Beiträge von Humblebee

    Alles Gute CDL und gute Besserung Kathie !

    Bei uns haben sich jetzt ganz schön viele SuS für die nächste Woche Montag bis Mittwoch von der Präsenzpflicht befreien lassen. Wir haben sie zwar - nach Hinweis der SL - nochmal darauf hingewiesen, dass sie sich dann prinzipiell auch in "selbstverordnete häusliche Isolation" begeben müssen, aber das wird vermutlich die meisten nicht wirklich interessieren... :(

    Unsere Zeugniskonferenzen, die eigentlich 17.-19.01. stattgefunden hätten, werden um eine Woche nach hinten verschoben, weil ja in den drei Tagen vor den Ferien wegen der Aussetzung der Präsenzpflicht keine Klausuren und Klassenarbeiten geschrieben werden dürfen. Ich hatte für diese drei Tage zwar keine angesetzt, aber in den letzten Tagen haben bei den Arbeiten, die ich habe schreiben lassen, schon so einige SuS gefehlt: Montag in meiner Klasse fünf SuS und heute in der FOS sogar neun! Morgen lasse ich auch noch in zwei Klassen Klausuren schreiben; mal schauen, wie viele SuS da anwesend sind.

    Es steht explizit im Erlass bzw. der aktuellen Verordnung zwei Arbeiten pro Woche. Da Nachschreiber auch Arbeiten sind…wenn ihr es bei euch anders regelt, ist das doch in Ordnung. Im Widerspruchsfall wäre es ein formaler Fehler…

    Falls du aus NDS bist (das kann ich deiner Angabe "im hohen Norden" leider nicht entnehmen): Diese Erlass-Regelung gilt nur für die Klassen 3 bis 10. ;)

    Wenn der Schüler wieder da ist, wird er während meiner Stunde mit der Arbeit und ohne sein Handy in einen Nebenraum gesetzt und schreibt nach.

    Das setzt aber voraus, dass a) nur ein/e Schüler/in bei der Klassenarbeit gefehlt hat (das ist bei uns nur bei max. der Hälfte aller angesetzten Klausuren/Klassenarbeiten der Fall; oft fehlen mehrere SuS) und b) es einen freien Raum gibt, in den man die/den Nachschreiber/in setzen könnte (auch das ist bei uns eher selten der Fall; zumindest von der ersten bis zur sechsten Stunde sind oft alle Klassenräume belegt).

    Nee, hier eindeutig Fachlehrerproblem. Es gibt zwar einen gesammelten Nachschreibetermin einmal die Woche nachmittags, aber da sind manche Personen auf Wochen schon verplant. Wäre schön wenn man Arbeiten einfach entfallen lassen könnte, aber da wir nicht wissen, was das Schuljahr noch so bringt und ob nicht doch irgendwann wieder dicht gemacht wird, sind wir gehalten alle aktuell anstehenden Klassenarbeiten schreiben zu lassen.

    Bei uns ist es auch so organisiert, dass die Fachlehrkräfte die Nachschreibetermine für die SuS organisieren (dass dies die Klassenlehrkräfte organisieren, wäre viel zu umständlich). Wir haben aber in der Fehlzeitenregelung stehen, dass max. zwei Nachschreibtermine von uns angeboten werden müssen. Die SuS, die zu einem Leistungsnachweis gefehlt haben, müssen sich selbstständig innerhalb einer Woche bei den entsprechenden Fachlehrkräften melden und mit ihnen Nachschreibermine (oder "Nachreichtermine", z. B. für Praktikumsmappen) absprechen. Wenn die/der Schüler/in dann aus vertretbaren Gründen den vereinbarten Termin versäumt, kann nur ein weiterer Termin vereinbart werden.

    Kommt drauf an, bis zu welchem Datum du beim letzten Antrag beantragt hast. Viele machen es für jedes Schuljahr neu, du kannst aber auch direkt für max 3 Jahre Teilzeit beantragen.

    Bist du dir da sicher? Im Link von pepe oben steht da m. E. anders (oder ich verstehe es falsch):

    "Beginn einer voraussetzungslosen / sonstigen Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich der 01.08. und Beginn einer Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen der 01.02. oder 01.08., sowie direkt im Anschluss an eine Mutterschutzfrist und / oder Elternzeit. Das Ende der Teilzeit ist grundsätzlich der letzte Tag der Sommerferien oder der 31.01."

    Ich verstehe es so, dass die TZ jedes Jahr neu beantragt werden muss und jeweils nur für ein Jahr/Schuljahr gilt. So ist es übrigens meines Wissens in NDS auch.

    Stimmt das wirklich , dass man in Sachsen bei privaten Treffen so vorgeht? Ich dachte , im privaten Raum sind das eher Empfehlungen ?

    Das ist nicht nur in Sachsen so. Hier in NDS tritt heute die neue Corona-Verordnung in Kraft, nach der sich Ungeimpfte eines Haushalts nur noch mit zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen dürfen (unter 14Jährige sind davon ausgenommen): https://www.ndr.de/nachrichten/ni…corona9538.html

    Wie das überprüft werden soll, ist natürlich wieder eine andere Geschichte.

    Das Problem beim Handy-Diebstahl ist doch nicht, daß das Handy weg ist. Das Problem kommt durch den Zugriff aufs eMail-Konto.

