Es ist genau festgelegt, was in die Akte kommt
Wo ist denn das festgelegt? Für NDS finde ich u. a. folgende Angaben: " ... Weiterhin kann in Schülerakten die Verhängung von Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen dokumentiert werden. Auch Leistungsdaten wie Zeugnisse und die Dokumentation über die individuelle Lernentwicklung können Bestandteil der Schülerakte sein. ..." (Quelle: https://datenschutz.nibis.de/2017/05/12/das…u-uebermitteln/) - "kann" und "können" ist also wieder mal sehr schwammig formuliert.
Und - wie gesagt - unsere SL hält es eben für wichtig, dass auch bspw. über Gespräche, die in solch einem wie dem vom TE geschilderten Mobbingfall zwischen KL, Schulsozialarbeiter*in und SuS stattgefunden haben, kurze Aktennotizen angefertigt und in die entsprechenden SuS-Akten gelegt werden.
Dass die Kolleg*innen noch nie einen Fall von Mobbing hatten ist ebenfalls ausgeschlossen.
Sehe ich auch so!