonferenzen über "BBB" zugestimmt. Wenn nicht, durften und dürfen wir in der entsprechenden Klasse auch keine ViKo durchführen und dementsprechend natürlich auch die von mir genannte Lösung nicht im Unterricht nutzen. Soweit ich weiß, gab es aber in diesem Schuljahr keine SuS und Erziehungsberechtigten, die dem nicht zugestimmt haben (zumindest in den Klassen unserer Abteilung nicht). Die Kameras - befestigt am Monitor des Lehrer-PCs oder mit "Dreibein" aufgestellt - kann man natürlich drehen und sie zeigen dann entweder auf die Lehrkraft oder auf's Whiteboard/Active Board. Ein Mikro gibt es nur am Lehrer-PC.

    Bisher klappt das alles gut, auch wenn du es als "Bastel-Lösung" bezeichnest. Natürlich müsste sich das MK nochmal näher damit befassen und Regelungen dazu 'rausgeben.

    Einfache Beispiel: Ein Schüler in Präsenz möchte das nicht. 10 Schüler sitzen zu Hause in Quarantäne. Was macht man?

    Wenn es tatsächlich diesen einen Schüler geben sollte, dann werden die in Quarantäne Befindlichen eben nicht zum Unterricht dazugeschaltet, sondern die Arbeitsaufträge über die Lernplattform erteilt. Man kann es sich auch extra-kompliziert machen...

    Wenn ich deinen Heimatlandkreis noch richtig weiß, dann kenne ich alleine zwei weiterführenden Schulen, die zwar Internet haben, aber wo es nicht richtig läuft.

    Ich schätze, da hast du meinen "Heimatlandkreis" falsch in Erinnerung. Ich wohne in einer Großstadt, unterrichte aber in einem anderen Landkreis. Außerdem schrieb ich von den "mir bekannten" Schulen; ich kenne natürlich nicht alle, weiß aber von meinen SuS, die ja aus den weiterführenden Schulen des LK zu uns kommen, dass es in ihren abgebenden Schulen laut ihren Aussagen keine Internetprobleme gibt. Eine Schule im LK ist sogar schon seit längerer Zeit federführend hinsichtlich der Digitalisierung und hat 2018 die Auszeichnung "Smart School" erhalten.

    Nein, Aussage des Landes. "Die Speicherung von personenbezogenen Daten auf dem Gerät ist nicht vorgesehen."

    Wo steht denn das genau? Ich finde nur die folgenden Aussage: "FAQ zum RdErl. d. MK v. 01.01.2020 – 15-05410/1-8 – Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften [...]: Gilt der Erlass auch für Dienstgeräte? - Nein, der Erlass gilt nur für private IT."
    (https://www.rlsb.de/themen/schulor…on-lehrkraeften)

    Das bezieht sich doch auch auf die Lehrerendgeräte, die uns ausgeliehen wurden, oder nicht? In unserem Leihvertrag findet sich nämlich u. a. folgende Formulierung: "Sämtliche Dokumente, insbesondere personenbezogene Daten, sollen – soweit möglich – auf dem schuleigenen Server gespeichert werden."

    In dem o. g. Erlass findet sich außerdem die Aussage: "Lehrkräfte, die auf einem privaten IT-System personenbezogene Daten [...] verarbeiten wollen, bedürfen dazu der schriftlichen Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters." Bei uns an der Schule haben die Lehrkräfte Ende 2019 einen Antrag auf Genehmigung zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf einem privaten IT-System zusammen mit einer schriftlichen Verpflichtungserklärung gestellt bzw. unterzeichnet.

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