    Ich habe noch nie von meinem Handy auf eines meiner E-Mail-Konten zugegriffen. Dafür nutze ich ausschließlich mein Laptop, meinen Desktop-PC oder einen der Lehrer-PCs in der Schule (um auf das schulische E-Mail-Konto zuzugreifen). Wie sollte also ein Dieb das hinbekommen, wenn er gar nicht weiß, welche Anbieter ich nutze?

    😕 Also bei uns ist ganz normaler Unterricht.

    Bei uns auch. Deshalb müsste man - was ja anscheinend nicht möglich ist (laut Post von Karl-Dieter und Aussage unseres Kultusministers) - bei Schulschließungen m. E. ganz genau abwägen, welche Schulen bzw. Schulformen in welchen Orten geschlossen werden sollen. Pauschal zu sagen "Schulen schließen!" oder "Schulen offen lassen!" ist mMn gerade absolut nicht möglich.

    An meiner BBS sind derzeit keine SuS und KuK mit Corona infiziert und es ist auch niemand deswegen in Quarantäne. Diejenigen, die in Quarantäne sind, sind es bis zu den Weihnachtsferien wegen der beiden Windpockenfälle in der Schülerschaft.

    Distanzunterricht wäre mit unseren SuS aber relativ problemlos möglich. Es waren ja schon eine ganze Reihe von Bildungsgängen im - vom Land geforderten - "Probe-Distanzunterricht" und der hat meines Wissens in allen diesen Klassen gut geklappt.

    Mal eine blöde Frage, was steht in so einem Klassenbuch eigentlich alles drin?

    Wir haben keins.

    Für Anwesenheit gibt es Listen aus dem Schulbüro, die wöchentlich erneut und abgegeben werden.

    Thats it.

    Was soll ich sonst in so ein Buch reinschreiben?

    Bei uns besteht natürlich ebenfalls Dokumentationspflicht im Klassenbuch (egal, ob es sich um ein digitales oder eines im Papierformat handelt): Anwesenheit der SuS, Verspätungen und ggf. früheres Entlassen aus dem Unterricht, Inhalte der Unterrichtsstunden und Hausaufgaben, Klassenarbeitstermine, "besondere Vorkommnisse", Stundenplan der jeweiligen Klasse, Sitzpläne für die einzelnen Räume, in denen sich die Klasse im Laufe des Schultages befindet (gerade jetzt zur Corona-Zeit muss der für jede Stunde aktuell sein) - unsere Klassen wechseln des Öfteren den Raum. Und es stehen auch die bereits erwähnten "Belehrungen" drin, die die Klassenlehrkraft insbesondere zu Schuljahresbeginn durchführen muss, z. B. über Schulordnung, Fehlzeitenregelung, meldepflichtige Krankheiten gem. Infektionsschutzgesetz, Waffenerlass, Alarmplan usw.

    All das habe ich bereits im Referendariat gelernt. Deshalb erstaunt mich deine Frage ebenso wie Catania .

    Darf ich fragen, in welchem Bundesland und an welcher Schulform du tätig bist, dass es an deiner Schule keine Klassenbücher gibt und es dort weder Unterrichtsausfall noch Vertretungen gibt?

    Wir haben übrigens einen Kopierer-PIN aber kein Kopierlimit.

    Wir haben zwei Kopierer. Für den einen (schwarz/weiß) braucht man keinen pin. Für den, der auch farblich kopieren kann, haben wir einen pin, der aber sehr leicht jeweils ist und eigentlich kennen wir den pin von jedem anderen. Ein Limit haben wir ebenfalls nicht.

    Mir erschließt sich nicht so wirklich, wozu man dann eine PIN für den Kopierer braucht. Damit nicht SuS auf die Idee kommen, dort etwas zu kopieren? Die kommen bei uns gar nicht in den Kopierraum hinein, weil dieser nur mit Lehrerschlüssel zugängig ist.

    Farbkopierer haben wir übrigens nicht, nur Farbdrucker. Wer viele Seiten farbig oder auf ein Format über (unter?) DIN A3 kopiert haben möchte, kann dies vom Schulassistenten erledigen lassen.

    Ist mir letzte Woche passiert, schon sehr ärgerlich (Fotos, Kontaktlisten, Apps für Beihilfe und Krankenkasse...). Neues Handy kostet auch was, und aufgrund von Lieferschwierigkeiten dauert der Ersatz etwas länger als man das will.

    Fotos (ich mache eh nicht viele mit dem Handy) "ziehe" ich mir ca. einmal monatlich auf eine externe Festplatte und lösche sie dann vom Handy. Die Kontakte, die ich gespeichert habe, kann ich mir problemlos wieder besorge und solche Apps, wie sie von dir genannt wurden, habe ich gar nicht auf meinem Handy. Ansonsten hätten wir noch ein Ersatzhandy zuhause. Ich bleibe von daher dabei: Ein Handydiebstahl meines fünf Jahre alten "Billig-Handys" - ich lege da nicht viel wert drauf und besitze deshalb kein IPhone o. ä. teures Gerät - wäre wirklich kein großer Verlust für mich ;) .

    Wird einer geknackt (z.B. Tasche mit Handy und Geldbeutel wird geklaut, Handycode kann geknackt werden und wird für die EC-Karte getestet) ist im Zweifelsfall der Schaden deutlich größer, als wenn die EC-Karte einfach nur gesperrt und ersetzt werden müsste.

    Wie gesagt: Bei mir würde durch Handy-Diebstahl kein großer Schaden entstehen :D. Wenn mir eines von beiden geklaut würde, würde ich sowieso die EC-Karte sperren lassen.

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